Es gab in den letzten Jahren einige Mediengeschichten, die ziemlich intensiv hochkochten – bei den meisten davon stand der ominöse Satz «Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung». Spätestens dann wird klar, hier haben Medien über etwas berichtet, wo Schweigen angesagt wäre! Denn mit diesem ominösen Satz wird angezeigt, dass eine der ordentlichen Instanzen der Demokratie, nämlich die Judikative, mit diesem Sachverhalt zu beschäftigten haben wird. Dieser Satz steht häufig bei Boulevard-Themen, also jenen aus den Rubriken «Unglücksfälle und Verbrechen» und «Sex sells». Da geht es immer um Menschen, die vor herausfordernden Situationen im zwischenmenschlichen Umgang gestanden haben – Situationen offenbar, für die das bisherige Leben keine ausreichende Schule war, wo also gesellschaftliches Lernen versagt hat!
Hier berichten die Medien aus der «Hören-Sagen»-Perspektive. Sie nehmen dabei – bewusst oder unbewusst – die Position eines der betroffenen Menschen ein. Situativ hat gewonnen oder verloren, wer schweigt, also nicht zu Wort kommt. Spannend dabei: Die öffentliche Meinung ist dadurch gemacht. Selbst aufwändige Justiz-Verfahren können diese vorgefasst öffentliche Meinung kaum mehr beeinflussen, oder anders, der ominöse Satz «Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung» geht schlicht vergessen.
Im Buch «Eine kurze Geschichte der Menschheit» erzählt Yuval Noah Harari unter anderem von der weit zurückliegen Epoche, als die «Sapiens» die kognitive Revolution durchliefen. Demnach halten Klatsch und Tratsch «natürliche Gruppen» von maximal 150 Personen zusammen – dies sei die magische Obergrenze der natürlichen Organisationsfähigkeit der «Sapiens». Die Mediengeschichten aus dem Boulevard-Bereich sind objektiv betrachtet Klatsch und Tratsch, weil da echte und vermeintliche «ZeugInnen» über ihre Wahrnehmungen berichten (was nichts mit Meinungen respektive Meinungsfreiheit zu tun hat, denn dies betrifft nur Fakten). Das heisst aber: sobald Medien mehr als 150 Leserinnen erreichen, ist auf Klatsch und Tratsch zu verzichten, weil sich ausserhalb der «natürlichen Gruppe» von maximal 150 Personen Klatsch und Tratsch verselbstständigen. Zur Illustration dienen hier die typischen digitalen Online-Stammtische der Medien.
Ganz einfach: Zwischenmenschliche Herausforderungen haben nichts in den Medien zu suchen – allenfalls als Sachverhaltsbericht, wenn solche Herausforderungen strafrechtlich/juristisch beurteilt worden sind, verstanden als Beitrag zum gesellschaftlichen Lernprozess über den Umgang von Menschen miteinander. Klipp und klar: in der «akuten» Situation einer zwischenmenschlichen Herausforderung haben Medien keine Funktion, schon gar nicht jene der vierten Gewalt.
«Social Media» nennen sich Facebook, Twitter, diverse Blogs und weitere neuere Formen des Informationsaustausches. Da auch diese Medienformen ausserhalb von handhabbaren «natürlichen Gruppen» von maximal 150 Personen stattfinden, hat der zwischenmenschliche Bereich mit allenfalls strafrechtlichen Relevanz auch in diesen Medien nichts verloren. P.S. Auch wenn eine Person z.B. in Facebook weniger als 150 «Freunde» kennt, ist dies keine Legitimation für Klatsch und Tratsch. Denn: da auch «Freunde» von «Freunden» solche Einträge einsehen können, ist die Grenze von 150 Personen trotzdem überschritten. Und da ist sicher jemand dabei, der in einer medialen Sauregurkenzeit direkten Zugang zu konventionellen Medien mit Boulevard-Seiten und/oder -Charakter hat. Dann kann schnell aus einer an und für sich harmlosen und korrekt abgelaufenen Situation ein Skandälchen werden. Oder, auch dazu gibt es ausreichend Beispiele, solche Skandälchen werden von mehr oder weniger wohlwollenden ZeitgenossInnen absichtlich herbeigeführt, weil damit bestimmte persönliche Interessen verbunden sind – medial verbreiteter Klatsch und Tratsch als Kommunikationsstrategie also!
In der Konsequenz bedeutet dies ein hohes Mass an Verantwortung für die nullte Instanz, nämlich jedes Individuum! Auch dies gehört zum gesellschaftlichen Lernprozess im Umgang mit diversen Medienformen.
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Dabei bleiben Faktentreue und Informationsgehalt auf der Strecke – angestrebt werden in populistischer Art und Weise offenbar nur möglichst viele Kommentare, egal, wie inhaltsreich und sachkompetent diese sind. Die Medien und viele ihrer Leser (bewusst nur die männliche Form) sind offenbar noch nicht in der Wissens- und Informationsgesellschaft angekommen.
Ein weiteres Beispiel: In „Schweiz am Sonntag“ vom 12.10.2014 steht ein Artikel mit dem Titel „Die neue Durchmesserlinie ist zu steil für die Loks der SBB„. Der Artikel läuft darauf hinaus, um jeden Preis irgend wem einen Planungsfehler unterstellen zu können. tamedia mag da nicht stillhalten und bringt ebenfalls einen Beitrag mit dem Titel „Durchmesserlinie zu steil für den Intercity“ – bereits im Lead erscheint das Wort „Fehlplanung“. Nun, die meisten Online-Stammtischkommentare übernehmen diesen Steilpass und fahren allem möglichen an den Karren, von den in- und ausländischen PlanerInnen über die SBB-Spitze bis zu ….
