Dass die 1:12-Initiative abgelehnt würde, war aufgrund bisheriger Abstimmungsergebnisse zu ähnlichen Themen zu erwarten. In der Tendenz entscheiden sich die SchweizerInnen in derartigen Fragen neoliberal (betont gerade auch bei der Abzockerinitiativ), antisozial und antisolidarisch. Ellbogismus und Ecoismus, sorry Egoismus dominieren die politische Landschaft. Trotz massiver und unqualifizierter Einschüchterung mit internationalen Konzernen und Fussballstars, trotz Einsatz von erheblichen MArketingmitteln haben knapp mehr als ein Drittel der abstimmenden SchweizerInnen ja gesagt zu einer Verbesserung der Fairness bei den Löhnen. Ein Drittel der Stimmenden, das sind definitiv mehr als die Mitglieder und SympathisantInnen der JUSO – das Unbehagen reicht weit in die gesellschaftlichen Schichten mit durchschnittlichen bis guten Einkommen hinein. Auf jeden Fall hat die 1:12-Initiative eine Diskussion ausgelöst, die Auswirkungen hat und haben wird. Diverse Unternehmenverantwortliche haben in den letzten Wochen und Monaten zu erkennen gegeben, dass tatsächlich auch in jüngerer Zeit übermässige Entschädigungen (von Löhnen kann da nicht mehr gesprochen werden) ausbezahlt wurden. Viele Stimmberechtigte gehen davon aus, dass diese Aussagen zu einer Selbstregulierung innerhalb der Wirtschaft führen dürften und deshalb ein staatlicher Eingriff in das Lohngefüge derzeit nicht erforderlich sei. Sollten diesen Worten nicht bald nachweisbare Taten folgen und auch die höchsten Entschädigungen nicht deutlich reduziert werden, dürften zukünftig nicht nur die JUSO aktiv werden. Oder anders: Wir bleiben dran! P.S. Auch wenn es sich dabei gleichzeitig um einen Tamedia-Werbespruch handelt, ist diese Aussage allgemeiner Sprachgebrauch.
Diverse PolitikkommentatorInnen wurden offenbar durch das Nein der Stimmberechtigten zur Erhöhung des Preises der Autobahnvignette überrascht. Dieses Nein kam zustande durch das Zusammenlegen der Nein-Stimmen von wenigstens zwei Gruppen:
Welcher Anteil an Nein-Stimmen aus diesen beiden unterschiedlichen Argumentationshaufen stammt, spielt für die weitere Diskussion eine geringe Rolle. Entscheidend ist, dass weder die offizielle Strassenverkehrspolitik noch eine der beiden anderen Positionen mehrheitsfähig ist. Tatsache ist: Selbst eine geringe Verteuerung des Preises der Autobahn-Vignette ist nicht mehrheitsfähig, wenn damit erhebliche Strassenausbauten und Kompetenzverschiebungen verbunden sind. Der Bundesrat und die Parlamente werden entscheiden müssen, ob die Windschutzscheibenoptik-AutofahrerInnen oder die ökologisch orientierten Kreise bessere PartnerInnen für eine zukunftsgerichtete und damit letztlich mehrheitsfähige Verkehrspolitik sind – aus meiner Sicht ist es definitiv nicht die Gasfuss-Lobby.
Auch das Nein zur $VP-Familieninitiative war zu erwarten – ob es am so oder so nicht mehr der Realität entsprechenden Familienbild der $VP lag oder ob Steuerabzüge politisch nicht als geeignete Vorgehensweise gelten, ist auch hier letztlich nicht massgebend.
Das bedingungslose Grundeinkommen für alle setzt neue Akzente in der Diskussion über gerechte Löhne, aber ebenso bei Fragen der Familienbetreuung. Eine echte Energie- und Klimaschutzpolitik, welche mit den lügenden Energiepreisen aufräumt und zum Beispiel eine stark lenkende Energieabgabe einführt, könnte auch im Strassenverkehr zu den längst fälligen und dringlich erforderlichen Akzentverschiebungen führen.
