Die gesamte Menschheit verbraucht deutlich mehr vom Planeten Erde, als ihr zur Verfügung steht. Besonders gross sind die ökologischen Fussabdrücke der Menschen, die in den reichen Ländern von Europa und Nordamerika wohnen. Würden sich alle Menschen so verhalten wie die Europäerinnen und NordamerikanerInnen, brauchte es mindestens zwei weitere Erden. Angesichts der massiv übergrossen ökologischen Fussabdrücke der in den «reichen» Ländern lebenden Menschen ist eine nachhaltige Entwicklung derzeit nicht gegeben – es ist also derzeit nicht gewährleistet, dass anderen Menschen auf diesem Planeten, dass nachfolgenden Generationen ein gutes Leben auf der Erde ermöglicht werden kann. Suffizienz – «Dörfs es bitzeli weniger sii?» – gilt als handlungsleitendes Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, zusammen mit den Prinzipien Effizienz und Konsistenz.
Das aktuelle Wirtschaftssystem wird in der Regel als zwar unvollständiges, aber doch akzeptables Marktsystem verstanden. Dieses Marktsystem war nicht in der Lage, die erhebliche Vergrösserung der ökologischen Fussabdrücke zu verhindern – wer also meint, derartige Fragestellungen ausschliesslich mit «Markt» anzugehen, leidet an «Marktitis».
Herr Aiolfi macht sich Gedanken zu freiwilliger und verordneter Suffizienz, und sieht – aus lauter Denkfaulheit – bereits den Plan einer Diktatur hinter den allerersten Suffizienzüberlegungen (Denkfaulheit, weil gerade die geschmähten «Suffizenzler» bereits sehr viel Gedankenarbeit investiert haben, wie Suffizienz gesellschaftlich verantwortbar umgesetzt werden kann, und Herr Aiolfi diese Bemühungen nicht zur Kenntnis nehmen will). Herr Aiolfi bezeichnet den Preis als «ebenso elegantes wie effizientes Instrument, um Bedürfnisse und knappe Ressourcen aufeinander abzustimmen».
Wenn denn die Preise Ausdruck der vollen, der tatsächlichen Kosten eines Marktangebotes wären, dann ist Herrn Aiolfi uneingeschränkt zuzustimmen. Nur ist es leider eben auch die Redaktion NZZ-Wirtschaft, die regelmässig gegen die Kostenwahrheit von Gütern und Dienstleistungen anschreibt!
Einige Beispiele dazu, bei denen die NZZ Gegenpositionen vertritt:
Die Redaktion NZZ-Wirtschaft plädiert für einen Markt mit lügenden Preisen. Ein solcher Markt kann aber genau das nicht leisten, was Herrn Aiolfi anstrebt, nämlich Preise, die «ebenso elegant wie effiziente Bedürfnisse und knappe Ressourcen aufeinander abstimmen»! Da muss sich nicht nur die NZZ irgendwann mal entscheiden, da muss sich auf globaler Basis die Menschheit darauf verständigen, mit welchen Instrumenten sie eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben will. Aufgrund langjähriger Erfahrungen meine ich, dass es sowohl den Markt mit umfassend wahren Kosten als auch (zusammen mit Effizienz und Konsistenz) die Suffizienz als handlungsleitendes Prinzip der nachhaltigen Entwicklung braucht.
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Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein zentraler Pfeiler der Demokratie, auch wenn dabei der Satz „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“ von Daniel Patrick Moynihan zu beachten ist. Frau Rickli hat – nicht in ihrer Funktion als von ihrer Kundschaft gewählte Vertreterin im Nationalrat – eine Äusserung zum Anteil von Menschen mit Deutschland als „Herkunftsort“ an der aktuellen CH-Wohnbevölkerung von sich gegeben. Möglicherweise war diese Äusserung missverständlich, möglicherweise wurde sie mit oder ohne Vorsatz falsch verstanden. Da nicht geklärt ist, ob es sich bei den Aussagen von Frau Rickli um eigene oder tatsächliche „Fakten“ handelt, und unabhängig von der Überlegung, ob es sich bei der $VP tatsächlich um eine demokratische Partei handelt, und erst recht unabhängig davon, ob ich mit dieser Äusserung einverstanden bin, nehme ich der Einfachheit halber an, dass es sich dabei um eine Äusserung handelt, die tatsächlich durch die Meinungsäusserungsfreiheit abgedeckt ist.
