Die Zeitschrift „The Economist“ veröffentlicht seit Jahren den Demokratie-Index. Russland unter Putin zeigt einen sehr steilen Abstieg. Noch 2006 wurde die Staatsform in Russland als „Hybridregime“ bezeichnet, 2011 kommt die Beurteilung von „The Economist“ zum Fazit: Autoritäres Regime. Die nachfolgende Grafik zeichnet dieses Weg zur Diktatur nach (zu beachten ist: die maximal mögliche Punktzahl beträgt 10 – an der Spitze der Rangliste steht Norwegen mit 9.8 Punkten, die Schweiz folgt auf Platz 7 mit 9.09 Punkten).
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?> Tagen werden Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa unter erbärmlichen und erniedrigenden Bedingungen vom russischen Staat willkürlich festgehalten. In keinem demokratischen Rechtsstaat würde das so genannnte Punk-Gebet von Pussy Riot als Blasphemie betrachtet, sondern als politische Meinungsäusserung (ob es sich dabei um Kunst handelt, steht nicht zur Debatte). Einige junge Frauen haben sich erlaubt, das nach wie vor von Männern dominierte Russland die mehr als unterwürfigen Kirchenvertreter (ebenfalls Männer) aus politischer Sicht zu kritisieren. Die Mitglieder von Pussy Riot haben damit die nicht-demokratischen Strukturen mit nachweislich diktatorischem Charakter kritisiert – jeder demokratische Rechtsstaat hat solche Kritik mit dem Bezug zur Meinungsäusserungsfreiheit zu schützen und somit zuzulassen.
Es gibt noch schlimmere Gefängnisse als in Russland, es gibt Staaten mit noch massiv mehr Willkür, bis zur Tötung kritischer Menschen. 2011 lebten fast 38 % Menschen auf diesem Planeten in einem autoritären Regime – Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa stehen symbolisch für die Opfer dieser Diktaturen!
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Verhalten der juristischen Justiz gegen die Pussy Riot-Mitglieder berechtigterweise kritisiert; der russische Diktator Putin hat als Antwort darauf gelogen, indem er behauptete, es habe auch antisemitische Handlungen der Bandmitglieder gegeben!
Die Schweiz als demokratischer Rechtsstaat kann und darf das Verhalten des russischen Staates und der russischen Justiz nicht akzeptieren. Die Schweiz hat zum Beispiel wirtschaftspolitische Sanktionen zu ergreifen.
Nachtrag 26. April 2013
Die Diktatur Russland hat einmal mehr zugeschlagen – die Anti-Rechtsstaat- und Diktatur-„Richterin“ Lidia Jakowlewa hat die ungerechtfertigte Inhaftierung von Nadeschda Tolokonnikowa nicht aufgehoben. Die Begründung illustriert den Willkürcharakter: Nadeschda Tolokonnikowa zeige keine Reue – allerdings brauchte es dazu überhaupt einen Straftatbestand, und dieser besteht nachweislich nicht. Nadeschda Tolokonnikowa habe zudem gegen „Regeln“ des Gefängnisses verstossen – bekanntlich sind auch diese Regeln Willkür, genauso wie auch der Verstoss gegen diese Regeln willkürlich beurteilt wird. Es braucht dringend offizielle Proteste von VertreterInnen demokratischer Rechtsstaaten gegen diese Willkürentscheide der russischen Diktatur.
Nachtrag 31.12.2013: wer nicht korrekt angeklagt/verurteilt und somit illegalerweise im Gefängnis festgehalten wurde, braucht keine Amnestie, sondern einen demokratischen Rechtsstaat. Das russische Amnestiegesetz ist offensichtliche Willkür. Obwohl sich die Pussy Riot-Mitglieder nicht mehr in der Gewalt des russischen Willkürstaates befinden, läuft dieser Zähler weiterhin.
