Vorerst: Nicht alle Volksentscheide der direktdemokratischen Schweizsind klug und langfristig ausgerichtet.
Aber: Das ändert nichts daran, dass die EU ein riesiges und in der Tendenz zunehmendes Demokratiedefizit aufweist.
Wenn nun die EU den nicht genehmen Volksentscheid der Schweiz zur Freizügigkeit als Anlass nimmt, die Schweiz zu nötigen und zu erpressen, ist dies einmal mehr ein Beleg für die diktatorische und willkürliche Vorgehensweise der EU. Auf diese Art und Weise ist die Bevölkerung der Schweiz nicht dazu zu gewinnen, mittel- oder längerfristig Mitglied des nicht nachhaltigen Konstrukts EU zu werden.
Dazu kommt: Die EU hat derzeit erhebliche interne Differenzen (nicht nur zum Stichwort Griechenland), was – aus der Geschichte mehrfach ableitbar – eine absurde und unbewegliche Haltung «gegen aussen» begründet.
Es ist vorerst festzuhalten, dass es gar nicht in der Kompetenz der EU liegt, ein solches Stromabkommen überhaupt zu verlangen. Die Regelung des Strommarktes ist Sache sowohl der «Union for the Co-ordination of Transmission of Electricity» (UCTE) als auch der «European Network of Transmission System Operators for Electricity» (ENTSO-E). Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass der «Strommarkt» ein virtuelles Gebilde ist und nur indirekt mit den physischen Eigenschaften des Stromnetzes vereinbar. Nun, bekanntlich haben MINT-Aspekte in unserer Gesellschaft einen schwierigen Stand, aber die physischen Stromflüsse im Einflussbereich von UCTE und ENTSO-E können selbst von der EU nicht ignoriert werden – und da spielt nun mal die Schweiz unabhängig von einem allfälligen Stromabkommen mit der EU durchaus eine beachtliche Rolle.
Dazu kommt, dass die Strommarkt-Politik der EU nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist – somit wäre ein Abkommen der Schweiz mit der EU nicht mit der Bundesverfassung der Schweiz vereinbar, welche die nachhaltige Entwicklung als eine zentrale Aufgabe des staatlichen Handelns vorgibt. Gemäss Vorstellungen der EU zum Strommarkt dürfte etwa Strom aus erneuerbaren Quellen gegenüber Strom aus fossilen und nuklearen Quellen nicht privilegiert werden, was aber erforderlich ist, um die deutsche Energiewende und die schweizerische Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.
Der vermeintliche liberalisierte EU-Strommarkt ist plumpes Öko- und Sozialdumping ohne Nachhaltigkeitskomponenten, somit nicht zukunftsfähig. Es braucht eine neue europäische Strommarktpolitik, die sowohl die Physik des Stromnetzes als auch die Vorgaben der nachhaltigen Entwicklung einbezieht. Ein von der EU diktiertes Stromabkommen für die Schweiz wäre deshalb kontraproduktiv.
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Fast 20 Rappen kostet 2013 die Strom-Kilowattstunde in Winterthur – dies bei einem Jahresstromverbrauch von 2’500 Kilowattstunden. Das macht etwa 500 Franken pro Jahr aus.
2’500 Kilowattstunden Strom pro Jahr, das kostet beispielsweise beim Aachener Stromversorger STAWAG 776.02 Euro – mit dem aktuellen Wechselkurs wären dies 956 Franken, rund 90 Prozent mehr als der Winterthurer Strompreis. Der Öko-Tipp eines deutschen Strompreisvergleich-Portals: diese 2’5000 Kilowattstunden pro Jahr kosten als Strom aus erneuerbaren Quellen 638.55 Euro oder etwa 787 Franken, immer noch etwa 57 Prozent mehr als der aktuelle Strompreis in Winterthur.
Zehn Prozent soll der Strompreis tiefer liegen durch die Beschaffung durch Trianel, das steht in den Internet-Sonntagsmedien. Der Strom für einen Haushalt wäre dann in Aachen über 110 (STAWAG) resp. über 75 (Öko-Tipp) Prozent teurer als in Winterthur.
In Deutschland geistert wegen der hohen Strompreise das Unwort Energiearmut durch die Politiklandschaft – Strompreise, die wegen der Ausklammerung der Wirtschaft von der Energiewende und dem hohen Anteil privater Stromversorgungsunternehmen mit hohen Renditeerwartungen.
Ist das jetzt die Logik des Strommarktes? Der bereits billige Winterthurer Strom soll noch billiger werden – allenfalls mit der Folge noch höherer Strompreise in deutschen Städten.
Im Übrigen ist kaum erkennbar, wo hier der finanzielle Spareffekt liegen soll: Stadtwerk Winterthur wird allfällige Preisreduktionen an die KundInnen weitergeben, und der eher geringe Anteil der Stromkosten stadteigener Bauten und Anlagen wird kaum merklich zur Gesundung der Stadtfinanzen beitragen.
