Den chronischen Verfassungsbruch durch die SVP stoppen!

Die SVP bricht seit längerem regelmässig die Verfassung: sie ignoriert das Instruktionsverbot der Bundesverfassung.

Die Bundesverfassung enthält den Art. 161 unter dem Titel Instruktuionsverbot. In Absatz 1 heisst es: Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.

Im Tages-Anzeiger vom 6.12.2007 wird SVP-Fraktionschef Caspar Baader wie folgt zitiert: An den Schlüsselstellen brauchen wir Leute, die zu hundert Prozent zum Parteiprogramm stehen und unser Wahlversprechen einlösen.

Herr Baader gibt öffentlich zu, dass die SVP ihren Mitgliedern Weisungen erteilt und dass diese so zu stimmen haben, wenn sie beispielsweise Kommissionsmandate erhalten wollen. Die SVP verletzt mit ihrer Praxis die Verfassung.

Das Parlament hat das Verhalten der SVP zu rügen respektive zu unterbinden. Es gehört zwar bei der SVP und ihren VertreterInnen in Parlament und Exekutive zum Selbstverständnis, die Verfassung und die Gesetze nicht zu respektieren – eine Gruppierung, die sich auf dem Weg Richtung Diktatur befindet, muss daran mit den rechtsstaatlichen Mitteln gehindert werden – ein Instrument dazu ist die Durchsetzung des verfassungsmässigen Instruktionsverbots.

Sollte das Parlament nicht in der Lage sein, das verfassungswidrige Verhalten der SVP zu unterbinden, ist nach rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu suchen, um den offensichtlichen Verfassungsbruch der SVP zu stoppen.