Durchschnittsbilder – eine meiner Computer-Spielmöglichkeiten. Eine Art (verspäteter) Teilrückblick auf 2024.
Von der Webcam auf dem Uetliberg-Fernsehturm gibt es ein Archiv, mindestens jeden Mittag ein Bild. Dies hat einige Zeit nicht funktioniert, jetzt klappt es wieder.
Das Durchschnittsbild um die Mittagszeit an den 34 Tagen, an denen ich 2024 auf dem Uetliberg war:
Zum Vergleich das Durchschnittsbild aus dem Jahr 2023 (Durchschnitt von 27 Bildern von Mai bis Dezember 2023):
Oder anders: Durchschnitt bleibt Durchschnitt!
Eine andere Form: Ein Durchschnittbild von Querformat-Bildern aus meiner Bildergalerie 2024, und zwar mit einer Auswahl von 10, 30, 80 und der Gesamtzahl von 180 Bildern. Auch hier: je mehr Bilder, desto durchschnittlicher. Bei zahlreichen Bildern ist eher am oberen Rand der Himmel zu sehen, dies zeigt mir scheint es auch für die Durchschnittsbilder zu gelten. PS: Ein Ausschnitt aus dem Zehner-Durchschnitt steht zu Beginn dieses Beitrages.
Anfang Juli 2025 habe ich nach der Bundesratswahl am 12. März ein Bild der durchschnittlichen Bundesratsperson eingefügt:

Zum Vergleich: das Bild der vorherigen durchschnittlichen Bundesratsperson:

Kleine Auswahl von Durchschnittsbildern
Spielen mit dem (Farben-)Durchschnitt
1. Version 9. März 2025
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Unterwegs am Uetliberg, abseits der vielbegangenen Wege oben auf dem Grat. Mitten in den schönen Blumenwiesen: Eine verlassene «wilde» Feuerstelle, verbunden mit ziemlich viel Müll, leere Büchsen, verdrückte PET-Flaschen, Plastikbeutel. Ein exemplarisches Beispiel dafür, dass die Wegwerfgesellschaft das Anthropozän bestimmt.
Ich illustriere diesen Beitrag mit der Blüte einer Ährigen Rapunzel – und nicht mit einem Bild der Mülldeponie-Feuerstelle. Dies ist Absicht; ich möchte nämlich nur zeigen, was gefällt. Gerade im Mai gehören Ährige Rapunzeln zum üblichen Bestand der Uetliberghänge. Müll hat nicht nur im Mai nichts am Uetliberg oder anderswo zu suchen.
Ganz einfach: Bevor die Büchsen, die PET-Flaschen, die Plastikbeutel zum Müll wurden, hat dies jemand an diese Stelle getragen, hat zum Beispiel auf der Feuerstelle eine Mahlzeit gekocht. Da ist es eigentlich selbstverständlich, den Müll einzupacken und ganz korrekt zu «entsorgen». Oder eben, Titel eines früheren Blogbeitrages: Nicht-Wegwerfen muss (Öko-)Routine werden, selbst oder erst recht im Anthropozän!
«Wegwerfen» bezieht sich leider nicht nur auf den Müll. Weggeworfen werden etwa auch die Abgase, die bei der Verbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe entstehen, die dann als Treibhausgase dazu beitragen, dass der Mensch den Mensch gemachten Klimawandel, hin und wieder auch als Klimaerhitzung bezeichnet, deutlich verstärkt. «Null Öl. Null Gas. Null Kohle.» lautet der Titel des neuesten Buches von Marcel Hänggi, mit einem Vorschlag, wie Klimapolitik funktioniert, als Ausgangspunkt für eine eigentlich nach dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen unnötige Volksinitiative. Aber eben: Genauso, wie nicht nur am Uetliberg immer noch Müll zu finden ist, hat sich nicht nur die Schweiz noch gar nicht mit den Herausforderungen des Anthropozäns beschäftigt, Zitat aus einer Information der Schweizerischen Energie-Stiftung: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Damit wird das Klimaschutz-Tempo allerdings halbiert, anstatt verdoppelt. Die völkerrechtlich festgelegten Zielvorgaben von Paris werden nicht eingehalten. Dazu Marcel Hänggi in seinem oben bereits erwähnten Buch: «Eine unzureichende Klimapolitik ist illegal.»
