Es ist aufgrund zahlreicher Indikatoren offensichtlich, dass der Verkehr in erheblichem Umfang nicht nachhaltig ist. Der Verkehr ist zu vermindern, um die Mobilität zu erhalten (Original von Udo J. Becker). Danach sind in erster Linie Verkehrsmittel zu bevorzugen, die nachweislich die geringsten Umweltbelastungen verursachen. Im Wesentlichen ist alles darauf auszurichten, dass Menschen mit den zur Gesundheitsvorsorge empfohlenen 7000 täglichen Schritten die Bedürfnisse der Alltagsmobilität abdecken können. Die Füsse, das Velo, der öffentliche Nahverkehr müssen den grössten Anteil der zurückgelegten Wege und Strecken übernehmen.
Autos mit Verbrennungsmotoren sind zu laut, sie verursachen Luftverunreinigungen in erheblichem Umfang, sie beanspruchen zu viel Platz (sie sind zuerst Stehzeuge, und ausnahmsweise auch mal Fahrzeuge), sie stossen zuviel an Treibhausgasen aus. Aus einer Informationsseite der Automobilbranche: Knapp 80 % der Kraftstoffenergie gehen ‚verloren‘.
Auch wenn mindestens 95 % aller Autofahrten vermieden werden könnten, durch Verkehrssparen, Alternativen, mehr Denken beispielsweise, wird ein kleiner Bedarf verbleiben nach einem angetriebenen individuellen Verkehrsmittel. Elektrische Fahrzeuge, die mit aus erneuerbaren, nachhaltig nutzbaren Quellen produziertem Strom angetrieben werden, mit Batteriekonzepten, die bezüglich des Rohstoffeinsatzes dem Grundsatz von der Wiege zur Wiege entsprechen, sind bereits heute grundsätzlich verfügbar.
Ich stelle seit etwa 20 Jahren Endlosschleifen bei den Diskussionen über die besten Antriebstechniken für Fahrzeuge fest. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass insbesondere die deutsche Automobilindustrie aus geschichtlichen Gründen an den Verbrennungsmotoren hängt. Andererseits ist aber festzuhalten, dass selbst hoch entwickelte Gesellschaften (und dies zu sein behaupten ja die Staaten in Mitteleuropa und Nordamerika von sich) nicht in der Lage sind, eine Vielzahl von Antriebstechnologien sowohl dauernd zu optimieren als auch neu zu entwickeln.
Wenn die Verbrennungsmotoren so rasch als möglich dorthin gelangen sollen, wo sie hingehören, nämlich ins Museum, braucht es endlich einen gesellschaftlichen und technologischen Konsens: spätestens in fünf Jahren werden nur noch Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, idealerweise solche mit Elektromotor, verkauft – Occasionsautos dürfen noch fünf Jahre länger auf dem Markt bleiben. Mit der Konzentration auf eine Technologie werden die Voraussetzungen geschaffen, alle verfügbaren Kräfte und Ressourcen etwa in der Forschung auf diese Technologie auszurichten. Damit wird ein massiver Innovationsschub ausgelöst, welcher dazu beitragen kann, die offenen Punkte zu klären und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Und parallel dazu ist politisch und zivilgesellschaftlich dafür zu sorgen, dass deutlich weniger Wege und Strecken erforderlich sind, um im Alltag mobil sein zu können.
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Ich bin in erster Linie in der Stadt Zürich unterwegs, in Weg-Anzahlen betrachtet in der Reihenfolge zu Fuss, mit dem Velo und ein bisschen mit dem öffentlichen Verkehr. Im Alltags-Verkehrsgeschehen fällt die Geringschätzung des Velos auf! Ob dies nun Ursache oder Wirkung des vorgeblichen Velorowdytums ist, dürfte wieder mal die klassische „Huhn-oder-Ei“-Frage sein. Falls dies die Verkehrsorganisation überhaupt zulässt, verhalte ich mich als legaler/legalistischer Velofahrer – im Wissen darum, dass dies (obwohl ich ein geübter Velofahrer bin) meine Wege zeitlich um mindestens 20 % gegenüber den Angaben aus der Veloweg-App zum Stadtplan verlängert.