Der Markt ist nicht demokratisch, sondern konkurrenzorientiert. Es wird deshalb bereits darüber berichtet, dass der Arbeitgeber von Frau Rickli – das Medienunternehmen Goldbach Group – einerseits wegen ArbeitnehmerInnen mit deutschem Pass, andererseits wegen KundInnen aus Deutschland wegen der Äusserungen von Frau Rickli unter Druck kommen könnte. Andererseits ist der gleiche Arbeitgeber froh, dass sich Frau Rickli als Lobbyistin gegen das öffentliche Schweizer Fernsehen stellt – weil geknebelte öffentliche Medien den privaten Medien mehr Raum und damit grösseren Profit geben. Oder anders: die Öffentlichkeit weiss nicht, ob es sich bei den Aussagen von Frau Rickli zur Geschäftspraxis der öffentlichen Medien um eine tatsächlich medienpolitische Position der $VP handelt oder ob es dabei ausschliesslich um die Interessen des Arbeitsgebers Goldbach Group geht. Dies ist allerdings nicht unerheblich: es geht entweder um eine demokratie- und damit gesellschaftsorientierte Position oder eben um eine marktwirtschaftliche Position. Beide Positionen sind möglich, können aber aus zwingenden Gründen gar nicht identisch sein – nicht unerheblich in der Informationsgesellschaft, nicht unerheblich im Wissen um das Manipulationspotential der Medien, siehe Weltwoche oder BaZ.
In einer Demokratie sind beide Vorgänge unerwünscht: die Meinungsäusserungsfreiheit hat Auswirkungen auf die Wahlchancen von Frau Rickli zu haben, nicht aber auf die Reputation des Arbeitsgebers. Andererseits ist es ebenso unerwünscht, dass sich ein Arbeitgeber unternehmerische Vorteile aus dem politischen Mandat einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers verspricht. Da das Beispiel von Frau Rickli exemplarisch ist für viele Parlamentarierinnen: auch für die Demokratie-Arbeit braucht es ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle!
Einen anderen Weg will offenbar die UBS gehen: die kauft sich kurzerhand willfährige Parteien! Sie will Parteien finanziell unterstützen, allerdings nur, wenn sich diese auf einen willkürlich von der UBS vorgegeben Forderungskatalog verpflichten. Klar ist auch hier: jene Parteien, die dieses Angebot annehmen, sind keine politisch relevanten Gremien mehr, sondern Teil der PR-Agentur einer Bank. Es geht nicht mehr um Demokratie, sondern um Unternehmensvorteile.
Es gibt eine simple Alternative: die UBS soll diese Gelder als Steuern an den Staat überweisen, und dafür wird endlich die öffentliche und transparente Parteienfinanzierung eingeführt.
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Nicht ohne Grund sind Medien wie der Tagesanzeiger, Radio 24 und TELE TOP die Auftraggeber solcher Studien, die noch unseriöser sind als Gratiszeitungs-Horoskope. Absicht ist es nämlich, die Wahlkampf-Mittel zu beeinflussen. Weil nämlich gleichzeitig suggeriert wird, die Regierungsrats-KandidatInnen sein zu unbekannt – oder anders: die Prognose ist eine Bekanntsheitsrangliste. Und nach Marktgesetzen kann man Bekanntheit kaufen, also gemäss den MarktforscherInnen auch den Wahlerfolg. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit werden die weniger bekannten KandidatInnen in den nächsten Wochen vermehrt in den diversen Werbeformaten anzutreffen sein. Nun, die SVP ist mit Sicherheit finanzkräftiger als die Grünen – mit der Meldung vom 1.2.2011 haben die Medien dafür gesorgt, dass die SVP weiss, was sie zu tun hat – und die Grünen werden sich abstrampeln, um doch noch einige Werbefranken mehr zusammenzubringen.
Letztlich geht es also bei Wahlen nicht um Inhalte oder um Positionen, auch Lösungsansätze sind nicht gefragt – Politik ist und bleibt ein Markt – weil selbst in einer Demokratie die Wählenden käuflich sind.
Oder anders: statt einer Scheinprognose würden die Medien doch viel einfacher gerade ihre Vorschläge veröffentlichen, wie viel Werbegelder die einzelnen Parteien ausgeben sollten.
Diese Transparenz würde sicher dazu beitragen, das Demokratie-Rating der Schweiz zu verbessern!