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Die 1:12-Initiative verlangt, dass der höchste Lohn in einem Unternehmens in einem Monat höchstens soviel beträgt wie der tiefste Lohn im gleichen Unternehmen während eines Jahres. Die initiativergreifende JUSO versteht dies unter gerecht – bei Löhnen ist Gerechtigkeit nicht objektiv ermittelbar. Da die meisten Unternehem eine tiefere Lohnspanne aufweisen, und nur die internationalen Unternehmen und die Fussballclubs vermeintlich Probleme mit einer solchen Vorgabe hätten, gibt es bis heute 16.11.2013 keine plausiblen sachlichen Argumente gegen diese Initiative. Geltend gemacht wird, die Lohnspanne müsse ein Ergebnis der Debatte der Marktkräfte sein und sollte nicht nur den Staat vorgegeben werden. Das Ergebnis der Debatte der Marktkräfte ist offensichtlich für breite Teile der Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Da derzeit andere Alternativen nicht entscheidungsreif sind, gibt es für die Abstimmung am 24.11.2013 zwei Möglichkeiten: weiterhin auf die bis anhin nicht erfolgreichen Marktkräfte setzen – oder eben ein Ja zur 1:12-Initiative auf den Stimmzettel zu schreiben. Ich empfehle klar die zweite Variante. Es ist einmal mehr darauf hinzuweisen, dass selbst Verfassungsbestimmungen veränderbar sind – es muss dazu ganz einfach die Mehrheit der Stimmberechtigten überzeugt (oder wie in den meisten Fällen, wie auch bei dieser Initiative zu befürchten) mittels kräftigen PR-Massnahmen gekauft werden.
Ganz eindeutig: am 24. November 2013 JA zur 1:12-Initiative!
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Drei eidgenössische und in der Stadt Zürich zwei städtische Abstimmungsvorlagen – ein schon fast lockeres Programm also am 24. November 2013. Doch einige der Vorlagen haben es in sich: meine Abstimmungsempfehlungen sind immer auch eine Empfehlung zur Teilnahme an der Meinungsbildung und an der Abstimmung selber.
Als kleine Hilfe biete ich hier einen Zufallsabstimmungsparolengenerator an. Dieser ergibt für diese Vorlage, 40 and $zufall <= 85) $empf = "NEIN";
if ($zufall > 85 and $zufall <= 95) $empf = "nichts";
if ($zufall >= 95) $empf=“etwas ungültiges“;
echo $empf.“ „;
?>auf den Abstimmungszettel zu schreiben (diese Empfehlung wird bei jedem Aufruf der Seite zufällig ermittelt).
Erste Fassung 27.10.2013, Anpassung 16.11.2013
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Gibt es eine gerechte, eine richtige Entlohnung für Erwerbsarbeit? Auch wenn die Pseudo-Abzocker-Initiative letztlich ausschliesslich die Rechte der AktionärInnen (sogar auf das Abzocken) stärkt, ist der hohe Ja-Anteil in der Volksabstimmung vom 3.3.2013 als Votum der Mehrheit der Stimmberechtigten zu interpretieren, dass ein grosses Unbehagen über das Geldsystem als solches vorhanden ist.
Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil dieser Ja-Stimmenden der Ansicht ist, dass die Supergehälter einiger ganz weniger Menschen im Verhältnis zum eigenen Lohn, aber auch im Verhältnis zu den Erwerbseinkommen anderer Arbeitstätiger zu tief sei, dürfte die gleiche Mehrheit aber durchaus zufrieden sein mit dem eigenen Lohn. Schliesslich hängen Glück und Zufriedenheit nachweislich nicht direkt mit dem verfügbaren Einkommen zusammen.
Die Debatte über die 1:12-Initiative zeigt, dass das Verhältnis von eins zu zwölf von tiefsten zum höchsten Einkommen bei der überwiegenden Zahl von Unternehmen, vor allem der Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen weitab der Realität ist – eins zu vier, eins zu sechs sind durchaus üblich – allenfalls mit Ausnahme von Hilfsfunktionen beim Reinigungspersonal. Die Stadt Zürich nach statistischen Kriterien sicher nicht mehr als KMU zu bezeichnen, hat die Lohnskala veröffentlicht – von einem jährlichen Brutto-Minimum-Lohn von 47’513 CHF bis zu einem solchen von maximal 244’759 CHF, das ist ein Verhältnis von 1 zu 5.15 (Stand 1.4.2012).
Die Frage bleibt selbst bei solchen eher geringen Spreizungen: ist es tatsächlich gerechtfertigt, dass es Arbeit geben soll, die fünf Mal mehr Wert hat als andere?
Die Lohnskala der Stadt Zürich umfasst 18 Funktionsstufen – bis zu einem gewissen Grad werden in dieser Skala auch hierarchische Denkmuster sichtbar. Dies wird bei Gross- und Grösstunternehmen, insbesondere bei den Multis, den multinationalen Unternehmen, noch viel ausgeprägter. Offen bleibt dabei die Frage, ob die Tätigkeit je nach Hierarchiestufe tatsächlich einen massgeblichen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis eines Unternehmens hat. Die NZZ stellt seit einiger Zeit Führungskräften 33 Fragen – Moritz Lechner, Co-Geschäftsführer der Sensirion AG, Stäfa, hat als wichtigste Tugenden von Vorgesetzten Fairness und Ehrlichkeit, die konstruktive Zusammenarbeit mit Respekt für jeden Mitarbeitenden und das konstante Streben nach einer Topleistung genannt – und diese als besonders wertvolle Eigenschaften aller Mitarbeitenden bezeichnet.
