Bei vielen Gebäuden besteht eine erhebliche Differenz zwischen dem aufgrund des Gesetzes errechneten theoretischen Energieverbrauch und dem Energieverbrauch im Betrieb. Diese Differenz hat allerdings kaum mit dem «Performance Gap» zu tun. Wer dies behauptet, verwechselt Ursache und Wirkung. Es gibt einen tatsächlichen «Performance Gap» – dieser geht aber bei schreierischen Botschaften vergessen.
Es ist schon vom Ansatz her klar, dass die etwa für den behördlichen Nachweis erforderlichen Energieverbrauchsberechnungen wenig bis nichts mit dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes zu tun haben. Diese Nachweisverfahren auf Projektebene sind dazu bestimmt, im individuell-konkreten Fall eines einzelnen Bauprojektes die rechts- und lastengleiche Umsetzung der generell-abstrakten gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es braucht dazu standardisierte Berechnungsverfahren, bei denen viele der getroffenen Annahmen nicht mit den Alltagsrealitäten übereinstimmen.
Bei Angaben zum Energieverbrauch von Bauten ist die Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» zu verwenden. Diese hat gemäss den Hinweisen zur Anwendung der Norm drei Aufgabenstellungen zu bewältigen. Diese sind hier entsprechend Tabelle 1 dargestellt.
| Optimierung (Planung und Optimierung) |
Nachweis (Vergleich mit Anforderungen und behördlichen Vorgaben) |
Messwertvergleich (Vergleich mit gemessenen Werten) | |
| Nutzung | erwartete Werte für das betreffende Objekt | Standardnutzung | bestbekannte Werte für das betreffende Objekt |
| Klimadaten | langjährige Mittelwerte, bestbekannte Werte für Standort | langjährige Mittelwerte, Werte der nächsten Klimastation bzw. der definierten Klimastation | Werte für Messperiode, bestbekannte Werte für Standort |
| Anforderungen | Bestellerforderung | Grenz- und Zielwerte, behördliche Vorgaben | Übereinstimmung mit Messwerten |
Was bei den aktuellen Aussagen zum «Performance Gap» erfolgt: es werden in der Regel die Werte der Spalte «Nachweis» mit einem simplen Wert zum Heizenergieverbrauch, welcher beispielsweise für die Heizkostenabrechnung erstellt wurde, verglichen. Eingestandenermassen ist der «Messwertvergleich» sehr aufwändig, weil eine sehr grosse Zahl von Einflussgrössen detailliert zu ermitteln sind, von der exakten mittleren Raumtemperatur (welche nicht gleich der Raumlufttemperatur ist) über die anwesenden Personen, die Wärmeabgabe dieser Personen oder die Präsenzzeit, ebenso sind der exakte Stromverbrauch und die Luftwechselwerte zu ermitteln. Ebenso sind die massgeblichen Meteowerte am Standort zu messen (mindestens Aussentemperatur und Globalstrahlungswerte in den Hauptorientierungen).
Alle Aussagen zur Differenz zwischen Nachweis- und Messwert, welche nicht den Vorgaben aus der Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» entsprechen, sind wertlos oder eben Fake News. Dies hat mit den Eigenheiten des Berechnungsverfahrens zu tun: Es werden die (Wärme-)Verluste und die (Wärme-)Gewinne je separat ermittelt – der Energieverbrauch ergibt sich als Differenz von Verlusten und Gewinnen. Bei heutigen Bauten ist die Differenz klein, was zu grossen Einflüssen führt, wenn die Verlust- und Gewinnkomponenten fehlerbehaftet sind – bei Differenzbildung addieren sich die absoluten Fehler der einzelnen Berechnungskomponenten. Ein «Performance Gap» ist normkomform nur zwischen den Werten der Spalten «Optimierung» und «Messwertvergleich» möglich. Alles andere ist «Fake News»!
