Am Sonntag, 28. September 2025 werden die von den Stimmberechtigten abgegebenen oder eingesandten Stimmzettel ausgezählt. Stimmberechtigte der Stadt Zürich können über neun Vorlagen entscheiden (sechs städtische Vorlagen, eine kantonale Vorlage, zwei eidgenössische Vorlagen). Meine Abstimmungsempfehlungen dazu.
Bei Volksabstimmungen ist die Stimmbeteiligung nicht einfach eine «kosmetische» Komponente. Eine möglichst hohe Stimmbeteiligung ist gerade angesichts der zunehmenden Lügen-Propaganda-Einflussnahme von hoher Bedeutung. «JA» oder «NEIN» sind nicht die beiden einzigen Möglichkeiten. Auch eine Stimmenthaltung kann somit eine Botschaft enthalten.
Casafair – der Verband für umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen – empfiehlt ein Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts und damit Nein zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften». Dies ist ein gewichtiges Argument gegen die mit viel Geld verbundene Lügen-Propaganda der rechtsbürgerlichen Gelddiktatur.
Dani Graf, ein Demokratie-Aktivist, hat 2021 das (erfolgreiche) Referendum gegen die damals vorgeschlagene E-ID-Lösung ergriffen. 2025 ist Dani Graf für das nun vorgeschlagene E-ID-Gesetz – das ist eine ausreichende Begründung für das JA zu dieser Version des E-ID-Gesetzes.
Abstimmungsunterlagen des Bundes
Eine klare Mehrheit des Kantonsrates sagt Ja zu dieser Vorlage, die unter anderem eine für den Menschen- und Klimaschutz sinnvolle Vorgabe für die Verminderung der Treibhausgas-Emissionen macht. Städte wie Zürich und Winerthur haben vergleichbare Zielsetzungen.
Der grüne Zürcher Regierungspräsident Martin Neukom hat an einer Medienkonferenz die ablehnende Position des Zürcher Regierungsrates zu dieser Vorlage vertreten. Ein Beitrag im Tages-Anzeiger zeigt die Schwierigkeiten des regierungsrätlichen Konkordanz-Systems bei zukunftsgerichteten Fragestellungen auf. Klarer Fall: ein deutliches JA zu dieser Vorlage!
Abstimmungsunterlagen des Kantons Zürich
Grundsätzlich muss auch für den Verkehr der Grundsatz der Kostenwahrheit gelten. Weil der MIEF (bewusster Tippfehler, müsste MIV geschrieben werden) direkt und indirekt massiv subventioniert ist, obwohl er in keiner Art und Weise zukunftsfähig/nachhaltig ist, kann es zweckmässig sein, die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu verbilligen. Fuss- und Veloverkehr müssen unabängig davon weiter gefördert werden, ebenso die 15-Minuten-Stadt.
Auch «Stehzeuge» verursachen Kosten –der Umgang mit «Parkkarten» soll und muss ebenfalls in eine zukunftsfähige, nachhaltigere Richtung führen. Darum JA zu dieser Vorlage.
Lärm ist nach wie vor eine Begründung dafür, damit Menschen ihrer Umgebung signalisieren können, dass sie etwas tun. Es gibt ausreichende besserer Lösungen für die heutigen unnötig lauten Laubbläser und Laubsauger! Auch zu dieser Vorlage ein JA!
Auch wenn sich zu diesem Vorhaben einige Fragen zu den Argumenten der Grünen ergeben, ist im Sinne einer zukunftsgerichteten Entwicklung ein JA zu diesem Ersatzneubau zweckmässig.
Auch zu diesem Ersatzneubau ein JA!
Abstimmungsunterlagen der Stadt Zürich
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Am Nachmittag des 9. Februar 2025 werden in der Schweiz die Abstimmungszettel ausgezählt. Auf nationaler Ebene geht es um die Umweltverantwortungsinitiative; in der Stadt Zürich wird über die Entschädigungen des Gemeinderates abgestimmt. Meine Empfehlungen dazu.
In reichen Ländern sorgen Wirtschaft und Gesellschaft für einen übergrossen ökologischen Fussabdruck. Diese übermässigen Belastungen des Ökosystems gefährden die Lebensgrundlage der Menschen – wir sind weit entfernt von einer nachhaltigen Entwicklung. Somit ist derzeit die Zukunftsfähigkeit zukünftiger Generationen nicht gewährleistet.
Beim Menschen. und Klimaschutz ist (nicht erst aufgrund der Aussagen des Weltklimarates IPCC) klar: es braucht «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft»!
Mit der Umweltverantwortungsinitiative, von einer breiten Allianz getragen, sollen solche Zukunftsveränderungen bewirkt werden. Deshalb ein JA zur Umweltverantwortungsinitiative!