Ganz einfach: Da hat schon bei der „Schweiz am Sonntag“ der Faktencheck nicht funktioniert, und er wurde auch bei tamedia nicht nachgeholt. Neckisch: Bei der „Schweiz am Sonntag“ geht es im Titel um (alle) SBB-Loks; bei tamedia wird die Aussage auf „den Intercity“ bezogen – es gibt allerdings mehrere Intercity-Linien, die in Zürich verkehren, mit sehr unterschiedlichem Rollmaterial. Es geht übrigens nicht um die gesamte Durchmesserlinie, es geht um einzelne Abschnitte auf der Ausfahrt aus dem neuen Bahnhof Löwenstrasse Richtung Westen!
Zentral aber: Die Herausforderung mit den steilen Gleisabschnitten ist längst bekannt! Die Zürcher Stimmberechtigten haben am 23. September 2001 Durchgangsbahnhof und Durchmesserlinie zugestimmt, im Wissen darum, dass in diesem Projekt steile Streckenabschnitte vorgesehen sind. In der Abstimmungszeitung zu dieser Vorlage steht: Damit die Zufahrt zu
den oberirdischen Hallengleisen 3-6 auch künftig gewährleistet bleibt, muss das Niveau des unterirdischen Bahnhofs schon sehr früh erreicht werden, was ein verhältnismässig steiles Rampengefälle erfordert. Dieses beträgt im obersten Abschnitt gegen 40 Promille. Dies ist zwar ein für SBB-Linien aussergewöhnlicher Wert, der aber von den meisten im regionalen und überregionalen Verkehr zum Einsatz kommenden Zügen ohne besondere Probleme überwunden werden kann. Mit entsprechenden Massnahmen sind die betrieblichen Anforderungen auch für die übrigen Zugsgattungen erfüllbar.
Wenn die SBB im Sommer/Herbst 2014 Testfahrten im Hinblick auf die Fahrplanänderung Ende 2015 durchgeführt haben und nun aus diesen Tests „entsprechende Massnahmen“ ableiten, entspricht dies genau dem, was in der Abstimmungszeitung aus dem Jahr 2001 stand. Mit Fehlplanung hat dies nichts zu tun, im Gegenteil: Sowohl 2001 wie im Sommer/Herbst 2014 wurde und wird vorausschauend geplant! Das ist definitiv eine Positivmeldung, was offenbar aber nicht in den aktuellen Medientrend des „Bashing Everything“ passt!
Bei den Online-Stammtischen fehlen interessanterweise Beiträge, die auf den fehlenden Faktencheck bei den Medien hinweisen – es ist davon auszugehen, dass solche Kommentare durch die Redaktionen vorsätzlich nicht freigeschaltet werden.
Auch Sonntags- und andere populistische Medien können auf Dauer nur funktionieren, wenn die vermittelten Informationen auf Fakten beruhen. Alles andere ist opportunistische Realsatire.
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Teile der Wirtschaft, insbesondere deren weit in der Geschichte verhafteten Verbände, sind jeglichen staatlichen Tätigkeiten gegenüber kritisch eingestellt. Gleichzeitig sind viele Firmen auf Aufträge der öffentliche Hand existenziell angewiesen. Darum ist das öffentliche Beschaffungswesen streng reglementiert.
Da gibt es etwa das BöB, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen, mit zugehöriger Verordnung und regelmässigen Anpassungen.
„Aufträge für über eine halbe Milliarde freihändig vergeben„, titelt tamedia am 20.9.2014. Nun, über eine halbe Milliarde ist viel Geld. Bloss: 2013 hat die zentrale Bundesverwaltung in 22 Beschaffungskategorien Beschaffungen im Wert von 5.309 Milliarden Franken vorgenommen.
Diese halbe Milliarde freihändiger Vergaben macht etwa 10 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens der zentralen Bundesverwaltung aus. Bezeichnenderweise fehlt die Angabe der gesamten Beschaffungssumme im tamedia-Artikel – würde diese Zahl nämlich im Artikel mit veröffentlicht, würde schnell klar, dass da tamedia versucht, aus einer kleinen Zahl eine grosse Sache zu machen. Im Übrigen: die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) enthält elf Literas mit Gründen, bei denen eine freihändige Vergabe auch über den Schwellenwerten gemäss Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2014 und 2015 möglich ist. Der Gesetzgeber lässt freihändige Beschaffungen mit zahlreichen Begründungen zu. tamedia suggeriert allerdings, dass bei diesen freihändigen Beschaffungen Bestechung und Korruption der Standard sei, ohne nur den Hauch eines Beweises zu liefern. Die Reaktionen im digitalen SVP-Stammtisch (als Kommentare bezeichnet) bestätigen, dass diese Botschaft angekommen ist.
Eine faktengerechte Information von tamedia hätte darin bestanden, mitzuteilen, dass 90 % des Beschaffungsvolumens nicht freihändig erfolgen, also nach einem strikten Ausschreibungsverfahren (welches regelmässig zu unsinnigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führt). Nur bei etwa 10 % des Beschaffungsvolumens wäre – wenn dies als Problem wahrgenommen wird – allenfalls die Transparenz zu verbessern. Nur: Damit lassen sich keine Schlagzeilen schreiben!
