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Energiegesetz | umweltnetz.ch https://www.umweltnetz.ch/content Umwelt und Politik - ein Internet-Angebot von Toni W. Püntener Mon, 01 Nov 2021 15:14:48 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.4 44487214 Wärmepumpen, Vorlauftemperaturen, Klimaschutz https://www.umweltnetz.ch/content/waermepumpen-vorlauftemperaturen-klimaschutz Mon, 01 Nov 2021 15:09:11 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=8375 Bei den Meinungsbeiträgen zur Abstimmung am 28. November 2021 über die längst fällige Änderung des Zürcher Energiegesetzes fällt etwas auf. Es wird immer wieder über Vorlauftemperaturen von Heizsystemen und daraus abgeleitet über «Leerkündigungen» geschrieben. Einmal mehr geht dabei die Dringlichkeit des Handelns in der Klimakrise vergessen.  Die von Regierungsrat und Kantonsrat vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes … „Wärmepumpen, Vorlauftemperaturen, Klimaschutz“ weiterlesen

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Bei den Meinungsbeiträgen zur Abstimmung am 28. November 2021 über die längst fällige Änderung des Zürcher Energiegesetzes fällt etwas auf. Es wird immer wieder über Vorlauftemperaturen von Heizsystemen und daraus abgeleitet über «Leerkündigungen» geschrieben. Einmal mehr geht dabei die Dringlichkeit des Handelns in der Klimakrise vergessen. 

Die von Regierungsrat und Kantonsrat vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes beabsichtigt, dass beim Ersatz von Heizungsanlagen in den meisten Fällen erneuerbare Energien eingesetzt werden. In einigen anderen Kantonen ist dies bereits länger die Regel, was bestens funktioniert.

Nach dem absurden Positionsbezug des Zürcher Mieter*innen-Verbandes im offensichtlichen Gefolge des Heizöl- und Erdgas-Vereins (HEV, früher irrtümlicherweise als Haus-Eigentümer-Verband bezeichnet) steht regelmässig das «Monster» Leerkündigung im Raum. Im Tages-Anzeiger vom 1. November 2021 wird Regierungsrat Dr. Martin Neukom mit der Aussage «Ein Vermieter lügt, wenn er behauptet, er kündige, weil er die Heizung ersetzen müsse» zitiert, mit heftigen Reaktionen im digitalen Stammtisch zu dieser Seite.

Als Ingenieur mit Diplom in Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik erlaube ich mir einige Bemerkungen zu diesem «Stürmchen».

Grundsätzlich ist es möglich, auch bestehende Gebäude, bei denen die Heizwärme über Radiatoren an die Räume abgegeben wird, mit einer Wärmepumpen-Anlage zu beheizen, mit unter Effizienz-Aspekten verantwortbaren mittleren Anlage-Leistungsziffern.

Wenn dies nicht möglich ist, haben die Hausbesitzenden in den letzten mindestens 50 Jahren schlicht versagt – und das Wohnen in solchen Gebäuden ist etwa auch unter Berücksichtigung der Wohnhygiene nicht zu verantworten.

Was lässt sich dazu sagen?

  • «Erhöhung der Vorlauftemperatur» war und ist bei Reklamation von Seiten Mieter*innen eine der häufigen Service-Reaktionen. Erfahrungsgemäss sind neben schlechter energetischer Qualität insbesondere von Fenstern und Aussenwänden häufig einzelne eher klein geratene Heizkörper die Ursache für solche Reaktionen. Mit dem Ersatz einzelner zu kleiner Heizkörper kann in den meisten Fällen die Vorlauftemperatur deutlich gesenkt werden.
  • Beim Unterhalt resp. bei der Werterhaltung bestehender Liegenschaften erfolgen recht häufig Verbesserungen der energetischen Qualität der Bauteile, zum Beispiel beim Ersatz von Fenstern oder bei Erneuerungen von Kellerdecken und Estrichböden. Fachgerecht ist es, nach derartigen energetischen Verbesserungen die erforderlichen Vorlauftemperaturen zu ermitteln und an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
  • Noch sehr häufig wird beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage eine Offerte von einer Installationsfirma oder es werden Offerten von mehreren Installationsfirmen eingeholt. Angesichts der Konkurrenzsituation der Branche steht das Verkaufen der Anlagen und nicht die fachlich korrekte Beratung der Eigentümerschaft im Vordergrund – da geht es in der Regel um die billigste Investition, und nicht um eine der Klimakrise angemessene Lösung.
  • Daraus die Empfehlung: Sollte im Keller eine Wärmeerzeugungsanlage installiert sein, die mit Öl oder Gas betrieben wird, ist spätestens nach 15 Betriebsjahren ein Gesamtkonzept zu erstellen, wie möglichst rasch null Fossile erreicht werden, unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauern von Technik und Gebäudekomponenten. Dazu gehört auch eine Optimierung der Vorlauftemperaturen.
  • Je kleiner die Temperaturdifferenz zwischen zu erreichender Raum(luft)temperatur und der dazu nötigen Vorlauftemperatur, desto energetisch effizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Dies gilt auch bei Wärmeabgabe durch Radiatoren/Heizkörper. Bei Bauten, bei den Unterhalt und Werterhaltung fach- und sachgemäss vorgenommen werden, sind Wärmepumpen für die Wärmeversorgung bestens geeignet.
  • Zitat aus energeiaplus, dem Magazin des Bundesamtes für Energie (Dezember 2020): «Die Feldmessungen zeigen, dass im Schweizer Mittelland, wo etwa 2/3 der Schweizer Bevölkerung wohnt, auch Luft/Wasser-Wärmepumpen in Verbindung mit Radiatoren eine hohe Effizienz erreichen, dies, weil die Heizsaison durch mehrheitlich relativ milde Aussentemperaturen geprägt ist.»
  • Wärmepumpen haben gerade in den letzten Jahren erhebliche Entwicklungsschritte durchgemacht (und es sind weitere zu erwarten). Die Steigerung der Energieeffizienz, Optimierung der Vorlauftemperaturen und (insbesondere bei Luft/Wasser-Wärmepumpen) Verminderung der Geräuschentwicklung sind sicher erwähnenswert.
  • Zahlreiche energetische Verbesserungen an Gebäuden lassen sich auch im bewohnten Zustand realisieren, allenfalls kombiniert mit einer wochenweisen (Ferien-)Abwesenheit der Nutzer*innen.
  • Anderseits: wenn Unterhalt und Werterhaltung während langen Jahren vernachlässigt wurden, wenn Bauten konstruktive und/oder konzeptionelle Mängel aufweisen, dann wird es eher schwierig ohne Leerkündigung, was allerdings nicht zwingend zu deutlichen Mietzinssteigerungen führen muss.
  • Und gelegentlich ist in einer auch ökologisch ausgestalteten Gesamtbetrachtung ein Ersatzneubau die bessere Lösung als eine (aufwändige) Erneuerung.
  • Die Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage ist dann nicht die Begründung für die Leerkündigung, sondern der Auslöser einer längst fälligen strategischen Betrachtungsweise, die wegen der bisherigen Unterlassungen zu einer umfassenden Erneuerung mit Werterhaltung und teilweise Wertsteigerung oder gar einem Ersatzneuzbau führt. 
  • Es ist immer wieder festzustellen, dass viele Akteur*innen nach wie vor Anfänger*innen oder Lernende sind, wenn es in der Praxis  darum geht, Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz als Handlungsansätze der nachhaltigen Entwicklung zu konkretisieren. Das Ja zum Zürcher Energiegesetz am 28. November 2021 ist ein wichtiger Lern- und Praxis-Impuls!