Erste Version: 19. November 2012
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Abgesehen davon, dass die erste Aussage von Herrn Seibt widersprüchlich ist – dass er sich mit der „Weltwoche“ beschäftigt, bestätigt ja gerade die Relevanz dieses unsäglichen Druckerzeugnisses – gilt auch hier der Satz von Daniel Patrick Moynihan: „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“. Medien sind nun mal Instrumente der Meinungsbildung – das Schaffen von Fakten gehört ganz klar nicht zum gesellschaftlichen „Leistungsauftrag“ an Medien. Mit dem Anspruch auf Faktentreue“ der Weltwoche will Herrn Köppel absichtlich die Meinungsäusserungsfreiheit missverstehen. Das kommt allerdings nicht gut!
Ein Zitat aus den Aussagen von Herr Köppel „Sie [die Journalisten] sind … für den Atomausstieg und gegen den menschgemachten Klimawandel, wobei sich die … beiden Ansätze widersprechen, was aber keine Rolle spielt, weil es die Mehrheit ähnlich sieht und deshalb nicht so genau hinschaut.“
Nach-nuklear und nach-fossil: heute beginnen!: so habe ich am 19. März 2011, wenige Tage nach den GAUs in Fukushima, meine persönliche Meinungsäusserung dargestellt und mit einem stabilen Zahlengerüst ein entsprechendes Szenario dargelegt. Ich habe genau hingeschaut, ich habe seither meine Ueberlegungen regelmässig überprüft und mit Aussagen anderer Fachleute verglichen. Da es mindestens ein plausibles, zwar ambitiöses aber realisierbares Szenario auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft gibt, welches sowohl den Ausstieg aus der Atomenergie als auch aus den fossilen Energien mit einschliesst, kann es keinesfalls als Fakt gelten, dass sich Atomausstieg und Klimaschutz widersprechen. Die Meinung vom Widerspruch zwischen Atomausstieg und Klimaschutz vertreten einige $VP-PolitikerInnen, einige davon wie etwa der Zürcher Baudirektor Markus Kägi leider an entscheidrelevanter Stelle.
Bei den ebenfalls von Herrn Köppel zitierten Beispielen „Fall Sozialamt Zürich„, „Fall Zuppiger„, „Fall Blocher“ (den Herr Köppel nach wie vor tatsachenwidrig als „Fall Hildebrand“ bezeichnet) ist darauf hinzuweisen, dass die Sicht von Herrn Köppel eine sehr einseitige ist – diese Beispiele hätten nachhaltiger für alle Beteiligten im Rahmen der demokratisch beschlossenen Rechtsordnung abgehandelt werden können. Dies wurde durch das Holzhammermedium Weltwoche nachweislich verunmöglicht.
Nein, Herr Köppel ist nicht faktenorientiert, und er missbraucht die Meinungsäusserungsfreiheit in erheblichem Umfang.
Warum soll die Öffentlichkeit Constantin Seibst mehr trauen als Roger Köppel?
Unter anderem darum, weil Herr Köppel Antidemokrat ist. Herrn Köppel zitiert in seinem Beitrag Bren Bradlee, den früheren Chefredaktor der „Washington Post“. Dieser soll gesagt haben: „Glauben Sie nie, was Ihnen Ihre Regierung sagt„. Es ist festzuhalten, dass auch in der Politik nicht um Glauben geht, sondern um gesellschaftsrelevante Entscheidungen, die die Wirklichkeit beeinflussen. Regierungen sind von der Mehrheit der Stimmberechtigten gewählt worden. In der Schweiz funktionieren Regierungen nach dem Konkordanz-Prinzip – die Regierung besteht aus VertreterInnen vieler Parteien, die jede für sich nicht mehrheitsfähig ist – ausgerechnet bei einer solchen Fragestellung einen USA-bezogenen Spruch zu verwenden, ist ein weiterer Beleg für die Faktenferne der Weltwoche resp. von Herrn Köppel. Wer diesen nach dem Majorsystem gewählten Regierungen nicht traut, stellt sich letztlich gegen das demokratische System!
