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Willkür | umweltnetz.ch https://www.umweltnetz.ch/content Umwelt und Politik - ein Internet-Angebot von Toni W. Püntener Tue, 14 Oct 2014 06:42:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 44487214 Realitäten zur Steuerhinterziehung https://www.umweltnetz.ch/content/realitaten-zur-steuerhinterziehung Sat, 13 Jul 2013 17:33:18 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=5370 Vor allem einige deutsche Bundesländer und die USA sind ausserhalb jeder rechtsstaatlicher Grundsätze unterwegs, wenn es darum geht, die Steuerehrlichkeit zu fördern. Da werden Straftatbestände erfunden, da wird das Prinzip der Unschuldsvermutung umgekippt, da werden illegale Verhaltensweisen von z.B. Bankmitarbeitenden belohnt. Lügen haben kurze Beine, heisst es, das gilt auch in diesem Bereich. Einige Zahlen … „Realitäten zur Steuerhinterziehung“ weiterlesen

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Vor allem einige deutsche Bundesländer und die USA sind ausserhalb jeder rechtsstaatlicher Grundsätze unterwegs, wenn es darum geht, die Steuerehrlichkeit zu fördern. Da werden Straftatbestände erfunden, da wird das Prinzip der Unschuldsvermutung umgekippt, da werden illegale Verhaltensweisen von z.B. Bankmitarbeitenden belohnt.

Lügen haben kurze Beine, heisst es, das gilt auch in diesem Bereich. Einige Zahlen lassen dies erkennen.

Zum Beispiel diese: In Nordrhein-Westfalen gibt es Zahlen zu 814 Verfahren:

  • 11 SteuersünderInnen wurden zu Geldstrafen verurteilt – 2,8 Millionen Euro nahm der Fiskus damit ein. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Geldstrafen das Zehnfache des geschuldeten Steuerbetrags ausmachen, ergaben sich dadurch pro SteuersünderIn etwa 25’000 Euro Nachsteuern, dies in der Regel zu Sachverhalten, die mehrere Jahre betreffen.
  • für 80 Beschuldigte gab es Auflagen, aber keine Strafen, das Verhalten der Steuerpflichtigen lag also im Bereich des zulässigen Ermessens.
  • Bei 723 Verdächtigen wurden sämtliche Verfahren eingestellt.

Das heisst: ganze 1.3 Prozent des vom Fiskus des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen angeschuldigte SteuerhinterzieherInnen hatten sich tatsächlich etwas zu Schulde kommen lassen – bei fast 89 % der Beschuldigten war schlicht nichts steuerrechtlich problematisches zu finden.

Nordrhein-Westfalen macht sich weiterhin lächerlich (und dies, ohne es zu merken): selbst in den CH-Medien wird Norbert Walter-Borjans zitiert, der behauptet, das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz habe zu Viermal mehr Selbstanzeigen von Steuersündern geführt. Die beeindruckende Zahl von 1528 Anlegern hätten sich im ersten Halbjahr 2013 selbst angezeigt. Eine kurze Suche im Internet ergibt: Nordrhein-Westfalen hat rund 8.5 Mio Steuerpflichtige – selbst wenn sich die Zahlen der Selbstanzeigen verzwanzigfachen sollte (10 Jahre, doppelt so hoher Anteil von Selbstanzeigen) wären dies immer noch bloss 0.7 Prozent der Steuerpflichtigen! Und wenn von diesen wie oben „nur“ 1.3 % tatsächliche SteuerhinterzieherInnen sind, wäre einmal mehr ein Elefant nicht einmal zu einer Mücke gemacht worden. Möglicherweise werden Selbstanzeigen auch missbraucht: eine staatlich finanzierte Steuerrevision gibt es nicht immer zu haben – die Wahrscheinlichkeit ist gross, einen Steuerpersilschein von Herrn Walter-Borjans zu bekommen, als garantierte steuerliche weisse Weste!

dyerware.com

Damit sind die Anschuldigungen mehr als willkürlich und in keiner Art und Weise rechtsstaatlich zu rechtfertigen – ein solcher Staat, insbesondere die Exekutivverantwortlichen wie Dr. Norbert Walter-Borjans haben keinerlei Legitimation mehr bei derartigen Fragen, weil ihre Urteilsfähigkeit ernsthaft in Frage zu stellen ist. Derartige Verhaltensweisen tragen schlicht nichts zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit bei, im Gegenteil!

Die Willkürlichkeit etwa der Steuerbehörden von Nordrhein-Westfalen wird durch einen weiteren Hinweis illustriert: die Umsetzung des Steuerabkommens mit Grossbritannien zeigt, dass auch in diesem Fall wesentlich weniger nicht-versteuerte Gelder auf Schweizer Banken liegen, als dies von den Finanzverantwortlichen der Herkunftsländern der Gelder angenommen wird; hier wurde der demokratische Rechtsstaat Schweiz zu einem unverantwortlichen Vorgehen genötigt. Es zeigt sich einmal mehr, dass es fatal war, diese Abkommen nicht den Stimmberechtigten vorzulegen.


Die öffentliche Meinung und die populistischen FinanzpolitikerInnen unterschätzen offenbar die Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen massiv; wie von mir vermutet ist die Steuerunehrlichkeit noch weniger verbreitet als das Benutzen des öffentlichen Verkehrs ohne Ticket. Oder anders: die meisten Menschen sind willens, sich an der Finanzierung der Aufgaben des Staates entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zu beteiligen! Der Rechtsstaat hat also dafür zu sorgen, dass gesetzeskonformes Verhalten der sehr grossen Mehrheit der Steuerpflichtigen belohnt wird, dies auch als Motivation der Unehrlichen – dazu müssen demokratische und rechtsstaatliche Mittel ausreichen – Hehlerei von Bank-CDs und bilaterale Nötigung von Staaten gehört nicht dazu!


Ich weise einmal mehr darauf hin: ich bin sehr daran interessiert, dass der Staat ausreichende Mittel hat, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Steuergerechtigkeit ist eine notwendige Voraussetzung dafür – allerdings nur, wenn diese unter Respektierung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit erreicht wird.


Nachtrag 12.12.2013: Neueste Zahlen aus Deutschland, in einem Artikel aus der NZZ: 20’000 Selbstanzeigen im Jahr 2013, bei etwa 80 Mio Einwohnenden gibt es in Deutschland etwa 40 Mio Steuerpflichtige.

dyerware.com

Erste Fassung 13.7.2013

The post Realitäten zur Steuerhinterziehung first appeared on umweltnetz.ch.]]> 5370 Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln https://www.umweltnetz.ch/content/pussy-triot-demokratische-rechtsstaaten-mussen-handeln https://www.umweltnetz.ch/content/pussy-triot-demokratische-rechtsstaaten-mussen-handeln#comments Fri, 26 Apr 2013 19:52:26 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=4140 Russland ist unter Wladimir Putin auf ziemlich direktem Weg Richtung Diktatur unterwegs. Dies zeigt einerseits der Demokratie-Index von „The Economist“, aber auch der Umgang mit Oppositionellen und KritikerInnen. Als exemplarisches Beispiel für den Umgang einer Diktatur mit Andersdenkenden stehen die Willkürurteile gegen zwei Mitglieder der Frauen-Punk-Gruppe Pussy Riot. Angesichts dieses Sachverhalts müssen demokratische Rechtsstaaten handeln … „Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln“ weiterlesen

The post Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln first appeared on umweltnetz.ch.]]> Russland ist unter Wladimir Putin auf ziemlich direktem Weg Richtung Diktatur unterwegs. Dies zeigt einerseits der Demokratie-Index von „The Economist“, aber auch der Umgang mit Oppositionellen und KritikerInnen. Als exemplarisches Beispiel für den Umgang einer Diktatur mit Andersdenkenden stehen die Willkürurteile gegen zwei Mitglieder der Frauen-Punk-Gruppe Pussy Riot. Angesichts dieses Sachverhalts müssen demokratische Rechtsstaaten handeln und den russischen Diktator Putin zurück auf den Weg Richtung Rechtsstaat und Demokratie bringen.