Damit auch weiterhin im Mai die Ährige Rapunzel blüht und nicht der Müll dominiert, müssen wir so rasch als möglich weg von der Wegwerfgesellschaft!
PS: Selbstverständlich gibt es neben der Ährigen Rapunzel am Uetliberg viele weitere Blumen, siehe meine Bildergalerie dazu.
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Wenn ich auf meinen regelmässigen Wanderungen vom Friesenberg zum Uetliberg und zurück unterwegs bin, trage ich seit einiger Zeit einen Rucksack. Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, herumliegenden Abfall einzusammeln. Deshalb hat es in meinem Rucksack einen «Clean Mountain»-Beutel. Meist handelt es sich um Kunststoffabfälle, leere Flaschen und Verpackungen – also Einweg- oder eben Wegwerf-Gegenstände. Diese Abfälle nicht nur am Uetliberg sind ein Symbol unserer Wegwerf-Gesellschaft.
Nach dem lauten Knallen und den Feinstaub-Spitzenwerten in der Nacht wird der Spaziergang am Neujahrs-Morgen zur Abfallsammeltour: Da liegen Unmengen von Feuerwerksabfällen herum. Auch dies ein Symbol.
Am 4. Januar 2018 folgt ein Artikel im Tages-Anzeiger: Wohin mit Europas Abfall, jetzt da China ihn nicht mehr will? – ein wichtiger Aspekt ist der «Plastikmüll». Diese Situation hat durchaus ironischen Charakter, weil einiges dieses Mülls von in China oder anderen Billigexportländern hergestellten Gegenständen stammt.
«Entsorgung» ist immer noch das Zauberwort beim Müll, beim Abfall. Wir sind weit von geschlossenen Stoffkreisläufen entfernt. Wir alle wissen, dass die Erde endlich ist, dass gerade der Fussabdruck von Menschen in reichen Ländern deutlich grösser ist als er für die Erde verträglich ist. «Entsorgung», das tönt schon fast wie ein Gebet: Entsorg uns von dem Abfall!
«Alu sammeln ist gut, Alu meiden ist besser» – so lautet ein Slogan, welcher in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts entstanden ist. Anstelle von Alu können auch andere Ressource stehen: Papier, Kunststoff/Plastik, Biomasse, seltene Erden, …
«Alu sammeln ist gut, Alu meiden ist besser» kommt als moralischer Appell daher, fordert das individuelle und freiwillige Wohlverhalten ein. Da passt ein weiterer Artikel-Titel, publiziert am 3. Januar 2018: Umweltschutz: Ist öko zu unmännlich? (Spektrum.de), mit dem Lead «Männer tun sich mit Umweltschutz oft schwerer als Frauen. Ein Grund: Naturbewusstes Verhalten kratzt offenbar am männlichen Selbstbild.»
Müll, den es zu entsorgen gilt, ist ein Indikator der Wegwerfgesellschaft. Auch beim Verbrauch fossiler Brennstoffe wird einiges an Treibhausgasen «weggeworfen». Wird ein Liter Heizöl (ca 0.85 kg) verbrannt, entstehen 2.8 kg CO2, die in der Umgebung (vermeintlich) entsorgt werden. Bei der Verbrennung der gleichen Energiemenge in Erdgas entstehen rund 2 kg CO2. Die Verhältnisse bei Diesel und Benzin sind ähnlich; sowohl bei Heizöl wie bei Erdgas sind die Vorketten und weitere Treibhausgase nicht berücksichtigt. Die Energiestatistik der Stadt Zürich weist etwa einen jährlichen CO2-Ausstoss von 1.1 Mio Tonnen aus fossilen Quellen aus. Dieses CO2 vermischt sich mit der Luft und führt zum Mensch gemachten Klimawandel. Mit diesem CO2-Gas könnte auf Stadtgebiet alle 15 Minuten ein Heissluftballon gefüllt werden. Würde dieses CO2 als rund 760 mal dichteres Trockeneis ausfallen (physikalisch nur mit sehr viel Energieaufwand realisierbar), ergäbe sich in den Bauzonen pro Jahr eine Schichtdicke von etwa 1.5 cm, was durchaus ein klassisches Entsorgungsthema wäre.