Erste Fassung: 20.9.2014 (mit inzwischen korrigiertem Interpretationsfehler Daten des Bundes)
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Es gibt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre einzig zwei Arten von sinnvollen Beiträgen in solchen Online-Stammtischen: erstens jene, die faktenbasiert auf inhaltliche und sprachliche Fehler im eigentlichen Artikel hinweisen (und damit Lektorat und Korrektorat ersetzen) und zweitens jene, die faktenbasiert auf inhaltliche und sprachliche Fehler in den Beiträgen der Stammtischler hinweisen. Es ist zudem festzustellen, dass offenbar die $VP ganze Teams von Online-Stammtischlern unterwegs hat, sowohl von der Sprach- und Wortwahl als auch von der Sachkompetenz her ist die Quellenlage sehr eindeutig. Wenn Tamedia (wie F.A.Z.) behauptet, es gäbe für solche Beiträge FreischalterInnen, die nach vorgegebenen Regeln arbeiteten, kann daraus eigentlich nur geschlossen werden, dass die FreischalterInnen die absurdesten Stammtischlereien gerade selber verfassen. Denn: die vorgegebenen Regeln, dass solche Stammtischlereien nicht ehrverletzend, nicht rassistisch, nicht unsachlich, nicht themenfremd sein dürfen, werden aus Prinzip nicht umgesetzt. „nicht unsachlich = sachlich“ heisst etwa, dass sämtliche Aussagen in solchen Beiträgen den Tatsachen entsprechen müssten, dies ist nachweislich nicht der Fall. Ebenso sind dauernd Stammtischlereien zu lesen, die von von Verfassern (und wenigen Verfasserinnen) mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen stammen – solche dürften aber nach den Tamedia-Regeln gar nicht veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass einzig die oben erwähnten zwei Arten von sinnvollen Beiträgen den Regeln umfassend entsprechen.
Spannend ist auch die Frage, zu welchen Artikeln überhaupt Stammtisch-Beiträge abgegeben werden können – auch hier ist ein offensichtliche Parteilichkeit der Online-Redaktion erkennbar. VelofahrerInnen-Themen sind etwa immer für Kommentare offen, Artikel zu $VP-Parlamentarieren praktisch nie.
Zwei Empfehlungen zum Schluss: den Internet-Medien wird empfohlen, auf solche Online-Stammtische zu verzichten. Und den Internet-LeserInnen wird empfohlen, solche Online-Stammtische nicht mit eigenen Voten zu beliefern, aber auch keine fremden Stammtischbeiträge zu lesen. Die einfachste Lösung ist, diese Online-Stammtische zu ignorieren, dann verschwinden sie von selbst!
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Es geht um die Flugreisen der Mitarbeitenden der für die Klimaschutzpolitik zuständigen Bundesamtes für Umwelt BAFU. Vorerst: es wird zu viel geflogen, und entgegen den gegenwärtigen Tendenzen ist dafür zu sorgen, dass gerade Menschen aus reichen Ländern weniger fliegen.
Es beginnt schon mit den Titeln. Bei der Sonntagszeitung heisst der Artikel vom 22.12.2013 „Umweltbeamte sind grosse Luftverschmutzer„, bei TA-Online „Bundesamt für Umwelt verbraucht zu viel CO2“ (um 11:46 geändert zu „Bundesamt für Umwelt erzeugt zu viel CO2„). In Kürze: „Beamte“ gibt es beim Bund schon lange nicht mehr. Treibhausgase wie CO2 gelten nicht als eigentliche Luftverschmutzung. Die zur Diskussion stehenden Treibhausgase haben nicht direkt mit dem Bundesamt zu tun, sondern wenn schon mit den Mitarbeitenden des Bundesamtes. CO2 wird hie nicht „verbraucht“, sondern ausgestossen. Mit solchen Titeln disqualifizieren sich die Artikel bereits vor der ersten Zeile.
Die Artikel haben eigentlich eine einzige Grundhaltung: die Flüge der BAFU-Mitarbeitenden seien unnötig und dienten in erster Linie dem privaten Vergnügen.
Neben den diversen (Flug-)Reisen des BAFU-Direktors Bruno Oberle aus mehreren Jahren werden als Beispiele die Reise der offiziellen Delegation der Schweiz an der internationalen Konferenz „Rio+20“ und zu einer Reise an einen technischen Workshop der Klimakonvention erwähnt.
An Rio+20 – als 20-Jahre-danach-Konferenz der Nachhaltigkeitskonferenz 1992 von Rio zu verstehen – nahmen gemäss den Artikel eine offizielle Delegation von 18 Person teil. In einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.06.2012 steht dazu:
Die vom Bundesrat ernannte ministerielle Delegation umfasst zur Unterstützung der Regierungsmitglieder und dem BAFU-Chef zehn Personen. Die Verhandlungsdelegation unter der Leitung von Botschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales im BAFU, umfasst ebenfalls zehn Personen aus der Bundesverwaltung, sieben Personen aus Organisationen der Zivilgesellschaft (Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, Jugend) eine Kantons- und Städtevertretung sowie ein Mitglied des Bundesparlaments. … Weitere 11 Vertreterinnen und Vertreter der Bundes (davon 7 aus der DEZA, 2 vom BAFU, eine vom ARE und eine von der Nationalen Plattform Naturgefahren) reisen ebenfalls nach Rio.
Mehr als 50’000 TeilnehmerInnen wurden am Rio+20-Kongress erwartet – die Schweiz macht etwa ein Promille der Weltbevölkerung aus, 50 Menschen aus der Schweiz würden diesem Anteil entsprechen – 40 Personen umfasst die Aufzählung aus der oben zitierten Medienmitteilung des Bundesrates.
Die VertreterInnen des Bundesstaates Schweiz, aber auch Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und Wissenschaft, sind der Ansicht, dass die Teilnahme der Schweiz an derartigen Konferenzen in diesem Umfang erforderlich ist. Nun finden derartige Konferenzen irgendwo auf der Erde statt – der internationale Klimaschutzgipfel COP 19 fand in Warschau statt – kürzere Reisewege für SchweizerInnen, längere für Menschen aus anderen Ländern.