Die Zeitschrift „The Economist“ veröffentlicht seit Jahren den Demokratie-Index. Russland unter Putin zeigt einen sehr steilen Abstieg. Noch 2006 wurde die Staatsform in Russland als „Hybridregime“ bezeichnet, 2011 kommt die Beurteilung von „The Economist“ zum Fazit: Autoritäres Regime. Die nachfolgende Grafik zeichnet dieses Weg zur Diktatur nach (zu beachten ist: die maximal mögliche Punktzahl beträgt 10 – an der Spitze der Rangliste steht Norwegen mit 9.8 Punkten, die Schweiz folgt auf Platz 7 mit 9.09 Punkten).

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Es gibt noch schlimmere Gefängnisse als in Russland, es gibt Staaten mit noch massiv mehr Willkür, bis zur Tötung kritischer Menschen. 2011 lebten fast 38 % Menschen auf diesem Planeten in einem autoritären Regime – Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa stehen symbolisch für die Opfer dieser Diktaturen!

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Verhalten der juristischen Justiz gegen die Pussy Riot-Mitglieder berechtigterweise kritisiert; der russische Diktator Putin hat als Antwort darauf gelogen, indem er behauptete, es habe auch antisemitische Handlungen der Bandmitglieder gegeben!

Die Schweiz als demokratischer Rechtsstaat kann und darf das Verhalten des russischen Staates und der russischen Justiz nicht akzeptieren. Die Schweiz hat zum Beispiel wirtschaftspolitische Sanktionen zu ergreifen.


Nachtrag 26. April 2013

Die Diktatur Russland hat einmal mehr zugeschlagen – die Anti-Rechtsstaat- und Diktatur-„Richterin“ Lidia Jakowlewa hat die ungerechtfertigte Inhaftierung von Nadeschda Tolokonnikowa nicht aufgehoben. Die Begründung illustriert den Willkürcharakter: Nadeschda Tolokonnikowa zeige keine Reue – allerdings brauchte es dazu überhaupt einen Straftatbestand, und dieser besteht nachweislich nicht. Nadeschda Tolokonnikowa habe zudem gegen „Regeln“ des Gefängnisses verstossen – bekanntlich sind auch diese Regeln Willkür, genauso wie auch der Verstoss gegen diese Regeln willkürlich beurteilt wird. Es braucht dringend offizielle Proteste von VertreterInnen demokratischer Rechtsstaaten gegen diese Willkürentscheide der russischen Diktatur.


Nachtrag 31.12.2013: wer nicht korrekt angeklagt/verurteilt und somit illegalerweise im Gefängnis festgehalten wurde, braucht keine Amnestie, sondern einen demokratischen Rechtsstaat. Das russische Amnestiegesetz ist offensichtliche Willkür. Obwohl sich die Pussy Riot-Mitglieder nicht mehr in der Gewalt des russischen Willkürstaates befinden, läuft dieser Zähler weiterhin.

Erste Version: 19. November 2012

The post Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln first appeared on umweltnetz.ch.]]> https://www.umweltnetz.ch/content/pussy-triot-demokratische-rechtsstaaten-mussen-handeln/feed 2 4140 Des Kaisers neue Kleider: Pussy Riot und Julian Assange https://www.umweltnetz.ch/content/des-kaisers-neue-kleider-pussy-riot-und-julian-assange https://www.umweltnetz.ch/content/des-kaisers-neue-kleider-pussy-riot-und-julian-assange#comments Fri, 17 Aug 2012 14:25:55 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3870 Märchen stellen Lebensweisheiten in erzählender Form dar. „Des Kaisers neue Kleider“ von Hans Christian Andersen ist also nicht bloss ein Märchen, sondern Lebensweisheit – was sich exemplarisch an den „Fällen“ Pussy Riot und Julian Assange zeigt (welche unter diesem Gesichtspunkt als Fälle der „Kaiser“ Putin und USA, Grossbritannien, … zu bezeichnen sind). Kaiser stelen das … „Des Kaisers neue Kleider: Pussy Riot und Julian Assange“ weiterlesen

The post Des Kaisers neue Kleider: Pussy Riot und Julian Assange first appeared on umweltnetz.ch.]]> Märchen stellen Lebensweisheiten in erzählender Form dar. „Des Kaisers neue Kleider“ von Hans Christian Andersen ist also nicht bloss ein Märchen, sondern Lebensweisheit – was sich exemplarisch an den „Fällen“ Pussy Riot und Julian Assange zeigt (welche unter diesem Gesichtspunkt als Fälle der „Kaiser“ Putin und USA, Grossbritannien, … zu bezeichnen sind).

Kaiser stelen das Symbol einer autokratischen Übermacht dar, mit dem Anspruch, dass sämtliche Handlungen und Entscheidungen kritiklos aufzunehmen und zu respektieren sind. Wegleitendes Prinzip des Kaisertums ist der Willküranspruch der machthabenden Person.

In vielen solchen absoluten Monarchien gab es mindestens ein korrigierendes Element: den Hofnarren. Einerseits wurden Hoffnarren als „närrisch“ bezeichnet (als Überbleibsel davon wird die Fasnacht als Narrenzeit bezeichnet), andererseits war diesen Hofnarren durch den Schutz der „Narrenfreiheit“ auch die Kritik an den absoluten Herrschern erlaubt. „Kinder und Narren sagen die Wahrheit“ – mit diesem Hintergrund sollen, wie es die HistorikerInnen berichten, einige Hofnarren zu wichtigen Ratgebern ihrer „Kaiser“ geworden sein. Wenn selbst in autokratischen, monarchischen Systemen Kritik an den Machthabenden angezeigt ist, gilt dies erst recht für Demokratien.