Der Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung von bestehenden Bauten ist ein wichtiger Klimaschutzbeitrag. Und: Marktkräfte haben im Herbst 2021 zu starken Steigerungen von Öl- und Gaspreisen geführt. Es zeigt sich, dass auch bei bestehenden Gebäuden erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung  eingesetzt werden können, in der Regel mit höheren Investitionskosten als beim Ersatz der Öl- oder Gasheizung durch eine Öl- oder Gasheizung – dafür mit teilweise deutlich tieferen Energie- und Betriebskosten (und geringeren Abhängigkeiten von Energiepreisveränderungen).

Und dann noch dies

Falls noch nicht realisiert: Wenn es in den strategischen Rahmen von Gebäudeunterhalt, Gebäudewerterhalt und -wertsteigerung passt, könnten auf allen dafür geeigenten Gebäudeflächen – Dach, Fassaden – Solarzellen montiert werden.

Bekanntlich sind für eine enkel*innen-taugliche Klimapolitik «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allem Bereichen der Gesellschaft» erforderlich. Die im Kanton Zürich für die Volksabstimmung am 28. November 2021 vorgeschlagene Erneuerung des Energiegesetzes bietet dazu beachtliche Beiträge. Darum: JA zur Änderung des kantonalen Zürcher Energiegesetzes. 

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Kanton Zürich: vom Klima-Deal zum Klimaschmutz-Deal https://www.umweltnetz.ch/content/kanton-zuerich-vom-klima-deal-zum-klimaschmutz-deal Wed, 31 Mar 2021 20:13:21 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=8297 Seit 2015 sollte der Kanton Zürich die vor allem auf Gebäude bezogenen Vorgaben der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn)» ins kantonale Energiegesetz übertragen. Der bald zwei Jahre im Amt tätige Baudirektor Dr. Martin Neukom hat zur Umsetzung einen Klima-Deal gemacht. Vor allem unter dem Einfluss der FDP ist allerdings daraus in der Kantonsrats-Beratung … „Kanton Zürich: vom Klima-Deal zum Klimaschmutz-Deal“ weiterlesen

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Seit 2015 sollte der Kanton Zürich die vor allem auf Gebäude bezogenen Vorgaben der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn)» ins kantonale Energiegesetz übertragen. Der bald zwei Jahre im Amt tätige Baudirektor Dr. Martin Neukom hat zur Umsetzung einen Klima-Deal gemacht. Vor allem unter dem Einfluss der FDP ist allerdings daraus in der Kantonsrats-Beratung ein Klimaschmutz-Deal geworden.

Was ist eigentlich im Interesse der Gesellschaft zum Schutz des Weltklimas zu tun? Dazu zwei Zitate aus einem früheren Blogbeitrag:

Wie viel an Treibhausgasen darf noch ausgestossen werden, um die Klimaerhitzung auf ein gesellschaftliches verträgliches Mass zu begrenzen? Ein Ansatz dazu ist das Klimabudget. Wenn die (maximale) Erhöhung der globalen Erhitzung auf 1.5 Kelvin mit 66 Prozent wahrscheinlich erreicht werden soll, hat die Schweiz bis 2039 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

So schnell als möglich – ideal bis 2030 – ist die Energieversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien abzustellen. Ebenso sind bis dann null Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Dabei ist zu beachten: «Erdgas ist keine Brückentechnologie, sondern höchst klimaschädlich und muss bis 2030 beendet werden». (Hans-Josef Fell)

Der Klima-Deal von Martin Neukom hätte diese Vorgaben – ideal bis 2030, spätestens bis 2039 – nicht einhalten können. Schon dies ein Demokratieversagen, vielleicht sind dies auch die Limiten des Konkordanz-Systems.