Eine zentrale Grösse zu diesem Vergleich findet sich im untersten Feld der Spalte «Optimierung»: BESTELLERFORDERUNG. Bauten werden in der Regel dafür erstellt, damit Bedürfnisse von NutzerInnen abgedeckt werden können. Die thermische Behaglichkeit, der Feuchtehaushalt, die Luftqualität haben den Anforderungen der NutzerInnen zu entsprechen. Im Nachweisverfahren nach Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» wird etwa in Wohnbauten von einer Raumtemperatur von 20 °C ausgegangen – selbst bei an die Jahreszeit angepasster Bekleidung ist dies bei sitzender Tätigkeit am Computer, auch in Wohnbauten eine häufige Situation, schlicht nicht komfortabel, selbst unter Einbezug von Suffizienzüberlegungen (mit Handschuhen lässt sich nun mal schlecht am Computer arbeiten). 24 oder 25 °C, wie häufig berichtet wird, sollten es dann allerdings ebenfalls nicht sein. Wenn eine Verbrauchsanalyse all die relevanten Einflussgrössen nicht benennt, ist sie unbrauchbar.
Wer ist nun bei Gebäuden zuständig dafür, dass einerseits die NutzerInnen gute Konditionen vorfinden, andererseits die von der Bauherrschaft hoffentlich vertraglich eingeforderten tiefen Verbrauchswerte auch eingehalten werden? Ganz einfach: in den meisten Fällen derzeit niemand!
Denn: Vorschriften beziehen sich ausschliesslich auf die Bauphase, es gibt keine Vorschriften, die den Betrieb von Gebäuden betreffen. So gibt es keine Bestimmungen, welche Raumtemperaturen maximal zulässig sind (bei Mindestvorgaben kommt das Mietrecht zur Anwendung). Nach dem Recht auf Unvernunft ist es zulässig, dass NutzerInnen wegen zu tiefen Raumtemperaturen reklamieren, selbst wenn sie im Winter im kurzärmligen T-Shirt am Tisch sitzen. Auch richtiges Lüften unter Berücksichtigung von Lüftungsanlagen kann nicht vorausgesetzt werden, im Gegenteil, es gilt geradezu als Tugend, im Sinne von Low Tech Lüftungsanlagen abzulehnen und stattdessen mit dauernd gekippten Fenstern energieschwenderisch unterwegs zu sein.
Ich stehe dazu: die Bedürfnisse der NutzerInnen stehen im Vordergrund, die NutzerInnen sind aber in die Lage zu versetzen, sinnvolle Bedürfnisse zu formulieren und ihren Beitrag zur Abdeckung dieser Bedürfnisse zu leisten. NutzerInnen sind diesbezüglich nicht einfach passive DulderInnen, sondern reife, gebildete, sachkompetente Persönlichkeiten. Nudges und sachdienliche Information sind zwingend erforderlich.
Was ist zu tun, damit der energetischen «Performance Gap» bei Gebäuden möglichst gering gehalten wird?
Gerade unter Berücksichtigung der Chancen der Digitalisierung könnte da einiges erreicht werden – das zeigen verschiedene Beispiele mit klaren Kommunikationsabläufen und -möglichkeiten.
Eine der Reaktionen auf die Fake News «Performance Gap» war die Forderung, zukünftig ausschliesslich PlusEnergieBauten zu realisieren. Dies ist sicher einer der Ansätze zur Vermeidung des «Performance Gap», weil damit eine eindeutige energetische Qualität bestellt wird, eine regelmässige Erfolgskontrolle erforderlich ist und auch die NutzerInnen aktiv einbezogen werden müssen.
Verwandete Ansätze ermöglicht auch die REDEM-Einzelinitiative, die derzeit aufgrund eines ablehnenden Antrags des Zürcher Regierungsrates in einer kantonsrätlichen Kommission beraten wird. Werden die Aussagen zum «Performance Gap» von den Fake News befreit, ergeben sich zahlreiche Argumente, damit der Kantonsrat diese Einzelinitiative definitiv unterstützt.
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Energiepreise lügen, insbesondere lügen die Preise von fossilen Energieträgern und der Atomenergie. Solche lügenden Energiepreise verfälschen in erheblichem Umfang die Botschaften an EnergiekonsumentInnen. Mit Energielenkungsabgaben können weniger lügende Energiepreise realisiert werden, was die Kostenwahrheit im Energiebereich deutlich verbessern würde.
Lenkungsabgaben sind mit einem Paket von Vorschriften zu kombinieren – das Buch Ökoroutine: Damit wir tun, was wir für richtig halten Buch von Michael Kopatz stellt dies überzeugend dar.