Russland unter dem Amts-Chamäleon Putin hat sich innerhalb von 5 Jahren von einem Hybrid- zu einem autoritären Regime entwickelt – dieses Land hat heute deutlich weniger demokratische Ansätze als noch vor Jahren. Diktatoren schätzen Kritik nicht, und sie „halten“ sich leider auch keine Hofnarren mehr. KünstlerInnen diverser Kunstrichtungen – Musik, Bildnerische, Literatur, …) übernehmen nicht nur in Demokratien sowohl die Rolle als „SängerInnen der Macht“ als auch der KritikerInnen der Macht. SatirikerInnen (als Beispiele aus der Schweiz etwa Viktor Giacobbo, Mike Müller, Lorenz Keiser, Andreas Thiel, Joachim Rittmeyer, …) sind die Verbal-Hofnarren der direkten Demokratie. Je ironischer, satirischer, durchaus auch zynisch diese SatirikerInnen auftreten können, ohne gerade vor ein Gericht gezerrt zu werden, desto ehrlicher geht es in einem Land zu!

Ob die Aktion der russischen Punk-Band Pussy Riot aus künstlerischer Sicht gefällt, steht definitiv nicht zur Debatte. Es handelt sich eindeutig um eine zu akzeptierende Ausdrucksform. Wer die Absenderinnen dieser Botschaften vor ein Gericht stellt, wer sie gar schuldig spricht, offenbart ein gestörtes Verhältnis zur Kritik, ist unfähig auch zur Selbstkritik. Damit wird autokratische Willkür zelebriert – en Beleg mehr für den diktatorischen Charakter von Russland.


Auch Demokratien respektive deren RepräsentantInnen neigen nach wie vor dazu, die ÜberbringerInnen schlechter Botschaften zu bestrafen; insbesondere die MandatsträgerInnen in nicht-direkten respektive repräsentativen Demokratien neigen ebenfalls zu autokratischem Gebahren (immerhin mit Abwahlmöglichkeit). Ein Element von Demokratien ist Transparenz im Bezug auf die Machtstrukturen und Entscheidungswege. Die gesamte Welt hat erlebt, dass insbesondere die USA den „Kampf“ gegen die von ihr erfundene Achse des Bösen in erster Linie mit Lügen geführt hat (und wahrscheinlich immer noch führt). Wichtige Rollen kommen dabei den in ihrem Wesen antidemokratischen Institutionen Geheimdienst und Armee zu. Die RepräsentantInnen dieser geheimniskrämerischen Demokratien sind darauf angewiesen, dass ihre Machenschaften möglichst lange, im Besten Fall auf alle Ewigkeit, geheim bleiben (siehe auch mein Beitrag Wikileaks fordert die Staaten heraus: Transparenz statt unsinnige Geheimnisse).

Dass etwa Kommissionsberatungen eines Parlaments geheim sind, ist durchaus zweckmässig – die Meinungsbildung erfordert nämlich durchaus auch Positionsbezüge, die neben der offiziellen Partei- oder Fraktionsmeinung liegen, weil Lösungen in der Regel mehr und nicht eindimensional sind. Auch an den Arbeitsplätzen ist – um das Denken und die Weiterentwicklung von Ideen zu fördern – eine Vertraulichkeit erforderlich. Ohne Wenn und Aber erfordern Angaben zu Privatpersonen, zum Teil auch von Firmen, und deren Aktivitäten, erhöhte Vertraulichkeit; darum sind sowohl Whistleblowing/Mobbing (siehe Blocher-Affäre um die Nationalbank) als auch Diebstähle von BankkundInnen-Daten unakzeptabel. Staatliches Handeln im Kontext des internationalen Austausches – und vor allem solche Beiträge hat Wikileaks veröffentlicht – gehören möglichst rasch an die Oeffentlichkeit.

Ganz klar: Was Pussy Riot für Russland, ist Julian Assange für die USA, für Grossbritannien, für Schweden – abhängig von der Willkür der Machthabenden und der in solchen Fällen politisch gesteuerten, nicht mehr unabhängigen Justiz! Pussy Riot und Julien Assange sind wie „Narren und Kinder“, entsprechen jenem Kind, dass die Nacktheit des willkürlichen Machthabers entdeckt und auch benennt. Am Umgang mit „Narren und Kindern“ lässt sich die Qualität einer Demokratie ebenso erkennen wie an einem wissenschaftlich erarbeiteten Demokratie-Index!

The post Des Kaisers neue Kleider: Pussy Riot und Julian Assange first appeared on umweltnetz.ch.]]> https://www.umweltnetz.ch/content/des-kaisers-neue-kleider-pussy-riot-und-julian-assange/feed 1 3870 Von der Willkür zur Selbstjustiz https://www.umweltnetz.ch/content/von-der-willkur-zur-selbstjustiz Tue, 03 Jan 2012 12:32:05 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3339 Im letzten Blog des Jahres 2011 habe ich mir Gedanken gemacht zu „Global Goals oder persönliche Willkür“ – im ersten Blogeintrag des Jahres geht es gerade zu diesem Thema weiter, nämlich der Weiterung der Willkür zur Selbstjustiz, am Beispiel des individuellen Misstrauens in ordentliche Abläufe. Es geht um die Boulevard-Nachwirkungen einer Devisentransaktion von Kashya Hildebrand, … „Von der Willkür zur Selbstjustiz“ weiterlesen

The post Von der Willkür zur Selbstjustiz first appeared on umweltnetz.ch.]]> Im letzten Blog des Jahres 2011 habe ich mir Gedanken gemacht zu „Global Goals oder persönliche Willkür“ – im ersten Blogeintrag des Jahres geht es gerade zu diesem Thema weiter, nämlich der Weiterung der Willkür zur Selbstjustiz, am Beispiel des individuellen Misstrauens in ordentliche Abläufe.

Es geht um die Boulevard-Nachwirkungen einer Devisentransaktion von Kashya Hildebrand, Galeristin in Zürich. Kashya Hildebrand ist verheiratet mit Philipp Hildebrand, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), und damit oberster Botschafter der Währungspolitik der Schweiz.

Diese Währungstransaktion fand Mitte August 2011 statt, zu Zeiten also, als in den nach wie vor verfügbaren Medienmitteilungen der SNB Aussagen standen wie „Die Nationalbank […] wird bei Bedarf weitere Massnahmen gegen die Frankenstärke ergreifen“ (aus der Medienmitteilung vom 3.8.2011). Es war also öffentlich bekannt, dass die SNB eine Stärkung anderer Währungen im Verhältnis zum Schweizer Franken mit viel Kraft anstrebt.

Insiderhandel – Bankgeschäfte auf persönliche Rechnung aufgrund nicht öffentlicher Informationen – ist im Grundsatz strafbar. Da stellt sich schon mal die Frage, ob denn eine Unternehmerin, welche mit dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank verheiratet ist, unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen ebenfalls automatisch bei jeder Geldtransaktion – allenfalls auch für unternehmerische Zwecke – dem Insiderhandel-Verdacht ausgesetzt ist. oder anders: ist die Frau des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank zwingend zum ökonomischen Neutrum verdammt? Wäre dies mit der Gleichstellung der Geschlechter vereinbar?

Nach den Informationen der Nationalbank hat Philipp Hildebrand die Angaben zu diesem Bankgeschäft von Kashya Hildebrand den bankinternen Compliance-Gremien zur Kenntnis gebracht. Diese haben dieses Bankgeschäft als mit den internen Regeln konform beurteilt.

