Osthilfegesetz: keine Angst vor Volksrechten!

Das Parlament hat zum Ende der Frühjahres-Session 2006 das Osthilfegesetz mit der sogenannten Kohäsions-Milliarde als Kompensation der bilateralen Verträge mit der EU beschlossen. Dieses Gesetz ist die klare Konsequenz aus den bisherigen Entscheiden des Parlaments und des Volkes zur Aussenwirtschaftspolitik mit der EU.

Verschiedene Rechts-Parteien haben das Referendum dazu beschlossen, was von Bundesrat Deiss und von verschiedenen ParlamentarierInnen aufjaulend kommentiert wurde.

Dazu ist festzuhalten: Oberste Instanz in diesem Land ist und bleibt die Mehrheit der Stimmenden. Diese Volksrechte sind uneingeschränkt zu akzeptieren – auch die Konsequenzen daraus (es wird gelegentlich über Sinn und Unsinn von Volksentscheiden gesprochen. Als Paradebeispiel gilt immer wieder die Ablehnung eines Schulhausprojektes bei gleichzeitiger Zustimmung zur dafür vorgesehenen Holzheizung. Dies ist nicht etwa ein absurder Entscheid, sondern sehr logisch: die Stimmberechtigten haben sich dagegen ausgesprochen, das Schulhaus in der beantragten Form zu realisieren, haben aber festgehalten, dass eine allfällige Realisation des Schulhauses zwingend mit einer Holzheizung zu erfolgen hat.) Es ist klar, dass ein allfälliges Nein zum Osthilfegesetz Rückwirkungen auf bisherige Entscheide der Stimmberechtigten im Verhältnis zur EU hat. Diese korrigierende Oberhoheit der Stimmberechtigten muss durch die von den Stimmberechtigten mandadierten PolitikerInnen respektiert werden. Es ist staatspolitisch nicht zu bemängeln, dass die Rechtsparteien dieses Gesetz den Stimmberechtigten vorlegen wollen. Befremdlich ist, wenn dies von gewählten PolitikerInnen nicht respektiert wird. Eine andere Frage ist, ob es sachpolitisch und polit-strategisch klug ist, diese Thematik den Stimmberechtigten vorzulegen: die allfällige Zustimmung der Stimmberechtigten „adelt“ die Anträge des Parlaments und stärkt letztlich die Position des Parlaments. Diese Frage müssen allerdings alleine die ErgreiferInnen des Referendums beantworten – staats- und demokratiepolitisch ist sie unerheblich.

Wer sich gegen die Ergreifung eines Referendums stellt, stellt letztlich demokratische Grundrechte in Frage. Und dies ist sowohl unreif als unklug.

Viel besser gefällt da die Haltung der BefürworterInnen einheitlicher Kinderzulagen: die Ankündigung des Referendums haben sie zum Anlass genommen, ihre Freude auszudrücken, dass eine Diskussion über den Stellenwert von Familien und Kindern in Wirtschaft und Politik stattfindet.

Eine Volksabstimmung über ein Referendum ist immer eine Chance sowohl für BefürworterInnen wie GegnerInnen einer Vorlage. Es wird sich zeigen, wer diese Chance besser nutzt!


Zur konkreten Frage für die Volksabstimmung vom 26. November 2006 „Wollen Sie das Bundesgesetzvom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas annehmen?“: Wer bis jetzt den Abstimmungsvorlagen über das Verhältlnis zur EU zugestimmt hat, muss konsequenterweise das Osthilfegesetz befürworten. Wer bei Abstimmungs-Fragen zur EU jeweils anders entschieden hat als die Mehrheit, kann diese Frage völlig unbelastet nach Lust und Laune beantworten!