Zur Entsorgung des Mensch gemachten Treibhausgases CO2 ist so rasch als möglich auf nachhaltig nutzbare erneuerbare Energien zu wechseln – wenn wir dies wollen, schaffen wir dies auch (und zwar unabhängig davon, ob dies zum Selbstbild insbesondere älterer Männer passt)! Es muss schlicht und einfach normal, nützlich und notwendig werden, alle Energiebedürfnisse mit erneuerbaren Energien abzudecken.
Und zur Entsorgung all des anderen Mülls? Oder anders: Wie erreichen wir eine Kreislaufwirtschaft, wie erreichen wir eine Materialwirtschaft ohne oder nur mit ganz wenig Abfällen? Es braucht dazu sehr viele einzelne Massnahmen, es braucht einen breiten Mix von Verhaltensmassnahmen bis technologischen Ansätzen – auch die Kreislaufwirtschaft «von der Wiege zur Wiege»/«from cradle to cradle» oder «C2C» muss normal, nützlich und notwendig werden. Und ganz einfach: Mit dem heutigen Verständnis von liberalen oder gar libertären Denkmustern funktioniert dies nicht!
Diese Herausforderungen lassen sich nicht mit «guten Vorsätzen», typisch für die Neujahrszeit, angehen. Dazu braucht es zum Beispiel die Politik, die Standards hebt und Limiten definiert (Zitat aus dem Lead des Standpunkts Erlöst die Konsumenten! von Michael Kopatz). Um vom übergrossen ökologischen Fussabdruck wegzukommen, braucht es einen enkel-/enkelinnentauglichen neuen Lebensstil, und zwar eben nicht nur von altruistischen Freiwilligen, sondern von allen. Den Weg dazu beschreibt Michael Kopatz in seinem Buch «Ökoroutine». Wahrscheinlich taugt dieser Weg dazu, auch für die Urenkelinnen und Urenkel eine lebenswerte Zukunft zu schaffen.
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Der Uto-Kulm-Inhaber Giusep Fry hat mehrfach gezeigt, dass er weder fähig noch willens ist, rechtsstaatliche Prinzipien auf dem Uto Kulm einzuhalten. Neuestes Beispiel: die Verweigerung des freien Zugangs zum Aussichtsturm. Seit Anfang Juli 2015 verwehrt eine massive Sperre auf der ersten Dreiecksplattform den Zugang zum Aussichtsturm. Diese Sperre muss so rasch als möglich wieder verschwinden.
Der freie Zugang zum Aussichtsturm ist einerseits ein Gewohnheitsrecht und andererseits Gegenstand der uralten Wegrechte. Seit Jahren ist bekannt, dass Herr Fry nicht in der Lage ist, den Unterhalt dieses Zugangs zur Aussicht von Uto Kulm sachgerecht zu unterhalten (verweigerter Winterdienst, nicht vorgenommene Aufräumarbeiten nach Uto-Kulm-Parties mit ziemlich viel Müll auf dem Aussichtsturm). Das Absperren des Zugangs zum Aussichtsturms ist ein weiterer Beleg für die Unfähigkeit des Uto-Kulm-Inhabers im Umgang mit öffentlichen Gütern.