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Subventionen – auch wenn sie als Förderbeiträge bezeichnet werden – dienen bestenfalls dazu, Menschen in ihren Entscheiden für politisch gewollte Entwicklungen zu belohnen. Solange die aktuellen Energiepreise lügen, sie also nicht die wahren Kosten darstellen, gibt der unvollständige Markt falsche Preissignale, die durch Subventionen nicht korrigiert werden können – und wären die Energiepreise wahr, brauchte es keine Subventionen, weil die erforderlichen Entscheide unter den Vorgaben der Kostenwahrheit gefällt werden.
Subventionen an die Erneuerung von Bauten für die energetischen Massnahmen zeigen die Unwirksamkeit deutlich: die Mehrkosten für vorbildliche energetische Massnahmen liegen bei frühzeitigem Einbezug dieses Aspektes in die Planung bei einem einstelligen Prozentanteil der Gesamtkosten. Da die Gründe für den erheblichen Sanierungsstau bei Gebäuden vielfältig sind (Altersstruktur der EigentümerInnen, Belohnung einer hohen Pro-Kopf-Wohnfläche, falsche steuerliche Signale bei Kauf und Bewirtschaftung von Liegenschaften, …), haben nicht-energetische Hemmnisse ein derart grosses Gewicht, dass selbst hohe Energiekosten – oder eben Subventionen – letztlich wenig Relevanz für die konkreten Entscheide zur Gebäudebewirtschaftung haben. Oder anders: alle Subventionen decken letztlich nur Mitnahmeeffekte ab, früher oder später hätten die EigentümerInnen so oder so derartige Massnahmen durchgeführt!
Subventionen lösen nicht nur bei den direkten AdressatInnen Signale aus, sondern auch bei jenen, die die subventionsgetriebenen Mehrleistungen technisch realisieren – Subventionen signalisieren den Anbietern technischer Produkte und Einrichtungen, dass die aktuell angebotenen Lösungen politisch als sehr gut eingeschätzt werden. Im Gebäudebereich führen Subventionen dazu, dass nicht sowohl energie- wie kostenmässig optimierte Lösungen realisiert werden, sondern jene, die am meisten Subventionen versprechen. Dadurch wird das Gebot „möglichst viel Umweltschutz pro Umweltstutz“ verletzt. Subventionen sind eindeutige Innovationsbremsen und verhindern den erforderlichen Aus- und Weiterbildungsschub bei allen Beteiligten.
Subventionen wie die Einspeisevergütung, bei denen die guten Taten einzelner über eine Quersubventionierung finanziert werden, haben eine geradezu verheerende Wirkung: da die sehr vielen MitfinanziererInnen keinen direkten Nutzen von ihren Beiträgen haben – der Anteil erneuerbarer Energie wird nicht sichtbar im Alltag – missbrauchen die eigentlich unwilligen AnbieterInnen den Zwangspreisanteil für erneuerbaren Strom als Begründung für Strompreiserhöhungen, egal, ob dies zutrifft oder nicht. Im Gegensatz dazu sind beispielsweise Solarstrombörsen wie jene des ewz wesentlich erfolgreicher: mit einem zwar gegenüber dem „Normalstrompreis“ erheblichen Aufpreis, aber dafür direkt in der Stromrechnung ausgewiesenen Ökostrombezug kann auch ein emotionaler Bezug zu diesem Produkt hergestellt werden. Zudem: da auch die AnbieterInnen alles Interesse daran haben, einen hohen Marktanteil zu erreichen, ist dieser Ansatz innovationsfördernd und damit preissenkend.
Subventionen sind Zückerchen für die am Thema Interessierten: da sie Beiträge für die Umsetzung der sie interessierenden Massnahmen erhalten, dämpft dies die Bereitschaft für ein politisches Engagement zugunsten der energiepolitisch erforderlichen Weichenstellungen. Am Beispiel Stromversorgungsgesetz: das Engagement für die Einspeisevergütung hat davon abgelenkt, dass ein solches Gesetz auch zwingende Vorgaben zur Steigerung der Stromeffizienz enthalten müsste!
Die Alternativen zur Subventionitis:
Der Strommarkt hat eine Nachhaltigkeitskomponente: weil Kraftwerke eine sehr lange Nutzungsdauer haben, wirken sich Investitionsentscheide über eine sehr lange Dauer aus. Ganz einfach: Elektrizititätswerke, die heute günstigen Strom anbieten können, profitieren von den Vorausinvestitionen früherer Generationen – und sie haben die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass auch künftige Generationen günstigen Strom (nicht billigen!!!) zur Verfügung haben.