Braucht es so etwas wie Demokratie- und MeinungsäusserungsschiedsrichterInnen? Nicht nur am Montag nach einem Fussballsonntag, an dem ein „Lame Duck“-Schiedsrichter im Spiel FC Basel gegen GC Zürich mindestens zwei, eher sogar drei Tore wegen gravierender Fehlentscheide anerkannt hat, was einmal mehr den Verdacht nach manipulativen Eingriffen in die Fussballmeisterschaft nicht unmöglich erscheinen lässt, ist die Antwort einfach: NEIN. Aber es braucht eine massive Qualitätssteigerung bei den Medien, es braucht die Verpflichtung auf Rechtsstaat und Demokratie, und es braucht vor allem eine absolute Transparenz. Und es braucht die absolute Verpflichtung auf den Leistungsauftrag „Meinungsbildung“ – im Wissen darum, dass vielfach Fakten durch erhebliche Subjektivitäts-Filter betrachtet werden.
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Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein zentraler Pfeiler der Demokratie, auch wenn dabei der Satz „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“ von Daniel Patrick Moynihan zu beachten ist. Frau Rickli hat – nicht in ihrer Funktion als von ihrer Kundschaft gewählte Vertreterin im Nationalrat – eine Äusserung zum Anteil von Menschen mit Deutschland als „Herkunftsort“ an der aktuellen CH-Wohnbevölkerung von sich gegeben. Möglicherweise war diese Äusserung missverständlich, möglicherweise wurde sie mit oder ohne Vorsatz falsch verstanden. Da nicht geklärt ist, ob es sich bei den Aussagen von Frau Rickli um eigene oder tatsächliche „Fakten“ handelt, und unabhängig von der Überlegung, ob es sich bei der $VP tatsächlich um eine demokratische Partei handelt, und erst recht unabhängig davon, ob ich mit dieser Äusserung einverstanden bin, nehme ich der Einfachheit halber an, dass es sich dabei um eine Äusserung handelt, die tatsächlich durch die Meinungsäusserungsfreiheit abgedeckt ist.
Der Markt ist nicht demokratisch, sondern konkurrenzorientiert. Es wird deshalb bereits darüber berichtet, dass der Arbeitgeber von Frau Rickli – das Medienunternehmen Goldbach Group – einerseits wegen ArbeitnehmerInnen mit deutschem Pass, andererseits wegen KundInnen aus Deutschland wegen der Äusserungen von Frau Rickli unter Druck kommen könnte. Andererseits ist der gleiche Arbeitgeber froh, dass sich Frau Rickli als Lobbyistin gegen das öffentliche Schweizer Fernsehen stellt – weil geknebelte öffentliche Medien den privaten Medien mehr Raum und damit grösseren Profit geben. Oder anders: die Öffentlichkeit weiss nicht, ob es sich bei den Aussagen von Frau Rickli zur Geschäftspraxis der öffentlichen Medien um eine tatsächlich medienpolitische Position der $VP handelt oder ob es dabei ausschliesslich um die Interessen des Arbeitsgebers Goldbach Group geht. Dies ist allerdings nicht unerheblich: es geht entweder um eine demokratie- und damit gesellschaftsorientierte Position oder eben um eine marktwirtschaftliche Position. Beide Positionen sind möglich, können aber aus zwingenden Gründen gar nicht identisch sein – nicht unerheblich in der Informationsgesellschaft, nicht unerheblich im Wissen um das Manipulationspotential der Medien, siehe Weltwoche oder BaZ.
In einer Demokratie sind beide Vorgänge unerwünscht: die Meinungsäusserungsfreiheit hat Auswirkungen auf die Wahlchancen von Frau Rickli zu haben, nicht aber auf die Reputation des Arbeitsgebers. Andererseits ist es ebenso unerwünscht, dass sich ein Arbeitgeber unternehmerische Vorteile aus dem politischen Mandat einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers verspricht. Da das Beispiel von Frau Rickli exemplarisch ist für viele Parlamentarierinnen: auch für die Demokratie-Arbeit braucht es ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle!
Einen anderen Weg will offenbar die UBS gehen: die kauft sich kurzerhand willfährige Parteien! Sie will Parteien finanziell unterstützen, allerdings nur, wenn sich diese auf einen willkürlich von der UBS vorgegeben Forderungskatalog verpflichten. Klar ist auch hier: jene Parteien, die dieses Angebot annehmen, sind keine politisch relevanten Gremien mehr, sondern Teil der PR-Agentur einer Bank. Es geht nicht mehr um Demokratie, sondern um Unternehmensvorteile.