Jobratgeber beschäftigen sich regelmässig mit den Faktoren, die für die Zufriedenheit am Arbeitsplatz massgebend sind, zum Beispiel:
Nun, selbst wenn die MillionenverdienerInnen diese Tugenden besser erfüllen sollten und zufriedener mit Ihrer Arbeit wären als die durchschnittliche LohnempfängerIn, ist und bleibt die Frage, wie die aktuellen Lohnscheren, nicht erst 1:12, mit welchen ethischen und moralischen Begründungen auch immer, gerechtfertigt werden.
Als ein weiterer Aspekt: selbst „WenigverdienerInnen“ in der Schweiz weisen einen überdurchschnittlich grossen ökologischen Fussabdruck auf im Vergleich zum Durchschnitt der Weltbevölkerung, sie können also mehr von dieser Erde beanspruchen, als ihnen zusteht. Schon dies ist bereits heute nicht zu rechtfertigen oder verantworten, da geht es mit Sicherheit nicht um Neid. Die GrösstverdienerInner gehen definitiv als ökologische Monster durch die Welt, dies kann durch nichts, aber durch wirklich nichts begründet werden – dies hat definitiv nichts mit Neid zu tun. Hier ist Handeln dringend.
Nach Teamsters verdienen die 150 Mio am schlechtesten verdienenden Menschen in Amerika soviel wie die 400 am meisten verdienenden Menschen – ein Verhältnis von eins zu 375’000. P.S. Da die USA gemäss Statistik 144.5 Mio Erwerbstätige hat, dürfte sich „Amerika“ auf Amerika (Nord- und Südamerika) und nicht die USA beziehen.
Ein gerechter, ein richtiger Lohn ist kaum möglich. Es gibt zudem viele Arbeit, die letztlich unbezahlbar ist – auf Dauer und als zentrale gesellschaftliche Weiterentwicklung ergibt sich nur eine Möglichkeit: bedingungsloses Grundeinkommen für alle! Als weiteren sicher mehr als symbolischen Schritt gehört dazu auch das Ja zur Initiative 1:12 für gerechtere Löhne.
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Die Abzockerei könnte also trotz Initiative weitergehen, eine Initiative mehr, die nicht das bringt, was den Stimmberechtigten vorgegaukelt wurde. Selber dumm, wer jetzt noch ein Ja zur Pseudo-Abzocker-Initiative in die Urne legt – ich zitiere einmal mehr Rudolf Strahm (‚Ich halte den realen Schaden der Initiative für die Stabilität der Industriefirmen für grösser als der Vorteil, den sie uns verspricht. ‚) und Ulrich Thielemann (‚Es ist aber auf jeden Fall besser, so meine ich, die Initiative zu verwerfen.‘).
Wirkung in Sachen gerechte(re) Entschädigung für die geleistete Arbeit wird erst die 1:12-Initiative der JUSO ermöglichen! Noch mehr bringt die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle!
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Seit Jahren macht es sich ein Teil der Politlandschaft (inklusive grössere Parteien wie SP und Grüne) ziemlich einmal: die Abstimmungsparolen sind „anders als Blocher“ oder auch „anders als die Economiesuisse„. Selbst dann, wenn die Akteure sich – wie Thomas Minder – als „Blocherli 2“ versuchen, sich also als Autokraten aufspielen und mit viel Geld demokratische Entscheide kaufen wollen, braucht es eine eigenständige Position, unabhängig von „Blocherli 1“ und Economiesuisse.