Die Energiestrategie 2050 ist kein überzeugendes Programm für einen ersten Schritt in eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimaschutzpolitik, und ohne Lenkungsabgaben ist da gar nichts zu erreichen.
Einmal mehr bleibt die UREK als legislative Gestalterin der Energie- und Klimaschutzpolitik die Antwort schuldig, wie die Schweiz die Ziele des Klimaschutz-Übereinkommens von Paris erreichen soll. Dieses Übereinkommen lässt sich nur umsetzen, wenn spätestens ab 2040 nur noch erneuerbare Energien genutzt werden. Die UREK weigert sich offenbar, die Ziele des Pariser-Klimaschutz-Übereinkommens zu akzeptieren.
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Auch wenn die Wurzeln der Schweizerischen Energiepolitik-Versuche in der Erdölpreiskrise 1973 zu orten sind, muss man nach wie vor von einer Schweizerischen Nicht-Energiepolitik ausgehen. Wie etwa die zeitliche Entwicklung der Emissionen des Treibhausgases CO2 zeigt, führt diese Nicht-Politik dazu, dass die Abhängigkeit der Schweiz von den fossilen Energieträgern Erdöl und Erdgas nach wie vor erheblich ist. Nach wie vor macht etwa die Erdöl-Lobby Werbung mit dem Slogan „Heizöl: entschieden richtig!“ – nachdem Ölheizungen vor einiger Zeit „wärmstens empfohlen“ waren. Solche Aussagen können beschönigend als Polemik und Ignoranz bezeichnet werden.
Die Politik muss endlich klare energie- und klimaschutzpolitische Zeichen setzen – zum Beispiel durch ein Verbot für den Neueinbau von Heizölanlagen und die Erneuerung bestehender Öl- und Gasheizungen.
Öl- und Gasheizungen haben eine voraussichtliche technische Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren. Auf kantonaler, allenfalls auf eidgenössischer Ebene ist vorzuschreiben, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Vorschrift der Neueinbau oder die Erneuerung von bestehenden Anlagen nicht mehr zulässig ist; gleiches hat in 25 Jahren für Feuerungen mit dem Brennstoff Erdgas zu gelten.
Ich stelle fest, dass sich Partei- und Verbändepolitik mit immer absurder werdenden finanziellen Fördermodellen und nachweislich zu wenig wirksamen Appellen an die Freiwilligkeit beschäftigt – und nicht realisiert, dass der Wechsel zu einer nichtnuklearen und nichtfossilen Energieversorgung – neben stark lenkenden und vollständig zurückerstatteten Energieabgaben – zwingend wirkungsorientierte Vorschriften wie ein Sanierungsobligatorium für bestehende Gebäude oder den Marktausschluss der fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas erfordert.
Für den Kanton Zürich überlege ich mir, eine Einzelinitiative einzureichen, um die entsprechenden Vorgaben im kantonalen Energiegesetz festzuschreiben. Da der Regierungsrat so oder so eine neue Version des Energieplanungsberichts erarbeiten lassen muss, ist dies gerade ein passender Zeitpunkt.
The post Heizungen mit Öl und Gas verbieten first appeared on umweltnetz.ch.]]>Darf ein Unternehmer auf einem raumplanerisch als Aussichtspunkt festgehaltenen Punkt einfach bauen, was er gerade will, ohne sich um die Vorschriften zu kümmern, ohne Rücksicht auf andere zu nehmen?
Ist es Aufgabe der Behörde oder der Eigentümerschaft, relevante Baubewilligungsunterlagen, die lange Zeit zurückliegen, jederzeit zur Verfügung zu haben?
Darf das lokale Gewerbe, welches den Anspruch hat, gegenüber weiter entfernt liegenden Unternehmen bevorzugt zu werden, sich durch völlig Inkompetenz im Umgang mit Vorschriften, mit Qualitätsbestimmungen, mit Vorgaben im Interesse der Allgemeinheit auszeichnen? Einfach mal wursteln, solange nicht etwas ganz ganz schlimmes passiert? Wie schlimm darf es denn sein? Reicht die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des menschgemachten Klimawandels für etwas weitergehende Massnahmen? Ist es akzeptabel, dass bei der Gesundheit Vorsorge und Vorbeugung wichtiger ist die Behandlung von Krankheiten als Symptombekämpfung? Mit dem generellen und nicht wirklich substantiierten Vorwurf des Bürokratismus wird geradezu eine Abschaffung der Gesetzesumsetzungsaktivitäten des Staates gefordert.