Zwar ist Herr Fry aufgrund diverser strategischer und operativer Fehler früherer Behörden Eigentümer dieses Turms. Gewohnheitsrecht und Wegrecht sind allerdings historische Rechtstitel, die über den Eigentumsrechten stehen. Dies ist von Herrn Fry uneingeschränkt zu akzeptieren, was allerdings aufgrund von eigenartigen Äusserungen von ihm nicht zu erwarten ist. Es gibt nur eine Lösung: der Aussichtsturm ist zu enteignen und in den Besitz der öffentlichen Hand zu überführen (idealerweise der Stadt Zürich, weil die Gemeinde Stallikon bis jetzt keinen klugen Umgang mit dem Gebiet Uto Kulm auf ihrem Gemeindegebiet gepflegt hat). Bei der Festlegung der Enteignungsentschädigung ist der eher schlechte, auf mangelnden Unterhalt zurückzuführende bauliche Zustand des Aussichtsturmes zu berücksichtigen. Zu klären ist, ob im Sinne der Vorsorge auch weitere Flächen auf Uto Kulm der Öffentlichkeit zuzuführen sind, mit klar geregelten Nutzungsrechten für den Restaurant- und Hotelbetrieb auf Uto Kulm.
Wieder einmal hat im Übrigen der Kanton und insbesondere Baudirektor Markus Kägi (SVP) auf dem Uetliberg versagt: seit Jahren stehen klare Regelungen der Verhältnisse auf Uto Kulm auf der Pendenzenliste. Ein objektiv mangelhafter Vorschlag der Baudirektion (kantonaler Gestaltungsplan Uto Kulm, Februar 2012) wurde durch den Gesamtregierungsrat wieder aufgehoben; dies wurde der Öffentlichkeit am 4. Oktober 2013 mitgeteilt. Seither sind schon bald zwei Jahre vergangen, und noch immer liegt kein neuer Vorschlag vor, welcher die Einwände von Natur- und Heimatschutzorganisationen gegen den ersten Vorschlag aufnehmen würde. Da die Baudirektion offenbar unfähig ist, hier eine zukunftsfähige Lösung vorzuschlagen, ist das Geschäft einer anderen Direktion zuzuweisen (idealerweise nicht mit Regierungsrätin/Regierungsrat aus den Parteien SVP, FDP oder CVP).
P.S. Die Sperre des Zugangs zum Aussichtsturm ist mit einem Zweifränkler oder einem Restaurant-Jeton zu überwinden – ein solcher «Wegzoll» kann nicht als freier Zugang bezeichnet werden.
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Immer deutlicher wird, dass es den Mensch gemachten Klimawandel gibt und dass dieser zu zusätzlichen Schäden führt. Dies kann auch in Zürich festgestellt werden. Auch wenn die Voraussetzungen zum Erhalt des naturnahen Bewuchses aufgrund der dünnen Substratdicken und der steilen Hänge eher ungünstig sind, sind die Uetliberghänge artenreich bewachsen. Jeder stärkere Niederschlag führt zu Abschwemmungen – die stark angeschwollenen trüben Bäche nach Niederschlägen am Uetliberg zum Beispiel im Friesenberg illustrieren dies deutlich.
Die Erfahrungen zeigen: solche Schäden sollten so rasch als möglich repariert werden, damit allenfalls nachfolgende Starkniederschläge die noch nicht reparierten Stellen nicht noch mehr beschädigen. Auch wenn die beiden nachfolgenden Bilder nicht exakt am gleichen Ort aufgenommen wurden, lassen sich klar die Spuren der Schäden nach den Starkniederschlägen Mai/Juni 2013 erkennen, verstärkt durch die Schäden der Starkniederschläge Juni 2015.


Als der Gemeinderat im Jahr 2013 über Nachtragskredite zur Reparatur der übermässigen Unwetterschäden am Uetliberg-Wegnetz zu befinden hatte, stellte er vorgebliche Budgetgrundsätze über die Realität. Schon damals war offensichtlich: die Unwetterschäden, die in den Monaten Mai und Juni 2013 aufgetreten waren, waren überdurchschnittlich Massiv ausgefallen – der Gemeinderat beharrte mehrheitlich entgegen den schon damals offensichtlichen Tatsachen darauf, dass es sich dabei um ordentliche Schäden handle, die durch den normalen budgetierten Unterhalt, allenfalls mit leichten Verschiebungen der Unterhaltsschwerpunkte, bewältigt werden könnten. Wie zu erwarten war, waren die Schäden bei den nächsten Starkregen Anfang Juni 2015 nicht repariert, was dazu führte, dass die Schäden zum Beispiel beim Denzlerweg nochmals erheblich zugenommen haben.
