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Deutschland | umweltnetz.ch https://www.umweltnetz.ch/content Umwelt und Politik - ein Internet-Angebot von Toni W. Püntener Wed, 29 Apr 2015 15:43:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.4 44487214 Gauner-Staaten: Steuerehrlichkeit war und ist hoch! https://www.umweltnetz.ch/content/gauner-staaten-steuerehrlichkeit-war-und-ist-hoch Wed, 29 Apr 2015 15:43:15 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=6211 Seit insbesondere Deutschland und die USA im Bezug auf Steuerpflichtige den Rechtsstaat aufgehoben haben, habe ich mehrfach gezeigt, dass die Steuerehrlichkeit selbst in diesen Ländern hoch ist. Auch neueste Zahlen – im Tages-Anzeiger wieder einmal falsch interpretiert – zeigen dies bestens. Es ist also höchste Zeit, dass auch Deutschland und die USA wieder von Gaunereien … „Gauner-Staaten: Steuerehrlichkeit war und ist hoch!“ weiterlesen

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Seit insbesondere Deutschland und die USA im Bezug auf Steuerpflichtige den Rechtsstaat aufgehoben haben, habe ich mehrfach gezeigt, dass die Steuerehrlichkeit selbst in diesen Ländern hoch ist. Auch neueste Zahlen – im Tages-Anzeiger wieder einmal falsch interpretiert – zeigen dies bestens. Es ist also höchste Zeit, dass auch Deutschland und die USA wieder von Gaunereien Abstand nehmen und zu rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Unschuldsvermutung auch in Steuerangelegenheiten, zurückkehren.

Bereits jetzt erweist sich der ungebrochene Drang reumütiger Steuersünder, den Weg zurück in die Legalität einzuschlagen, als lukratives Geschäft für die Finanzämter. heisst es in einem schlicht stümperhaften Artikel im Tages-Anzeiger vom 29.4.2015. Denn weiter steht da: Allein das Bundesland Hessen, das deutschlandweit zu den reicheren zählt, geht davon aus, dass die seit 2010 kumulierten Steuernachzahlungen aufgrund von Selbstanzeigen in diesem Jahr die Marke von 1 Milliarde Euro überspringen werden.

Das Bundesland Hessen nimmt in einem Jahr rund 17 Milliarden Euro an Steuern ein – von 2010 bis Ende 2015 kommen etwas mehr als 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zusammen. An Steuernachzahlungen aufgrund von Selbstanzeigen sind in der gleichen Zeit, so steht im Artikel des Tages-Anzeigers, 1 Milliarde Euro zusammengekommen, also gerade mal ein Prozent der Steuereinnahmen!

Wenn durch derartige drastische Massnahmen somit nur ein Prozent mehr Steuern generiert werden können, heisst dies ganz einfach: auch im Bundesland Hessen waren die Steuerpflichtigen bereits bis anhin zu 99 Prozent steuerehrlich!

Da wäre es klüger, statt Gaunereien wie die Abschaffung der Unschuldsvermutung zu praktizieren, den Nachweis zu erbringen, dass das Steuersystem die Steuerpflichtigen tatsächlich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet. Und es wäre an der Zeit, parallel zum Steuersystem diverse Formen von finanziellen Lenkungssystemen (Ökologie, Flächenbeanspruchung, Verkehrsleistung, Klimaschutz) mit umfassender Rückerstattung an Haushalte und Wirtschaft einzuführen, parallel zur Verankerung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle.

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Deutschland: Abschaffung des Rechtsstaates in Steuerfragen https://www.umweltnetz.ch/content/deutschland-abschaffung-des-rechtsstaates-in-steuerfragen Mon, 17 Mar 2014 12:14:31 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=5735 Ohne Einschränkung: der Staat hat sicherzustellen, dass Steuerpflichtige nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Finanzierung der staatlichen Aufgabenerfüllung beitragen. Ein demokratischer Rechtsstaat hat dazu allerdings die zentralen Regeln der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten. Bei Steuerfragen wird nicht nur in Deutschland der Rechtsstaat systematisch missachtet, etwa beim willkürlichen Verfahren des Münchner Landesgerichts gegen den verdienten Staatsbürger Uli Hoeness. Die … „Deutschland: Abschaffung des Rechtsstaates in Steuerfragen“ weiterlesen

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Ohne Einschränkung: der Staat hat sicherzustellen, dass Steuerpflichtige nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Finanzierung der staatlichen Aufgabenerfüllung beitragen. Ein demokratischer Rechtsstaat hat dazu allerdings die zentralen Regeln der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten. Bei Steuerfragen wird nicht nur in Deutschland der Rechtsstaat systematisch missachtet, etwa beim willkürlichen Verfahren des Münchner Landesgerichts gegen den verdienten Staatsbürger Uli Hoeness. Die Folge: ein unsinnig drakonisches Urteil, und immer mehr enttäuschte Menschen.

Es sei nochmals betont: Steuergerechtigkeit ist ein zentrales Element eines demokratischen Rechtstaates. Dabei sind die Unschuldsvermutung zu respektieren und es ist auf Willkür, zum Beispiel Beizug später erlassener Gesetze, zu verzichten.

Es ist wie in anderen Lebensbereichen: die Entwicklung der Dinge überfordert den Staat bei Erlass und Umsetzung der Gesetze. Die Finanzindustrie hat eine ganze Reihe von kreativen Anlagevehikeln entwickelt, deren steuerrechtliche Beurteilung gar nicht oder nur mittels massiver Überinterpretation bestehender Bestimmungen möglich ist. Ebenso verlangt eine der vier Freiheiten des EU-Binnenmarktes den freien Kapitalvekehr – die meisten EU-Staaten haben es zum Teil absichtlich unterlassen, den Umgang mit diesen Freiheiten steuerrechtlich zu regeln.

Dies führt zu einer ersten Aufgabe der Unschuldsvermutung: jedes Geldgeschäft ausserhalb des Staatsgebietes gilt aus steuerrechtlicher Sicht als Steuerhinterziehung/-betrug – eine willkürliche Fehlinterpretation des freien Kapitalverkehrs – und zwar unabhängig davon, wie weit eine solche Finanztransaktion zurückliegt!