Daraus ergibt sich sehr schnell eine Reihe weiterer Fragen. Die bankinternen Richtlinien sind der Oeffentlichkeit nicht bekannt, daher ist auch die Intensität dieser SNB-internen Überprüfung nicht bekannt. Im Bereich Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement sind solche internen Prüfungen Standard; auch der Kanton Zürich kennt zur Umsetzung der Vorschriften im Energiebereich das Instrument der Privaten Kontrolle. Festzuhalten ist, dass es bei der Beurteilung von derartigen Vorgängen durchaus einen Ermessensspielraum gibt. Dies heisst gleichzeitig: es ist davon auszugehen, dass eine andere Person (mit dem gleichen Fach- und Sachwissen) durchaus zu einer anderen Beurteilung kommen kann.

Die Gesellschaft hat die Frage zu beantworten, ob sie akzeptiert, dass der Ermessensspielraum von Personen und Gremien im Rahmen der ordentlichen Abläufe solcher Compliance-Prozesse besteht oder ob die Gesellschaft den Ermessensspielraum (oder eben die Willkür) von PolitikerInnen, Medien und Whistleblowern bevorzugt. Letztlich ist dies eine Frage des Selbstbildes: wer davon ausgeht, dass sie oder er in einer vergleichbaren Situation unabhängig von der rechtlichen Situation den (vermeintlichen?) persönlichen Vorteil realisiert, wird eher zur Willkürzuweisung an Dritte neigen – wer demgegenüber sich und anderen vernünftiges, rechtskonformes Handeln unterstellt, wird eher die interne Compliance-Lösung bevorzugen. In meiner Wahrnehmung neigt die Gesellschaft – nach einer Phase der Bevorzugung interner Selbstregulationskreise in den letzten Jahren – derzeit eher wieder zum Nachtwächter-Ansatz. Aus meiner Sicht eine bedauerliche Entwicklung, weil diese das Prinzip Selbstverantwortung ausser Kraft setzt.

Die Nationalbak ist gemäss Nationalbank-Gesetz gegenüber der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig. Da auch die Handhabung der Insiderhandel-Regelungen zu dieser Rechenschaftspflicht gehört, müssten sich regelkonform KritikerInnen an die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung wenden. Wenn entsprechende Dokumente an andere Drittpersonen – egal ob es sich dabei um Alt-Bundesrat und Neo-Nationalrat Christoph Blocher oder wenn auch immer handelt – gelangen, ist eine solche Handlung eindeutig als krimineller Akt zu beurteilen. In einer rechtsstaatlichen Demokratie hat Whistleblowing keine Existenzberechtigung.

Sollte tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten haben, zeigt dies vorerst die Fragwürdigkeit des Whistleblowings. Ganz simpel darum, weil es für Herrn Blocher keine Handlungsoption gibt, bei der er nicht im Nachteil wäre. Denn: es ist allgemein bekannt, dass Herrn Blocher nicht mit der Nationalbank im allgemeinen und Herrn Hildebrand im speziellen einverstanden ist. Andererseits ist Herrn Blocher auch als Verfechter eines absolut verstandenen Bankgeheimnisses bekannt. Unter der Annahme, dass tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten hat und er diese tatsächlich an den Bundesrat weitergegeben hat, wäre sein Verhalten so weit korrekt gewesen. Auch wenn unterdessen erhebliche Zweifel an der Grundehrlichkeit von Herrn Blocher bestehen, ist es klug, dass er zu diesen Vorfällen schweigt, nicht zuletzt darum, um nicht zur Sammelstelle von bequemen Whistleblowern zu werden. P.S. Dieser Absatz ist völlig ironiefrei – Bedauern über die Dilemmas von Herrn Blocher bringe ich damit ebenfalls nicht zum Ausdruck.

Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen – ausserordentliche Überprüfung durch die Leitung der eidgenössischen Finanzkontrolle und eine externe Revisionsfirma – entspricht der Idee der Selbstkontrolle (bei Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgen regelmässig externe Audits). Da die Geschichten – vielleicht auch wegen der Sauregurkenzeit „zwischen den Jahren“ – um die Devisentransaktion eskaliert sind, geht leider die hohe fachliche Qualifikation der Prüfenden und das Ergebnisses „es wurden keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen und es ist kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt“ vergessen. Und damit wird die SNB und wahrscheinlich auch der Bundesrat einen Teil der Energie für die Bewältigung von Verschwörungstheorien aufwenden müssen. Möglicherweise ist diese Vorgehensweise eher gedacht zur Schwächung der durchaus selbstbewussten SNB und ihrer Massnahmen gegen die Frankenstärke.

Fazit: trotz Sauregurkenzeit (Saure Gurken sind im übrigen als Raclette-Beilage deutlich verträglicher als in der Zeitung) ist es zwingend, dass die Arbeit von Frau Kashya Hildebrand trotz oder gerade wegen ihres Zivilstandbezuges zu Philipp Hildebrand durch die rechtsstaatlich zuständigen Gremien und nicht durch die willkürliche „Justiz“ von Whistleblowern, Medien und Online-Stammtischen beurteilt wird.


Beim öffentlichen Verkehr wird davon ausgegangen, dass ein tiefer einstelliger Prozentsatz der Reisenden ohne Bezahlung unterwegs ist – es gilt das Prinzip „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dieses Prinzip muss generell im Rechtsstaat gelten. – Auch die Wirtschafts-Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom betont in ihren Überlegungen zum Allmendeprinzip die Notwendigkeit von (kleinen) Sanktionen zur Sicherstellung der Eigenverantwortlichkeit gegenüber der Allgemeinheit.

Insbesondere die $VP kultiviert den Grundsatz „Misstrauen ist gut, Kriminalisierung ist besser“. Dieser Ansatz negativer Feedback-Unkultur führt direkt zum Polizei- und Überwachungsstaat – mit Whistleblowern als informellen Mitarbeitenden.


Nachtrag 4.1.2012

Selbstjustiz ist in einem demokratischen Rechtsstaat Unsinn. Dazu gehört, dass Whistlebloing verwerflich ist in einer demokratischen Gesellschaft.

Es ist nun mal eine Tatsache, dass Menschen mit einer Beschäftigung im Bankumfeld mehr verdienen als in anderen Berufen. In Kenntnis dieser Tatsache habe ich mich vor langer Zeit dazu entschiedenen, keine Beschäftigung im Bankbereich anzustreben. Wenn ich argumentiere, hat dies also nichts mit Neid zu tun.

Zwar stören mich diese gewaltigen Lohnunterschiede; dies zu ändern ist aber Sache zuerst der Zivilgesellschaft und dann der Politik. Als ersten Schritt in diese Richtung sehe ich die JUSO-Initiative 1:12 für gerechte Löhne, so rasch als möglich ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle einzuführen.