Wer dies ebenso wie der Preisüberwacher nicht begriffen hat, sind insbesondere die bürgerlich dominierten Kantonsregierungen – der Kanton Zürich beispielsweise beschränkt sich sowohl beim kantonalen Elektrizitätswerk EKZ als auch beim Vorlieferanten NOK/axpo ausdrücklich auf die Rolle als Aktionär – hohe kurzfristige Rendite als oberstes Ziel! Um der Generationengerechtigkeit zu entsprechen, braucht es daher entsprechende ökonomische Berechnungsansätze. Wenn der Preisüberwacher behauptet, beim Strom werde in der Schweiz aktuell 50 Mio Franken pro Jahr zu viel berechnet, ist dies grobfahrlässig und vorsätzlich falsch. Diese 50 Mio dienen eben gerade der Investionssicherung früherer Generationen und verhindern, dass die aktuelle Generation in erheblichem Umfang Substanzverzehr betreibt. Diese 50 Mio dienen der langfristigen Sicherstellung wenigstens der buchhalterischen Aspekte einer nachhaltigen Betriebsführung.
Festzuhalten ist: Sowohl die Wassernutzungsmöglichkeiten für die Stromproduktion, die fossilen Treib- und Brennstoffe, aber auch die Nuklearmaterialien sind endlich, also begrenzt, zudem ist deren Nutzung immer auch mit Belastungen für Mensch und Umwelt verbunden. Auch neue Möglichkeiten der Stromversorgung, auch wenn sie auf erneuerbaren Quellen beruhen, brauchen für die Nutzung Platz, brauchen allenfalls knappe Ressourcen, z.B. Konstruktionsmaterialien.
Zudem dürfte die Entkarbonatisierung der Energieversorgung dazu führen, dass selbst bei intensivierten Stromeffizienzbemühungen der Stromverbrauch tendentiell zunimmt. Die Schlüsselenergie Strom kann und darf nicht einfach dem Markt respektive den Aktionärsinteressen überlassen werden.
Als erste Forderung: die Strommarktliberalisierung ist blitzartig abzublasen! Ausschliesslich finanzielle und rückwärtsgewandte Interessen dürfen kein Kriterium sein für AkteurInnen im Strombereich!
Diverse Städte und Gemeinden, etwa die Stadt Zürich, zeigen sehr schön auf, wie die Struktur der Stromwirtschaft zukünftig aussehen muss: das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich ist im umfassenden Besitz der Stadt Zürich. Es untersteht der direkt-demokratischen Kontrolle des politischen Systems: Stadtrat/Exekutive, Gemeinderat/Legislative und die Stimmberechtigten führen das Elektrizitätswerk seit mehr als einem Jahrhundert. Und dies mit Erfolg: nicht nur gehört der Strompreis in der Stadt Zürich zu den günstigsten nicht nur schweizweit. Das Elektrizitätswerk investiert grosse Beträge, von den Stimmberechtigten mit sehr deutlichen Mehrheiten beschlossen, in die Windkraft, engagiert sich auch zum Beispiel mit der Finanzierung einer geothermischen Probebohrung in der Wissensvermehrung, verkauft aktiv Strom in wählbaren ökologischen Qualitäten, ist auch im Bereich Stromeffizienz glaubwürdig unterwegs.
Die energiepolitischen Verhinderer im Strombereich sind die intransparenten Grosskonglomerate wie NOK/AXPO, BKW, EOS, welche zwar die Kantone als ihr Aktionarat kennen, aber von energiepolitischen Lobbyisten und gleichzeitig energetischen LaiInnen in ihren Verwaltungsräten, die meisten davon aus bürgerlichen Parteien, geführt werden. Diese weder öffentlichen noch privaten Konzerne müssen zerschlagen werden – beispielsweise durch Überführung in Genossenschaften oder die Rückführung in die kantonalen Verwaltungen, mit Leistungsaufträgen durch letztinstanzlich zuständige, vom Volk gewählte Legislativgremien. Das Konstrukt der NOK/AXPO, bei welcher keiner der beteiligten Kantone eine Mehrheit und damit letztlich politische Verantwortung hat, ist schlicht nicht zukunftsfähig.
Damit der Strom in Zukunft sowohl günstig wie ökologisch ist, braucht es nicht die Strommarktliberalisierung, sondern den öffentlichen Besitz der gesamten Infrastruktur von der Stromproduktion über den Stromtransport bis zur Stromverteilung – und die direkt-demokratische Kontrolle dieser Schlüsseldienstleister in zukunftsgerichteten Gesellschaften.
P.S. Ich habe bereits 2002 diese Position vertreten – siehe Am 22. September 2002 haben die Stimmberechtigten Nein zum EMG gesagt. Und jetzt?