Unter anderem nimmt die Umweltorganisation WWF innerhalb der offiziellen Schweizerischen Delegation an solchen Konferenzen teil, trotz negativen öffentlichen Beurteilungen der Verhandlungsergebnisse (z.B. zu Rio+20). COP 19 haben die Umweltorganisationen vorzeitig verlassen – ein schon fast geflügeltes Wort hat Ion Karagounis, Leiter Programm WWF Schweiz, dazu festgehalten: „Wir gehen nicht, weil die Verhandlungen nicht wichtig wären. Sondern weil sie so wichtig sind.“
Die Reise von Zürich nach Warschau ist mit dem Zug möglich (z.B. Zürich HB ab 12:40, Warschau an am anderen Morgen 7:50, via Wien, Reisezeit 19 Stunden, 10 Minuten). Auch dies könnte wieder Anlass zu Kritik geben: Ökologie und Ökonomie sind hier oft im Widerspruch (Zitat aus dem Umweltbericht 2013 des Bundes!).
Wenn die Teilnahme von starken Delegationen an solchen Konferenzen einem Konsens der Politik und der Zivilgesellschaft entspricht, steht es Medienschaffenden nicht zu, die dazu erforderlichen Flugreisen zu kritisieren.
Auch die Kritik der Reise von zwei BAFU-Mitarbeitenden an einen technischen Workshop der Klimakonvention auf der Insel Samoa gehört dazu. Die Schweiz ist der Klimakonvention beigetreten, dazu gehört auch die Teilnahme an den technischen Workshops. Samoa ist eine jener Inseln, die vom Mensch gemachten Klimawandel bedroht ist – ein anderes Mal könnte ein solcher Workshop auch im Nahbereich eines Alpengletschers astattfinden. Da könnten BAFU-Mitarbeitende ohne Flugreise hingehen, dafür hätten andere Workshop-Teilnehmende lngere Anreisen inklusive Flugreisen in Kauf zu nehmen.
Die Frage ist uralt: müssen Menschen, die sich mit Klimaschutz beschäftigen, besonders vorbildlich sein, was den Klimaschutz betrifft? Al Gore hat mit seinem Film „An Inconvenient Truth“ das Verständnis für die Notwendigkeit des Klimaschutzes erheblich gesteigert – auffällig ist, dass es vor allem ZweiflerInnen an der mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesenen These des Mensch gemachten Klimawandels sind, die den Klimaschutz-Botschafter Al Gore für seinen ökologischen Fussabdruck kritisieren.
Es hat durchaus Ironie-Potenzial, wenn auch Klimaschutzaktivitäten zum Ausstoss von Treibhausgasen führen. An den Schweizerischen Flughäfen erfolgen mehr als 2/3 aller Flugreisen aus privaten Zwecken – Flugreisen für geschäftliche und „politische“ Zwecke sind also in der Minderzahl. Tatsache ist, dass Flugreisen in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion als normal gelten. Die Flugverkehrsindustrie inseriert – auch für klassische Kurzstreckenflüge regelmässig nicht nur in Tamedia-Publikationen.
Der quotengrüne Nationalrat Bastien Girod wird zitiert mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten von Videokonferenzen – dazu steht im Umweltbericht 2013 der Bundesverwaltung: Dank RUMBA wurden bereits Massnahmen zur Verminderung von Flugreisen eingeführt: kleinere Delegationen, Ersatz von Flug- durch Bahnreisen, Videokonferenzen oder ein besseres Controlling der Reisetätigkeit. Die gesellschaftspolitisch relevante Frage dazu auch hier: gehört es zu den Aufgaben auch der KlimaschützerInnen, die nur für einen kleinen Anteil am Treibhausgasausstoss verantwortlich sind, hier neue Wege der Kommunikationstechnik zu begehen, statt sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren? Es ist durchaus davon auszugehen, dass ein internationaler Kongress, welcher in kontinentale Teilkongresse mit viel technischer Kommunikationsvernetzung aufgeteilt stattfindet, ebenfalls wieder ähnlich unqualifizierte KritikerInnen in den Medien finden würde. Das ist allerdings kein Argument, es nicht doch mal zu probieren.
P.S. „quotengrün“ verstehe ich hier nicht als Abwertung der Arbeit von Bastien Girod, die Personalisierung ökologischer Themen ist durchaus positiv zu werten. Ich beziehe mich dabei auf die Erwartung der Medienschaffenden, von Bastien Girod jederzeit ein publikationsfähiges Statement zu erwarten, statt eigene Denkarbeit leisten zu müssen.
Fazit: so, wie dies Tamedia in den beiden Artikeln macht, kann der Komplex „Klimaschutz und Flugreisen“ nicht abgehandelt werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Tamedia nach wie vor aktiv dazu beiträgt, die Normalität auch von kürzeren Flugreisen, in erster Linie im privaten Bereich, zu verankern. Klimaschutz ist und bleibt ein Thema, unabhängig davon, dass derzeit auch KlimaschutzaktivistInnen am Ausstoss von Treibhausgasen beteiligt sind. Vorbildwirkung von KlimaschutzaktivistInnen ist erwünscht, aber hie und da gar nicht möglich.
Der Vollständigkeit halber: ich sass vor 35 Jahren zum letzten Mal in einem Flugzeug.
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Allerheiligen ist ein katholischer Feiertag – für die Mehrheit der Menschen, die in Kantonen, die früher mehrheitlich katholisch waren, arbeiten, sind dies arbeitsfreie Tage. Es ist tatsächlich so: an solchen Tagen sind in der Stadt Zürich mehr Autos mit Nummernschildern aus katholischen Gebieten zu sehen. In diesen Autos sind nicht nur katholische Männer unterwegs! Im als katholisch geltenden Kanton Zug beispielsweise deklarieren sich gemäss den Ergebnissen der Strukturerhebung 2010 des Bundes 55 Prozent der dort lebenden über 15-jährigen Menschen als zur römisch-katholischen Konfessionsgemeinschaft zugehörig, dabei handelt es sich definitiv nicht nur um Männer. Statistisch betrachtet sitzen also nur in 11 von 20 Autos mit ZG-Schild Menschen, die sich mehr oder weniger ausgeprägt zur römisch-katholischen Konfessionsgemeinschaft zählen. Es gibt darüber hinaus Menschen mit Wohnsitz im Kanton Zug, die in Zürich arbeiten und den Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegen – deren Anwesenheit in Zürich hat also nicht sehr viel damit zu tun, dass sie „katholisch“ als Konfessionszugehörigkeit angeben. Und dann gibts noch jene, die in einem mehrheitlich reformierten Kanton wohnen, aber in einem „katholischen“ Kanton arbeiten – diese haben an einem solchen Tag ebenfalls arbeitsfrei, und könnten hypothetisch ebenfalls nach Zürich fahren, auch wenn sie nicht katholisch sind.
