Das System der Schweizerischen Altersvorsorge ist entgegen allen Behauptungen kein Dreisäulensystem, sondern stützt sich einzig auf Erwerbsarbeit, damit also eine Säule, ab. Da Erwerbsarbeit generell als gesellschaftliche Verpflichtung gilt, tönt diese Idee auf den ersten Blick gut. Nur: die Realität ist eine andere. Darum sind sämtliche Versuche, an diesem Dreisäulenprinzip zu herumzuflicken, aus Prinzip nicht zukunftsgerichtet und damit nicht nachhaltig. Einige Aspekte dazu:
Es führt nichts daran vorbei, es braucht so rasch als möglich das bedingungslose Grundeinkommen für alle. Und es braucht einen volkswirtschaftlich klugen und individuell gerechten Weg, wie die Milliardenbeträge aus dem Zwangssparen für das Dreisäulenprinzip in das bedingungslose Grundeinkommen überführt werden können. Das Herumflicken an der bestehenden, nachweislich nicht nachhaltigen Altervorsorge richtet das Interesse auf falsche, nicht zielführende Fragestellungen.
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Die Autoanzeiger- (früher Tagesanzeiger)-Schlagzeile „Zürcher Kirchenfunktionäre verdienen Spitzenlöhne“ vom 10.4.2012 war für diese Scheinheiligen und Dummschwätzer einmal mehr ein willkommener Anlass, ihrem Hobby zu frönen – gut eingebettet in eine Autoanzeiger-Propaganda zum Schönschwatzen von Sozialdumping.
Um was geht es? Der Autoanzeiger hat einige Zeit gebraucht, um herauszufinden, dass das neue kantonale Kirchengesetz in Kraft getreten ist. Dies hat auch den Status der staatskirchenrechtlichen Institutionen im Kanton Zürich verändert. Bei der römisch-katholischen Körperschaft ist aus der früheren Zentralkommission der Synodalrat geworden – definitiv eine staatskirchenrechtliche Exekutive. Es gehört zu einer Demokratie, dass Exekutiven gut bezahlt sind – es gehört zu den Gepflogenheiten, dass den Exekutiven die höchsten vorgesehenen Ansätze zustehen. Schliesslich richten sich alle nachgeordneten Funktionen der Körperschaft nach dem obersten Punkt der Besoldungsskala aus. So ist es auch in der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich – das Parlament (die Synode, der ich seit 2007 angehöre) hat dem „Neuerlass eines Reglementes über die Entschädigung der Mitglieder von Synode, Synodalrat und Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich“ am 1. Oktober 2009 zugestimmt, und zwar mit 56 Ja, 11 Nein und 2 Enthaltungen!
Ich habe damals diesem Antrag – als Mitglied der vorberatenden Kommission – zugestimmt, und ich finde diese Zustimmung immer noch richtig. Ich bin bloss etwas verwundert, dass die JournalistInnen des Autoanzeigers sich nicht beim zuständigen Gremium, der Legislative der Körperschaft, also der Synode, nach den Hintergründen des Entscheids erkundigen.
Solange wir kein bedingungsloses Grundeinkommen für alle haben, gilt das System der Konkurrenzmarktwirtschaft. Auch wenn mir dies nicht entspricht, muss ich doch festhalten, dass die finanziellen Möglichkeiten einer Person – unter anderem bestimmt durch den Lohn – Rück- und Auswirkungen auf das gesellschaftliche Ansehen einer Personen haben. „Gotteslohn“ ist durchaus ein möglicher Ansatz – wenn mensch sich das leisten kann! Eine gendergerechte Struktur verlangt nach existenzsichernden Löhnen auch für Arbeitsleistungen zu Gunsten so genannter Herzensanliegen. Freiwilligenarbeit passt nicht mehr in eine moderne Gesellschaft – Arbeit ist zu entschädigen, und Menschen sind in die Lage zu versetzten, von ihrer Arbeit leben zu können – und nach Lust und Laune ihre Herzensanliegen auch finanziell unterstützen zu können. „Freiwilligen“-Arbeit ist dann nicht mehr „nichtswertige“ Gratisarbeit, sondern aus persönlichen Motiven freiwillig finanzierte Arbeitsleistung mit existenzsichernden Löhnen. Die ausbezahlten Löhne sind der eine Aspekt: es ist unzulässig, darüber zu schwatzen, ohne dazu auch die Ausgabenseite – mit oder ohne freiwillige Spenden für andere Projekte – zu kennen (im Wissen darum, dass das Spendenverhalten definitiv unter Datenschutzaspekten zu beurteilen ist).