Die in der zweiten Märzhälfte 2021 bekannt gewordene Einflussnahmen insbesondere der FDP zur Abschwächung des Klima-Deals verzichten für das Beheizen und die Wassererwärmung von Bauten mittel- bis langfristig auf den umfassenden und längst fälligen Wechsel zu erneuerbaren Energien. Zudem kommt fossilem Erdgas weiterhin eine tragende Bedeutung zu. Aus dem Klima-Deal ist ein Klimaschmutz-Deal geworden.

Das Versagen der Eigenverantwortung

Die FDP gibt vor, im Interesse jener Gebäude-Eigentümerschaften zu handeln, die bis jetzt zu wenig für den Gebäudeunterhalt getan haben. Die FDP behauptet ja immer, für den Klimaschutz sei «Eigenverantwortung» ausreichend – genau die Begründung für den Übergang zum Klimaschmutz-Deal zeigt allerdings, dass Eigenverantworttung nicht tauglich ist zum Umgang mit derartigen gesellschaftlichen Herausforderungen.

Einige Zahlen:

  • Aus einer Publikation des Bundes: Umfassende Massnahmen sind meistens nach 40–50 Jahren notwendig: Erneuerung Gebäudehülle und Gebäudetechnik, Installationen, gesamter Innenausbau usw. Je nach Umfang der Massnahmen kann der Zustandswert des Gebäudes nach einer umfassenden Erneuerung unter oder über dem Neubauwert liegen.
  • Aus der «Paritätischen Lebensdauertabelle (MV/HEV Schweiz): Bewertung von Einrichtungen»:
    • Hinterlüftete Fassadenverkleidung, Platten: 30 Jahre
    • IV-Fenster (Holz, Holz-Metall, Kunststoff): 25 Jahre
    • Kompaktfassade, kunststoffvergütete Fassadenputze (auf Mauerwerk): 25 Jahre
    • Wärmedämmung im Dach, Estrich, Keller: 30 Jahre
    • Heizkessel: 20 Jahre

Die Geschichte der Energievorschriften im Gebäudebereich ist sehr lang: bereits 1975 gab es erste Verbrauchsvorgaben, 1992 entstand die Musterverordnung rationelle Energienutzung in Hochbauten – die MuKEn 2014 stellt gemäss den Kantonen eine konsequente Weiterentwicklung der Versionen der Jahre 2000 und 2008 dar. Oder anders: Gebäude, die seit 1975 gebaut oder umfassend erneuert wurden, sind im Grundsatz geeignet, um mit einer Wärmepumpe beheizt zu werden. Auf jeden Fall gilt dies für Bauten, die seit 1992 gebaut oder umfassend erneuert wurden.

Rechne: 2021 minus 1992 gibt 29 Jahre, 2021 minus 1975 46 Jahre. Schwierigkeiten, wie sie von der FDP geltend gemacht wurden, gibt es nur bei Bauten, bei denen die Eigentümerschaften die Regeln der Baukunst nicht beachtet haben (oder zum Beispiel wegen Schutzvorgaben nicht beachten konnten).

Weil ja die fossile Lobby nicht nur im Kanton Zürich sehr aktiv ist – es gibt da beispielsweise den Heizöl- und Erdgas-Verein (HEV) –, ist leider zu befürchten, dass die Bestimmungen des Klimaschmutz-Deals sehr aktiv genutzt werden dürften.

Zur Wiederholung: Langfristig ist der Einsatz von Erdgas – auch unter Beimischung von Biogas – im Gebäudebereich NICHT sinnvoll   

Nicht völlig neu, aber neulich wiederholt, ist diese Aussage: Erdgasausstieg bis spätestens 2038 – Nord-Stream 2 wird nicht gebraucht, sagt Professorin Claudia Kemfert, die auch die Bundesregierung berät. Für das Pariser Klimaziel brauche es einen „Erdgasausstieg bis spätestens 2038“, so Kemfert im DW-Interview vom 25. März 2021.

Sehr fremd wirkt die Aussage in einer Medienmitteilung der Energie 360° AG vom 29. März 2021: 100 % erneuerbare Energie bis 2050. Energie 360° AG ist eine Firma mit massgeblicher Beteiligung der Stadt Zürich und unter anderem prägend für die Erdgasversorgung in und um Zürich. Holzpellets und Biogas sind derzeit Aktivitäten dieser Firma mit erneubaren Energien.

Nach den Zahlen Stand März 2021 werden 17.9 Prozent des Gas-Direktabsatzes als Biogas bezeichnet ( 82.1 Prozent sind also immer noch fossiles Erdgas). Fünf Sechstel dieses Biogases werden im Ausland produziert, und zwar in Dänemark, Ungarn und Deutschland, im Mittel mehr als 900 Kilometer von Zürich entfernt. Im gesamten Netz ist der Biogas-Anteil deutlich geringer. Formal ist alles korrekt: das Biogas strömt nicht physikalisch nach Zürich, sondern virtuell mittels Zertifikaten.