Ich stelle allerdings fest, dass es mindestens zwei Situationen gibt, bei denen selbst legalistisches Velofahren als Rowdytum wahrgenommen wird.
Erstens auf den kombinierten Fuss-/Radwegen, in der aktuell praktizierten Form ein unsinniges Zürich-Unikat: Da kann ich noch so zurückhaltend fahren, weil Veloverkehrsabläufe nicht wesensverwandt sind mit dem Fussverkehr, fühlen sich zu Fuss Gehende verständlicherweise durch Velofahrende in diesen zwangsweise gemeinsam zu nutzenden Verkehrsräumen belästigt.
Zweitens bei der Beanspruchung der „Gasse rechts“ auf Strassen ohne Radstreifenmarkierung: Velofahrende dürfen in jeder Situation eine stehende Autokolonne rechts überholen. Nicht nur die FahrerInnen von grossen Autos orientieren sich allerdings in erster Linie am rechten Strassenrand und nicht an der Fahrbahnmitte, was die „Gasse rechts“ zur Illusion macht. Als exemplarisches Beispiel sei die Stampfenbachstrasse stadteinwärts zwischen der Tramhaltestelle Beckenhof und der Walchebrücke genannt, fast unabhängig von der Tageszeit. Es ist für Velofahrende in der aktuellen Situation sehr mühsam und zudem nicht ungefährlich, sich am rechten Strassenrand voranzukämpfen – das nicht legale Ausweichen ist eine naheliegende Alternative. Als Spezialeffekt: gerade auf den typischen Velorouten sammeln sich Velofahrende in den „Wartesäcken“ vor den Verkehrssignalen – eine ziemlich schwierige und auch gefährliche Situation, auch hier als exemplarisches Beispiel aus Zürich die Birmensdorferstrasse stadteinwärts beim Bahnhof Wiedikon. Eindeutig: Platz da für das Velo!
Verkehr ist gerade in Städten auch eine Frage der Raumeffizienz. Für die gleiche Verkehrsleistung braucht nun mal der Autoverkehr um Faktoren mehr Raum als das Velo, der öffentliche Verkehr und insbesondere der Fussverkehr. Im Kombination mit Energieeffizienz und Klimaschutz sind ebenfalls Velo-, Fuss- und öffentlicher Verkehr zu bevorzugen. Ganz banal: Autoverkehr in der heutigen Form ist nicht stadtverträglich! Im persönlichen Gespräch stelle ich immer wieder fest, dass dies auch überzeugten Autofahrenden klar ist. Warum hat dies kaum Auswirkungen auf das tägliche Verkehrsgeschehen? Einerseits ist die Auto-PR sehr wirksam mit direkten Auswirkungen auf das Politisieren diverser Parteien aus dem SVPFDPCVP-Konglomerat, andererseits wird irrtümlicherweise das Recht auf Mobilität mit dem Recht auf die freie Verkehrsmittelwahl gleichgesetzt. Dazu kommt, dass die nur ideologisch motivierte Wohneigentumsförderung schon fast zwingend mit zwei Autos vor der Haustür verbunden ist.