Und ist es zweckmässig, dass Energiesparmassnahmen, welche nachweislich im öffentlichen Interesse liegen, aber höchstens einige Prozent der Baukosten eines grösseren Umbaus ausmachen, dieses Bauvorhaben von der Baubewilligung ausnehmen, also dafür nur noch Lust und Laune der Bauherrschaft, vielleicht auch der ausführenden Unternehmer, massgeblich sind?
In einer vernünftigen Gesellschaft wären alle in der Lage, ihre jeweiligen Aktivitäten automatisch und selbstverständlich so zu gestalten, dass diese mit den Ansprüchen und Bedürfnissen der Gesellschaft übereinstimmen. Die Realität ist bekanntlich eine andere.
Als ein Beispiel: Minergie ist ein freiwilliges Label, mit einigen fachlichen Herausforderungen bei Planung und Ausführung. Im Herbst 2008 wurde eine Untersuchung veröffentlicht, ein Praxistest Minergie-Modernisierung. Eine Erkenntnis aus dieser Studie: Architekten und Unternehmer raten nur zögerlich zu Minergie-Modernisierungen, da für sie damit ein höherer Aufwand verbunden ist, der nicht in jedem Falle auch entsprechend honoriert wird. Fehlende Erfahrung mit Minergie-Modernisierungen führen auch dazu, dass von Minergie-Modernisierungen abgeraten wird. Dieses Hemmnis ist erheblich, da insbesondere Architekten die Vertrauenspersonen der Bauherren sind. Architekten und Unternehmer, das sind in der Schweiz typischerweise KMU – offenbar wenig Kompetenz, aber hohe Jammerfähigkeit und kaum Bereitschaft, sich einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu stellen (dabei geht es in den meisten Fällen bei behördlichen Auflagen).
Objektiverweise: mit diesem Verständnis von Freiwilligkeit und Eigenverantwortung ist der Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft nicht zu schaffen, diese begrenzte Bereitschaft zur inhaltlichen Leistung und zur Qualitätssteigerung führt in die Sackgasse. Es führt kein Weg daran vorbei, dass weitergehende Vorschriften geschaffen und diese konsequent umgesetzt werden!
Aus 2kwblog.umweltnetz.ch
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Die Debatte und die Abstimmungsergebnisse lassen den Schluss zu, dass insbesondere FDP und SVP die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben.
Behandelt wurden die Vorstösse
Das Ergebnis sei vorweggenommen: zwar wurden alle Vorstösse vorläufig unterstützt, mit 79 bis 81 Stimmen – weil dies aber weniger als die Hälfte der 180 Mitglieder des Rates ist, ist zu befürchten, dass die definitive Unterstützung (vielleicht in 2 bis 3 Jahren) nicht zustande kommen wird. Insbesondere vermochten sich nicht mal einzelne Mitglieder der FDP- und SVP-Fraktionen zur Unterstützung dieser Vorstösse durchringen.
Gabriela Winkler, FDP-Kantonsrätin aus Oberglatt und Kommunikationsberaterin, lehnte als Sprecherin ihrer Fraktion sämtliche Vorstösse ab. Sie verwies einmal mehr auf die Dreisätze „Anreize“ (die die FDP will), „Vorschriften“ (die die FDP nur anerkennt, wenn sie aus ihrer Sicht sinnvoll sind) und „Verbote“ (die die FDP nicht will). Anreize gibt es mit kantonalen Förderbeiträgen für Minergie-Sanierungen und den Beiträgen des Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen (Nachtrag 27.12.2012: abgelöst durch „Das Gebäudeprogramm„) bereits reichlich. Fakt ist: trotz diesen Beiträgen, also Anreizen gemäss FDP-Wünschen, werden immer noch viel zu wenige umfassende Gebäudeerneuerungen realisiert. Da sowohl die kantonalen Beiträge als auch das Gebäudeprogramm von energetischen Massnahmen ausgehen, ist eines klar: die kantonalen energetischen Vorschriften im Gebäudebereich sind viel zu schwach! Gebäude, die nach diesen Vorschriften ausgeführt werden, egal ob Neu- oder Umbauten, entsprechen bei weitem nicht den Anforderungen an ein eigenverantwortliches Verhalten im Bezug auf den Klimaschutz. Zudem verlangen die Vorstösse (ausser bei den Lenkungsabgaben) keine neuen Vorschriften, sondern schlicht eine Anpassung der Vorschriften an die seit dem Erlassen dieser Vorschriften erfolgte technische Entwicklung. Frau Winkler hat erneuerbare Energien kritisiert – allerdings nicht jene, die üblicherweise bei Gebäuden eingesetzt werden, sondern die Agrotreibstoffe, wo Lebensmittel oder lebensmittelnahe Produkte für die Produktion von Treibstoffen Verwendung finden, mit berechtigten Einwänden gegen die ökologische und soziale Verträglichkeit. Sonnenkollektoren oder Erdwärme stossen kaum auf Kritik – Wärmepumpen allenfalls wegen des Stroms (was aber unkritisch ist, wenn sichergestellt ist, dass endlich das erhebliche Stromeffizienz-Potential umgesetzt wird und zusätzlicher Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Quellen in nachhaltiger Nutzung stammt).