Nur: Sollte die Aussage von Professorin Claudia Kemfert für spätestens 2038 zutreffen, funktioniert dannzumal der virtuelle Biogashandel nicht mehr. Mag sein, dass bis 2038 Wasserstoff und/oder synthetische Gase eine gewisse Bedeutung haben. Für die Beheizung von Gebäuden und die Wassererwärmung werden derartige Gase kaum eine Rolle spielen! Dann steht für Zürich nur noch das Biogas aus der Region zur Verfügung – im Wissen darum, dass dieses Biogas häufig mit nicht tiergerechter Landwirtschaft und Food-Waste im Zusammenhang steht und damit zukünftig das Potenzial eher beschränkt ist.

In Gebäuden werden zukünftig Wärmepumpen die Wärmeversorgung in Kombination mit elektrischer und thermischer Sonnenenergienutzung abdecken, idealerweise in Plusenergiebauten – auch in Gebäuden wird die Prosumer-Strategie prägend! Einfach noch dies: um eine Einheit Nutzwärme zur Verfügung zu haben, braucht es 1.1 bis gegen 1.2 Einheiten an Endenergie aus Heizöl und/oder Erdgas/Biogas. Wird eine Wärmepumpe eingesetzt, braucht es für eine Einheit Nutzwärme 0.2 bis 0.5 Einheiten Endenergie, in der Regel Strom. 

Im Jahr 2021 Lösungen mit Erdgas und Biogas für die Wärmeversorgung von Bauten für die nächsten 20 Jahre gesetzlich vorzugeben ist offensichtlich eine Sackgasse – eine direkte Folge der offenbar erfolgreichen Propaganda-Arbeit der Erdgas-Lobby. Auch dieser Weg ist somit ein Beitrag zum von der FDP vorgeschlagenen Klimaschmutz-Deal.

Die Energie 360° AG sollte endlich eine echte Nachhaltigkeits-Strategie entwickeln. Und die Stadt Zürich tut gut daran, angesichts des nach wie vor sehr hohen fossilen Anteils am Umsatz dieser Firma das schon längst fällige und andernorts bereits umgesetzte Divestment-Szenario umzusetzen.

Bezeichnend für die Fossil-Lobby, dass der Heizöl- und Erdgas-Verein (HEV) möglicherweise gegen (FDP-)Klimaschmutz-Deal das Referendum ergreift. 

Sichtweite des Kantonsrates offenbar höchstens bis zu den nächsten Wahlen

Es ist nicht erkennbar, warum die Mehrheit des Kantonsrates mit dem Klimaschmutz-Deal einverstanden ist, ihn sogar gut findet. Ob dies damit zu tun hat, dass bereits 2023 wieder Kantonsrats-Wahlen anstehen? Allerdings sieht eine enkelInnentaugliche Politik deutlich anders aus.


Ein technischer Anhang

Als Ingenieur beschäftige ich mich seit langen Jahren mit den technischen Aspekten der Wärmeversorgung von Bauten. Meine Absichten waren immer, den Komfort – Raumwärme im Winter und Warmwasser ganzjährig – mit ausschliesslich erneuerbaren Energien möglichst effizient zu gewährleisten.

90/70 – diese Zahlenkombination meint die bei Auslegungsbedingungen anzutreffenden Vor- und Rücklauftemperaturen in typischen Ölheizsystemen.  Mit der Rücklauftemperatur von 70 °C konnte das Auskondensieren des Rauchgases in den früheren Heizkesseln verhindert werden. 

Diese hohen Temperaturen wirkten sich auch im Alltag aus: reklamierten die Gebäudenutzenden über zu tiefe Raumtemperaturen, konnte einfach die Vorlauftemperatur leicht angehoben werden.

Auch wenn unterdessen aus verschiedenen Gründen eher 50/40 oder noch tiefere Werte das Wärmeabgabesystem bei Auslegungsbedingungen bestimmen – mit separaten Ansätzen für die Wassererwärmung –, ist die gewohnte Korrektur der Vorlauftemperaturen bei Reklamationen leider immer noch die Regel.  

Besser wäre eine Messung der realen Raumtemperaturen und die Ermittlung der Ursachen. In den meisten Fällen würde es reichen, allfällige lokale thermische Schwachstellen der Gebäude zu flicken oder situativ einzelne Heizkörper durch leicht grössere Apparate zu ersetzen.

Wärmepumpen arbeiten effizienter, wenn die zu erreichenden Vorlauftemperaturen möglichst tief sind. Wenn die Wärmeabgabe wie oben beschrieben optimiert wird, ist dies eigentlich in jedem Gebäude möglich. Allerdings verlangt dies eine längerfristige Umsetzungsstrategie.

Es reicht nicht, bei einem Ausfall der Öl- oder Gasheizung subito einen neuen Wärmeerzeuger zu installieren! Dazu sind auch mittel- bis langfristige Strategien zu einer energetischen Gesamterneuerung einzubeziehen. Es empfiehlt sich, für jedes Gebäude einen «Umstiegsplan» für die Versorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien – im Zeitraum ideal 2030 bis spätestens 2039 – zu erstellen und danach vorzugehen (siehe dazu auch «Plan W. 2039. Wir alle wollen.»). Dies ist ein Ansatz, der die gesellschaftlichen Anliegen zum Schutz des Weltklimas und den individuellen Möglichkeiten ideal zusammenbringt.