Dies nötigt mögliche Steuerpflichtige zu rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Selbstanzeigen – in einem Rechtsstaat steht Angeschuldigten die Aussageverweigerung zu!

Weil das Steuerrecht zu einzelnen Sachverhalten oberflächlich oder gar nicht vorhanden ist, erfolgt die Sachverhaltsabklärung einzelfallweise durch ExpertInnen, die allerdings durch die Beauftragung des Staates Partei sind (die Staatsanwaltschaft hat als einzige die Pflicht, die Unschuldsvermutung in Frage zu stellen, keinesfalls allerdings öffentlich oder in den Medien). Bei den Stellungnahmen der ExpertInnen handelt es sich nicht um steuerrechtliche Wahrheiten, sondern um Beurteilungen im Rahmen des interpretierbaren Ermessensspielraum – das Gericht müsste auch den angeschuldigten Steuerpflichtigen die entsprechende Möglichkeit verschaffen, ihren Ermessensspielraum bei der Interpretation der Sachverhalte darzustellen. Dies ist beim Münchner Landgericht nicht erfolgt, weil die Aussagen der SteuerrechtsexpertInnen Gesetzescharakter verliehen wurde, unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Zeitpunkt des Steuervorfalls. Wenn es um die Einschätzung von Steuersachverhalten geht, mag dies zulässig erscheinen. Völlig daneben ist es, wenn diese Vorgehensweise ebenfalls verwendet wird, um die strafrechtliche Relevanz einer Finanztransaktion zu beurteilen. Dann ist dies nur noch reine Willkür.

Aufgrund der Vorgeschichte ist offensichtlich, dass in Deutschland sehr viele vorlaute Landesfinanzminister, deren nachgewiesene Nicht-SteuerzahlerInnen-Quote trotz Willkür und Rechtsstaat-Missachtung im tiefen einstelligen Promille-Bereich liegt, auf drakonische Urteile gegen reuige Steuerpflichtige angewiesen sind. Entscheide wie gegen Uli Hoeness lassen Zweifel an der rechtsstaatlich zwingend erforderlichen Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik entstehen.

Die nonverbalen und die geäusserten Reaktionen von Uli Hoeness nach dem Entscheid weisen darauf hin, dass dieser in der Oeffentlichkeit stehende und der öffentlichkeit dienende Mensch grundsätzlich vom Staat enttäuscht ist, welcher nicht in der Lage ist, Steuergerechtigkeit zu erzielen, sonder willkürlich agiert. In dieser Situation ist es höchst verständlich, dass Herr Hoeness auf die ihm zustehenden Rechtsmittel verzichtet. Sehr wahrscheinlich ist die Belastung eines Gefängnisaufenthalts geringer als der Spiessrutenlauf durch vorbefasste und ebenfalls nicht unabhängige weitere Gerichtsinstanzen.

Zu Willkür und Missachtung des Rechtsstaates gehört es auch, dass die Staatsanwaltschaft den Entscheid des Landgerichts München nicht weiterzieht, obwohl ihr Strafantrag vom gericht nicht übernommen wurde. Damit entzieht die Staatsanwaltschaft das drakonische Fehlurteil der allenfalls etwas objektiveren und distanzierteren Beurteilung durch eine höhere Hierarchieebene. Eine Steuernachzahlung, sogar mit Busse-Faktor, muss bei derartigen Fragen ausreichend sein – eine Gefängnisstrafe hat keinerlei Nutzen für gar niemanden (ausser für kleingeistige RächerInnen).

In Steuersachen ist in Deutschland der Rechtsstaat abgeschafft, weil es der Staat verpasst hat, eine Steuergesetzgebung zu schaffen, die die Neuentwicklung von Finanzprodukten korrekt beurteilen kann. Zwei Lösungsansätze: wesentlich einfacher wäre die sofortige Einführung der Tobin-Tax auf Finanztransaktionen. Zwingend erforderlich ist, dass Finanzprodukte erst auf dem Markt zugelassen werden, wenn die nationalen Steuerbehörden die steuerrechtliche Beurteilung bei finanziellem Erfolg, aber auch bei Misserfolg festgelegt haben. Diese beiden Schritte sind vereinbar mit der Kapitalfreiheit des

Es ist per sofort dafür zu sorgen, dass auch bei steuerrechtlichen Aspekten der Rechtsstaat wieder eingehalten und auf Willkür verzichtet wird.

The post Deutschland: Abschaffung des Rechtsstaates in Steuerfragen first appeared on umweltnetz.ch.]]> 5735 Steuer-Populismus-Mücken https://www.umweltnetz.ch/content/steuer-populismus-mucken Fri, 24 Aug 2012 12:13:00 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3884 Lügen haben kurze Beine. Das zeigt sich wieder einmal mehr bei einem staatlichen Hehler und damit Gauner: Norbert Walter-Borjans, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Zahl von 2.5 Mia Euro zusätzlichen Steuereinnahmen gross erscheint, handelt es sich definitiv um eine Populismus-Mücke, die nicht einmal dem Ziel „Förderung der Steuergerechtigkeit“ dient. Die Steuergerechtigkeit – alle Einwohnenden … „Steuer-Populismus-Mücken“ weiterlesen

The post Steuer-Populismus-Mücken first appeared on umweltnetz.ch.]]> Lügen haben kurze Beine. Das zeigt sich wieder einmal mehr bei einem staatlichen Hehler und damit Gauner: Norbert Walter-Borjans, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Zahl von 2.5 Mia Euro zusätzlichen Steuereinnahmen gross erscheint, handelt es sich definitiv um eine Populismus-Mücke, die nicht einmal dem Ziel „Förderung der Steuergerechtigkeit“ dient.

Die Steuergerechtigkeit – alle Einwohnenden tragen entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Deckung der finanziellen Lasten bei – ist ein bedeutendes Element eines demokratischen Rechtsstaats. Dazu gehört die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug.