Die hohen Einkommen insbesondere bei den obersten Kadern der Banken haben zur Folge, dass erhebliche Geldmittel zur Verfügung stehen. Daher sind Finanztransaktionen möglich, die sich NormalvedienerInnen gar nicht vorstellen können. Liegenschaftengeschäfte (für das eigene Ferienhaus – ob das raumplanerisch oder ökologisch sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte) können daher aus eigenen Mitteln beglichen werden – wenn dann zwischen Verkauf eines Ferienhauses und dem Neukauf einer Ferienwohnung einige Monate vergehen, geht es sehr schnell um einen grösseren Betrag, der über mehrere Monate auf den Konten liegt. Wenn nun sowohl eine ausschliesslich interne Überprüfung als auch eine doppelte externe Überprüfung, welche gemäss Medienmitteilung der SNB vom 23.12.2011 „uneingeschränkten und vollständigen Einblick in sämtliche Banktransaktionen von Philipp Hildebrand und seiner Familie im Jahr 2011“ [hatte] „. Ferner hatte PwC auch Einblick in die Verträge über den Verkauf eines Hauses und den Ersatzkauf einer Wohnung durch die Familie Hildebrand im Jahr 2011″, haben auch Medien und Oeffentlichkeit die Schlussfolgerung „dass keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen wurden und kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt ist“ uneingeschränkt zu akzeptieren. Alles andere ist dumm und blöd und insbesondere eine Verschleuderung diverser Ressourcen. Wo es nichts ist, gibt es auch durch langes Köcheln nichts zu holen.

Wer hier einer Verschwörungstheorie anhängt und davon ausgeht, dass sämtliche involvierten Stellen so oder so unter einer Decke stecken und „irgendetwas“ geheim halten wollen, macht sich mindestens lächerlich. Klar ist: geheime Verschwörungen sind nur möglich mit genau zwei Beteiligten, weil nur dann klar ist, wer allenfalls Geheimnisse offengelegt hat (bei zwei Beteiligten weiss eine Person, was sie selbst getan hat – was mehr darüber bekannt ist, muss von der anderen an der Verschwörung beteiligten Person stammen; bereits bei drei Beteiligten funktioniert dies nicht mehr). Auch der Bankrat der SNB, immerhin 11 Mitglieder aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft – aus den grösseren Parteien sitzen insbesondere Regierungsräte ein, selbst die Gewerkschaften sind mit ihrem Chefökonomen vertreten – war in den Ueberprüfungsprozess einbezogen. Dieses Gremium umfasst eigenständige Personen mit einem erheblichen juristischen, ökonomischen und politischen Wissen – ein solches Gremium lässt sich nicht in eine Verschwörungstheorie integrieren.

Das heisst: wenn der IT-Verantwortliche einer Bank sich an einer der Transaktionen stört und die Details nach nachvollziehbar in einer Sackgasse verlaufenden internen Abklärungen (da die Bankfachleute eine solche Transaktion eher in den Gesamtrahmen des Kontos einbetten können als ein IT-Verantwortlicher) in einem kriminellen Akt in ungeeigneter Form an die Oeffentlichkeit bringt, so ist dies schlicht dumm und blöd. Wer ein solches absurdes Vorgehen mit dem Deckmantel Whistleblowing überzieht, ist mindestens ebenso dumm und blöd.

P.S. Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass „dumm und blöd“ auch als Attribut der Partei mit dem grössten WählerInnenanteil verstanden werden kann.


2. Nachtrag 4.1.2012

Die am 4.1.2012 veröffentlichen internen SNB-Unterlagen zeigen, dass hier tatsächlich eine plumpe Pöbel-Mobbing-Kampagne gegen Philipp Hildebrand stattfindet (wahrscheinlich verlangt man jetzt dann noch, dass die im Dokument geschwärzten Stellen offengelegt werden könnten, weil da noch irgendetwas stehen könnte).

Der zentrale Aspekt: die SNB-internen Prozesse funktionieren! Das als kritisch, letztlich aber als verantwortbar beurteilte Bankgeschäft hat zu Aenderungen der Zahlungspraxis bei der Familie Hildebrand geführt. Aus Kommunikationssicht ist dies allerdings möglicherweise kritischer als die bisherige Praxis: wenn Herrn Hildebrand eine Zahlung nicht freigibt, bedeutet dies, dass bei der SNB an einer geldpolitischen Entscheidung gearbeitet wird, die zu Auswirkungen auf die geplante Transaktion führen dürfte.

Letztlich ist dies ein Hinweis darauf, dass Insiderhandelregelungen graue Theoriekonstrukte darstellen. Oder anders: in der Konsequenz erfordern diese Konstrukte nachweislich zölibatär lebende Menschen ohne jegliches Vermögen, die ihre gesamte Arbeits- und Freizeit in einem Gefängnis ohne Kommunikationsmöglichkeiten verbringen.


Nachtrag 5.1.2012

„Es gibt einen eindeutigen Verhaltenskodex für einen Nationalbankpräsidenten, der nicht mit Reglementen zu definieren ist“ – diese Aussage soll der Schaffhauser $VP-Ständerat Hannes Germann gegenüber den Medien gemacht haben. Diese Aussage ist absurd (sie lässt sich deutsch und deutlich auch als dumm und blöd bezeichnen). Bis jetzt hat nämlich niemand gesagt, wie denn ein solcher Verhaltenskodex aussehen könnte. Nun, da bereits das Reglement Interpretationsspielraum offen lässt – die internen wie externen Überprüfungen kamen immerhin übereinstimmend zum Schluss, dass eine einzige Transaktion kritisch, aber letztlich zulässig gewesen ist -, stellt sich die Frage, wie „eindeutig“ ein nicht einmal bekannter Verhaltenskodex wohl formuliert werden könnte.

Bis jetzt gibt es keine Positivaussagen, wie sich denn ein Präsident des Direktoriums der Nationalbank in der konkreten Situation im Jahr 2011 hätte verhalten sollen (z.B. Umgang mit dem Ertrag des Hausverkaufes und dem Finanzbedarf für den Wohnungskauf, Anlageziel 50%/50% SFR/USD). Es ist auch nachvollziehbar warum: erstes wurde dieses Vorgehen durch zwei Prüfungen als reglementskonform bezeichnet, zweitens würden Empfehlungen darauf hinauslaufen, dass Herrn Hildebrand nicht verheiratet sein sollte, keine Familie haben sollte, keine Immobilien und Aktien besitzen sollte, keine Freunde haben darf, sämtliches Geld unter der Matraze zu lagern hätte. Politik und Öffentlichkeit müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Präsident des Direktoriums bewusst und absichtlich einen hohen Lohn erhält (der im Kontext der Bankenwelt allerdings nicht als Abzocke bezeichnet werden kann); dass aus seinen vorherigen Tätigkeiten bereits einiges an Vermögen zusammengekommen ist, kann auch nicht weiter verwundern. Auch wenn ich mich wiederhole: Herrn Hildebrand und seiner Familie wurde ein reglementskonformer Umgang mit den Finanzwerten bestätigt. Dies ist die einzig relevante Fragestellung in diesem Kontext, alles andere ist Willkür. Und dies ist auch meine Hauptmotivation für diesen Blogbeitrag: auch ein Grossverdiener wie Herrn Hildebrand muss davon ausgehen können, dass gültige Reglemente und vereinbarte Prozesse Gültigkeit haben – das gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaates (dazu gehört auch der Umsetzungsprozess, weil das Leben und die Geschäftswelt nun mal vielfältig sind und sowohl Gesetze wie Reglemente interpretationsbedürftig sind) .

