Telekomliberalisierung: unsinnige Spielchen abbrechen!

Sunrise und Orange respektive deren Vaterfirmen wollen fusionieren – Aus dem Telekom-Oligopol wird ein Telekom-Oligopol. Fakt ist: das Turbo-Liberalisierer-Game Telekomliberalisierung ist abzubrechen, es sind sämtliche Telekommunikationsaktivitäten zu verstaatlichen – und in eine Genossenschaft auszulagern, die nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit funktioniert.

Es ist nicht etwa der frühere Monopolist Swisscom, der die Marktliberalisierung nicht möglich macht – es sind die Auswüchse des Marktes, die klar aufzeigen, dass Wettbewerb im Telecom-Bereich nicht funktioniert. Da gibts wirklich nur eines: die Liberalisierung im Telecombusiness ist endgültig zu stoppen, alle Infrastrukturen sind zu verstaatlichen. Sinnvollerweise sind diese Aktiven in eine gemeinnützige Genossenschaft auszugliedern – diese Genossenschaft muss also weder horrende Eigenkapitalrenditen erarbeiten noch Bonusgelder an die Verantwortlichen ausschütten, sondern hat so zu wirtschaften, dass die Telekommunikationsbedürfnisse der Gesellschaft kostendeckend abgedeckt werden können. Nicht nur wird die Bevölkerung von den dümmst möglichen Werbekampagnen verschont, sondern man erspart der Volkswirtschaft den unsinnigen Aufwand für all die absurden Tarif- und Kostenvergleiche und die Wechselkosten.

Die Vergangenheit zeigt, dass staatliche Monopole zu einem kostenoptimierten Angebot einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung zur Abdeckung der Kommunikationsbedürfnisse von Haushalten und der Wirtschaft führen.


Nachtrag 28.11.2009

Der Swisscom-Chef Carsten Schloter bestätigt in einem Interview den Blödsinn des Telekom-Konkurrenz-Marktes: Wenn der neue Oligopol-Akteur Sunrise/Orange 40 % des Marktes abdeckt und dabei 700 Mio Gewinn erwirtschaftet, ist davon auszugehen, dass zulasten der Telekom-KonsumentInnen allein in der Schweiz 2 Milliarden Franken Gewinn abgeschöpft werden, jährlich also rund 250 Franken pro Person! Eine an den Kosten orientierte genossenschaftliche Lösung hätte somit erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile.

Erste Fassung 26.11.2009