Was derzeit in deutschen Bundesländern mit SPD-Regierungsbeteiligung passiert, hat nichts mit Förderung der Steuergerechtigkeit zu tun, sondern ist tumber Populismus, allenfalls beschönigend als dauernder Wahlkampf zu bezeichnen.

2.5 Mia Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen sollen die Hehlereien diverser deutscher Bundesländer bisher eingebracht haben. Wie ist diese Zahl einzuordnen?

Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um Nach- und Strafsteuern mit einem erhöhten Satz für mehrere Jahre handelt. Wenn angenommen wird, dass es um Steuern für 4 Jahre mit einem um 50 % erhöhten Satz geht, dürfte der „ordentliche“ jährliche Steuermehrertrag – für Länder und Bund zusammengefasst – rund 0.4 Mia (oder 400 Mio) Euro betragen.

Das gesamte jährliche Steueraufkommen in Deutschland beträgt gemäss Wikipedia rund 600 Mia Euro.

Eine ganz einfache Rechnung: 0.4 Mia ist ein Tausendfünfhundertstel von 600 Mia Euro, gerade etwa 0.67 Promille.

Das heisst: zuerst ist dies ein Kompliment für die deutschen SteuerzahlerInnen: zu 99.93 Prozent sind die deutschen Steuerpflichtigen steuerehrlich! Bezüglich Steuern sind die deutschen SteuerzahlerInnen also ehrlicher als die ÖV-BenutzerInnen: in der Grossregion Zürich sind durchschnittlich 98.5 % der Reisenden mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs!

Steuerhinterziehung und -betrug sind also entgegen dem sehr vielen Lärm aus Deutschland (und wahrscheinlich auch der USA) Randphänomene. Sie entscheiden also nicht wirklich über die Finanzkraft der öffentlichen Hand – oder anders: mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die heutige Finanzpraxis als nicht nachhaltig zu bezeichnen.

Für dieses bisschen Mehrsteuerertrag haben insbesondere die sozialdemokratischen FinanzministerInnen in den deutschen Bundesländern einiges gegaunert: für Finanztransaktionen über die Landesgrenzen wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft, statt auf ein transparentes Verfahren wie die Finanztransaktionssteuer zu setzen, wird der vollständige Austausch von Banktransaktionsdaten gefordert (was den Einsatz einer Steuerpolizei nötig macht, um trotz freiem Kapital- und Zahlungsverkehr die steuerwirksame Beurteilung von Finanztransaktionen vornehmen zu können) und zentral: der Staat untergräbt systematisch das Vertrauenverhältnis von Unternehmen und Mitarbeitenden, belohnt sogar eindeutig kriminelles Verhalten wie Datenklau. Für nicht einmal ein Promille mehr Steuerertrag wird einiges an staatlicher Reputation geopfert – eine solche Vorgehensweise ist weder nachhaltig noch unterstützenswert, zum Beispiel durch ein Steuerabkommen.

P.S. Ich habe – Lohnausweis sei Dank, ich habe auch keine Konten im Ausland – keine eigenen finanziellen Vor- oder Nachteile aus dieser Thematik, kann dies also ausschliesslich als Beobachter und Analyst anschauen.

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Steuerabkommen: Staatspolitik-Groteske https://www.umweltnetz.ch/content/steuerabkommen-staatspolitik-groteske Sat, 07 Apr 2012 09:42:52 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3588 Dass Einkommen, Vermögenserträge und Vermögen zu besteuern sind, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu diskutieren. Es besteht keine Legitimation, aus individuellen, letztlich willkürlichen Gründen wegen etwa vermeintlich überhöhter Steuerforderungen oder schlechter Ausgabenpolitik nach Möglichkeiten zu suchen, Steuern zu vermeiden. Allerdings ist dies Grenze zu rechtlich zulässigen Steueroptimierung durchaus auch Interpretationssache, vor allem, wenn Landesgrenzen … „Steuerabkommen: Staatspolitik-Groteske“ weiterlesen

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Dass Einkommen, Vermögenserträge und Vermögen zu besteuern sind, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu diskutieren. Es besteht keine Legitimation, aus individuellen, letztlich willkürlichen Gründen wegen etwa vermeintlich überhöhter Steuerforderungen oder schlechter Ausgabenpolitik nach Möglichkeiten zu suchen, Steuern zu vermeiden. Allerdings ist dies Grenze zu rechtlich zulässigen Steueroptimierung durchaus auch Interpretationssache, vor allem, wenn Landesgrenzen einbezogen sind. Die Diskussionen und Handlungen rund um die Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland und den USA sind grotesk und verlassen regelmässig den Handlungsspielraum demokratischer Rechtsstaaten.

Ich wiederhole die Einleitung: es ist legitim, dass Staaten Steuern erheben – wenn es sich dabei um demokratische Rechtsstaaten handelt, ist zwar das Ausloten der steuerrechtlichen Einschätzung sinnvoll und notwendig, nicht aber das Entziehen von steuerrelevanten Einkommens- und Vermögensveränderungen. Das Prinzip der Beteiligung an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Steuerpflichtigen ist nicht in Frage gestellt.

Insbesondere in Deutschland und den USA ist allerdings festzustellen, dass die Steuerbehörden systematisch vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abweichen. In Deutschland wird zumindest nach den Aussagen von Exekutivmitgliedern jede Finanztransaktion ins Ausland mit „Schwarzgeld“ gleichgesetzt. In Deutschland haben nicht die Steuerbehörden nachzuweisen, dass Geld bewusst an der Steuerdeklaration vorbeigeschleust wurde, sondern die Steuerpflichtigen haben nachzuweisen, dass jede kleinste Finanztransaktion korrekt ist. Die Forderung nach einem automatischen Datenaustausch zwischen Banken und Behörden über solche Transaktionen belegt die absichtliche und vorsätzliche Ablehnung der Unschuldsvermutung. Eine solche Haltung ist mit einem Rechtsstaatsverständnis nicht vereinbar: ein Rechtsstaat hat aus Prinzip davon auszugehen, dass ich die BewohnerInnen korrekt verhalten, bis ihnen das Gegenteil nachgewiesen werden kann.