“Um die Mobilität zu erhalten, muss der Verkehr vermindert werden.” – ein weiteres Mal zitiere ich in diesem Blog den Dresdner Verkehrsökologen Udo J. Becker. Aus gesundheitlichen Überlegungen lautet die Empfehlung „Laufen Sie mindestens 7000 Schritte pro Tag!“ – allenfalls kann ein Teil dieser Schritte auch durch Velokilometer ersetzt werden. Es muss zum gesellschaftspolitischen Ziel werden, die Alltagsmobilität mit diesen 7000 Schritten, allenfalls teilweise durch Velokilometer ersetzt, abwicklen zu können. Der öffentliche Verkehr ist für gelegentliche längere Reisen zu reservieren, das Auto hat – bis auf nicht anderes realisierbare gewerbliche und andere Dienstleistungen – aus der Alltagsmobilität zu verschwinden. Ich bin mir bewusst, dass dies angesichts der heutigen Realitäten eine radikale Forderung ist. Ich meine aber, dass nur so Städte wie Zürich eine Zukunft haben und gleichzeitig Energieeffizienz und Klimaschutz vorangebracht werden können.
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Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich heute in Davos auf die Grundzüge für eine Lösung des Fluglärmkonflikts geeinigt und dazu eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Diese Grundzüge werden nun noch weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert. Der Staatsvertrag soll bis im Sommer 2012 unterzeichnet werden. Dieses Zitat aus dem Lead der UVEK-Medienmitteilung vom 28.1.2012 signalisiert den Bankrott der Schweizerischen Luftverkehrspolitik – Deutschland diktiert vollumfänglich die Inhalte des Staatsvertrages unter Ignorierung der Fakten und Realitäten insbesondere für die Lebensqualität im Grossraum Zürich – diesmal kommt die deutsche Kavallerie per Düsenflugzeug oder per Taxi!
Davos zu WEF-Zeiten ist Ausnahmezustand: die Armee ist im Einsatz, das Demonstrationsrecht wird massiv eingeschränkt, auch braucht der Flughafen einiges an Ausnahmeregelungen für die WEF-TeilnehmerInnen. Ausgerechnet dieses antidemokratische und machttümmelnde Umfeld nutzen also Bundesrätin Leuthard und Verkehrsminister Ramsauer für die Ankündigung eines Staatsvertrages, welcher offenbar ausschliesslich die Interessen Deutschlands berücksichtigt und die Menschen in der Grossregion Zürich ignoriert.
Der Zürcher Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger hat – sicher auch aus der eigenen Betroffenheit – in der Regelung der Fluglärmdifferenzen mit Deutschland sehr zurückhaltend und immer mit Blick nach Zürich gearbeitet. Frau Leuthard illustriert, dass ihr die Menschen in der Region Zürich schlicht egal sind – und wirft damit gleichzeitig all die hehren Nachhaltigkeitsdeklaration über Bord. Und dies ausgerechnet am Tag nach der Bekanntgabe der neu gefassten bundesrätlichen Strategie „Nachhaltige Entwicklung“. Frau Leuthard arbeitet in erster Linie kräftig daran, das Wort „Nachhaltigkeit“ verstärkt zur inhaltslosen Worthülse weiterzuentwickeln.
Auch Herr Ramsauer hat bis jetzt eher gezeigt, dass ihm FlughafenanwohnerInnen schlicht egal sind – etwa im Zusammenhang mit den „Landesflughafen Berlin“. So hat sein Ministerium die Veröffentlichung eines UBA-Lärmgutachtens erheblich behindert, und ihm unterstellte Stellen weigern sich, die fachlich ausgewiesenen Vorschläge des Lärmgutachtens umzusetzen. Beim „eigenen“ Flughafen berlin sind ihm die AnwohnerInnen egal! Darum ist es ja so wichtig, dass die Menschen aus Süddeutschland direkt mit „eigenen“ Taxis vom und zum Flughafen reisen können: damit sie nicht miterleben müssen, welche massiven Lebensqualitätseinschränkungen diese deutsche Zechprellerei zur Folge hat. Selbst aus Deutschland wäre es ohne grössere Schwierigkeiten möglich, den Flughafen Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen – aber eben, da müsste man sich mit der unter den Auswirkungen des Flugverkehrs leidenden Bevölkerung in den gleichen Eisenbahnzug oder den gleichen Bus setzen.
