Gerade diese geringe Wahlbeteiligung könnte aber auch ein Hinweis darauf sein, dass die Politik auf kantonaler Ebene als nicht relevant für die gesellschaftliche Entwicklung betrachtet wird.
Als ich 1999 in den Kantonsrat gewählt wurde, referierte der damalige Regierungsrat Ernst Buschor an einer Einführungsveranstaltung über das New Public Management. Ich stellte dabei die Frage, was denn eigentlich das Ziel der staatlichen Tätigkeit sei. Ich wurde von ziemlich allen Anwesenden schief angeschaut, weil ich da offenbar ein Tabuthema angesprochen hatte. Auf die Antwort warte ich noch heute. Regelmässig scheint mir, dass die einzige Anforderung ein möglichst tiefer Steuerfuss ist.
Die Verfassungen des Bundes und des Kantons enthalten zwar sehr viele Vorgaben. Diese sind aber nicht widerspruchsfrei zu haben. Eine wichtige Vorgabe – und in ihrer Unverbindlichkeit kaum widersprochen – ist die Forderung nach einer nachhaltigen Entwicklung, in dieser Hülsenwort-Form verstanden als positiv eingeschätzte Entwicklung in den drei Nachhaltigkeitsschalen Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie.
Ökologischer Fussabdruck, nationaler und Globaler Overshoot Day oder der aktuelle Stand der Indikatoren der 2000-Watt-Gesellschaft weisen ganz eindeutig darauf hin, dass nicht nur die Schweiz entsetzlich weit von einer nachhaltigen Entwicklung entfernt ist. Die Flüchtlingstragödien überall auf der Welt, die vielen bewaffneten Konflikte in vielen Weltregionen zeigen klar, dass die Nicht-Nachhaltigkeit der Entwicklung ein globales Thema ist. Die Ökonomie steckt seit Jahrzehnten in einer echten (oder allenfalls auch vorgeblichen) Dauerkrise – und trotzdem gilt die Zunahme des zynischen Wirtschaftsentwicklungs-Indikators BIP als Mass aller Dinge. Obwohl bereits alle Belastungsindikatoren darauf hinweisen, dass die Grenzen des Verantwortbaren überschritten sind, wird an der absurden und selbstzerstörerischen Forderung nach einem «Wirtschaftswachstum» festgehalten (bereits der Missbrauch des Begriffs «Wachstum», was ein natürlicher Vorgang wäre, illustriert die Fragwürdigkeit dieses Denkmodells).
Die Grünen Parteien sind seit Mitte der 80er-Jahre, als Folge der Erdölpreiskrise und insbesondere des Tschernobyl-GAU, angetreten, die verheerenden Folgen der nicht-nachhaltigen Entwicklung mit effizienterer Technik und mit vermehrter Nutzung erneuerbarer Ressourcen anzugehen. Es wurden beachtliche Erfolge erzielt, allerdings zu einem erheblichen Teil aufgefressen durch Entwicklungen bei den treibenden Faktoren (z.B. Wohnfläche, Nachfrage nach Verkehrsleistungen, vermehrter Einsatz von (elektronischen) Devices, Tools und Gadgets). Diese eher technik- und machbarkeitsorientierte grüne Sichtweise der 80er- und 90-Jahre des 20. Jahrhunderts ist im Grundsatz eine gute Sache, reicht aber bei weitem nicht aus, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Als rein statistisches Merkmal: möglicherweise sind darum die grünen MandatsträgerInnen ähnlich schnell älter geworden wie die grünen Parteien.
Gerhard Schwarz, Direktor bei Avenir Suisse, postulierte kürzlich das «Recht auf Unvernunft» postuliert. Nudging, das Schubsen, um kluge Entscheidungen zu bewirken, wird als Handlungsform intensivst in Frage gestellt. Dazu passt, dass etwa Hans Werner Sinn, deutscher Ökonomie-Star, bei Fragen um den Mensch gemachten Klimawandel die persönlichen Vorteile in den Vordergrund stellt: er will daher auf Klimaschutzmassnahmen verzichten, und stattdessen Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel vornehmen lassen, die den InvestorInnen direkt nutzen. Zum Recht auf Unvernunft kommt also die Hoffnung auf das Recht des Stärkeren. Suffizienz, als zwingend nötige Erweiterung des Technologie-Denkens auf dem Pfad der nachhaltigen Entwicklung, hat bei derartigen Denkmodellen keinen Platz.
Ein beachtlicher Teil jener, die überhaupt noch an Wahlen teilnehmen, sehen dies offenbar auch so. Die FDP steht exemplarisch für die Betonung der Ansprüche des (starken) Einzelnen, steht für Ellbogismus und Egoismus – ein solcher «Liberalismus» braucht allerdings noch einiges an moralischen und ethischen Vorgaben, um zukunftsfähig zu sein. Und davon ist leider leider nichts erkennbar. Der Wahlerfolg der FDP ist also offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Botschaften zustande gekommen, geht von einem virtuellen Weltbild aus, das kaum etwas mit der Realität zu tun hat. Solche wohltönenden, letztlich aber leeren Verheissungen sind erfahrungsgemäss zumindest politisch erfolgsversprechend.