Interessant auch: nachdem klar geworden ist, dass die Vorwürfe des kriminellen Datendiebs weder SNB-Bankrat noch Bundesrat beeindruckt haben, wird die Bühne gewechselt. Mit den Aussagen eines durch den Quellenschutz anonymisierten vorgeblichen Bankkundenberater will die Weltwoche die Sache zum Überkochen bringen – legt damit aber den Inszenierungscharakter der Geschichte zu offensichtlich auf den Tisch.

Dass die gegenwärtige Insiderhandel-Regelung der SNB als nicht ausreichend eingeschätzt wird, ist politisch nachvollziehbar. Dieser Weg ist weiterzugehen. Es wird spannend sein, hier die weiteren Schritte und das Ergebnis zu betrachten. Festzuhalten allerdings: es ist keinesfalls zulässig, das in der Vergangenheit liegende Finanzverhalten der Familie Hildebrand aufgrund neuer, heute noch nicht bekannter Regelungen zu beurteilen. Auch das gehört zum demokratischen Rechtsstaat! Alles andere ist Pöbel-Willkür.


Nachtrag 6.1.2012

Ich meine, dass nach der internen SNB-Compliance, nach dem Revisorat durch die CH-Finanzkontrolle und die externen pwc-Revision die Medienkonferenz der Nationalbank vom 5.1.2012 zum dritten Mal gezeigt hat, dass die privaten Finanz- und Devisentransaktionen der Familie Hildebrand den aktuellen Vorschriften entsprechen und einer passiven Verwaltung des Vermögens entsprechen. Interessant ist nun, dass die Herren Blocher, Köppel und Co. systematisch jede Devisentransaktion als Spekulation bezeichnen, unabhängig von den Auswirkungen auf das Vermögen. Die Familie Hildebrand strebt bekanntlich eine hälftige Verteilung ihres Vermögens auf USD und SFR an. Dies hat zwingend zur Folge, dass es regelmässige Devisentransaktionen braucht, um dieses Ziel zu erreichen, etwa – wie dies 2011 erfolgt ist – beim Verkauf und Verkauf von Liegenschaften. Die Absurdität der Interpretation jeder Devisentransaktion durch die Herren Blocher, Köppel und Co. zeigt, dass es nicht um Ethik oder Moral der Verantwortlichen der Nationalbank geht, sondern um einen Komplott gegen die Nationalbank. Das Blocher-Modell – der Präsident der Direktion der Schweizerischen Nationalbank hat ein „echter“ Schweizer mit Fernsteuerung durch den $VP-Vizepräsidenten zu sein mit einer „echten“ Schweizerin als Ehefrau, welche sich ausschliesslich um Haus und Herd kümmert – funktioniert im 21. Jahrhundert nicht mehr!

Ja, es stimmt, der Familie Hildebrand stehen erhebliche Vermögenswerte zur Verfügung. Dadurch ergeben sich Anforderungen an die Vermögensbewirtschaftung, die nicht zur Allgemeinerfahrung der Oeffentlichkeit gehören – dies öffnet Tür und Tor für demagogische AkteurInnen, zu denen die Herren Blocher, Köppel und Co. nachweislich gehören. Dass nun selbst durch Herrn Hildebrand Vorschläge wie Blind Trusts in die Diskussion eingebracht werden, zeigt, dass die Verantwortlichen aus eigenem Antrieb für ethisch und moralisch (über-)korrekte Verhältnisse sorgen wollen. Das zeigt allerdings auch: solche Regelungen sind in erster Linie da, um die Bankverantwortlichen vor dem Pöbel zu schützen – und nicht die Oeffentlichkeit vordem Gier der BankerInnen!

Im übrigen: den Herren Blocher, Köppel und Co. ist zur Abwechslung die Strategie „Schweigen“ (ist immer Silber) zu empfehlen!

Und dann noch dies: Whistleblower sind und bleiben Unsinn – es braucht keine Regelungen, um WhistleblowerInnen unsinnig zu schützen.

Und auch das noch: es gibt wirklich keine Legitimation für die hohen Löhne der Führungskräfte in der Finanzindustrie – am bedingungslosen Grundeinkommen für alle führt nichts vorbei!

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Global Goals oder persönliche Willkür https://www.umweltnetz.ch/content/global-goals-oder-personliche-willkur Thu, 29 Dec 2011 23:37:41 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3333 Selbst eine sich als pluralistisch gebende Gesellschaft braucht ein Minimum an gemeinsamen Zielen, auch wenn diese allenfalls nicht mit sämtlichen individuellen Vorstellungen der Gesellschaftsbeteiligten übereinstimmen. Sehr schnell sind dann selbst Menschen, die von sich behaupten, eine eigene Meinung zu haben, mit Vorwürfen wie „Bevormundung“ (z.B. Juli Zeh im Tages-Anzeiger vom 28.12.2011), „Erziehungsstaat“ (z.B. Norbert Hochreutener … „Global Goals oder persönliche Willkür“ weiterlesen

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Selbst eine sich als pluralistisch gebende Gesellschaft braucht ein Minimum an gemeinsamen Zielen, auch wenn diese allenfalls nicht mit sämtlichen individuellen Vorstellungen der Gesellschaftsbeteiligten übereinstimmen. Sehr schnell sind dann selbst Menschen, die von sich behaupten, eine eigene Meinung zu haben, mit Vorwürfen wie „Bevormundung“ (z.B. Juli Zeh im Tages-Anzeiger vom 28.12.2011), „Erziehungsstaat“ (z.B. Norbert Hochreutener in Journal21 vom 24.12.2011) oder „weitere Umerziehungsaktionen“ (z.B. die FDP-Gemeinderäte Dr. Urs Egger und Roger Tognella in einer Anfrage an den Stadtrat zum Klimazmittag) zur Hand.

Es hat mir niemand vorzuschreiben, wie ich in die Stadt fahre. – Schweizer Fleisch! Der Rest ist Beilage. – Das Verbot von Glühbirnen ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit. – Rauchen in der Öffentlichkeit ist ein bürgerliches Recht. – Wer schön, sportlich und gesund sein will, hat weniger Zeit und Geld, um gute Bücher zu lesen, ins Theater zu gehen und unseren Kindern die beste Bildung zu schenken. – Mit dem PSA-Test kann verhindert werden, dass zahlreiche Männer an Prostatakrebs sterben. – Der PSA-Test ist wenig zuverlässig und kann Komplikationen wie Inkontinenz oder Impotenz zur Folge haben. – Wer kontrolliert eigentlich, was für ein Strom da wirklich als Solarstrom eingespeist und abgerechnet wird?

Diese nur redaktionell bearbeiteten Zitate könnten beliebig vermehrt werden. Unsere Gesellschaft behauptet, eine aufgeklärte Informationsgesellschaft zu sein. Der Satz „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“ von Daniel Patrick Moynihan beschreibt die Problematik der Haltung sehr gut: solche Meinungen müssen tatsächliche eigene Meinungen sein, aber trotzdem auf möglichst vielen und nachvollziehbaren Fakten beruhen.