Vorerst ist festzuhalten, dass gerade Staaten wie die USA und Deutschland an einem kapitalistischen Wirtschaftssystem festhalten. Da heisst: diese Staaten gehen davon aus, dass es zu erheblichen Geldflüssen sowohl bei Unternehmen wie bei Einzelpersonen kommt.

Nicht nur in der EU gelten der Kapital- und Zahlungsverkehr als frei. Die Staaten haben es – teilweise fahrlässig, teilweise absichtlich – versäumt, ihre steuerrechtlichen Gesetzgebungen an diese Freiheiten anzupassen. Allerdings sind die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Steuerpflichtigen dermassen komplex und lassen dermassen viel Interpretationsspielraum, dass es im Ermessen respektive der Willkür der Steuerbehörden liegt, wie Finanztransaktionen der Steuerpflichtigen eingeschätzt werden. Die spärliche Berichterstattung über reale Fälle lässt den Schluss zu, dass die generelle Klassierung von Auslandbankgeschäften als „Umgang mit Schwarzgeld“ und die offensichtliche Abschaffung der der Unschuldsvermutung immer wieder zu Zufallstreffern führt.

Andererseits ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmefällen systematisch Steuerbetrug begangen wird – in den meisten Fälle ist wahrscheinlich, dass die bestraften Steuerpflichtigen im Spannungsfeld zwischen legitimer Steueroptimierung und dem generellen und systematischen, nicht rechtsstaatlich akzeptablen Vorwurf des „Schwarzgeldes“ von Steuerbehörden hängen geblieben sind. Da die überwiegende Zahl von Steuerpflichtigen grundsätzlich steuerehrlich ist, diese aber möglichst wenig mit der regelmässig willkürlichen, durch die Gerichte in der Regel gestützten Interpretation der offenbar unzulänglichen gesetzlichen Bestimmungen zu tun haben wollen, werden die wenigsten Entscheide weitergezogen, letztlich auch darum, weil es meist um eher kleine Beträge geht (relativ zu den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen) – lieber Ruhe haben als ein langwieriges Verfahren mit unsicherem Ausgang und unabsehbaren Kostenfolgen.

Beleg für die unzulängliche, nicht an den freien Kapital- und Zahlungsverkehr angepasste Gesetzgebung ist auch die Aufforderung an Drittstaaten und private Unternehmen (=Banken),sicherzustellen, dass nur „steuerehrliches“ Geld bewirtschaftet wird. Eine derartige Aufforderung ist eine Bankrotterklärung eines demokratischen Rechtsstaates. Festzuhalten ist, dass auch unterschiedliche, nicht harmonisierte Vorgehensweisen bei der Besteuerung von Kapital und Kapitalerträgen (Stichwort Schweizerische Verrechnungssteuer) auf die offensichtlichen Gesetzgebungslücken in den Staaten hinweisen.

Zu diesen Bankrotterklärungen des Rechtsstaates gehört auch, dass diverse Staaten so genannte Steuerdaten-CDs gekauft haben, und diese damit zu Hehlern von Datendieben, die die arbeitsrechtlich zwingend erforderliche Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verletzen, werden. Die empfindlichen und beleidigten Reaktionen deutscher PolitikerInnen vor allem von SPD und Grünen auf die Ankündigung von Schweizerischen Haftbefehlen gegen deutsche Steuerdaten-Hehlern belegen die Fragwürdigkeit bestens (nach dem Motto „nur gebissene Hunde bellen“).


In dieser Groteske braucht es konstruktive Vorschläge:

Es braucht zuerst ein mit einem demokratischen Rechtsstaat verträgliches Grundverständnis: Staaten haben davon ausgehen, dass Steuerpflichtige im Grundsatz steuerehrlich sind – und Steuerunehrlichkeit die Ausnahme (analog zu „SchwarzfahrerInnen-Quote“ im öffentlichen Verkehr). Dazu gehört etwa, dass Steuerbehörden auf den systematischen automatischen Datenaustausch im Finanzwesen verzichten. Dazu gehört aber auch die Deklaration, dass auch bei einer absoluten Steuerehrlichkeit die Nachhaltigkeit der staatlichen Finanzen nicht gesichert ist.

Es braucht in den Staaten eine klare Steuer-Gesetzgebung, die abgestimmt ist auf den Kapital- und Zahlungsverkehr. Dazu gehören Instrumente wie die Verrechnungssteuer und Finanztransaktionssteuern (bis hin zur Tobin-Tax). Insbesondere ist eine auf demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen aufbauende Harmonisierung der Staaten-Gesetzgebung anzustreben. Dazu gehört auch, dass die Steuerbehörden ausreichend personell ausgestattet sind, um erstens eine seriöse Prüfung der Steuererklärungen vornehmen zu können und zweitens diese Prüfung möglichst zeitnah zu den steuerrechtlich relevanten Abläufen vornehmen zu können.

Erforderlich ist der Verzicht auf kriminelle Instrumente wie CD-Steuerdaten-Transfers.

Wenn vom Grundsatz der Steuerehrlichkeit ausgegangen wird, muss es eine angemessene Lösung für so genannte Altlasten geben. Da hier rückwirkend legiferiert wird, in Bereichen, die bis anhin fahrlässig oder vorsätzlich von steuerrechtlichen Vorgaben nicht betroffen waren, ist sicherzustellen, dass die rückwirkenden Lösungen nicht als Strafe verstanden werden, sondern ebenfalls dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen entsprechen, allenfalls mit einem (bescheidenen) Faktor zur Berücksichtigung des Zusatzaufwandes.

Drittstaaten und Privatfirmen haben nicht die Aufgaben der Steuerbehörden zu erledigen. Auch eine Weissgeldstrategie muss vom Grundsatz der Steuerehrlichkeit ausgehen können: wenn die wirtschaftlich Berechtigten unterschriftlich bestätigen, dass die steuerlichen Aspekte der Mittel korrekt abgewickelt wurden, ist – bis zum Beweis des Gegenteils – dies als ausreichend zu betrachten.

Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass die Grundannahme der Steuerehrlichkeit für viele einen sehr grossen Sprung (auch!) über den eigenen Schatten erfordert. Ein nachhaltiges Staats- und Gemeinschaftsverhältnis kann nur entstehen, wenn auch der Staat davon ausgeht, dass die BürgerInnen aus Einsicht und Weitsicht – also als Willensbeitrag und nicht unter Zwang – handeln!


Ergänzung 7.4.2012

Festzuhalten ist, z.T. in Wiederholung:

  • Die Steuersysteme wurden – teilweise politisch gewollt, in Deutschland sogar ausgeprägter als in der Schweiz- nicht an den freien Kapital- und Zahlungsverkehr angepasst.
  • Die Schweiz hat auch darum weniger Handlungsbedarf, weil sie mit dem System der Verrechnungssteuer ein grundsätzlich taugliches Instrument zur Besteuerung von Vermögenserträgen kennt.
  • Die Schweiz als direktdemokratischer Rechtsstaat setzt in hohem Mass auf die Rechte der Einwohnenden – Deutschland als repräsentativdemokratischer Rechtsstaat pflegt eher das Prinzip des Nachtwächterstaats. Die Schweiz kann aus dieser Sicht deutlich besser umgehen mit der Unschuldsvermutung in finanz- und steuerrechtlichen Belangen – in Deutschland ist die Unschuldsvermutung in steuerlichen Fragen faktisch abgeschafft.
  • Die direkte Demokratie der Schweiz sorgt dafür, dass der Interessenausgleich mehrheitsfähig sein muss, während in einer repräsentativen Demokratie der Interessenausgleich von der aktuellen Mehrheit parteiisch wahrgenommen wird. Insbesondere gilt dies auch für die Beurteilung des qualitativen Aspekts „Steuergerechtigkeit“ – SPD und Grüne gehen in Deutschland davon aus, dass dies nur möglich ist, wenn die Steuerbehörden umfassend Einblick in sämtliche Finanztransaktionen erhält (dabei geht allerdings vergessen, dass auch solche Transaktionen interpretierbar sind).
  • Insbesondere SPD und Grüne erwarten, dass ausländische Privatunternehmen (das sind die Banken nämlich) zukünftig hoheitliche Aufgaben für Deutschland ausführen, nämlich die Sicherstellung der steuerrechtlich korrekten Handhabung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs. Spannend die Frage, wie Deutschland diese Aufgaben entschädigt. Und ob sich Deutschland zur Vereinfachung dieser Aufgabe mit Vehemenz für ein verrechnungssteuerähnliches System einsetzen wirrd?
  • Auch wenn dies rechtsstaatlich fragwürdig ist, betrachtet man in Deutschland den Umgang mit gestohlenen Bank-Daten als legitim (das hat wieder mit der Nachtwächter-Haltung zu tun). Das heisst: das Prinzip der Steuergerechtigkeit gilt als höchstes Staatsziel, dem andere zentrale Prinzipien, etwa die Loyalität z.B. gegenüber dem Arbeitgeber, untergeordnet sind – dies ist eine sehr sehr eigenartige Interpretation von Staatszielen.
  • Wie es zu erwarten war, haben die bisherigen Aktivitäten der Steuerbehörden die nicht-nachhaltigen Staatsfinanzen Deutschlands nicht sanieren können; vor allem darum, weil die Steuerpflichtigen wesentlich steuerehrlicher sind, als dies SPD und Grüne meinen, aber auch darum, weil in der Diskussion regelmässig die Zahlen von Vermögen und Vermögensertrag vermischt werden. Die verlangten Ansätze zur steuerrechtlichen Regulierung weit zurückliegender Finanztransaktionen sind bloss noch absurd und grotesk.
  • Die AkteurInnen und WortführerInnen beider Länder sind geprägt von ihrer politischen Kultur, die mehr oder weniger ausgeprägt auf Rechthaberei und Sturheit setzt (wegen der Konkordanzdemokratie dürften die SchweizerInnen tendenziell leicht lösungsorientierter an Fragestellungen herangehen).
  • Festzustellen ist, dass ein ausbleibendes Abkommen jenen zu Gute kommt, die ihr Vermögen aus der Schweiz abziehen und in die bekannten Steueroasen – interessanterweise mehrheitlich in der hoheitlichen Verantwortung der USA und Grossbritannien – transferieren. Interessant, dass hier SPD und Grüne hier die Interessen der tatsächlich kriminellen SteuerhinterzieherInnen vertreten.

1. Fassung 1.4.2012

The post Steuerabkommen: Staatspolitik-Groteske first appeared on umweltnetz.ch.]]> 3588 Trotz WEF-Palaver: Flugverkehr ist und bleibt nicht nachhaltig https://www.umweltnetz.ch/content/flugverkehr-ist-und-bleibt-nicht-nachhaltig Sat, 28 Jan 2012 22:02:49 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=3382 Das WEF-Treffen der Scheinmächtigen und WichtigtuerInnen aus Finanzwirtschaft und Politik in Davos bringt immer wieder auch interessante Nebenprodukte zu Stande – etwa am 28.1.2012 eine Absichtserklärung für einen Fluglärm-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz – ein Dokument mit erschütternder Symbolik und dem knallharten Beweis, dass Flugverkehr nicht nachhaltig ist und auch nie werden wird. Bundesrätin … „Trotz WEF-Palaver: Flugverkehr ist und bleibt nicht nachhaltig“ weiterlesen

The post Trotz WEF-Palaver: Flugverkehr ist und bleibt nicht nachhaltig first appeared on umweltnetz.ch.]]> Das WEF-Treffen der Scheinmächtigen und WichtigtuerInnen aus Finanzwirtschaft und Politik in Davos bringt immer wieder auch interessante Nebenprodukte zu Stande – etwa am 28.1.2012 eine Absichtserklärung für einen Fluglärm-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz – ein Dokument mit erschütternder Symbolik und dem knallharten Beweis, dass Flugverkehr nicht nachhaltig ist und auch nie werden wird.

Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich heute in Davos auf die Grundzüge für eine Lösung des Fluglärmkonflikts geeinigt und dazu eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Diese Grundzüge werden nun noch weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert. Der Staatsvertrag soll bis im Sommer 2012 unterzeichnet werden. Dieses Zitat aus dem Lead der UVEK-Medienmitteilung vom 28.1.2012 signalisiert den Bankrott der Schweizerischen Luftverkehrspolitik – Deutschland diktiert vollumfänglich die Inhalte des Staatsvertrages unter Ignorierung der Fakten und Realitäten insbesondere für die Lebensqualität im Grossraum Zürich – diesmal kommt die deutsche Kavallerie per Düsenflugzeug oder per Taxi!

Davos zu WEF-Zeiten ist Ausnahmezustand: die Armee ist im Einsatz, das Demonstrationsrecht wird massiv eingeschränkt, auch braucht der Flughafen einiges an Ausnahmeregelungen für die WEF-TeilnehmerInnen. Ausgerechnet dieses antidemokratische und machttümmelnde Umfeld nutzen also Bundesrätin Leuthard und Verkehrsminister Ramsauer für die Ankündigung eines Staatsvertrages, welcher offenbar ausschliesslich die Interessen Deutschlands berücksichtigt und die Menschen in der Grossregion Zürich ignoriert.

Der Zürcher Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger hat – sicher auch aus der eigenen Betroffenheit – in der Regelung der Fluglärmdifferenzen mit Deutschland sehr zurückhaltend und immer mit Blick nach Zürich gearbeitet. Frau Leuthard illustriert, dass ihr die Menschen in der Region Zürich schlicht egal sind – und wirft damit gleichzeitig all die hehren Nachhaltigkeitsdeklaration über Bord. Und dies ausgerechnet am Tag nach der Bekanntgabe der neu gefassten bundesrätlichen Strategie „Nachhaltige Entwicklung“. Frau Leuthard arbeitet in erster Linie kräftig daran, das Wort „Nachhaltigkeit“ verstärkt zur inhaltslosen Worthülse weiterzuentwickeln.

Auch Herr Ramsauer hat bis jetzt eher gezeigt, dass ihm FlughafenanwohnerInnen schlicht egal sind – etwa im Zusammenhang mit den „Landesflughafen Berlin“. So hat sein Ministerium die Veröffentlichung eines UBA-Lärmgutachtens erheblich behindert, und ihm unterstellte Stellen weigern sich, die fachlich ausgewiesenen Vorschläge des Lärmgutachtens umzusetzen. Beim „eigenen“ Flughafen berlin sind ihm die AnwohnerInnen egal! Darum ist es ja so wichtig, dass die Menschen aus Süddeutschland direkt mit „eigenen“ Taxis vom und zum Flughafen reisen können: damit sie nicht miterleben müssen, welche massiven Lebensqualitätseinschränkungen diese deutsche Zechprellerei zur Folge hat. Selbst aus Deutschland wäre es ohne grössere Schwierigkeiten möglich, den Flughafen Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen – aber eben, da müsste man sich mit der unter den Auswirkungen des Flugverkehrs leidenden Bevölkerung in den gleichen Eisenbahnzug oder den gleichen Bus setzen.


Fakt ist: Flugverkehr ist und bleibt nicht nicht nachhaltig – mit oder ohne Staatsvertrag. Ganz einfach: es wird zu viel geflogen, auch südlich, auch nördlich der Rheingrenze zwischen Deutschland und der Schweiz! Dieser Staatsvertrag wäre endlich die Gelegenheit, eine Politik einzuleiten, die auch den Flugverkehr Richtung Nachhaltigkeit auf den Weg bringt: fünf mal weniger Flugverkehr ist gefordert – neben der deutlichen Verminderung der Fluglärmbelastung ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den Verbrauch von fossilen Treibstoffen – so sieht echter Klimaschutz aus!

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Staat und Demokratie https://www.umweltnetz.ch/content/staat-und-demokratie https://www.umweltnetz.ch/content/staat-und-demokratie#comments Fri, 01 Oct 2010 07:08:13 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=2051 Atomenergie, Monsterbau-Vorhaben wie etwa S21 und andere Monsterprojekte erfordern häufig den Einsatz polizeilicher Gewalt. Solche Vorhaben sind generell nicht demokratieverträglich (Stichwort Atomenergie, verbunden auch mit den Castor-Transporten) oder zeigen speziell in repräsentativen Demokratien wie etwa Deutschland einen erheblichen Mangel an „Demokratie von unten“. Auch wenn das politische System der Schweiz ebenfalls Frustration bewirken kann, wenn … „Staat und Demokratie“ weiterlesen

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Atomenergie, Monsterbau-Vorhaben wie etwa S21 und andere Monsterprojekte erfordern häufig den Einsatz polizeilicher Gewalt. Solche Vorhaben sind generell nicht demokratieverträglich (Stichwort Atomenergie, verbunden auch mit den Castor-Transporten) oder zeigen speziell in repräsentativen Demokratien wie etwa Deutschland einen erheblichen Mangel an „Demokratie von unten“. Auch wenn das politische System der Schweiz ebenfalls Frustration bewirken kann, wenn die reale Politik regelmässig Züge von Realsatire annimmt (beispielsweise die Stories rund um Bundesratsersatzwahlen), so zeigt doch die direkte Demokratie, dass der direkte Einbezug der Stimmberechtigten auch in Sachentscheide die mittlere Unzufriedenheit (und nur eine solche ist in einem Gemeinwesen relevant) optimieren kann.