PS: Die Haltung der Gegnerschaft einer nachhaltigen Entwicklung ist erschreckend, auch wenn dies zum Beispiel bei BundesUNrat «Ölbert» Rösti als Handlanger der Gelddiktatur nicht überrascht.
Die Schweiz kultiviert das Milizsystem insbesondere auf legislativer Ebene. Auch die Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Zürich sind teilzeitlich tätig. Damit ist ein erheblicher Aufwand verbunden; neben den Ratssitzungen wirken viele Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den diversen Kommissionen des Gemeinderates mit. Zahlreiche der zu behandelnden Geschäfte sind inhaltlich anspruchsvoll und erfordern eine vertiefte Herangehensweise. Die Arbeit als Gemeinderätin/Gemeinderat ist somit nicht als Freiwilligenarbeit oder Ehrenamt möglich.
Aus meiner Sicht hat die Mehrheit des Gemeinderates eine zweckmässige Entschädigungsverordnung erarbeitet. Wenn nun die «Oppositionsparteien» auf kommunaler Ebene dagegen sind, geht es da um populistisches Geschwurbel und durchaus auch darum, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte den finanzstarken Finanzlobbyistinnen und -lobbyisten zu erhalten.
PS: Im Sinne der Transparenz: ich war von 1999 bis 2002 Mitglied des Zürcher Kantonsrates. Ich habe somit vor einiger Zeit einen eher kurzzeitigen Einblick in die Arbeitsweise eines Legislativ-Organs erhalten.
Abstimmungsunterlagen Stadt Zürich
Im «Bezirk Zürich» werden am 9. Februar 2025 auch die Wahlzettel für die Wahl der Mitglieder des Bezirksrates und der Staatsanwaltschaft ausgezählt. Bei Wahlen verzichte ich auf Empfehlungen.
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In der Stadt Zürich werden im Verlauf des Nachmittags am 24. November 2024 die abgegegeben Stimmzettel zu vier Vorlagen auf Bundesebene und zu sechs Vorlagen in der Stadt Zürich ausgezählt. Meine Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel.
Da die Schweiz in der Tendenz eher über ein Krankheits- als ein Gesundheitswesen verfügt, sind «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen» – ein Zitat aus dem Menschen- und Klimaschutz – angezeigt. Einerseits lehnen die Gewerkschaften diese Vorlage ab. Andererseits hat die $VP ihre Ja-Parole aufgrund der Intervention der Gelddiktatur gefasst. Diese Vorlage ist somit kaum das, was es für ein gesundes Gesundheitswesen braucht. Daher meine NEIN-Empfehlung.
Die unterdessen zurückgezogene Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» hat wichtige Anliegen aufgegriffen, darum schlagen Stadtrat und Gemeinderat mehrheitlich einen direkten und einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit sollen die Stadt und vier städtische Wohnbaustiftungen Liegenschaften kaufen und diese für bezahlbares Wohnen zur Verfügung stellen. Wenn «Grund und Boden» beschränkt und begrenz sind, ist die Nutzung über die «Allmende» Stadt/Wohnbaustiftungen sehr zweckmässig.
Die Sprachpraxis ist nach wie vor sehr weit entfernt von einer geschlechterneutralen Formulierung – die Initiative und auch die FDP-Wortwahl in der Abstimmungszeitung sind klare Belege für die ungerechte Sprachverwendung. Es ist davon auszugehen, dass der Genderstern und weitere Ansätze zur dringlich notwendigen gerechteren Sprachverwendung führen.
Derzeit stehen auf Stadtgebiet viele Büroräume leer. Es ist nicht einzusehen, warum dann ein neues Gebäude nochmals mehr Büroraum bieten soll. Da braucht es neue Zugänge!
Für den Stadtrat sind Abgangsleistungen möglich. Diese Vorlage ermöglicht Abgangsleistungen für übrige Behördenmitglieder entsprechend den Abgangsansprüchen von Mitarbeitenden der Stadtvewaltung. Mit der Verwendung des Begriffs «goldene Falschirme» betreibt die $VP einmal mehr Lügen-Propaganda!
Mit dem Neubau der Rathausbrücke erhält die Limmat mehr Platz; es ist eine neue Brücke vorgesehen, die diesen bereich zu einem noch attraktiveren Ort macht.
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Am Sonntag, 3. März 2024 werden viele Menschen in der Schweiz die Abstimmungszettel einer Volksabstimmung auszählen. Auf nationaler Ebene zu zwei, im Kanton Zürich zu vier und in der Stadt Zürich zu zwei Vorlagen – insgesamt zu acht Sachthemen haben sich die Stimmberechtigten eine Meinung zu bilden. Nachfolgend meine Abstimmungsempfehlungen dazu.
