Eine schallende Ohrfeige: Vorsicht mit Bildern!

Immer häufiger stehen in den Medienmitteilungen nach Abstimmungsergebnissen Aussagen wie Das Abstimmungsergebnis bedeute eine „schallende Ohrfeige an die Adresse der Classe politique.“, beispielsweise nach dem Nein der Stadtzürcher Stimmberechtigten am 7. April 2002 zur SWISS-Beteiligung.

So verständlich der Wunsch nach drastischen Worten nach einem nicht unbedingt erwarteten Abstimmungserfolg – muss es wirklich ein Bezug zu gewaltverherrlichenden Worten sein?

Ohrfeigen sind eine eindeutige Gewaltäusserung – und gerade demokratische Abstimmungen sollten eigentlich ein Instrument zur Gewaltverhinderung sein. Oder ist die Wahl von drastischen Bildern ein Alarmzeichen: wie lange kann sich die Politik knappe Abstimmungsergebnisse erlauben, gerade bei Fragen, die einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Standortbezug verlangen?

Flugverkehr ist das ziemliche Gegenteil eines nachhaltigen Verkehrs – aber das gilt genau so für den Strassenverkehr. Nachhaltigkeit verlangt klare Positionsbezüge, und es ist davon auszugehen, dass es zukünftig immer Dinge geben wird, die mit Nachhaltigkeit nicht verträglich sind. Wie geht die Demokratie damit um, dass die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit zwingend ist und mehrheitsfähig werden muss?

Im übrigen: Ist ein Nein-Anteil von 52 Prozent bereits „schallend“? Oder ab wann gilt ein Abstimmungsergebnis als deutlich? Darf in einer Demokratie die Deutlichkeit überhaupt eine Rolle spielen? Unter demokratischen Gesichtspunkten ist ein Entscheid mit 50 % plus eine Stimme genau so deutlich wie ein Entscheid mit einem Ja- oder Nein-Stimmenanteil von 85 %. Es ist schlicht und einfach die Mehrheit.