Schiefe Sprachbilder

Uetliberg-Hotelier geht mit Wintergarten vor den Richter – titelte der Auto-Anzeiger, früher Tages-Anzeiger vom 17. März 09. Stellen Sie sich das mal bildlich vor: Ein Wintergarten ist ja eine Immobilie, also muss man das Ding abreissen, wenn man damit zum Richter gehen möchte (wobei es dabei um einiges an Material geht, man also eher hinfahren muss). Aber Herr Fry will ja eigentlich zum Richter, damit er den (im übrigen illegal erstellten) Wintergarten gerade eben nicht abreissen muss! Nur schon das „mit“ durch „wegen“ ersetzt, und die Sache ist sprachlich nicht mehr ironisch.

Sprache soll und muss lebendig sein, darf und kann sich verändern, aber die SprachanwenderInnen sollten bei der Benutzung von Bildern sehr vorsichtig sein. „Wann rollt Haltiners Kopf“ hiess es vor einiger Zeit. Wer mit Google im Internet nach dem Sätzchen „bei der ubs müssen köpfe rollen“ sucht, findet ungefähr 16’400 Ergebnisse (früher hiess die „Treffer“).

„Köpfe rollen“, dies bedeutet nicht anderes, als dass die Menschen mit Gewalt getötet wurden, geköpft, um einen Kopf kürzer gemacht, …

Die Schweiz hat für zivile Vergehen 1942 die Todesstrafe abgeschafft – „Kopf rollen“ ist ganz klar ein Bezug auf diese unsinnige Strafe, unsinnig darum, weil sie bei Rechtsirrtümern nicht wieder korrigiert werden kann (und die unrühmliche Geschichte der Todesstrafe ist voll von derartigen Fehlurteilen).

Wenn also in der heutigen Zeit von „Kopf rollen“ die Rede ist, kann dies durchaus auch so interpretiert werden, dass man bei der Vor-Verurteilung einer Person nicht genau hinschaut und vorschnell einen Entscheid zur Zukunft einer Person verlangt, welcher nicht objektiv sondern populistisch sein könnte.

Die Sprache ist auch mit weniger martialischen Bildern genügend lebendig, genügend verständlich.