Die stadtseitige Uetlibergflanke ist sowohl ein naturnahes Gebiet mit einer grossen Artenvielfalt als auch ein bedeutendes Naherholungs- und Freizeitgebiet. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass mit oder ohne Mensch gemachten Klimawandel der Uetliberg erodiert. Es wäre durchaus eine Option, den gesamten Uetliberg der Natur zu überlassen und keinerlei Unterhaltseingriffe mehr vorzunehmen. Der Verlust insbesondere an Naherholungsqualität wäre massiv. Zudem müsste viele Menschen ihre Freizeit an anderen Orten verbringen, mit erheblich mehr Verkehrsnachfrage. Darum ist es zentral, dass unter Nachhaltigkeitsaspekten ein zurückhaltender, aber gleichzeitig vorausschauender Unterhalt z.B. des Wegnetzes am Uetliberg erfolgt, zum Beispiel dadurch, dass normale als auch ausserordentliche Unwetterschäden möglichst rasch behoben werden. Es ist offensichtlich, dass dies nach den Unwetterschäden 2013 nicht umfassend genug erfolgt ist. Es wäre daher angezeigt, dass jene GemeinderätInnen, die 2013 zu einem vorausschauenden Unterhalt Nein gesagt haben, jetzt mit Frondienst ihren damaligen Fehlentscheid wieder korrigieren würden – durchaus auch als Erinnerung, dass zukünftig vorausschauender entschieden werden sollte, gerade auch im Hinblick auf die Folgen des Mensch gemachten Klimawandels.
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Herbstabend (16.10.2013) und Herbstvormittag (21.10.2013)
11.10.2013: nach diversen nebligen und wolkigen Tagen wieder einmal etwas Sonne am Uetliberg.
| 21.9.2013: Massive Schäden am Denzlerweg am Uetliberg fotografiert nach dem Ausnahmeregenfrühling 2013 – für die Mehrheit des Gemeinderates der Stadt Zürich in seiner unbegreiflichen Weisheit zum Budgetzeitpunkt April 2012 nicht unvorhersehbar. |
2./3.9.2013: Nochmal Sommer – oder schon Herbst? Auf jeden Fall: grandiose Farben, grandioses Licht am Uetliberg!
30.8.2013: Der Kernsommer ist vorbei – erste Herbstzeitlosen am Uetliberg.
1.7.2013: Nach dem „grünen Winter“ endlich ein Sommermorgen am Uetliberg!
17.6.2013: Sommerabendstimmung
30.6.2013: Offenbar ist der Uetliberg tatsächlich ein Berg! Bis jetzt waren meine Touren deutlich ungefährlicher.
14.4.2013: einer der ersten Frühlingstage im Jahr 2013!
16.3.2013: Turm war erstmals am 11.3.2013 zugänglich – darum neue Panoramabilder!
1.3.2013: eine Woche später, es ist deutlich wärmer, es hat noch mehr Autos auf AUtokulm – aber der Aussichtsturm ist immer noch nicht zugänglich. Also immer noch keine neuen Panorama-Bilder von Utokulm!

25.2.2013: Noch immer sorgt der Fryherr vom AUtokulm zwar für ungehinderten Autozugang, sperrt aber nach wie vor den Zugang zum Aussichtsturm. Dies ist auch fotografisch festgehalten:

Darum gibt es derzeit keine neuen Uetliberg-Panorma-Bilder!
Erste Version: 10.2.2013
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Dass die $VP den Pfad der Rechtsstaatlichkeit schon lange verlassen hat (und damit in einer Demokratie verboten gehört), ist schon länger klar – und wurde einmal mehr an der Delegiertenversammlung Ende Mai 2011 klar.