Zwei Volksinitiativen unterschiedlicher politischer Lager zu Fragen des Lebens im Alters stehen zur Abstimmung.
Ein breit abgestütztes Komitee und damit viele Organisationen tragen und unterstützen diese Volksinitiative.
Die Gegnerschaft betreibt ausschliesslich (Lügen-)Propaganda. Exemplarisch die Aussagen von einigen ausgewählten Alt-Bundesrätinnen und Alt-Bundesräten, die in ihrer Tätigkeit kaum je durch soziale Haltungen aufgefallen wären.
«NEIN zur Rentenaltererhöhung!» heisst es erklärend zum Beispiel auf der Internet-Site der Grünen Kanton Zürich. Dazu kommt, dass nachweislich das neoliberale Umfeld der Initiantinnen und Initianten keine Ahnung von tatsächlicher Nachhaltigkeit hat – «nachhaltige Altersvorsorge» im Titel der Initiative ist missbräuchlich und irreführend!
Die Initiativen und die Diskussionen vor der Abstimmung zeigen eindeutig: es braucht so rasch als mögliche das bedingungslose Grundeinkommen für alle!
«Volksabstimmung vom 3. März 2024 auf dem Portal der Schweizer Regierung»
Fachliche Anforderungen und ein maximales Amtsalter sind passende Anforderungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte – nicht ohne Grund haben sich sämtliche Parteien für eine Ja-Parole zu dieser Verfassungsänderung entschieden.
Objektiverweise dürfte diese Abstimmung gar nicht stattfinden. Sowohl die Initiative als auch der leicht abgeschwächte Gegenvorschlag sind illegal, antirechtsstaatlich und antidemokratisch, siehe dazu beispielsweise die Ausführungen von Amnesty Schweiz!
Unsere Gewässer sind (meist) öffentliche Gewässer. Daher ist ein Ja zu dieser Volksinitiative zwingend!
Auch diese Vorlage ist eine (Lügen-)Propaganda-Vorlage. Das zeigt sich auch bei der grotesken Geschichte um die Darstellung der Nein-Parole des Referendumskomitees in der Abstimmungszeitung. Zudem: mit keinerlei Governance vereinbar ist eine «Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG».
Kanton Zürich, Abstimmungsvorlagen vom 3. März 2024
Einmal mehr eine Vorlage, die klar darlegt, dass alles getan werden muss für eine autofreie Stadt!
Ein durchgehender öffentlicher Park am linken Zürichseeufer auf Stadtgebiet ist in Planung und soll in absehbarer Zeit realisert werden. Dieser Teil der Initiative ist nicht mehr nötig. Die Initiative verlangt weiter die Entlastung des Mythenquais vom Autoverkehr – grundsätzlich eine sinnvolle Sache, allerdings nur dann, wenn dies nicht andernorts zum Beispiel in Wohngebieten zu Mehrbelastungen führt.
Darum eine Wiederholung: Einmal mehr eine Vorlage, die klar darlegt, dass alles getan werden muss für eine autofreie Stadt!
Es braucht eindeutig eine Regelung der finanziellen Entschädigung für abtretende Behördenmitglieder. Wenn eine solche als «goldener Fallschirm» bezeichnet wird, kann dies durchaus (Lügen-)Propaganda sein.
Zürich stimmt ab – 3. März 2024: zwei kommunale Sachvorlagen
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Am Nachmittag des 18. Juni 2023 werden in der Schweiz die Stimmzettel einer Volksabstimmung ausgezählt. Meine Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel für die drei Vorlagen auf nationaler Ebene und die fünf Vorlagen in der Stadt Zürich. Plus ein Hinweis für die Abstimmung zur Kirchenordnung der KatholischenZum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist ausschliesslich ein JA möglich! Weitere Infos: KLIMASCHUTZGESETZ-JA! Darum auch eine JA-Illustration:

Von einer Ja-Parole abweichende Stellungnahmen sind antidemokratische und antirechtsstaatliche Propaganda-Lügen.
PS: Ich habe aktiv bei der Gletscher-Initiative mitgewirkt, als Mitglied des Trägervereins und als Unterschriftensammler.
Nach den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Pandemien ist nur ein JA möglich. Alles andere sind Verschwörungs-Schwurbeleien.
International harmonisierte Mindestbesteuerungen für international tätige Unternehmensgruppen sind zweckmässig. Das wäre die Begründung für ein Ja.
Weil steuerstarke Kantone (zum Beispiel der bevölkerungsmässig kleine Kanton Zug) übermässig von der Mindeststeuer profitieren, und der Kanton Zug beabsichtigen könnte, zumindest einen Teil dieser Einnahmen wieder an die international tätigen Unternehmensgruppen zurückzuerstatten, wäre dies eher ein Nein.