In der Schweiz gibt es sehr wenige emotionale öffentliche Themen. Gesundheit ist ein solches, ebenso die Ernährung – was objektiverweise Schnittmengen ergibt. Auch das Auto fahren gehört in diesen emotionalen Komplex.

Schweizer Fleisch! Der Rest ist Beilage. ist ein Werbespruch von Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft. „Fleisch und Wurstwaren eher zurückhaltend“ ist die Empfehlung der Ernährungsfachleute. Nun, die Werbekampagne für Fleisch hat Erfolg: pro Person wurde im Jahr 2010 2.3 % mehr Fleisch gegessen als 2009, etwas mehr als ein Kilogramm pro Woche, während Ernährungsfachleute 300 bis 600 Gramm empfehlen. Dass auch Milchprodukte und Eier mit Fleisch zusammenhängen, ist klar, und dass es eine Vielzahl weiterer Gründe für einen mässigen Fleischkonsum gibt, ebenso (siehe etwa Gesucht. Teilzeit-Vegis!). Mit einigen weiteren Faktoren ist die Ernährung eine prägende Bestimmungsgrösse der sogenannten Zivilisationskrankheiten. Die Frage ist ganz einfach: gehört es zu den Rechten der Menschen in einer Gesellschaft, sich so zu verhalten, dass diese Zivilisationskrankheiten mit einer hohen, individuell unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit auftreten? Oder ist es gerade in einer aufgeklärten Informationsgesellschaft selbstverständlich, dass die Beteiligten mit einem bunten Strauss von Massnahmen – von Information und Motivation über Anreize bis zu Vorschriften – in ihrem Wohlergehen unterstützt werden?

Der Hinweis auf Proviande ist keinesfalls zufällig – ich hätte auch auf die immensen Anstrengungen der Tabakindustrie zur Verhinderung von Rauchverboten und abschreckenden Zigarettenpackungen hinweisen können. Es ist davon auszugehen, dass bei vielen derartigen Fragestellungen in erster Linie aus Marktinteressen von einer Vielzahl von Interessengruppen die Fakten zumindest zurechtgebogen wenn nicht gar hochgradig manipuliert werden. Wer „das bisschen Übergewicht“ nicht weiter dramatisch findet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Opfer der direkten und indirekten Marketinganstrengungen der Nahrungsmittelindustrie geworden! Aus der behaupteten „Bevormundung“ wird also einAkt des KonsumentInnenschutzes.

„Global denken, lokal handeln“ gehört zu den erfolgsversprechenden Ansätzen für die Lösung globaler Probleme in demokratischen Gesellschaften. „Lokal“, damit ist letztlich jede einzelne Person gemeint; gefordert ist also zivilgesellschaftliches Handeln. Persönliche Willkür – welche sich durchaus etwa aus Marketing- und anderen Manipulationsansätzen ergibt – kann Erkenntnissen über die Handlungsnotwendigkeit im Wege stehen.

Dass etwa Vorschriften über den Speisezettel eines Menschen aufgestellt werden, ist kaum vorstellbar. Andererseits kann es auch nicht angehen, dass ein erheblicher Teil der Menschen – in direkter Kooperation mit der Nahrungsindustrie – wissenschaftlich akzeptierte Ernährungsgrundsätze ignoriert.

Die beiden Zitate zum PSA-Test illustrieren ebenfalls diese Problematik. „Wissen ist Macht“ – auch dies gehört zur Informationsgesellschaft. Bei der vom „Swiss Medical Board“ in Gang gebrachten Diskussion ist davon auszugehen, dass es auch um erhebliche finanziellen Interessen geht. Dazu passt einmal mehr das amerikanische Tea Party-Beispiel zum Klimawandel: selbst wenn man sich dazu durchringen könnte, einzusehen, dass es einen Mensch gemachten Klimawandel gibt, wären Klimaschutzmassnahmen nicht angezeigt. Denn: erstens lässt sich weiterer Profit aus dem Verkauf fossiler Energien ziehen – zweitens sind gemäss den Untersuchungen von Nicolas Stern Klimawandelfolgenanpassungsmassnahmen fünf mal teurer als Klimaschutzmassnahmen, und dürften damit eine stärkere Zunahme des BIP zur Folge haben. Im übrigen eine Argumenation, die nicht nur in Europa von einem überwiegenden Anteil der Bevölkerung als ausgesprochen zynisch interpretiert wird.

Die eigene Meinung ist zwar ein guter Ansatz. Was allerdings z.B. Juli Zeh, Norbert Hochreutener, Urs Egger oder Roger Tognella (siehe einleitender Absatz dieses Blogbeitrags) betreiben, kann nicht wirklich als eigene Meinung verstanden werden, weil sich diese Positionen nicht oder nicht ausreichend umfassend an den Fakten orientieren.

Die aufgeklärte Gesellschaft erfordert die bedingungslose Berücksichtigung der Goldenen Regel der Ethik, etwa in der Interpretation des Kantschen Imperativ: tue andern nur das an, was Du bereit bist zu akzeptieren, wenn andere es Dir antun. Ich bin sehr gespannt, wie jener Online-Stammtischler, der den Satz Es hat mir niemand vorzuschreiben, wie ich in die Stadt fahre. im Internet plaziert hat, die goldene Regel der Ethik nicht nur bei diesem Beispiel interpretiert.

Zur Abrundung: Frau Juli Zeh sieht zwar bei den Stillempfehlungen und den Ernährungs- und Bewegungs-Ratschlägen zum idealen Körpergewicht bevormundende Ansätze, verteidigt aber das Impfobligatorium – obwohl es auch bei diesem Thema Menschen gibt, die ein solches – etwa wegen der Bevormundung, aber auch mit sachlichen Argumenten – ablehnen. Ein Beweis mehr für die individuelle Willkür der Argumentation von Frau Zeh …

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Zu den Volksabstimmungen vom 24.2.08: Demokratie an ihren Grenzen https://www.umweltnetz.ch/content/zu-den-volksabstimmungen-vom-24208-demokratie-an-ihren-grenzen Mon, 21 Apr 2008 10:48:48 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/zu-den-volksabstimmungen-vom-24208-demokratie-an-ihren-grenzen/ Wenn zentrale Fragestellungen wie die Unternehmensbesteuerung mit einem Zufallsmehr entschieden werden, wenn bei ökologischen Fragestellungen fragwürdige Aussagen des Verteidigungsministers den Ausschlag geben, wenn bei der Ansiedlung einer ökologisch orientierten Denkwerkstatt kleinliche Steuerfuss-EgoistInnen mit ebenfalls einem Zufallsmehr eine Abstimmung gewinnen: dies sind Hinweise, dass die Demokratie an ihre Grenzen kommt. Demokratien brauchen Mehrheiten. Die Frage ist … „Zu den Volksabstimmungen vom 24.2.08: Demokratie an ihren Grenzen“ weiterlesen

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Wenn zentrale Fragestellungen wie die Unternehmensbesteuerung mit einem Zufallsmehr entschieden werden, wenn bei ökologischen Fragestellungen fragwürdige Aussagen des Verteidigungsministers den Ausschlag geben, wenn bei der Ansiedlung einer ökologisch orientierten Denkwerkstatt kleinliche Steuerfuss-EgoistInnen mit ebenfalls einem Zufallsmehr eine Abstimmung gewinnen: dies sind Hinweise, dass die Demokratie an ihre Grenzen kommt.