Es gibt durchaus die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams – allerdings dann und nur dann, wenn der Rechtsstaat das Allgemeinwohl bewusst und absichtlich verletzt. Auf Uto Kulm besteht eine Vielzahl von Allgemeininteressen, etwa die Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung oder der allgemeine Zugang zum bedeutungsvollen Aussichtspunkt und Erholungsgebiet Uetliberg. Dazu ein Winterbild aus meiner Bildergalerie:

Einer allfälligen Erhaltung der illegal erstellten Bauten auf dem Uetliberg stehen dermassen vielen Allgemeininteressen gegenüber, dass ein individueller Ungehorsam, wie es der $VP-Uetliberg-Verein postuliert und diesen mit Ketten und Blockaden zum Ausdruck bringen will, einen erheblichen Missbrauch darstellt – wie immer wertet die $VP auch klare Begriffe manipulativ um. Da auch Herr Fry Mitglied Vorstandsmitglied des Uetliberg-Vereins ist, geht es eher darum, dass sich hier der Uetliberg-Fry-Herr eine Privatarmee organisiert.
Der Uetliberg ist Teil meines Naherholungsgebietes direkt vor meiner Haustür – wie auch meine Bildergalerie zeigt (es gibt weitere Bidlersammlungen), bin ich häufig und nicht nur bei schönen Wetter hier unterwegs. Ich kenne deshalb die im wahren Sinn des Wortes herausragende Bedeutung des Uetlibergs, ich verstehe durchaus, dass sich auch Herr Fry eine Scheibe des unschätzbaren Wertes des Uetlibergs abschneiden will. Solche herausragende Werte sind gerade in einer hedonistischen Spassgesellschaft einer erheblichen Gefahr der Übernutzung ausgesetzt – auch Aussichtspunkte in einer erhaltenswerten Landschaft sind nachhaltig zu nutzen. Bei allem Verständnis für die primär wirtschaftlichen Interessen von Herr Fry: die aktuelle Nutzung von Uto Kulm ist weit von jeder Nachhaltigkeit entfernt! Und es ist offensichtlich, dass wie in vielen anderen Themenbereichen der $VP-Uetliberg-Verein private über allgemeine Interessen stellt.
Privater Ungehorsam ist angezeigt gegenüber dem Uto-Kulm-Kulm-Fry-Herrn und seiner Vasallenorganisation $VP-Uetlibergverein. Bespielsweise:
Der Fry-Herr vom Uetliberg wird durch den Fehlentscheid des Kantonsrates geradezu geadelt – nicht verwunderlich, kommt wie im Zusammenhang mit den Schiedsrichter-Fehlentscheiden an der Fussball-Weltmeisterschaft der Verdacht auf, dass hier Schmiermittel im Einsatz waren. Dieser krasse, rechtsstaatliche fragwürdige Entscheidung des Zürcher Kantonsrates ist geradezu eine Einladung an die Allgemeinheit, das Gesetz bewusst zu brechen, Sachzwänge – dieser Entscheid ist das Ende des Rechtsstaates im Kanton Zürich. Wer an diesem 28. Juni 2010 im Zürcher Kantonsrat mit Ja gestimmt hat, hat damals beim Eintritt in den Kantonsrat einen Meineid geschworen! Da liessen sich die Mitglieder des Rates einmal mehr nicht vom allgemeinen Interesse, sondern für private Profite gestimmt.
Auch wenn der wirtschaftliche Erfolg des Utokulms beeindruckend ist – die aktuelle Nachfrage nach dem „Uto Kulm“ ist keine nachhaltige Sache. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die hedonistische Beliebigkeits- und Spassgesellschaft dieses übermässigen Konsums des unwiderbringlichen Gutes Landschaft von nationaler Bedeutung cool findet – aber die Beliebigkeits-Tophits dieser Spassgesellschaft sind schnell vorüber, dann sind wieder andere Destinationen hip. Die Landschaft ist und bleibt unwiderbringlich zerstört – die Qualität des Erholungsgebietes ist dahin.
Da bleibt nur eins: ziviler Ungehorsam!
Zum Beispiel:
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