In seinem Anfang April 2015 erschienenen Buch «Kraftwerk Schweiz – Plädoyer für eine Energiewende mit Zukunft» zeigt Anton Gunzinger auf, dass eine «enkeltaugliche» Energiepolitik machbar ist. Sie muss allerdings – auch durch Entscheide Einzelner – realisiert werden. Der Ellbogismus, welche die liberale Sicht der FDP heute dominiert, muss durch mehr Selbstverantwortung, durch eigenverantwortliches Handeln ergänzt werden. Eine klare Vorgabe dazu: bis anhin wurde viel zu wenig getan, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, das gilt selbst für jene, die seit Jahren in diesem bereich tätig sind und immer wieder positive Beispiele vorweisen können. Es braucht viel mehr an Suffizienz, an Effizienz und Konsistenz, es braucht also weniger an Ansprüchen, bessere und andere Lösungen. Eine wirklich nachhaltige Entwicklung muss so rasch als möglich auf fossile und nukleare Energien verzichten, da besteht objektiverweise schlicht kein Verhandlungsraum. Das heisst aber auch: wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens zur zukünftigen Entwicklung, der deutlich über einen tieferen Steuerfuss und eine Zunahme des BIP hinausgeht.
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Wahlen von Exekutiven und Legislativen sind eine der Möglichkeiten in der direkten Demokratie, Einfluss auf die politischen Vorgänge zu nehmen. Angesichts der intransparenten Parteienfinanzierung ist die Schweiz zwar ziemlich weit von den Idealvorstellungen der direkten Demokratie entfernt. Es ist davon auszugehen, dass Geld in massiv verzerrender Weise Einfluss auf Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird – die direkte Demokratie ist auch eine käufliche Demokratie. Dieser Blog-Beitrag ist in erster Linie eine Einladung, trotz vi3len Vorbehalten an den Regierungs- und Kantonsratswahlen vom 12. April 2015 im Kanton Zürich teilzunehmen.
Vorbemerkung: Gerade wegen der aktuellen Einschätzung der direkten Demokratie ist die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen von grosser Bedeutung.
Tools wie smartvote illustrieren die Breite von Ansichten, Haltungen und Positionen auch innerhalb der gleichen Partei. Mit dem aktuellen Wahlsystem werden zuerst Parteien und erst dann die Legislativmitglieder gewählt. Unter dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung, der prägenden Vorgabe für gesellschaftliche und politische Prozesse, gab und gibt es keine Partei, die überzeugend und umfassend tätig ist. Grüne, SP und Alternative Liste sind, teils mit erheblichen Einschränkungen, am ehesten jene Parteien, die in Ansätzen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Alltagspolitik einbeziehen. Bei allen anderen Parteien scheint das einzige Ziel die Minimierung des Steuerfusses zu sein, von Zukunftsvisionen ist sehr wenig bis nichts zu hören. Diese Parteien stehen für die bisherige nicht nachhaltige Entwicklung. Da helfen nur zwei Zitate für diese Politik:
Gerade diese Parteien verfügen über erhebliche finanzielle Mittel, weil jene, die von den aktuellen (Fehl-)Entwicklungen persönlich profitieren, möglichst wenig an den Prozessen ändern wollen, und gerne bereits sind, dafür Gelder locker zu machen. Insbesondere die SVP ist als Partei jenseits von Demokratie und insbesondere Rechtsstaat zu bezeichnen, mit objektiv nachweisbar faschistoiden Tendenzen.
Die Namen von Jacqueline Fehr (SP), Martin Bischoff (AL), Mario Fehr (SP) und Martin Graf (Grüne) sollten auf keinem Wahlzettel fehlen. Die drei offenen Linien sind mit Namen von Personen auszufüllen, die nach Auffassung der Wählenden in der Lage wären, ein solches Amt auszuüben. Keine leeren Linien auf dem Wahlzettel, gleichzeitig aber nicht einfach die Liste mit weiteren offiziell Kandierenden auffüllen, die am wenigsten unpassend sind. Auch hier hilft Smartvote.
Bekanntlich funktionieren Nicht-Wahlempfehlungen nicht, weil sie zu einer Gegenreaktion führen. Nun sind aber Markus Kägi und Ernst Stocker von der SVP offensichtlich amtsunfähig, weil ihre Politik im Wesentlichen auf willkürliche Begünstigung einzelner hinausläuft. Zusammen mit der faschistoiden Grundtendenz der SVP sind diese beiden Kandidaten, auch wenn es sich um bisherige handelt, unwählbar. Wegen diversen sich daraus ergebenden Abhängigkeiten sind auch für die weiteren Kandidierenden des so genannten «Bürgerblocks» keine Empfehlungen möglich.