Der Klimaschmutz-Deal wie im März 2021 im Zürcher Kantonsrat verhandelt kann diesen Anspruch nicht erfüllen. 

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Revision Energiegesetz Kanton Zürich: zu wenig «Rückenwind» für den Klimaschutz https://www.umweltnetz.ch/content/revision-energiegesetz-kanton-zuerich-zu-wenig-rueckenwind-fuer-den-klimaschutz https://www.umweltnetz.ch/content/revision-energiegesetz-kanton-zuerich-zu-wenig-rueckenwind-fuer-den-klimaschutz#comments Mon, 11 May 2020 18:02:42 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=7949 Als Reaktion auf die Klimakrise braucht es auch im Kanton Zürich «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft». Der grüne Regierungsrat Martin Neukom hat am 8. Mai 2020 «kräftigen Rückenwind für den Klimaschutz» vorgestellt. Allerdings reicht dies nicht, um bis spätestens 2050 netto oder brutto Null fossile Energien zu erreichen.Es geht um … „Revision Energiegesetz Kanton Zürich: zu wenig «Rückenwind» für den Klimaschutz“ weiterlesen

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Als Reaktion auf die Klimakrise braucht es auch im Kanton Zürich «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft». Der grüne Regierungsrat Martin Neukom hat am 8. Mai 2020 «kräftigen Rückenwind für den Klimaschutz» vorgestellt. Allerdings reicht dies nicht, um bis spätestens 2050 netto oder brutto Null fossile Energien zu erreichen.Es geht um die Anpassung der kantonalen Energiegesetzgebung an die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» aus dem Jahr 2014 (MuKEn 2014). Nachdem der frühere SVP-Baudirektor dieses Geschäft ziemlich verlauert hat, schafft es der grüne Regierungsrat Martin Neukom immerhin, etwa ein Jahr nach Amtsantritt einen offensichtlich auf Mehrheitsfähigkeit getrimmten Vorschlag zu Gesetzesänderungen zu präsentieren. Einfach noch dies: in den Jahren 1992, 2000 und 2008 gab es bereits MuKEn-Konstrukte. MuKEn-Absicht ist, in der föderalen Schweiz eine gewisse Harmonisierung der Vorschriften zu erreichen. Angesichts der Herausforderungen der Klimakrise wäre allerdings bereits eine MuKEn 2020 nötig.

Das Subsidiaritätsprinzip der föderalen Schweiz zeigt zu Zeiten der Klimakrise eindeutig offensichtliche Schwächen: der Bundesrat hat zur Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens von Dezember 2015 am 28. August 2019 Netto Null 2050 für die Schweiz beschlossen, Zitat: «Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.» Allerdings: National- und Ständerat tun sich angesichts der hausinternen massiven Einflussnahme der fossilen Lobby schwer damit, endlich eine zukunftsfähige Klimapolitik zu beschliessen.

Im Kanton Zürich enthält der Zweck-Paragraph 1 des kantonalen Energiegesetzes seit September 2010 in Buchstabe d) eine Klimaschutzvorgabe: «Dieses Gesetz bezweckt, … die Effizienz der Energieanwendung zu fördern und im Rahmen des kantonalen Zuständigkeitsbereiches bis ins Jahr 2050 den CO2-Ausstoss auf 2,2 Tonnen pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr zu senken». Hier geht es um den CO2-Ausstoss, also nicht um Treibhausgase insgesamt; und dies ist sehr sehr weit von der erforderlichen netto oder brutto fossilen Null spätestens 2050 entfernt.

Die lahme nationale Klimapolitik und die Uralt-Klimaschutz-Vorgabe des kantonalen Energiegesetzes lassen erkennen, dass in absehbarer Zeit im Kanton Zürich weitere Klimapolitik-Vorgaben zu erwarten sind, etwa als Ergebnis der in einer Postulatsantwort angekündigten «langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich». Dass der Regierungsrat mit banalen Wortklaubereien auf die Ausrufung des längst fälligen Klimanotstandes verzichtet, lässt allerdings befürchten, dass die Regierungsratsmehrheit weiterhin auf eine zukunftsfähige Klimapolitik verzichten möchte.

Kann die Demokratie angemessen auf die Klimakrise reagieren? Dies wird auch die Beratung über diese Vorlage zeigen; es ist zu hoffen, dass sich die auch im Kantonsrat vertretenen VertreterInnen der fossilen Lobby nicht werden durchsetzen können.


Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Kombination von Vorschriften und finanziellen Anreizen, um bei Neueinbau oder Ersatz bestehender Wärmeerzeugungs-Anlagen einen möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen, also möglichst auf Heizöl und Erdgas zu verzichten. Allerdings enthält dieser Ansatz diverse Modell- und Systemfehler. Da müsste also noch kräftig nachgebessert werden!

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung sind derzeit in der Tendenz bei der Installation teurer als Öl- oder Gasheizungen. Das hat einerseits damit zu tun, dass «fossile Heizungen» (in Anführungszeichen, weil nicht die Heizungen fossil sind, sondern die eingesetzen Energieträger fossile Quellen sind) Steinzeittechnologien mit geringfügigen Weiterentwicklungen zur Minimierung des Ausstosses von Luftschadstoffen darstellen und zudem wegen des grossen Anteils an den wärmeerzeugenden Anlagen auf Mengenvorteile zählen können. Wie sich zudem die volatilen Oel- und Gaspreise entwickeln, ist sehr offen, besonders dann, wenn nicht nur in der Schweiz endlich echter Klimaschutz betrieben wird und die Nachfrage nach Heizöl und Erdgas nachhaltig abnimmt. Zu beachten ist allerdings, dass Öl- und Gaspreise lügende Preise sind, weil nach wie vor erhebliche direkte und indirekte Subventionen bestehen. Ein Beispiel: nach wie vor sind die externen Kosten zur Bewältigung der Folgen der Luftverschmutzung aus den Verbrennungsvorgängen nicht eingepreist! 