Dass die SVP mit ihrem Sprecher Ueli Kübler sich für das Oel-Handelsgewerbe und die Gasindustrie einsetzte, ist einigermassen nachvollziehbar, hat aber mit Umweltschutz und nachhaltiger Energienutzung schlicht nichts zu tun. Hier wurde zudem zu Recht zum Beispiel von Patrick Hächler, CVP darauf hingewiesen, dass der Abfluss von Geldern für Erdöl und Erdgas ins Ausland bedeutsam sei – die SVP mache sich jeweils für Steuerfuss-Senkungen von 5 Prozent stark – die ins Ausland gehenden Gelder für Oel und Gas lägen aber bei 15 bis 20 Steuerfussprozenten! Wie aus dieser Sicht die SVP zur Erkenntnis kam, dass diese Vorstösse volkswirtschaftlich nicht ausgewogen wären, wurde nicht ersichtlich, da Herr Kübler die Redezeit überschritt und ihm das Wort entzogen werden musste. Es wäre spannend gewesen, zu erfahren, wie sich die SVP beispielsweise zu den Erkenntnissen der Stern-Review stellt.
Symptomatisch für die Argumentationen von SVP und FDP war der Beitrag von SVP-Kantonsrat René Isler: Statt die eigene Verantwortung wahrzunehmen, verwies er lieber auf die tatsächlich nicht bestreitbare Sinnlosigkeit des Nacht-Motorradrennens in Katar.
Auch hier einige Anmerkungen: Um dieses Motorradrennen in den besten Sendezeiten für Europa durchführen zu können, wurde die Rennstrecke mit 3600 Leuchten mit bis zu 2000 Watt Leistung (hat nichts mit der 2000-Watt-Gesellschaft zu tun ;-)) versehen – dies dürfte in der Wüste vor Doha (Katar/Qatar), wo Strom aus fossilen Brennstoffen produziert wird, zu höheren Treibhausgasemissionen geführt haben als der Treibstoff, welcher von den Rennfahrern während des Rennens gebraucht wurde. Es ist allerdings erstaunlich, dass ausgerechnet die SVP dieses Argument ins Spiel bringt, ist es doch SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner, der auch in der Schweiz Formel-1-Rennen zulassen möchte.
Auch die KantonsrätInnen Monika Spring (SP), Peter Anderegg (SP), Bruno Scherrer (GLP), Peter Weber (Grüne), Gerhard Fischer (EVP) und trotz Knurren (und unqualifizierten Äusserungen zum Verhältnis von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien) Willi Germann (CVP) haben mit weiteren Beiträgen klar gemacht, dass wenigstens die Mehrheit der Fraktionen des Kantonsrates die Zeichen der Zeit erkannt hat. Nach dem Achtungserfolg im Kantonsrat müssen sich jetzt der Regierungsrat und mindestens eine kantonsrätliche Kommission mit diesen Themen beschäftigen. Vielleicht erkennt irgendwann die Mehrheit des Kantonsrates, dass auch strengere Energie-Vorschriften dringlich sind. Spätestens die Debatte über die definitive Unterstützung dieser Vorstösse würde zu diesem Lernprozess einladen!
Aus 2kwblog.umweltnetz.ch
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