Daher lautet meine Empfehlung: ENTHALTUNG!
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 18.06.2023
In der Tendenz bieten Jobs, die mit Lebensnotwendigkeiten und Alltäglichkeiten – häufig systemrelevante Tätigkeiten – zu tun haben, eher tiefe Löhne, selbst bei hohen fachlichen Anforderungen. Dies führt dazu, dass in diesen Bereichen bei gewissen Funktionen kaum existenzsichernde Löhne üblich sind. Der Mindestlohn ist somit ein Beitrag zur Verminderung des Anteils von «Working Poor» in der arbeitenden Bevölkerung.
Es wird mit Sicherheit weitere Ansätze brauchen – mittel- bis längerfristig führt kein Weg am bedingungslosen Grundeinkommen vorbei!
Raum, auch solcher für Wohnbauten, ist ein begrenztes, ein endliches Gut. Raum ist letztlich eine Allmende. Darum ist der derzeitige stark spekulativ geprägte Grundstücks- und Liegenschaftenmarkt in keiner Art und Weise nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.
Gemeinnütziger Wohnungsbau, wie von der Stadt Zürich gewollt und in der Verfassung verankert, geht in die richtige Richtung, auch wenn selbst 2050 bloss ein Drittel der Wohnungen gemeinnützige «Allmende» sein soll.
Damit dieses eher bescheidene Ziel möglich wird, braucht es weitere Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Die beiden Vorlagen zum Wohnraumfonds leisten einen Beitrag zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Deshalb: JA zum Objektkredit und zum Rahmenkredit, JA zur Änderung der Gemeindeordnung!
Bibliotheken sind ein gutes Angebot zur gemeinschaftlichen Nutzung von Medien. Deshalb habe ich mich vor langen Jahren dafür eingesetzt, dass die Pestalozzi-Bibliothek Heuried erhalten bleibt (siehe dazu zum Beispiel ein nicht mehr aktueller Blogbeitrag aus dem Jahr 2008). Dies ist nicht gelungen, stadtdessen befindet sich die Pestalozzi-Bibliothek im Sihlcity-Areal. Dieser Wechsel war für mich der Auslöser, für die Nutzung diverser Medienformen zu digitalen Techniken zu wechseln. Immerhin: auch die Pestalozzi-Bibliotheken ermöglichen heute die gemeinschaftliche Nutzung digitaler Medien [dies führt auch ökologisch zu Vorteilen, weil nach der Lektüre zum Beispiel eines ausgeliehenen ePub-Buches das Speichervolumen auf dem eigenen Gerät wieder verkleinert wird].
Die Stimmberechtigten werden zu diesem schon regelmässig ausbezahlten jährlich wiederkehrenden Beitrag befragt, weil Gemeindegesetz und Gemeindeordnung dies neu verlangen.
Eine grosse Sache, sicher! Zeitgemässe Schulanlagen sind auch ein Zeichen der Wertschätzung für heutige und zukünftige Schülerinnen und Schüler. Derartige Schulanlagen sind ein Erfolgsfaktor für gelingende Schulausbildungen. Deshalb JA!
18. Juni 2023: fünf kommunale Sachvorlagen (Internet-Angebot Stadt Zürich)
Aufgrund der Änderung des Kirchengesetzes des Kantons Zürich im Jahr 2018 ist die Kirchenordnung der Katholischen Körperschaft im Kanton Zürich anzupassen. Synode (Legislative) und Synodalrat (Exekutive) der kantonalen Körperschaft empfehlen, die neue Kirchenordnung anzunehmen, und bieten dazu sechs Argumente: mehr Gleichberechtigung, mehr Autonomie, mehr Flexibilität, mehr Transparenz, mehr Nachhaltigkeit, mehr Gleichbehandlung.
Abstimmungsbroschüre und weitere Informationen zur neuen Kirchenordnung
PS: Ich war während zwei Amtsperioden Mitglied der Synode. Derzeit bin ich Mitglied des Pfarreirates der Pfarrei St. Theresia im Zürcher Friesenberg.
The post Abstimmungsempfehlungen für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 first appeared on umweltnetz.ch.]]>Hier gehts zu den Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel für die Volksabstimmung vom 5. Juni 2016.
11 Abstimmungsvorlagen stehen für Stimmberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Zürich auf dem „Programm“ für die Volksabstimmung vom 17. Juni 2012. Keine Platz- und Zeitverschwendung mit langen Vorbemerkungen also!
Kommentar zur Volksabstimmung vom 17. Juni 2012
Erste Fassung 4.6.2012, Ergänzung 10.6.2012
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