Die Minder-Pseudo-Gegen-Abzocker-Initiative will, dass der Staat die Vorgaben für Kompetenzregelungen in Unternehmen vorgibt. Schon jetzt wäre es in der Entscheidungsmacht der Aktionärsversammlung gewesen, die Statuten im Sinne eines stärkeren Einflusses der AktionärInnen zu beeinflussen. AktionärInnen hätten zudem die Möglichkeit gehabt, ihre Aktien zu veräussern, wenn sie mit ihrer Einflussmöglichkeit nicht einverstanden gewesen wären. Hier ist einmal mehr festzuhalten, dass sich Aktien nicht als Ersatz des Sparkontos eignen: Aktien sind das Risikokapital eines Unternehmens, wer sich den Totalverlust des einbezahlten Aktienkapitals wirtschaftlich nicht leisten kann, hat die Finger von finanziellen Engagements in Aktiengesellschaften zu lassen; das gilt im Übrigen ausdrücklich auch für Pensionskassen. So einfach ist die ganze Angelegenheit. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, in das Verhältnis der obersten Organe eines Unternehmens (oberstes Management, Verwaltungsrat, Aktionarat) lenkend Einfluss zu nehmen. Es ist nicht angemessen und (mehrheitlich unberechtigt) die Macht des Aktionarats übermässig zu erhöhen – derartige Veränderungen sind den Organen eines Unternehmens selbst zu überlassen (und derartige Statutenanpassungen sind bereits heute möglich, sie müssen allerdings eine Mehrheit in der Generalversammlung finden). Nochmals: bei dieser Initiative geht es darum, dass die Abzocker unter sich bleiben, der Staat aber die Spielregeln unter diesen (allenfalls nur potentiellen) Abzockern zugunsten der AktionärInnen verändert. Darum kann es nur ein Nein zu dieser Initiative geben (eigentlich wäre auch der Gegenvorschlag nicht nötig).
Tatsächlich gegen die Abzockerei wirkt einzig die 1:12-Initiative der JUSO „Für gerechte Löhne“: eine maximale Lohnspannbreite zwischen dem tiefsten und höchsten Lohn in einem Unternehmen von 1:12 soll in der Verfassung verankert werden – niemand soll in einem Jahr weniger verdienen als der Top-Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat verdient! (Kursiv: Zitate von der Internet-Seite der JUSO)
Ich zitiere hier meinen Beitrag Abzocker unter sich: die 1:12-Initiative setzt sozial- und gesellschaftspolitische Zeichen – und das ist genau das, was sowohl Herr Minder wie Herr Blocher nicht wollen. Und darum hoffen, mit einer populistischen Änderung [das gilt sowohl für die Minder-Initiative wie für den Gegenvorschlag] der Spielregeln zwischen AktionärInnen und Topmanagement die politische Diskussion über die Lohnschere verhindern zu können.
Ich bleibe dabei – auch wenn auf meinem Stimmzettel am 3. März 2013 das Nein zu dieser Initiative die gleichen vier Buchstaben sind wie auf den Stimmzetteln von Herrn Blocher und (wahrscheinlich) der Economiesuisse-Verantwortlichen: Nein zur Pseudo-Abzocker-Initiative des populistischen Autokraten Thomas Minder!
Nachtrag 18.1.2013: Rudolf Strahm zeigt auf, wie fahrlässig die Pseudo-Abzocker-Initiative ist – die Abwehr von Heuschrecken, ein Aspekt der abzockenden AktionärInnen, ist kaum mehr möglich, obwohl es ziemlich viele „Heuschrecken“ gibt. Und die Verhinderung der mit der Initiative gemeinten Abzockerei ist durchaus fraglich. Eben: eine populistische Initiative.
Nachtrag 19.1.2013: Etwa 1200 grosse Unternehmen gibt es in der Schweiz (Zahlen 2008). Das Ja-Komitee listet seit 2001 32 „Abzocker“ auf, muss aber zugeben, dass die meisten der diesen „Abzockern“ ausbezahlten Entschädigungen einvernehmlich festgesetzt wurden, in der überwiegenden Zahl von Fällen in den ordentlichen Kompetenzen der zuständigen Gremien. Oder anders: die Pseudo-Abzocker-Initiative hätte in nicht einmal einer Handvoll der vom Ja-Komitee gelisteten Fälle (alle liegen weit zurück) irgendwelche Konsequenzen gehabt.
Das Einkommen etwa von Novartis-Verwaltungsratspräsident Daniel Vasella kann bestenfalls als phantasievoll bezeichnet werden. Novartis hat einen Umsatz von gegen 60 Mia Dollar, etwa ein Viertel davon Reingewinn. Sind die genannten 20 bis 30 Mio Franken Geldfluss von Novartis zu Vasella – also im Promillebereich (oder jede Sekunde eines Jahres erhält Herr Vasella fast einen Franken) – angemessen? Diese Frage kann nicht wirklich beantwortet werden – die Mehrzahl der stimmenden AktionärInnen ist der Meinung, dass dies korrekt ist so. Die Wirtschaft ist ein hierarchisches, ein kapitalistsiches System, gerade bei Novartis können sich die AktionärInnen nicht beklagen, Zitat aus dem Novartis-Internet: „Dies ist die 15. Erhöhung der Dividende pro Aktie in Folge seit der Gründung von Novartis im Dezember 1996.“ – „Basierend auf dem Jahresendkurs 2011 von CHF 53,70 ergibt sich eine Dividendenrendite von 4,2% (2010: 4,0%).“
Die Kritik an den Abzockern ist letztlich eine fundamentale Kritik am kapitalistischen System. Nicht nur Giacobbo/Müller erwähnen – im Sinne von Realsatire – regelmässig das SP-Parteiprogramm, welches die „Überwindung des Kapitalismus“ fordert – die Reaktion der übrigen Parteien ist dabei ziemlich heftig und eindeutig.