Das Beispiel des Bauvorhabens für einen neuen Stuttgarter Tiefbahnhof zeigt die Problematik bestens. Direkte Demokratie ist sehr sehr langsam – es ist beispielsweise noch nicht sicher, ob die Demokratie Schweizerischen Zuschnitts in der Lage ist, in angemessener Zeit auf die Tatsache des Mensch gemachten Klimawandels zu reagieren; das bis anhin an den Tag gelegte Tempo in dieser Frage lässt definitiv daran zweifeln. Aber sie erlaubt und erfordert es, breit über eine Thematik zu diskutieren. Zwar häufen sich auch in der schweizerischen direkten Demokratie die knappen Entscheide – nach gewalteter breiter Diskussion ist es für die Beteiligten, selbst mit dem Recht, schlechte Verlierer zu sein, also sich weiter für das Anliegen einzusetzen, eher möglich, solche Entscheide zu akzeptieren, nicht zuletzt darum, weil die nächsten Entscheide bereits vor der Tür stehen. Gerade im Umweltbereich mit dem zwar unterdessen eingeschränkten Beschwerderecht der Umweltorganisationen bei grösseren Bauvorhaben besteht ein Ventil zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit von Bauvorhaben.

Ganz anders in repräsentativen Demokratien: wenn es der Exekutive gelingt, die eigenen Schäfchen hinter sich zu scharen, können Projekte sehr schnell bewilligt werden – selbst fachkompetente kritische Stimmen müssen nicht angehört und einbezogen werden. Oder wie es Heiner Monheim, Professor für Raumentwicklung und Landesplanung an der Universität Trier formuliert: „Normalerweise gibt es anfangs eine Problemanalyse und eine Alternativenprüfung. All das hat nicht statt gefunden. … Grossprojekte laufen ohne faire Analyse von Gegenargumenten und Fachkritik.“ (Interview in PublikForum Nr. 17/2010, zitiert in Sonnenseite). Es sei angemerkt: Professor Monheim ist ein Kritiker des Projekts „Stuttgart 21“, und dies als Befürworter des öffentlichen Verkehrs.

Nun, die Folge dieses Demokratiedefizits zeigen sich an Schlagzeilen wie „Erste Bäume unter Protest von Tausenden gefällt„. Symbolisch auch: die Baumfällaktion startete während der Nacht – scheuen da die Projektverantwortlichen vielleicht wegen ihres schlechten Gewissens das Tageslicht?

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Viel Geschrei – wenig Ertrag https://www.umweltnetz.ch/content/viel-geschrei-wenig-ertrag Sat, 25 Sep 2010 14:46:23 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=2042 Nach viel Geschrei der Politik im In- und Ausland wird immer klarer: um das Bankgeheimnis und die unversteuerten Vermögen in der Schweiz wurde sehr viel mehr Lärm gemacht, als es dem möglichen Ertrag entspricht. Das habe ich schon mehrmals festgehalten auf umweltnetz.ch. Politisch gewährte Freiheiten erfordern, wenn sie gesellschaftlich verträglich sein sollen, eine starke Regulation. … „Viel Geschrei – wenig Ertrag“ weiterlesen

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Nach viel Geschrei der Politik im In- und Ausland wird immer klarer: um das Bankgeheimnis und die unversteuerten Vermögen in der Schweiz wurde sehr viel mehr Lärm gemacht, als es dem möglichen Ertrag entspricht. Das habe ich schon mehrmals festgehalten auf umweltnetz.ch.

Politisch gewährte Freiheiten erfordern, wenn sie gesellschaftlich verträglich sein sollen, eine starke Regulation. Dies ist im Strombereich so, das ist im Strassenverkehr so, das ist auch beim Kapital- und Zahlungsverkehr so! Der Preis für die Freiheiten im Kapital- und Zahlungsverkehr ist das Risiko, dass Einwohnende eines Staates ihre Gelder in einem anderen Land parkieren – und so die Kapitalerträge dem einheimischen Fiskus vorenthalten. Entsprechende Schutzmechanismen wurden bei der Formulierungen der Freiheiten im Kapital- und Zahlungsverkehr schlicht vergessen. Insbesondere in Zeiten von Finanzmarktkrisen mit wachsenden staatlichen Defiziten wurden plötzlich einige Stimmen sehr laut, die diese „versteckten“ Gelder als Lösung aller staatlichen Finanzprobleme erachteten. Letztlich geht es darum, dass einige Staaten nicht mehr in der Lage sind, eine umfassende Sicherstellung der Steuergerechtigkeit – jede und jeder trägt entsprechend den eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten mit an den finanziellen Lasten der Allgemeinheit – zu gewährleisten. Sie sind also darauf angewiesen, dass andere Staaten einen Beitrag leisten an die Steuergerechtigkeit in einem anderen Land!

Es ist längst bekannt, dass der überwiegende Teil der Menschen durchschnittlich korrekt ist und nicht versucht, den Staat respektive die Allgemeinheit zu betrügen. Wie in allen Lebensbereiche – zum Vergleich der Öffentliche Verkehr mit der sogenannten Schwarzfahrerquote – gibt es einen minimalen Anteil von Menschen, die sich Leistungen erschleichen, etwa 2 Prozent beträgt eine solche Quote etwa (dieser erstaunlich tiefe Anteil hat neben einem guten Mass an Altruismus mit einer angeborenen Grundtugend zu tun: Menschen sind sich bewusst, dass die Strafen bei erkanntem Fehlverhalten schmerzhaft sind, und das will man lieber vermeiden). Es gibt keinen vernünftigen Grund, davon auszugehen, dass diese Quote bei den Steuern deutlich höher liegen könnte – denn Menschen wollen auch mit sich selber anständig sein und befolgen die goldene Regel der Ethik instinktiv! Selbst dann, wenn Finanzminister sehr laut schreien über diese schlimmen SteuerhinterzieherInnen: der mögliche Steuermehrertrag wird in der Regel in der Grössenordnung dieser zwei Prozent liegen!