Es gibt eine simple Alternative: die UBS soll diese Gelder als Steuern an den Staat überweisen, und dafür wird endlich die öffentliche und transparente Parteienfinanzierung eingeführt.
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Eine bereits länger dauernde analytische Beobachtung der diversen Kommentare zeigt verschiedenes:
Sowohl die Verantwortlichen für das Internet-Medium als auch die Mehrheit der NutzerInnen sind nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass diese maximal 400 Zeichen pro Kommentar zweckmässig eingesetzt werden. Zweckloser Populismus und sinnentleerte Polemik dominieren derzeit die Sparte Internet-Kommentare. Da gibts nur eines: diese Kommentarfunktionen sind bei den Online-Medien so schnell als möglich abzuschaffen.
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Derartige Entscheide sollten alle jene, die einmal mehr wie der Preisüberwacher Stefan Meierhans billig nicht von günstig unterscheiden können, mit grosser Intensität durchgehen, bevor sie in ausschliesslich dümmlicher populistischer Mache auf die unpopuläre Firma Billag losgehen.
Medienfreiheit sei es, auf der Rückseite von Inseraten die News von gestern auf das Altpapier von morgen zu drucken (siehe hier). Redaktionen grösserer Zeitungen behaupten immer wieder, unabhängig von ihren Finanzierungsquellen (den Inseraten) und ihren VerlegerInnen operieren zu können. Auch wenn die Medien immer mehr zu Oligopolen werden, mit den Zeiten des Internets ist trotz den seichten Weiten des Infotainments und den den Artikeln angegliederten Kommentar-Stammtischen durchaus eine gewisse Oeffentlichkeit und Offenheit gegeben, mit all den Aspekten der Käuflichkeit der Medien. Immer wieder verblüffen Medienschaffende mit kritischen und objektiven „Geschichten“ – und die Vermutung bestätigt sich, dass die „Wahrheit“ häufig „links“ ist, weil sie eben gegen die rechtspopulistischen Stammtische mit ihren Banal- und SVP-Weisheiten zu bestehen hat.
Es ist daher von einer demokratiepolitisch grossen Bedeutung, dass mindestens einzelne Medien in grösserem Umfang weder durch den Staat noch durch die Wirtschaft (via Werbung/Sponsoring) finanziert werden, sondern direkt durch die MedienkonsumentInnen. Also weder Steuern noch Werbe-/Sponsoring-Gelder sind gefordert, sondern die (Konzessions-)Beiträge der MedienkonsumentInnen! Damit eben möglichst selten unsauberes Sponsoring vorkommt wie oben beschrieben (und nicht zufällig dürfte dies den TCS betreffen!).
Dass das Eintreiben dieser Gebühren durch die Billag mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, versteht sich von selbst. Wie gross dieser Betrag sein darf, hat dabei nicht der Preisüberwacher oder Bye Bye Billag zu beurteilen, sondern schlicht der Markt. Wenn weder der Staat via Steuern noch die Wirtschaft via Werbung/Sponsoring die Konzessionsgebühren finanziert, muss dazu ein privatwirtschaftliches Unternehmen her – Option wäre noch eine gemeinwirtschaftliche Stiftung, welche keinen Gewinn erwirtschaften muss. Offenbar hat die Billag in mindestens einem Ausschreibungsverfahren die wirtschaftlich günstigste Offerte zur Erhebung der Gebühren eingereicht – darum sind die Worte des Preisüberwachers oder von Bye Bye Billag in dieser Frage nichts als dummes Geschwätz.
Wer die Billag abschaffen will, gefährdet letztlich die Medienfreiheit – und postuliert die Käuflichkeit der Medien. Und dies ist noch keiner Demokratie gut bekommen!
Darum: bevor an der Billag gesägt wird: zuerst einmal nachdenken über die Rolle und den Stellenwert der Medienfreiheit für die Demokratie!
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