Ein kurzer Blick in die Daten des Parkleitsystems der Stadt Zürich zeigt, dass der Auslastungsgrad von sieben Innenstadtparkhäusern mit gegen 2000 Parkplätzen am Nachmittag und frühen Abend am katholischen Feiertag Allerheiligen etwa um 12 Prozent höher ist als am „Normalfreitag“ 25.10.2013. Etwa 12 Prozent mehr Verkehr also – und das soll bereits Stossverkehr sein? Und warum wird nur dem Zusatzverkehr die Stossverkehr auslösende Wirkung zugeschrieben? Eine weitere sprachliche Unsorgfalt!
„Eldorado“, Wunschort, goldener Ort, so wird dieses Wort gemäss Duden verstanden. Im bereits privilegierten Weinland, diesen Eindruck will der Artikel vermitteln, würden durch einen allfälligen Fund von Erdgas goldige Zeiten anbrechen. Tatsache ist allerdings, dass Bohrungen nach fossilen Rohstoffen zu erheblichen Belastungen für Mensch und Umwelt führen können – das eher kleine und bereits ausgenutzte Erdgas-Vorkommen in Finsterwald kann kaum als typisches Beispiel betrachtet werden, insbesondere im Vergleich mit den Fracking-Erfahrungen aus den USA, dokumentiert im Film Gasland. Wird zudem noch berücksichtigt, dass bei der Förderung und Verbrennung von Erdgas Treibhausgase entstehen, ist die Verwendung des Begriffs Eldorado unsorgfältig, wenn nicht gar polemisch.
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Der Tagesanzeiger führt das Bashing der 2000-Watt-Gesellschaft weiter: es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie es der Tamedia-Mitarbeitende Peter Aeschlimann schafft, aus den Aussagen des Mieter- und MieterInnenverbandes ein Argument zur Abschaffung des 2000-Watt-Gesellschafts-Artikels in der Gemeindeordnung zu basteln. P.S. Die diversen Kommentare zu diesem Artikel sind einmal mehr Beleg dafür, wie wichtig es ist, die Online-Kommentarfunktion bei solchen Medien abzuschaffen.
Die Aussagen von Niklaus Scherr gehen genau in die andere Richtung. Er hält ins seinen Schlussfolgerungen fest: Bei der Stadt hat im Zug der 2000-Watt-Diskussion bereits ein Umdenken eingesetzt, Neubauten werden mit deutlich geringeren Flächenvorgaben geplant und erstellt. Diese Trendwende muss bei den Genossenschaften vermehrt zum Tragen kommen. Wie eine neuere BWO-Studie zeigt, sind dank Flächenreduktion auch im privaten Wohnungsbau in Städten wie Zürich Neubauwohnungen – sowohl für Familien wie für Einzelpersonen – zu einigermassen erschwinglichen Mietpreisen möglich. Hier der Link zur BWO-Studie „Günstiger“ Mietwohnungsbau ist möglich.
Niklaus Scherr fordert eine umfassende Anaylse der Oeko-Bilanz im Neubau. Solche Analysen sind seit langen Jahren Praxis – bezogen auf die Oeko-Bilanz ist es immer besser, ein Gebäude mit einem zu hohen Energieverbrauch umfassend nach den besten Standards zu erneuern oder durch einen nach den anforderungsreichsten Standards erstellten Ersatzneubau zu ersetzen. Da kaum davon auszugehen ist, dass jene Menschen, die eine Neubauwohnung beziehen, in ihrer bisherigen Altbauwohnung deutlich unterschnittlich Wohnfläche beansprucht haben, geht die Sanierung von nicht mehr zeitgemässer Wohnsatz oder der Ersatz durch sehr gute Neubauten auch ökologisch durchaus in Ordnung: Dies soll nicht daran hindern, auch bei Neubauten den Wohnflächenanspruch kritisch zu hinterfragen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass der auch ökologisch erwünschte Trend hin zum teilzeitlichen Home Office zusätzliche Anforderungen an den Wohnraum (nicht zwingend an die Wohnfläche!) zur Folge hat.
Der Mieter- und Mieterinnenverband schätzt den beachtlichen Boom von Eigentumswohnungen berechtigterweise als negative Entwicklung ein – Stockwerkeigentum ist die schlimmst mögliche Form von Wohnraumbewirtschaftung, weil erhebliche in der Regel fremde Kapitalmengen gebunden werden ohne tatsächlich auf die Ausgestaltung dieses Wohnraumes Einfluss nehmen zu können.
Niklaus Scherr nennt planerische Instrumente zur Steuerung des Wohnflächenanspruchs. Die Wirkung könnte deutlich verbessert werden durch eine vollumfänglich an die Haushalte zurückerstattete stark lenkende Wohnflächenabgabe.
Es ist gerade aus Nachhaltigkeitssicht dringend notwendig, dafür zu sorgen, dass bei Ersatzneubauten, beim Verdichten im Bestand und bei umfassenden Erneuerungen von Bestandesgebäuden die tendenzielle Verringerung der Wohnflächenansprüche ausreichend beachtet wird.