Wärmepumpen dürften in vielen Fällen eine gute Möglichkeit für die zukünftige Wärmeerzeugung sein; das zunehmende Marktvolumen wird in der Tendenz zu Preissenkungen führen. Ebenfalls hat etwa der Schweizerische Nationalfonds Anfang 2020 festgehalten: «Aussteigen [aus der Kernenergie und der CO2-intensiven Energiewelt] ist möglich… wenn wir wollen, und dies sogar wirtschaftlich und sozial verträglich» – Ergebnisse der Nationalen Forschungsprogramme “Energiewende” (NFP 70) und “Steuerung des Energieverbrauchs” (NFP 71). Es ist offensichtlich: wenn wir wollen, ist Heizen mit erneuerbaren Energien billiger als Heizen mit Öl und Gas. Aber eben, das müssen alle wollen, selbst die Öl- und Gasfirmen.

Um sowohl die Anlageninvestitionskosten als auch die Energieverbrauchskosten einzubeziehen, wird der Kanton Zürich zukünftig eine Berechnung über die Nutzungsdauerkosten vorschreiben. Warum allerdings ausgerechnet Öl- und Gasfeuerungen als Referenz für den Kostenvergleich dienen, ist ein arger Systemfehler. Was zukünftig nicht mehr erwünscht ist, kann und darf nicht die Referenz sein.

Es ist bekannt, dass auch die ZürcherInnen gut addieren, subtrahieren, multiplizieren und dividieren, aber schlecht rechnen können. Es ist eine grosse Herausforderung, Berechnungsverfahren zu entwickeln, die eine umfassende Darstellung ermöglichen, etwa den Einbezug der externen Kosten oder die Ausverkaufs-Situation der Heizungstechnik für Öl und Gas. Besonders von Bedeutung sind diese Berechnungsverfahren bei Mietobjekten, weil die finanziellen Interessen von Eigentümerschaften und MieterInnen zeitpunktabhängig sehr unterschiedlich sind.

Dazu kommt: da Förderbeiträge für Anlagen mit erneuerbaren Energien vorgesehen sind, möchte auch die gesamte Produktions- und Installationskette dieser Geräte von der finanziellen Förderung profitieren. Dies führt zu künstlich erhöhten Preisen für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dies wird dadurch verstärkt, dass derzeit wegen des geringen Volumens der Wärmetechnik mit erneuerbaren Energien diese noch nicht als «normal, nützlich und notwendig» gilt. Blöderweise verstärken Förderbeiträge den in der Öffentlichkeit wahrgenommen Charakter dieser Technologien als moch «experimentell, unsicher und unzweckmässig». Auch zur Behebung dieser Modellfehler braucht es Gegenmassnahmen.

Eine Möglichkeit: auf dem Markt dürfen so rasch als möglich nur noch Firmen agieren, die sich verpflichten, ausschliesslich Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern anzubieten! Als erster Schritt: der Kanton vergibt eine Auszeichnung an Firmen, die eine Selbstverpflichtung zur Montage von ausschliesslich Anlagen mit erneuerbaren Energien abgeben und diese durch externe Audits bestätigen lassen (im Sinne der Vorsorge: Biogas kann und darf bei solchen Überlegungen nicht als erneuerbar gelten).

Die Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass die Änderungen von Vorschriften dazu führen, dass die fossile Lobby intensivste Werbebemühungen unternimmt, um Hauseigentümerschaften geradezu zu nötigen, spätestens kurz vor Inkrafttreten der geänderten Vorschriften die bestehende Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gasheizung zu ersetzen. Klar ist: Datenschutz gibt es da nicht, Öl- und Gaslobby wissen genau, was in der Schweiz an Öl- und Gasheizungen installiert ist. Als Gegenmassnahme braucht es eine Vorwirkung der geplanten Vorschriften. Da könnte der Regierungsrat bereits tätig werden. Oder vielleicht tut es da eine freiwillige, eigenverantwortliche Massnahme der Öl- und Gaslobby: es wird auf diese Nötigung der Eigentümerschaften verzichtet, zudem wird ab sofort weder für Öl noch für Gas geworben (bis hin zu Coop: Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Firma beim Einkaufen im Lebensmittelgeschäft nach wie vor Gutscheine für verbilligtes Benzin abgibt). Und es ist an der Zeit, dass zum Beispiel der Tages-Anzeiger das wöchentliche Kästchen mit dem aktuellen Oelpreis aus dem Angebot streicht.

Wir brauchen endlich eine klare Botschaft der Öl- und Gaslobby, dass auch diese dazu steht, dass spätestens 2050 netto oder brutto fossil Null zu erreichen ist – nur eine solche Haltung hat mit «Avenir», mit Zukunft zu tun.

Dazu gehört auch, dass die fossile Misswirtschaft endlich mit den PR-Lügen sowohl zu Biogas als auch synthetischen Gasen aufhört. 