Erste Fassung: 30. März 2015
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Am 12. April 2015 werden im Kanton Zürich Kantons- und Regierungsrat neu gewählt. Es ist davon auszugehen, dass auch der gegenwärtige Regierungsrat „Baudirektor“ Markus Kägi als Vertreter der SVP zur Wahl antreten wird. Genau bei Herrn Kägi ist allerdings eine Nicht-Wahl-Empfehlung angezeigt.
Ich habe schon mehrfach festgehalten, dass ich die SVP weder als demokratie- noch als rechtsstaat-tauglich einstufe. Meine Nicht-Wahl-Empfehlung hat nichts zu tun mit der SVP-Zugehörigkeit von Herrn Kägi, sondern mit seiner offensichtlichen Amtsunfähigkeit. Dies lässt sich an drei Beispielen aufzeigen.
Rückschlag für die Zoo-Seilbahn übertitelte die NZZ am 3.10.2014 ihren Bericht über die Rückweisung des Gestaltungsplanes für die Zoo-Seilbahn durch das kantonale Verwaltungsgericht. Auffallend dabei zwei Zitate: Eigentlich hätten die Gondeln der neuen Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo schon 2015 fahren sollen. Mittlerweile ist aber klar, dass es nicht vor 2020 zu schaffen sein wird – wenn überhaupt. und die Baudirektion habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht … Schon der Regierungsrat hat zwei Jahre gebraucht, um die untaugliche Vorlage aus der Baudirektion notdürftig zu reparieren, was aber nicht ausgereicht hat, um den Gestaltungsplan rechtsstaatskonform zu formulieren. Es ist eine altbekannte Tatsache, dass in einem demokratischen Rechtsstaat vermeintliche Gefälligkeiten, die ein Projekt beschleunigen sollten, keinen Platz haben. Ein Regierungsmitglied, welches willkürliche Entscheide, die die Rechtsordnung missachten, fällt, hat unabhängig von der Parteiherkunft keinen Platz in einem Exekutivgremium!
Analoges gilt für den Gestaltungsplan Uto Kulm. Auch hier hat die Baudirektion in willkürlicher Art und Weise das eigenmächtige Vorgehen des Uto-Kulm-Wirtes und -Hoteliers mit einem abstrusen Gestaltungsplan legitimieren wollen, der nach ziemlich viel Bastelarbeit sogar vom Kantonsrat rechtsmissbräuchlich festgesetzt wurde. Hätte hier die Baudirektion formal korrekt gehandelt, wären schon seit längerer Zeit die Spielregeln für die Nutzung des Uetlibergs geklärt und allen Beteiligten klar. Auch hier hat das willkürliche Vorgehen der Baudirektion zumindest zur Verzögerung einer rechtskonformen Lösung geführt.
Auch beim Energieplanungsbericht 2013 hat der Baudirektor – als Energiedirektor – fundamentale demokratische Regeln verletzt – seine Weigerung, nach der Nichtgenehmigung des Energieplanungsberichts 2013 durch den Kantonsrat am 15. September raschmöglichst eine verbesserte Version vorzulegen, verstösst in krasser Weise gegen das Gesetz. In §4 Abs. 1 des kantonalen Energiegesetzes heisst es seit dem 31. August 2009: Die Energieplanung des Kantons ist Sache des Regierungsrates. Er erstattet darüber alle vier Jahre Bericht. Der Bericht untersteht der Genehmigung durch den Kantonsrat. Diese Genehmigung durch den Kantonsrat ist beim ersten Versuch am 15.9.2014 nicht erfolgt, also hat der Regierungsrat so rasch als möglich eine genehmigungsfähige Nachbesserung des Energieplanungsberichts nachzureichen. Dies in Analogie zu §24, Abs. 3 des Kantonsratsgesetzes, wo das Vorgehen zu Berichten zu einem Postulat festgelegt ist: „Liegt der Bericht vor, kann der Kantonsrat das Postulat abschreiben oder vom Regierungsrat einen innert angemessener Frist zu erstellenden Ergänzungsbericht verlangen.“ Interessant: am 4. Oktober 2014 hat Regierungsrat Markus Kägi an einer SVP-Energietagung den Energieplanungsbericht 2013 vorgestellt – in der im Internet verfügbaren Präsentation ohne einen Hinweis auf die fehlende Genehmigung durch den Kantonsrat! Dazu kommt, dass der letzte Energieplanungsbericht aus dem Jahr 2006, der Öffentlichkeit Ende 2007 vorgestellt, bereits viele Jahre zurück liegt – interessanterweise ist dieser Bericht im kantonalen Internet nicht mehr aufzufinden, ebenso gibt es dazu keine Einträge im kantonsrätlichen Internet.
Bei der Beurteilung der Wählbarkeit von Herrn Kägi spielt es keine Rolle, ob er als Magistratsperson für diese nicht rechtsstaatskonforme Geschäftshandhabung zuständig ist oder ob dies von den ihm unterstellten Ämtern zu verantworten ist – Willkür als Direktionskultur wird durch die Magistratsperson an der Spitze geprägt und gepflegt!
Ein solcher Regierungsrat ist nicht wählbar!
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