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Doch: das behauptete Geheimnis ist gar keines, geschlampt hat schlicht und einfach Fredy Hämmerli, der den Sonntagszeitung-Artikel geschrieben hat. Denn: im „Profil“ (Nachtrag 14.10.14: Link gelöscht, da jeweils nur die aktuellen Interessenbindungen aufgeführt sind) von Mauro Tuena im Gemeinderats-Internet ist eindeutig „FAM“ aufgeführt – diese Abkürzung ist zwar auch im Sonntagszeitungs-Artikel aufgeführt.
„FAM“ als Abkürzung ist zwar kaum so bekannt wie TCS (Bruno Amacker), Juso (Linda Bär) oder VCS (Simone Brander, Marlène Butz), aber genauso nichtssagend wie Meworla GmbH (Michael Baumer), endurit GmbH (Bourgeois Marc), Wibichinga Verlag und ionos GmbH (Martin Bürlimann) oder AG Fellhof 76 (Marlène Butz) – aus den Interessenbindungen der Gemeinderatsmitglieder, deren Nachnamen mit A oder B beginnen.
Kritisiert wird im Artikel, dass Herr Tuena auch bei der Firma Gut Gross & Partner AG (GGP) beteiligt ist, ohne dies zu deklarieren. Das wäre in der Tat nicht korrekt. Im SHAB Nr. 149 2011 vom 04.08.2011, steht bei „FAM FinAsset Management AG“: Statutenänderung: 26.07.2011. Firma Neu: GUT GROSS & PARTNER AG. Rätsel also gelöst.
Denn: das Verzeichnis der Interessenbindungen des Gemeinderats wird nur einmal jährlich aktualisiert, und zwar zu Beginn des Amtsjahres (gemäss Art. 23ter, Abs. 2 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich). Das Amtsjahr 2011/2012 des Gemeinderates hat – unter anderem mit der Wahl des Ratspräsidenten Joe A. Manser – am 11. Mai 2011 begonnen. Die Namensänderung der Firma FAM hat gemäss SHAB nachweislich nach diesem Datum stattgefunden!
Die Beurteilung der Geschäftstätigkeit der Firma GGP und den Fähigkeiten von Gemeinderat Mauro Tuena bei den Aktivitäten für diese Firma ist ein Thema des Marktes, allenfalls für den KonsumentInnenschutz und bei Bedarf der Justiz – und hat kaum mit der Tätigkeit von Mauro Tuena im Gemeinderat zu tun.
Die Abklärungen im Internet zu dieser Interessenbindungs-Geschichte war wesentlich kürzer als das Schreiben dieses Textes – und kann ohne Probleme auch von einem Mitarbeitenden einer Sonntagszeitung vorgenommen werden. P.S. Funktioniert auch mit ecosia, dazu braucht es G….. nicht!
Ich bin definitiv kein Fan der politischen Arbeit sowohl von Herrn Tuena als auch der $VP-Fraktion des Zürcher Gemeinderates. Ich erwarte von Medien als Mindestqualität, dass wenigstens die Fakten korrekt vermittelt werden.
vollständiges Zitat Art. 23ter der Gemeindeordnung (=Verfassung) der Stadt Zürich
Art. 23ter
Nachtrag 6.2.2012
Es ist aus dieser Sicht schlicht nicht nachvollziehbar, was Herrn Tuena falsch gemacht haben sollte. Und für was er sich entschuldigen sollte (siehe NZZ vom 6.2.2012). Festzuhalten ist: Gemeinderat/Gemeinderätin der Stadt Zürich ist ein entschädigter Nebenjob – den Lebensunterhalt können sich die AmtsinhaberInnen damit nicht verdienen, d.h. sie brauchen einen Hauptjob! Ob das Geschäftsmodell der Firma von Herrn Tuena taugt oder nichts, ob die Gebühren stimmen, darüber haben nicht die $VP-WählerInnen oder die selbsternannten kenntnislosen SchnüfflerInnen und TransparenzsucherInnen zu befinden, sondern tatsächliche und potentielle KundInnen dieser Firma.
The post Medienqualität und Demokratie – ein Dauerjob first appeared on umweltnetz.ch.]]>Herr Wälty macht sich nicht einmal die Mühe, zu behaupten, die Medienqualität sei gar nicht so bedenklich – er hält fest, auch die Qualität der Wissenschaft sei schlecht, und macht dies an einigen Berichts-Details fest, die wiederum von den WissenschafterInnen mit wenig Aufwand erläutert und entkräftet werden können.
Es geht nicht nur mehr darum, dass die (Print-)Medien die Rückseite von Inseraten mit den News von gestern auf das Altpapier von morgen drucken – unterdessen geht es auch darum, zwischen den nervigen, auch IT-technisch grenzwertigen Online-Werbungen einen Beliebigkeitstextinhalt von heute für den vielleicht nicht mehr gebrauchten Browser-Cache von heute zu produzieren. P.S. Ich stelle fest, dass regelmässig Medienseiten, vor allem wegen der Werbeeinblendungen, zu erheblichen Einschränkungen bei der Internetnutzung führen. Insbesondere Nicht-Windows-Browser reagieren allergisch auf all den Script-Schrott, der eingesetzt wird, um die Aufmerksamkeit der Internet-NutzerInnen auf die Werbung statt den Text zu lenken. Wobei: ehrlicherweise meide ich Produkte, deren Bewerbung meine Internet-Nutzung penetrant beeinträchtigt …
Eine der Möglichkeiten der Online-Medien ist die zeitsynchrone Berichterstattung über allgemein interessierende Themen – all diese zeitnahen Gefässe vermögen allerdings in der Regel nicht zu überzeugen, weil selbst Fussballmatchs oder illegale Party-Demos am Zürcher Central informationsmässig relativ eher wenig dicht sind – und es daher viel banalen Füllstoff braucht. In Kombination mit den z.B. bei Tagesanzeiger maximal 400 Zeichen langen LeserInnen-Kommentaren (entspricht 2 1/2 SMS) entsteht ein kurzatmiger, wenig reflektierter populisierender Informationsfluss.