Nachtrag 21. März 2011, also weniger als 2 Wochen vor dem Wahltermin
Offenbar haben die Medien noch zu wenig Werbe-Aufträge von den KandidatInnen bekommen: auch durch die Wiederholung wird die Scheinprognose zur Majorzwahl in den Zürcher Regierungsrat nicht besser! Tages-Anzeiger, Tele Top und Radio 24 machen knapp zwei Wochen vor der Auszählung nochmals Ergebnisse einer Befragung zu den Zürcher Regierungsratswahlen publik, einmal mehr ohne die Publikation der den Befragten gestellten Frage, ohne Berücksichtigung der Eigenheiten des Proporzwahlverfahrens. Auch wenn es erfreulich wäre (auch im Hinblick auf die Grossmachtwahn-Allüren der SVP), wenn der bisherige und als Bau- und Energiedirektor unbrauchbare bisherige SVP-Regierungsrat und Atom-Turbo Markus Kägi abgewählt und stattdessen Martin Graf von den Grüne gewählt wird, ist klar, was die Publikation dieser unsinnigen Prognose will: sowohl Grüne wie SVP sollen dazu gebracht werden, für den Endspurt nochmals Geld in die Hand zu nehmen – die SVP, um den vorausgesagten Misserfolg abzuwenden, die Grünen, um den offenbar möglichen Wahlerfolg sicherzustellen.
Der Fall ist klar: ausgezählt werden die bis am Sonntag, 3. April 2011 in den Auszähllokalen der Städte und Gemeinden vorliegenden Wahlzettel (in einzelnen Gemeinden sind die Urnen bis 10 Uhr, in anderen bis 12 Uhr geöffnet) – per Telefon wie bei Umfragen ist die Wahlteilnahme nicht möglich! Also: Wahlzettel ausfüllen, zum Beispiel anhand meiner Wahlempfehlung, dabei auch die Kantonsratswahlen nicht vergessen, richtig einpacken und so rasch als möglich in den Briefkasten – oder spätestens am 3. April persönlich bei einer Wahlurne abgeben. Denn: erst dann wird entschieden, ob Herr Kägi tatsächlich abgewählt und neu Martin Graf gewählt ist – oder ob alles nochmals ganz anders ist!
Erste Fassung 1.2.2011
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Kommunikationsinfrastrukturen gehören in der Wissensgesellschaft zu den zentralen Elementen. Deshalb haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 11. März 2007 der Erstellung eines stadtweiten Glasfaser-Kommunikationsnetzes mit rund 65 % Ja-Stimmen beschlossen. Damit haben die Stimmberechtigten bestätigt, dass derartige Infrastrukturen unter öffentliche und demokratische Kontrolle gehören.
Die Firma Swisscom, eine AG mit einer Beteiligung des Bundes (und damit der direkten demokratischen Kontrolle entzogen), respektiert diesen eindeutigen Entscheid der Stimmberechtigten nicht. Sie beansprucht Marktdominanz – und verlangt gegen jede technische und ökonomische Vernunft eine „eigene“ Glasfaser. Die Swisscom hat bereits den schwächlichen Marktregulator, die ComCom dazu genötigt, der absurden und dümmstmöglichen 4-Faser-Lösung zuzustimmen. Und es geht weiter: jetzt wurde auch die Stadt Zürich erpresst und genötigt, diesem Unsinn zuzustimmen, damit die Stadt Zürich überhaupt den Volksentscheid umsetzen kann.
Diese Lösung ist absolut blödsinnig, weil damit wesentlich mehr Ressourcen verwendet werden müssen (bekanntlich ist Wirtschaftsliberalisierung nicht nachhaltig). Zudem kann zukünftig ein private AG, welche jederzeit ins Ausland veräussert werden kann, über die Infrastruktur der grössten Schweizer Stadt und des Wirtschaftszentrums der Schweiz veto-mässig mitbestimmen – damit wurde das demokratische Mitbestimmungsrecht der Stimmberechtigten schlicht abgeschafft.
Zukünftig wird es also in jedem Haushalt vier Glasfaser-Steckdosen geben. Dies führt dazu, dass jeder Wechsel eines Diensteanbieters z.B. für den Internet-Zugang mit grosser Wahrscheinlichkeit neue Endgeräte auf KonsumentInnen-Seite braucht, da zumindest die Swisscom wegen ihrer eigenen Faser proprietäre Standards durchsetzen kann (analog zu den codierten Settop-Boxen). Dies schränkt einerseits die Wahlfreiheit ein, andererseits ist damit ein massiver Ressourcen-Mehrverbrauch für die unzähligen zusätzlichen Anschlussgeräte verbunden – wie das Beispiel Settop-Boxen zeigt, geht auf diese Art zum Beispiel die Energieeffizienz der Endgeräte schlicht vergessen.