Fakt ist: Flugverkehr ist und bleibt nicht nicht nachhaltig – mit oder ohne Staatsvertrag. Ganz einfach: es wird zu viel geflogen, auch südlich, auch nördlich der Rheingrenze zwischen Deutschland und der Schweiz! Dieser Staatsvertrag wäre endlich die Gelegenheit, eine Politik einzuleiten, die auch den Flugverkehr Richtung Nachhaltigkeit auf den Weg bringt: fünf mal weniger Flugverkehr ist gefordert – neben der deutlichen Verminderung der Fluglärmbelastung ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den Verbrauch von fossilen Treibstoffen – so sieht echter Klimaschutz aus!
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Für eine nachhaltige Entwicklung ist es von grosser Bedeutung, dass ein möglichst grosser Anteil des Alltagsverkehrs zu Fuss und mit dem Velo abgedeckt werden kann, ergänzt mit öffentlichem Nachverkehr (Trams, Trolleybusse, Busse). Fernverkehr per Bahn darf nicht zu den Alltäglichkeiten (der Durchschnittsbevölkerung) gehören! Das heisst: das GA-Angebot ist eindeutig als nicht-nachhaltiges Verkehrsangebot zu bezeichnen. Das Tarifsystem des öffentlichen Verkehrs hat sich an den Wenig-NutzerInnen zu orientieren. Eine potentielle Kriminalisierung der ÖV-Wenig-NutzerInnen, wie sie der VÖV vorsieht, liegt schlicht nicht drin.
Ich selber zähle mich auch zu den ÖV-Wenig-NutzerInnen aus ökologischen Gründen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für die ÖV-Verantwortlichen ein nicht willkommener Kunde bin! Ich will dies an einigen Beispielen zeigen. Selbst im Zürcher Hauptbahnhof ist es hochgradig aufwändig, mit vertretbarem Zeitaufwand ein Billett zu lösen – ich kann selbst mit den unlogischen Billettautomaten bestens umgehen; als langjähriger Windows-Nutzer ist mir bestens bekannt, dass ich unlogisch bin und dass dieser Vorwurf nie für die Software gilt :-). Aber: häufig werden Noten, Karten oder REKA-Checks nicht akzeptiert, nicht nur deswegen sind die Warteschlangen vor den Automaten ziemlich lang (warum überrascht es nicht, dass ausgerechnet die Billettautomaten regelmässig Ausgangspunkt von Kreditkarten-Skimming-Attacken sind?). Selbst die elektronischen Ticket-Lösungen sind nicht für die ÖV-Wenig-NutzerInnen geeignet.
Als ein Ansatz: das Halbtax-Abonnement ist für ökologische ÖV-Wenig-NutzerInnen ein grundsätzliches Sympathie-Statement für den öffentlichen Verkehr. Mir persönlich ist gar niemand bekannt, der absichtlich und vorsätzlich ohne ÖV-Ticket unterwegs ist. Analog zu Mobiltelefonen sollte das Halbtax-Abo als Prepaid-Angebot sowohl im Nah- wie im Fernverkehr für die seltenen und gelegentlichen ÖV-Fahrten, die ohne Billett angetreten werden, genutzt werden können. Wer bei einer Kontrolle kein Billett, aber ein Halbtax-Abo vorweisen kann, soll keinen kriminalisierenden Straf-Zuschlag bezahlen müssen, sondern neben den Billettkosten allerhöchstens einen Administrativ-Fünfliber für das Kaufen des Billetts im Zug. Auch die progressive, nicht löschbare Steigerung der Zuschlagsstrafgebühr bei wiederholter Kontrolle ohne Billett könnte so entfallen.
Es wird spannend sein, ob es dem öffentlichen Verkehr gelingt, eine Lösung zu finden, die ohne Kriminalisierung der ökologischen ÖV-Wenig-NutzerInnen auskommt.
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