Bei mindestens zwei „Justizfällen“ im Jahre 2011 – einerseits „Fall Kachelmann“, andererseits „Fall Amanda Knox“ – wurde jeweils der Eindruck erweckt, als sei das Gericht ersetzt worden durch die durch die Medien verbundene Öffentlichkeit, wobei die einzelnen AkteurInnen, egal ob JournalistInnen oder Kommentarspalten-FüllerInnen, bereits vorgefasste und zweifelsfreie Meinungen über Schuld und Unschuld hatten. Festzuhalten ist: gerade im privaten Bereich können Urteile nur auf der Basis des aktuellen Standes des Unwissens der RichterInnen gefasst werden, und diese haben – im Gegensatz zu einer populistisch aufgestachelten Öffentlichkeit – rechtsstaatliche Grundsätze bei ihrer Urteilsfindung zu berücksichtigen. Im Gegensatz dazu neigt die populisierte Öffentlichkeit zur willkürlichen „Lynchjustiz“.
Ich stelle bei mir aus meiner beruflichen Tätigkeit bekannten Fragestellungen regelmässig fest, dass in den Medien als Fakten deklarierte Sachverhalte falsch oder zumindest verfälscht dargestellt werden – selbst bei gutem Willen und unter Beizug der Meinungsäusserungsfreiheit bleibt leider zu häufig nur Kopfschütteln über die dümmlichen Aussagen.
Information, die korrekte Darstellung von Sachverhalten, ist in Demokratien als dauernd sich verändernden und damit lernenden Organistionen ein Schlüsselelement; die Medien haben einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. Informationen sollen unterhaltsamen präsentiert werden – „Infotainment“ in wohldosierter Form ist durchaus erwünscht. Blosse Unterhaltung demgegenüber ist nicht gefragt in den Medien! Das heisst: Popularisierung ja, Populisierung nein!
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Als physikalisches Konstrukt mit starken Impulsen für die Energie- und Klimaschutzpolitik ist die 2000-Watt-Gesellschaft in einem Umfeld, welches geradezu unaufgeklärt unwissenschaftlich auf der Basis von dunklen Ängsten und unangemessenen Ansprüchen operiert, sehr plump angreifbar, nämlich durch schlichte Nicht-Beschäftigung mit den ziemlich komplexen Sachverhalten der aktuellen Situation. Oder anders: das Problem dieses Landes ist die bewusste Verdummungspolitik der $VP, sicher nicht die Vermummung einiger DemonstrantInnen an kalten Winter- und anderen -Tagen).
P.S. Ich bezeichne üblicherweise diese $VP-Haltung als Zechprellerei. Wenn der neue Politblog des Tages-Anzeigers – auch zur Verdunkelung der immer deutlicher werdenden $VP-Affinität der Tamedia-Gruppe – folgendes schreibt: „In nahezu allen europäischen Regionen mit einem halbwegs intakten, gleichzeitig aber durch die Globalisierung bedrohten Wohlstand und einer starken Wertschöpfung auf KMU-Basis hat eine nationalistisch oder auch nur patriotisch orientierte Partei mit wertkonservativem Hintergrund ein Potenzial von rund 30 Prozent der Stimmen.“ entspricht dies in etwa der gleichen Aussage.
Was an den Berichterstattungen und Kommentaren von Weltwoche, Tages-Anzeiger und Das Magazin (nach dem absurden Beitrag von Thomas Schwafler-Held Ende Januar folgte am 5.3.2011 ein noch absurderer Beitrag) auffällt: Polemik und Versuche, ein ernsthaftes Thema lächerlich zu machen, Widerstand gegen naturwissenchaftliche und technische Erkenntnisse – klassischer Blocheranismus also! Wie beim Blocheranismus fehlöen zukunftsgerichtete Lösungsansätze, es wird krampfhaft versucht, an den „Istwerten“ festzuhalten.
Das 2000-Watt-Gesellschaft-Konzept ist ein globales Konzept: jeder Mensch auf dieser Erde soll die Möglichkeit haben, Energie im Betrag von 2000 Watt (verstanden als mittlere Primärenergiedauerleistung) zu konsumieren und dabei einen Ausstoss von Treibhausgas-Äequivalenten von 1 Tonne pro Jahr zu verursachen. Derzeit benötigt der durchschnittliche Mensch auf dieser Erde etwa 2500 Watt Primärenergie und verursacht rund 7 Tonnen Treibhausgas-Aequivalente. Treibhausgas-Aequivalente: damit wird berücksichtigt, dass die Vielzahl von Treibhausgasen eine unterschiedlich starke Wirkung auf den Treibhauseffekt hat; der besseren Vergleichbarkeit wegen werden die Wirkungen der verschiedenen Gase mit dem Treibhausgas CO2 verglichen.
Wichtig dabei: auf globaler Ebene gibt es keine Grenzen, es gibt somit keine „graue“ Energie und keine „grauen“ Treibhausgasemissionen (graue Energie: Energie, die für die Herstellung von Gütern und das Anbieten von Dienstleistungen erforderlich ist). Wenn sich nun Gemeinden und Städte entschliessen, das globale Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft für ihren Verantwortungsbereich zu konkretisieren, braucht es eine methodische Festlegung, wie sowohl mit den auf Stadtgebiet konsumierten Energien und dabei ausgestossenen Treibhausgasen als auch mit den Energien und Treibhausgasen, die mit den „Flüssen“ von Waren und Dienstleistungen über das Gemeindegebiet verbunden sind, umzugehen ist. Eine derartige Methode umfasst eine ganze Reihe von arbiträren Festlegungen („arbiträr“ hat den gleichen Ursprung wie das französische Wort „arbitre“, was auf Deutsch Schiedsrichter heisst) und Vereinfachungen; diese Methodik untersteht deshalb jederzeit einem seriösen wissenschaftlichen Diskurs, welcher zu einer kontinuierlichen Verbesserung dieser Methodik führt. Blocheranismus ist allerdings in keiner Art und Weise als seriöse Wissenschaftlichkeit zu bezeichnen.