Das Bundesamt für Energie hat im Oktober 2019 im Dokument «Künftige Rolle von Gas und Gasinfrastruktur in der Energieversorgung der Schweiz» sinngemäss festgehalten: «Langfristig ist der Einsatz von Erdgas – unter Beimischung von Biogas – im Gebäudebereich NICHT sinnvoll.»

«Alternative, erneuerbare Brenn- und Treibstoffe (beispielsweise Biogas, synthetische Gase oder flüssige Treibstoffe) langfristig nur für ganz gezielte Einsatzzwecke vorsehen – sie werden auch 2050 nur limitiert zur Verfügung stehen, beispielsweise für Hochtemperaturprozesse in der Industrie, saisonale Speicherung von Strom oder die Luft-/Seeschifffahrt.» Dies steht in der Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden von Klima-Bündnis Schweiz, vom Stadtrat von Zürich am 18. März 2020 genehmigt.

Sämtliche von den fossilen Lobbys unabhängigen Fachleute sehen nicht nur in der Schweiz Biogas und andere erneuerbare Gase nicht als Beitrag für Beheizung und Wassererwärmung von Bauten. Biogas für diesen Zweck ist somit eine der Sackgassen der Klimapolitik, auf keinen Fall eine «Brücke für die Zukunft». Nun: weil in den Energiegesetz-Entwürfen der Kantone Bern und Solothurn diese Biogas-Sackgasse fehlte, hat die fossile Lobby und Misswirtschaft mit erheblichen Finanzmitteln auf die Stimmberechtigten eingewirkt, was zu Nein-Mehrheiten in den jeweiligen Volksabstimmungen führte.

Die Aussagen von Regierungsrat Neukom zum Biogas während der Medienkonferenz vom 8. Mai 2020 lassen klar erkennen, dass auch im Kanton Zürich die fossilen Kräfte kräftig eingewirkt haben, einmal mehr mit nötigendem Charakter im Interesse der fossilen Misswirtschaft statt im Interesse der Bevölkerung für echten Klimaschutz. Da hat der Kantonsrat entsprechend nachzubessern; zudem ist für Transparenz zu sorgen, welche Kräfte mit welchen finanziellen Mitteln zum Beispiel auf die Abstimmung einwirken. Es ist klar: im Energiebereich gilt bis anhin die Monekratie, die fossile Lobby ist willens und finanzkräftig genug, um Volksentscheide in ihrem Sinn erheblich zu beeinflussen. Das kann und darf nicht sein!

Somit: das Energiegesetz braucht die Stärkung der dezentralen nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien, braucht eine stärkere Betonung der Prosumer-Sichtweise, sowohl bei der Wärme- wie bei der Stromversorgung. Selbstversorgungs- und Autarkiegrad bei Wärme- und Stromversorgung müssen kräftig zunehmen. Es ist dafür zu sorgen, dass Förderbeiträge auch zur Stärkung der der Selbstversorgungs- Autarkieeigenschaften eingesetzt werden können. Generell sollten Zielerreichungen – und nicht die Realisierung bestimmter Einzelmassnahmen – finanziell unterstützt werden.

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Heizungen mit Öl und Gas verbieten https://www.umweltnetz.ch/content/heizungen-mit-ol-und-gas-verbieten Sun, 28 Aug 2011 21:36:00 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3071 Obwohl die Schweiz wenig oder gar kein eigenes Erdöl oder Erdgas vorzuweisen hat, spielen Erdöl- und Erdgas-Wirtschaft eine beachtliche Rolle. Als Teil der Wirtschaft kommt den Vertretungen der fossilen Energieträger grosse Bedeutung zu selbst bei der Klimaschutzpolitik, welche ja immerhin wegen des übermässigen Verbrauchs fossiler Brenn- und Treibstoffe erforderlich ist. Sowohl wegen des Mensch gemachten … „Heizungen mit Öl und Gas verbieten“ weiterlesen

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Obwohl die Schweiz wenig oder gar kein eigenes Erdöl oder Erdgas vorzuweisen hat, spielen Erdöl- und Erdgas-Wirtschaft eine beachtliche Rolle. Als Teil der Wirtschaft kommt den Vertretungen der fossilen Energieträger grosse Bedeutung zu selbst bei der Klimaschutzpolitik, welche ja immerhin wegen des übermässigen Verbrauchs fossiler Brenn- und Treibstoffe erforderlich ist. Sowohl wegen des Mensch gemachten Klimawandels, wegen der sich abzeichnenden Verknappung dieser endlichen Energieressourcen (Peak Oil, Peak Gas, Peak Everything), aber auch wegen der offensichtlich zu grossen geostrategischen Bedeutung der fossilen Energieträger (Krieg um Öl, Ölpreisentwicklung) ist es zwingend erforderlich, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe massiv einzuschränken.

Auch wenn die Wurzeln der Schweizerischen Energiepolitik-Versuche in der Erdölpreiskrise 1973 zu orten sind, muss man nach wie vor von einer Schweizerischen Nicht-Energiepolitik ausgehen. Wie etwa die zeitliche Entwicklung der Emissionen des Treibhausgases CO2 zeigt, führt diese Nicht-Politik dazu, dass die Abhängigkeit der Schweiz von den fossilen Energieträgern Erdöl und Erdgas nach wie vor erheblich ist. Nach wie vor macht etwa die Erdöl-Lobby Werbung mit dem Slogan „Heizöl: entschieden richtig!“ – nachdem Ölheizungen vor einiger Zeit „wärmstens empfohlen“ waren. Solche Aussagen können beschönigend als Polemik und Ignoranz bezeichnet werden.