Gerade auch die Demokratisierung des Kommunikationsnetzes verlangt, dass nicht mehr die Diensteanbieter bestimmen, wie der Zugang zum Netz erfolgt, sondern dass auch die Anschlussbestimmungen durch die NachfragerInnen bestimmt ist. Wettbewerb macht auf Ebene DiensteanbieterInnen allenfalls Sinn (ich bezweifle angesichts der Entwicklung im Telefonie-Markt auch dies), dieser Wettbewerb hat aber nichts verloren auf der Leitungsebene zu den KundInnen, sondern hat sich auf die Schnittstelle in den Netzwerkknoten zu beschränken.
Aus dem Entscheid der Stimmberechtigten vom 11. März 2007 ergibt sich klar: das Glasfasernetz in der Stadt Zürich wird durch das ewz erstellt – die Swisscom hat dabei nichts zu suchen. Das, was derzeit die Swisscom tut mit ihren Nötigungen und Erpressungen , kann nur noch als Wirtschaftskriminalität bezeichnet werden.
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Irgendwann kam jemand auf die blöde Idee, dass sich klassische Monopolsituationen für den Markt, also Konkurrenz im Interesse der Gierigen, eignen könnte. Einen Stromanschluss braucht jedes Haus, jede Wohnung, einen Kommunikationsanschluss trotz Handy-Zeitalter auch. Ebenso sind Wasser- und Abwasseranschlüsse erforderlich. Dahinter stehen teure Infrastrukturen. Es ist offensichtlich, dass es weder volks- noch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, solche feinverästelten Netze mehrfach in jedes Haus, in jede Wohnung, in jedes Büro zu führen.
Bei der Diskussion um Glasfaserleitungen ist diese Vernunft abhanden gekommen – da wollen sich wieder einmal trötzelnde Unternehmensbosse mit satten Boni gegen die öffentlichen Interessen und die Anliegen der KonsumentInnen durchsetzen. Der absurde Infrastruktur-Wettbewerb soll bis ins Wohnzimmer hinein stattfinden: werden vier Glasfasern in jedes Haus gezogen, heisst dies, dass vier hausinterne parallele Kommunikationsinfrastrukturen aufgebaut werden. Es braucht die jeweiligen Endgeräte zur Umsetzung des Lichtleitersignals auf die hausinternen Leitungssysteme, und dies viermal: es könnte ja sein, dass die MieterInnen eines Hauses all die unterschiedlichen Konkurrenzangebote nutzen wollen. Wenn von den Unternehmen behauptet wird, man verzichte auf den parallelen Bau von Glasfasernetzen, so ist dies nur zum Teil richtig – dass man sich auf gemeinsame Steckertypen hat einigen können, zeigt, wie absurd dieser Infrastrukturwettbewerb ist.
Eine der Nebenfolgen dieser unsinnigen Marktkonkurrenz: in immer mehr Bereichen müssen sich die KonsumentInnen Gedanken darüber machen, welches wohl das für sie passendste Angebot ist. Abgesehen von allfälligen Marketingaktionen ist die Situation klar: da sämtliche MitbewerberInnen letztlich sehr ähnliche Kosten haben, unterscheiden sich unter dem Strich die einzelnen Angebote nur geringfügig – und es geht beim ganz normalen Konsum dieser Dienstleistungen über sehr kleine Geldbeträge. Selbst Menschen, die grundsätzlich mit dem aktuell genutzten Angebot zufrieden sind, werden durch diesen Marktirrsinn gezwungen, ihre geistige Kapazität für unsinnige Produktevergleiche zu nutzen – der Markt will offenbar die Menschen daran hindern, sich mit den realen Fragestellungen des Alltags und der Zukunft zu beschäftigen: jede Sekunde, die rund um Entscheide zwischen Konkurrenzangeboten benötigt wird, fehlt beispielsweise bei der Umsetzung von Kliamschutzmassnahmen im persönlichen Bereich! Es ist geradezu lächerlich, wie etwa KonsumentInnenzeitschriften diese minimalen Differenzen mit hochgradig unvollständigen Kostenvergleichen hochjubeln.