Sämtliche methodischen Diskussionen ändern nichts daran: der ökologische Fussabdruck der in der Schweiz lebenden Menschen ist übermässig gross – die methodischen Diskussionen betreffen nur das Mass des Übermasses! Das Konzept oder die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft ist somit eine taugliche Energie- und Klimaschutzpolitik-Strategie.
Daher die Fragen an die Blocherianer, z.B. die Herren Thomas Held, Stefan Häne (Tages-Anzeiger) und Alex Reichmuth (Weltwoche):
Einen gewichtigen Beitrag zum ökologischen Fussabdruck leistet der Verbrauch an endlichen fossilen Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Kohle) und der Einsatz von endlichem Uran in Atomkraftwerken für die Stromproduktion. Nicht nur der Treibhausgaseffekt, sondern auch die Endlichkeit der fossilen und nuklearen Ressourcen (Stichworte Peak Oil, Peak Everything) erfordert engagiertes und wirkungsorientiertes Handeln. Und spätestens die politischen Ereignisse in Nordafrika mit dem Gewaltkulminationspunkt Libyen belegen: um den „Krieg um Öl“ zu beenden, braucht es eine völlige Abkehr von den endlichen Energieträgern.
Regelmässig wird von dern Blocheranisten suggeriert (Stichwort Polemik), die 2000-Watt-Gesellschaft führe in den finanzpolitischen Ruin. In einer Welt, bei der die gesamte Wirtschaft auf geringe Steigerungen des Oelpreises mit Stress-Symptomen („Wirtschaftskrise“) reagiert, ist die ökonomische Argumentation von grosser Bedeutung. „How rich is the 2000 Watt Society“ fragt beispielsweise die ETH Zürich – wer einen Unterschied in der BIP-Entwicklung zwischen dem BAU-Szenario (Business As Usual) und dem 2000-Watt-Szenario ausmachen will, braucht allerdings sehr gute Augen. Selbstverständlich gibt es Branchen-Unterschiede – Strukturveränderungen gehören aber als normale Entwicklung zur Wirtschaftspolitik. Auch hier zu beachten: die Gemeindeordnung gibt als Zeitpunkt für die Erreichung des Treibhausgase-Ziels das Jahr 2050 an, also eine auf lange Dauer angelegte Entwicklung! In den zweiundvierzig Jahren zwischen Abstimmung und Zielzeitpunkt wird einiges an gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Veränderungen erfolgen.
Dazu ein Zitat aus einem früheren Beitrag von umweltnetz.ch: Der ehemalige Chefökonom der Weltbank Sir Nicholas Stern hat im Auftrag der britischen Regierung ermittelt, dass das Vorsorgeszenario wesentlich günstiger kommt als das Anpassungsszenario. Nur ein Prozent des BIP ist dafür notwendig, während das Anpassungsszenario fünf Prozent des BIP erfordert. In der klassischen Sicht der Ökonomie zeigt sich dabei allerdings eine Schwäche des Vorsorgeszenarios! Weil beim BIP auch “End of Pipe”-Lösungen, also Symptombekämpfung, einen positiven Beitrag zum BIP leistet, gefällt den bürgerlichen ÖkonomInnen dieses Szenario deutlich besser – es entsteht derzeit ein zumindest informelles Bündnis zwischen der Erdölwirtschaft und diesen BIP-fixierten ÖkonomInnen.
Solche ökonomischen Szenarien gehen von linearen Verläufen der Ereignisse aus. Die noch nicht absehbaren Folgen der gesellschaftlichen und politischen Veränderungen der „arabischen Revolution“ ab etwa Januar 2011 sind bei solchen Szenarien nicht berücksichtigt. Oder anders: die 2000-Watt-Gesellschaft – mehr Energieeffizienz, hin zu erneuerbaren Energien, Diskussion der Ansprüche – ist letztlich eine Versicherungspolice und dient der Risikoverminderung unserer Energieversorgung. Wer sich gegen die 2000-Watt-Gesellschaft wendet, betreibt Lobbyarbeit für die Atomenergie und die Oelscheichs!
Weitere Fragen an die Blocherianer (Namen siehe oben):
Klar festzuhalten ist, dass die 2000-Watt-Gesellschaft nicht kompatibel ist mit Atomenergie und fossilen Energien. Da leider die Energiepolitik in der Schweiz traditionell auf die Atomenergie fixiert ist, und die bürgerlichen Parteien FDPSVPCVP aus Respekt vor der Arbeit früherer Parteimitgliedern in Exekutiv- und Legislativämtern (die heute vielfach in den Verwaltungsräten diverser pseudo-öffentlicher Stromversorgungsunternehmen wie AXPO etc Einsitz nehmen), wird auch die 2000-Watt-Gesellschaft von den bürgerlichen Parteien und insbesondere den ihnen nahestehenden Medien ausschliesslich unter der Optik Atomenergie betrachtet – und weil die 2000-Watt-Gesellschaft die Atomenergie wegen ihres hohen Primärenergieanteils nicht gebrauchen kann, sind viele bürgerliche Parteien und die ihnen nahestehenden Medien auf eine Ablehnung der 2000-Watt-Gesellschaft fixiert.
Daraus ergeben sich weitere Fragen an die Blocherianer (Namen siehe oben):
Zum Schluss nochmals die Wiederholung des ersten Satzes: Die 2000-Watt-Gesellschaft ist eine Energie- und Klimaschutzpolitik-Strategie, die umfassenden Nachhaltigkeitsansprüchen genügt.
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