Die Politik muss endlich klare energie- und klimaschutzpolitische Zeichen setzen – zum Beispiel durch ein Verbot für den Neueinbau von Heizölanlagen und die Erneuerung bestehender Öl- und Gasheizungen.

Öl- und Gasheizungen haben eine voraussichtliche technische Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren. Auf kantonaler, allenfalls auf eidgenössischer Ebene ist vorzuschreiben, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Vorschrift der Neueinbau oder die Erneuerung von bestehenden Anlagen nicht mehr zulässig ist; gleiches hat in 25 Jahren für Feuerungen mit dem Brennstoff Erdgas zu gelten.

Ich stelle fest, dass sich Partei- und Verbändepolitik mit immer absurder werdenden finanziellen Fördermodellen und nachweislich zu wenig wirksamen Appellen an die Freiwilligkeit beschäftigt – und nicht realisiert, dass der Wechsel zu einer nichtnuklearen und nichtfossilen Energieversorgung – neben stark lenkenden und vollständig zurückerstatteten Energieabgaben – zwingend wirkungsorientierte Vorschriften wie ein Sanierungsobligatorium für bestehende Gebäude oder den Marktausschluss der fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas erfordert.

Für den Kanton Zürich überlege ich mir, eine Einzelinitiative einzureichen, um die entsprechenden Vorgaben im kantonalen Energiegesetz festzuschreiben. Da der Regierungsrat so oder so eine neue Version des Energieplanungsberichts erarbeiten lassen muss, ist dies gerade ein passender Zeitpunkt.

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RaucherInnen gegen den Klimaschutz? https://www.umweltnetz.ch/content/raucherinnen-gegen-den-klimaschutz Thu, 18 Mar 2010 22:12:36 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=1822 Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik bei Gebäuden zuständig. Gerade der Kanton Zürich tut eindeutig zuwenig zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien – unter anderem darum, weil insbesondere SVP-Regierungsrat Markus Kägi ein neues Atomkraftwerk will. Und jetzt werden sogar noch die RaucherInnen gegen den Klimaschutz in … „RaucherInnen gegen den Klimaschutz?“ weiterlesen

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Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik bei Gebäuden zuständig. Gerade der Kanton Zürich tut eindeutig zuwenig zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien – unter anderem darum, weil insbesondere SVP-Regierungsrat Markus Kägi ein neues Atomkraftwerk will. Und jetzt werden sogar noch die RaucherInnen gegen den Klimaschutz in Bewegung gesetzt.

Mindestens B, besser A: die Energieetiketten von Gebäuden müssen vom heute vorherrschenden G möglichst rasch zu B, besser sogar A werden. Weder bei Neubauten, aber erst recht nicht bei den bestehenden Gebäuden ist eine Strategie erkennbar, wie die Zürcher Regierung diese grosse Herausforderung meistern will. Die kantonalen Wärmedämmvoschriften auf jeden Fall liegen deutlich höher als diese zwingend notwendigen Vorgaben. Einmal mehr hat es der Regierungsrat verpasst, mit der am 18. März 2010 vorgestellten Aenderung des Energiegesetzes die Weichen eindeutig Richtung Zukunftssicherung zu stellen. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen im Gebäudebereich wirken die vorgestellten Massnahmen gerade als Realsatire. Da hat wieder einmal mehr eine mehrheitlich „bürgerliche“ Kantonsregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Statt endlich energiepolitische Pflöcke einzuschlagen – zum Beispiel ein Sanierungsobligatorium für bestehende Bauten (z.B. mindestens GEAK-Gebäudeenergieetikette B bis 2025), eine stark lenkende Energieabgabe mit umfassender Rückerstattung auf kantonaler Ebene, einen zwingenden Leistungsauftrag an die auf Kantonsgebiet tätigen Elektrizitätswerke zur deutlichen Stromeffizienzsteigerung bei den Stromverbrauchern und die Vorgabe 100 % erneuerbaren Strom bis 2035 – beantragt die Zürcher Regierung einige groteske Einzel- und Detailmassnahmen, die nie zu leisten vermögen, was energiepolitisch zwingend wäre.

Geradezu absurd wird der Antrag der Zürcher Regierung, wenn es um die „Wärmepilze“ für rauchende Restaurantgäste geht. Diese sind nach dem kantonalen Energiegesetz seit mindestens 1995 verboten (siehe dazu §12 Abs. 2 des kantonalen Energiegesetzes). Wenn jetzt also hier der Regierungsrat eine Ausnahme für die RaucherInnen schafft, schwächt er das bestehende Gesetz ab, sorgt also für einen erhöhten Energieverbrauch – wie dies zu weniger fossilem Energieverbrauch führen soll, erklärt der Zürcher Regierungsrat leider nicht. Warum eigentlich nimmt der Zürcher Regierungsrat dermassen viel Rücksicht auf RaucherInnen?

Ratschlag an die vorberatende Kommission und den Kantonsrat: bitte diese untaugliche Gesetzesänderungen ablehnen – und endlich ein Energiegesetz schaffen, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sowohl bei der Wärme wie beim Strom, tatsächlich fördert. Nicht vergessen: im Kanton Zürich sind immer noch Kantonsrat und allenfalls das Volk die GesetzgeberInnen!

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