Vergessen gehen etwa ökologische und soziale Kriterien. Beim Strom beispielsweise ist die Produktionsweise des Stroms zentral für die ökologischen Auswirkungen des Stromverbrauchs – es gibt ausreichend Beispiele, die zeigen, dass wenige Zehntelsrappen mehr pro Kilowattstunde zu einer deutlichen Oekologisierung des Stromkonsums führen können, weil dadurch der Wechsel vom fragwürdigen Atomstrom zu Strom aus erneuerbaren Quellen stattfindet. Auch soziale Aspekte können beachtliche Auswirkungen auf die Preisgestaltung haben, die Imageschwierigkeiten von Cablecom oder die Selbsttötungs-Serie bei France Télécom wegen verschlechtertem Betriebsklima als Hinweise.
Es ist zu hoffen, dass gerade auch bei den KonsumentInnen und PolitikerInnen endlich eine Neubeurteilung der Situation erfolgt – und der Markt auf sinnvolle und notwendige Bereiche reduziert wird. Es gibt erste Anzeichen: Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben beispielsweise entschieden, das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich nicht aus der Stadtverwaltung auszugliedern. Nicht nur Marktlogik soll das ewz beeinflussen, sondern zuerst die übergeordneten (energie-)politischen Zielsetzungen. Darum bietet beispielsweise das ewz als Standardprodukt Ökostrom an – wer andere Qualitäten will, muss selber aktiv werden, wer damit zufrieden ist, muss sich nicht darum kümmern.
Vier Glasfasern sind also letztlich deutlich weniger als nur eine Glasfaser!
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Diese Gewinnmaximierung ist bei der Telekom-Infrastruktur nur möglich, wenn beispielsweise für die Benutzung der Infrastruktur nicht von den volkswirtschaftlichen Folgekosten ausgegangen wird. Beispielsweise sind im Boden verlegte Kabel gewissen Abnutzungswirkungen ausgesetzt, sie haben eine beschränkte Lebensdauer. Wenn nun die Benutzungskosten diesen Abnutzungseffekt ungenügend berücksichtigen, erfolgt letztlich ein Substanzverzehr. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es erforderlich, dass die Ersatzinvestition am Ende der Lebensdauer eines solchen Kabels durch die Nutzungserträge während der Lebensdauer mindestens finanziert ist – die Werterhaltung darf keine Neumittel erfordern.
Wenn nun die Wettbewerbskommission zu tiefe Nutzungsgebühren für Mitbewerber ansetzt, verletzt sie in erheblichem Mass den Grundsatz der Nachhaltigkeit – da werden von der Oeffentlichkeit eingeschossene Investitionsmittel zu Schundkonditionen an Private verscherbelt. Derartige Geschäftspraktiken sind unseriös und gehen zu Lasten der Gesellschaft – die Marktpraxis, welche durch die Wettbewerbskommission erzwungen wird, ist nicht nachhaltig und damit verfassungswidrig!
Gleichzeitig will die Wettbewerbskommission auch einen Infrastrukturwettbewerb erzwingen – die Kabel, egal ob in Kupfer oder Glasfaser, sollen mehrfach zu den Telekom-KonsumentInnen geführt werden. Dadurch entstehen erstens übermässige Kosten, welche auf jeden Fall durch die Volkswirtschaft bezahlt werden müssen und zweitens wird übermässiger Ressourcenverschleiss betrieben (dass die Bauarbeiten für die Installation der zusätzlichen Kabelkanäle in der Stadt Zürich schon fast grundsätzlich auf Velostreifen stattfindet, rundet das Bild der ressourcenverschleissenden nicht-nachhaltigen privatisierten Telekomindustrie bestens ab).
Der Fall ist klar: wie das Stromnetz gehören Telekom-Infrastrukturen als natürliche Monopole zwingend unter die demokratische Kontrolle der Gesellschaft. Ebenso ist ein Infrastruktur-Wettbewerb auszuschliessen. Allenfalls kann der Betrieb der Infrastruktur durch Private erfolgen, auf Grund einer öffentlichen Konzession, welche einen ökologischen und sozialen Leistungsauftrag zu enthalten hat.
Die Wettbewerbskommission hat endlich die Verfassung zu respektieren und durch ihre regulatorischen Eingriffe die nachhaltige Entwicklung der Schweiz zu fördern.
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