Die Minderinitiative ist also ausgerichtet auf einige wenige atypische Fälle im Jahr – und nimmt dafür in Kauf, dass Aktiengesellschaften, gerade grosse Aktiengesellschaften noch viel stärker als bis anhin von „Finanzheuschrecken“ ausgenommen werden können.
Das heisst: die Pseudo-Abzocker-Initiative ist abzulehnen – dafür braucht es ein Ja zur 1:12-Initiative der JUSO und eine Unterschrift zur Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle.
Erste Fassung 13.1.2013
The post Absage an den Populismus – weiterhin Nein zur Pseudo-Abzocker-Initiative first appeared on umweltnetz.ch.]]>
Herr Blocher ist derzeit in erster Linie Aktionär, da interessiert ihn persönlich nur noch, wie sich die Aktionärsrechte verbessern und die Eigenkapitalrendite maximieren lässt. Auch wenn es zutrifft, dass die Boni des Topmanagements unanständig, ja volkswirtschaftlich schädlich sind, die die von AktionärInnen angestrebten Eigenkapitalrenditen deutlich über der Wuchergrenze mindestens so unanständig und ebenso schädlich!
Mit anderen Worten: ob Topmanagement oder AktionärInnen – beide unterliegen der Versuchung der Abzockerei. Herr Minder und Herr Blocher wollen die Abzockmöglichkeiten der AktionärInnen mit dem Hinweis auf die dringend notwendige Beschränkung respektive Verminderung der Boni des Topmanagements verbessern. Da dies die meisten Stimmberechtigten so oder so nicht betrifft, und es durchaus auch AktionärInnen mit wenigen Aktien gibt, trifft diese Initiative die Volks“seele“ – reiner Populismus also, auch wenn damit letztlich nur Gelder zwischen potentiellen AbzockerInnen verschoben werden. Objektiverweise ist es unter sämtlichen Gesichtspunkten falsch, derartige Bestimmungen über demokratische und rechtsstaatliche Instrumente zu regeln – dies ist ausschliesslich über den Markt respektive den Interessensausgleich zwischen Aktionariat und Unternehmensleitung zu regeln, in den Unternehmensstatuten letztlich. Einmal mehr will also hier Herr Blocher, assistiert von Herrn Minder, die Volksrechte missbrauchen, um seinen ganz individuellen Profit zu maximieren.
Es mag sein, dass durch die verstärkten Mitbestimmungsmöglichkeiten der AktionärInnen die resultierenden Spitzengehälter des Topmanagements etwas reduziert werden – was bleibt, ist die massive Lohnspanne in grösseren Unternehmen zwischen den SpitzenverdienerInnen und den am schlechtest verdiendenden Mitarbeitenden. Hier geht es nicht um die optimierte Gewinnmaximierung zwischen zwei potentiellen Abzock-Maximierern, sondern um eine echte und real existierende Sozialpartnerschaft. Da bringt einzig die 1:12-Initiative der JUSO „Für gerechte Löhne“ eine zweckmässige Verbesserung: eine maximale Lohnspannbreite zwischen dem tiefsten und höchsten Lohn in einem Unternehmen von 1:12 soll in der Verfassung verankert werden – niemand soll in einem Jahr weniger verdienen als der Top-Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat verdient! (Kursiv: Zitate von der Internet-Seite der JUSO)
Nun, ob dieses Verhältnis 1:12 tatsächlich angemessen ist oder ob nicht noch eine viel flächere Lohndifferenzierung angezeigt wäre, ist hier nicht von Bedeutung. Zentral ist: diese Initiative setzt sozial- und gesellschaftspolitische Zeichen – und das ist genau das, was sowohl Herr Minder wie Herr Blocher nicht wollen. Und darum hoffen, mit einer populistischen Änderung der Spielregeln zwischen AktionärInnen und Topmanagement die politische Diskussion über die Lohnschere verhindern zu können. Da gibts nur eins: 1:12 möglichst rasch unterschreiben!
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