Der Bundesrat ist offenbar nach wie vor von den WettbewerbseuphoristInnen manipuliert, wie die Vorgaben vom 18.11.2009 für die Vernehmlassungsversion zur Aenderung des Strommarktgesetzes zeigen!
The post Strom ist eben nicht einfach Strom, Herr Meierhans! first appeared on umweltnetz.ch.]]>In Schipkau, einer Gemeinde im Nordosten von Deutschland mit etwa 7’800 Einwohnenden – einem Land also, welches schon länger den Folgen des liberalisierten Strommarktes ausgesetzt ist – kostet der von Vattenfall gelieferte Strom beim einem Stromverbrauch von jährlich 3’500 kWh (typischer Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushaltes) umgerechnet 34 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). In Steinhausen, einer Innerschweizer Gemeinde mit 9’000 Einwohnenden, beliefert vom gemeindeeigenen Wasser- und Elektrizitätswerk, kostet die kWh im gleichen Haushalt nur etwa 23 Rappen – bei generell höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz. Somit ist der Strom auch nach dem 1. Januar 2009 in Steinhausen sehr sehr günstig! Dies dürfte für die überwiegende Mehrheit der Schweizer Gemeinden zutreffen! Da sich in einem liberalisierten Markt die Strompreise generell angleichen, ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Strompreise in der Schweiz deutlich ansteigen werden – als direkte und gewollte Folge der Strommarktliberalisierung!
Mindestens ein Schweizer Elektrizitätswerk macht bei der allgemeinen Preiserhöhungsrunde im Hinblick auf die (beschränkte) Strommarktliberalisierung in der Schweiz nicht mit: das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz), siehe auch Artikel in der NZZ vom 2. September 2008! Der bereits tiefe Strompreis wird tendentiell weiter abgesenkt! Die starke Position des ewz hat verschiedene Ursachen, die grösstenteils im NZZ-Artikel angesprochen sind, im wesentlichen die Unternehmensaktivitäten in allen Bereichen von der Produktion bis zur Feinverteilung, den Besitz von „alten“ (gut unterhaltenen) Kraftwerken auf der Basis erneuerbarer Energien, welche einen erheblichen Anteil des Stromverbrauchs der aktuellen KundInnen abdecken können, und letztlich das Eigentum durch die Stadt Zürich, im wesentlichen also den SteuerzahlerInnen, was letztlich dazu führt, dass die Unternehmenspolitik dem Allgemeinwohl verpflichtet ist und nicht die singulären Interessen einer auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Aktionärsrunde befriedigen muss. Wichtig auch: seit langen Jahren sind engagierte PolitikerInnen aus allen Parteien daran interessiert, für das ewz eine Politik zu formulieren, die letztlich ökologisch orientierten Energiepolitik als oberste Leitmaxime folgt. Das heisst: längerfristig will die Stadt auf Atomstrom verzichten – es ist davon auszugehen, dass diese Position im Rahmen der Verpflichtung der Stadt Zürich auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft – Volksabstimmung 30. November 2008 – auch von den Stimmberechtigten mitgetragen wird. Die sehr tiefen Strompreise und die Erinnerung an die Vergangenheit, z.B. an die mutigen Entscheide früherer Generationen für eigene Wasserkraftwerke, verlangen eigentlich nach einer anderen Politik: auch das ewz sollte die Strompreise anheben und die zusätzlich eingehenden Mittel dafür verwenden, zusätzliche Produktionskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erstellen (oder die Stromproduktion von bereits erstellten Kraftwerken anderer Anbieter sichern), erste Ansätze dazu.
Steigende Strompreise haben im übrigen eine zusätzlich lenkende Wirkung: es wird immer mehr KonsumentInnen klar, dass Strom ein wertvolles und knappes Gut ist, mit dem sparsam und schonungsvoll umzugehen ist. Solche Signale sind erforderlich, um aufzuzeigen, dass die insbesondere von den PromotorInnen neuer Atomkraftwerke herbeigeschwatzte zukünftige Stromlücke kein Naturgesetz ist! Stromangebot und -nachfrage sind sowohl durch den Markt als die Politik gemacht – Politikerinnen, die sich naiv und scheinheilig geben angesichts der erwarteten Auswirkungen der teilweisen Strommarktliberalisierung in der Schweiz, sind kaum geeignet als Ratgeber und Lautsprecher für die zukünftige Stromversorgung der Schweiz! Atomkraftwerke auf jeden Fall haben mit einer zukunftsgerichteten Stromversorgungspolitik schlicht nichts zu tun!
Oder anders: es braucht endlich eine echte Energielenkungsabgabe auch auf Strom, damit all jene, die bereits effizient mit Strom umgehen, ökonomische Vorteile erhalten – und damit all jene, die nach wie vor verschwenderisch mit Strom umgehen, eindeutige Signale erhalten, ihr Verhalten an die aktuellen Herausforderungen anzupassen!
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