Im Zusammenhang mit dem auch Tage nach der Ersatzwahl nicht bekannten definitiven Rücktrittsdatum von schon bald Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz wird davon ausgegangen, dass Herr Merz noch den Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Amt mitgestalten möchte. Dabei werden wieder einmal Zahlen genannt, die aufzeigen, dass schreiende Finanzminister, selbst wenn sie sich als Helden sehen, schlicht und einfach unfähig sind! Neben einer Einmalabgeltung für vergangene Jahre – es ist im übrigen rechtsstaatlich bedenklich, im Nachhinein solche Korrekturen vorzunehmen – wird davon ausgegangen, dass zukünftig 200 bis 300 Mio Franken (etwa 150 bis 225 Mio Euro) zusätzlich an jährlichen Steuereinnahmen in Deutschland wegen der Besteuerung der deutschen Vermögenserträge in der Schweiz entstehen. Im Jahre 2009 betrugen die Steuereinnahmen von Bund und Ländern 484 880 Mio. Euro; diese zusätzlichen Erträge aufgrund deutscher Vermögen in der Schweiz betragen 0.046 Prozent – damit ergibt sich nicht einmal eine gefühlte Verminderung der Defizite von Bund und Ländern! Es ist davon auszugehen, dass das zunehmende Misstrauen in den Staat etwa wegen des Verhalten des deutschen Staates als Hehler gestohlener Daten diesen Beitrag zur Steuergerechtigkeit überkompensieren wird!

Angesichts dieser nicht vorhandenen Relevanz deutscher Vermögenswerte in der Schweiz für den deutschen Finanzhaushalt ist für mich klar, dass ich gerade im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit wegen des kriminellen Verhaltens des deutschen Staates im Umgang mit gestohlenen vertraulichen Unternehmensdaten mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Volksabstimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen ein Nein in die Urne legen werde (und da es ja bekanntlich unheilige Allianzen nicht gibt – es gibt schliesslich auch keine „heiligen Allianzen“ – spielt es mir einmal mehr keine Rolle, ob mein Stimmverhalten zur gleichen Parole wie bei der SVP führt)! Aus dieser Sicht hat es überhaupt keine Bedeutung, ob dieses Abkommen noch in der Area von Bundesrat Merz oder erst unter Federführung seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers abgeschlossen wird.

P.S. Mein Nein lässt sich selbst dann nicht in ein Ja umwandeln, wenn die gefundene Regelung zwischen Deutschland und der Schweiz sachlich zweckmässig ist.

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Mehrheiten https://www.umweltnetz.ch/content/mehrheiten Sat, 03 Oct 2009 17:08:55 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=1058 Worin unterscheiden sich die demokratischen Systeme der Türkei und von Deutschland – beispielsweise im Mass der Verfälschung der Meinung der Stimmberechtigten. Während in der Türkei 46.6 % der Stimmen zu 62 % der Mandate führen, ist die Sache in Deutschland etwas weniger krass: mit einem Anteil von 48.4 % der Stimmenden ergeben sich immerhin „nur“ … „Mehrheiten“ weiterlesen

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Worin unterscheiden sich die demokratischen Systeme der Türkei und von Deutschland – beispielsweise im Mass der Verfälschung der Meinung der Stimmberechtigten. Während in der Türkei 46.6 % der Stimmen zu 62 % der Mandate führen, ist die Sache in Deutschland etwas weniger krass: mit einem Anteil von 48.4 % der Stimmenden ergeben sich immerhin „nur“ etwas mehr als 53 % der Mandate – Deutschland hat nach den Bundestags-Wahlen vom 27. September 2009 eine Regierung, die nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten hinter sich hat, aber trotzdem mit Mehrheit regieren kann. Eine ziemlich eigenartige Interpretation von Demokratie!

Ziemlich eigenartig ist bekanntlich auch die SVP. Persönlich halte ich nichts von der Volkswahl des Bundesrates – es ist für mich zweckmässiger, dass die Exekutive des Landes vom Parlament gewählt wird, also durch eine indirekte Volkswahl. Die Argumentation der SVP-Mehrheit an ihrem Parteikongress vom 3. Oktober 2009 beim Lancierungs-Beschluss zur Volkswahl-Initiative lässt mich allerdings einen Moment zögern: möglicherweise wäre die Volkswahl des Bundesrates die Chance für einen SVP-freien Bundesrat!

Die SVP hat sich mit ihrer Initiative für das Prinzip der Majorzwahl und damit gegen die Proporzwahl entschieden – unter anderem darum, weil die Proporz-Wahlen auch kleineren Parteien einen Sitz ermöglichen würde, also eine wählerInnen-gerechtere Sitzverteilung im Bundesrat bewirken würde. In der Tendenz gäbe dies weniger Sitze für den Klüngel SVP-CVP-FDP, dafür mehr Sitze für SP und Grüne.

Spannend, dass die SVP mit der Verhinderung der Sitze der SP und der Grünen argumentiert – wie diverse Exekutiv-Volkswahlen in Kantonen und Gemeinden zeigen, sind SVP-Kandidaten (die weibliche Form gibt es sehr selten) erstaunlich häufig chancenlos bei Majorzwahlen, obwohl die SVP im Parlament relativ grosse Fraktionen stellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre etwa Nationalrat Blocher vom Volk NICHT in den Bundesrat gewählt worden.

Gleichzeitig appelliert die SVP im Parlament regelmässig an die Konkordanz, welche in dieser Frage die Respektierung des freiwilligen Proporzes zu gewährleisten hätte.

Einmal mehr: eine konzise Argumentation ist von der SVP nicht zu erwarten – die laute Stimme des immer älter werdenden Autokraten Blocher ist die Windfahne der SVP, an welcher sich die politischen Aktivitäten dieser Partei ausrichten. Eigenartig, sehr eigenartig – ob dies dieser Partei wirklich gut tut? Eine SVP mit einem geringeren WählerInnen-Anteil wäre allerdings für die Schweiz sehr gut: dann müsste beispielsweise die SP endlich wieder mal etwas mehr Eigenständigkeit entwickeln, und könnte nicht länger die Parole „das Gegenteil der SVP“ beschliessen…

Ich bleib dabei: nein, das Geköch der SVP unterschreib ich nicht, und ich halte an der Forderung nach einer Regierungsreform fest!

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