Demokratien brauchen Mehrheiten. Die Frage ist dabei, wie deutlich solche Mehrheiten zu sein brauchen. Damit Demokratien dauerhaft sind, braucht es insbesondere bei Sachentscheiden einen regelmässigen Interessenausgleich. Nicht nur in der Schweiz zeigt sich immer mehr die Tendenz, dass Entscheide – sowohl Sach- wie Personalentscheide – sehr häufig knapp ausfallen. Auf Dauer ist dies schlecht für Demokratien, weil dann grosse Bevölkerungsanteile nicht in den Interessenausgleich einbezogen sind.

Die Unternehmenssteuerreform behauptet, KMUs zu bevorzugen. Unabhängig davon, ob dies zutrifft (da viele KMU gegen diese Vorlage waren, ist dies zumindest fraglich): es ist aus Erfahrung schlecht, wenn der Staat einzelne gesellschaftliche Gruppen bevorzugt! Die Landwirtschaft, während Jahrzehnten von der Politik mit Subventionen und so weiter gehätschelt, wurde dadurch geradezu zu Boden gefahren. So wurde beispielsweise die natur-, umwelt- und menschengerechte Landwirtschaft verschlafen, auch wurde eine Landwirtschaftspolitik gepflegt, die mehr auf Sentimentalitäten als auch dauerhafte Ueberlebensfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet war. Jetzt hat die Politik mit den KMUs ein neues Steckenpferd gefunden – wenn das nur gut ausgeht. Der knappe Entscheid der Stimmberechtigten, gerade auch zum Beispiel im Wirtschaftskanton Zürich, ist ein Hinweis darauf, dass die Politik ihre Hausaufgaben nicht wirklich gemacht hat.

Kampfjet-Training ausgerechnet in Tourismusgebieten – das macht wenig Sinn. Insbesondere die Direktbetroffenen in den Startgebieten der Flugzeuge und etwas weniger ausgeprägt die StädterInnen als potentielle KundInnen der Tourismusgebiete haben die Initiative unterstützt. SVP-Bundesrat hat es geschafft, dieses harmlose Volksbegehren zu einem Plebiszit über die Luftwaffe umzuinterpretieren. Was längst klar ist: Kampfflieger haben mit Friedenssicherung nichts zu tun – ein Staat wie die Schweiz würde besser daran tun, eine aktive, auf Deeskalation aufbauende aktive Friedens- und Konfliktlösungspolitik zu betreiben, statt mit dem Betrieb einer übermässig starken Luftwaffe zu signalisieren, dass auch die Schweiz nach wie vor davon ausgeht, dass Gewalt ein legitimes Mittel zur Konfliktlösung ist. Diese Haltung erschreckt. Wenn Bundesrat Schmid behauptet, dass es die Tourismusgebiete als Uebungsgebiete der Armee braucht, ist dies dumm. Tourismusgebiete dienen auch der Erholung, und es ist längst bekannt, dass gerade Fluglärm den Erholungswert erheblich einschränkt. Wer sich wirklich erholen will, wird zukünftig die vom Kampfjetlärm geplagten Gegenden meiden – und dies dürfte kaum im Interesse der Tourismusförderung sein (ein kleines Beispiel: warum müssen ausgerechnet an einem Montagnachmittag während der Zürcher Sportferien F/A-18-Kampfflugzeuge ihre lärmigen Runden über dem Eggishorn drehen, warum muss ein übermässig lautes Zieldarstellungsflugzeug der Schweizer Armee flugtechnisch unnötige Akrobatikbewegungen im Weltnaturerbe Aletsch ausführen?

Der Club of Rome ist eingestandenermassen ein etwas spezieller Club. Mitglieder sind gekrönte Häupter, WissenschafterInnen, UnternehmensführerInnen, PolitikerInnen – der Betrieb dieses Clubs dürfte für die Mitglieder dieses Clubs durchaus aus der Portokasse zu begleichen sein. Wenn der Wechsel des Clubsekretariats von Hamburg nach Zürich von der öffentlichen Hand unterstützt hätte werden sollen, dann ist dies ein symbolisches Zeichen: die Oeffentlichkeit hat ein Interesse daran, was dieser Club an Fragestellungen aufwirft. Der Bericht „Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome beispielsweise hat epocheprägende Eigenschaften; gerade die sehr aktuellen Neufassungen zeigen, dass die Grundaussagen nicht widerlegt sind.

Wenn nun die EgoistInnen-Abspaltung PFZ der EgoistInnen-Partei SVP mit ihrem Referendum gegen die finanzielle Unterstützung des Club of Rome zufällig Erfolg hatte, ist dies – angesichts aktueller Diskussionen wie Sozialmissbrauch und Steuerhinterziehung – in erster Linie ein finanzpolitischer Fingerzeig. Dies lässt sich aus den Abstimmungsergebnissen des Wochenendes schlüssig herleiten. Es gibt eine eindeutige Korrelation mit dem Abstimmungsergebnis zur Initiative gegen den Kampfjetlärm: je höher der Anteil Ja-Stimmen zu dieser Initiative, desto höher auch der Ja-Anteil zum „Club of Rome“-Kredit. Die ökologische Qualifikation des Club of Rome (und damit indirekt die Glaubwürdigkeit der städtischen Umweltpolitik) ist unbestritten. Im Gegensatz dazu besteht allerhöchstens ein schwacher Zusammenhang zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform – es gab also unabhängig von der finanzpolitischen Haltung Nein-Stimmen zur „Club of Rome“-Vorlage!

Schade, dass finanzpolitische Anliegen auch den Zürcherinnen und Zürchern mehr bedeuten als das Schaffen von Freiräumen für eine Organisation, die der globalen Umweltpolitik bedeutende Impulse vermittelt!


Nachtrag 21. April 2008

Der Club of Rome zieht nach Winterthur! Schön für Winterthur – hoffentlich ein Denkzettel für die EgoistInnen der Partei gegen Zürich. Die privaten SponsorInnen Robert und Ruth Heuberger – Verwaltungsrat-Präsident und -Vizepräsidentin der SISKA Heuberger Holding AG haben sich bis anhin kaum für ökologische Anliegen eingesetzt. So hat etwa Herr Heuberger betont, er habe die Einkaufszentren in seinem Portfolio mit sehr vielen Parkplätzen gebaut, bevor der VCS dagegen Einsprache erheben konnte. Auch sucht man etwa in der Gebäudeliste von Minergie vergeblich nach dem Eintrag „SISKA“. Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Impulse des Club of Rome aus Winterthur nicht nur die Immobilienunternehmung SISKA zu ökologischen Höchstleistungen beflügeln, sondern die gesamte Immobilienbranche!

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