Auf den ersten Blick mag es befremden, dass Synodalräte, also Exekutivmitglieder der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, zusammen mit anderen Jobs auch Arbeitspensen über 100 % erreichen. Aber eben, nur auf den ersten Blick bleibt das Befremden – Workaholics gibt es schliesslich in allen Arbeitsbereichen! Eine über 100 % hinausgehende Entschädigung ist also letztlich eine ehrliche Sache – auf jeden Fall ehrlicher als die Modelle der Teilzeitarbeit, welche zwar eine reduzierte Arbeitszeit entlöhnen, aber trotzdem mit einem darüber hinausgehenden Arbeitspensum rechnen. Auch wenn es unehrlich ist, ist es rein der Form halber sicher angemessen, die maximalen Bezüge entsprechend einem Hundertprozentpensum zu begrenzen.
Ich bleibe dabei: Freiwilligenarbeit ist und bleibt verlogen, freiwillige oder ideel eingeforderte Lohnverzichte sind in einer Konkurrenzwirtschaft absurder Unsinn. Auch wenn dies noch so viele Scheinheilige und Dummschwätzer wiederholen, ist ein egalitäres Lohnsystem mit einem Scheinbezug zur Demokratie unvorstellbar – ausser in einem System mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle!
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In der Schweiz wird strikt zwischen Erwerbsarbeit und Freiwilligenarbeit unterschieden. Viele zivilgesellschaftliche Themen können nur angegangen werden, wenn Menschen bereit sind, das wertvolle Gut „persönliche Zeit“ ohne Entschädigung (allenfalls bloss mit Spesenabgeltung) zur Verfügung zu stellen. Andererseits klassiert die Gesellschaft Menschen nach dem verfügbaren Einkommen, sind doch etwa gute Wohnlagen ausdrücklich für hohe Einkommen bestimmt.
Ich kenne die ökonomische Situation von Frau Fiala nicht; ich bin überhaupt nicht einverstanden mit ihren Haltungen in der Umweltpolitik. Dies verleitet mich allerdings nicht dazu, in die gleiche Häme abzugleiten, wie sie in Artikeln im Tages-Anzeiger zum Ausdruck kommt. Ich stelle ganz einfach fest: Frau Fiala und die Aids-Hilfe sind zum Schluss gekommen, dass die Lösung mit einem nach in der Wirtschaft durchaus üblichen Ansätzen entschädigten Präsidiums-Mandat zweckmässig ist.
Was nichts kostet, ist nichts wert. Dieser Spruch gilt auch für Freiwilligenarbeit. Bei vielen Organisationen, die auf Freiwilligenarbeit aufbauen, ist regelmässig ein hohes Mass an Unprofessionalität festzustellen (es gibt selbstverständlich auch andere Beispiele). Vielfach muss bei solchen Organisationen mit jenen Freiwilligen gearbeitet werden, die sich überhaupt melden – gut gemeint ist das Gegenteil von gut, zwar nochmals ein Spruch, aber er trifft die Sache nicht schlecht. Die Frage muss erlaubt sein, ob Schwierigkeiten solcher Organisationen durch die häufig eher zufälligen Kompetenzen der Freiwilligen tendenziell eher verschärft werden (wie gesagt: es gibt selbstverständlich auch ausreichend Positivbeispiele).
Was bleibt: Freiwilligenarbeit muss mensch sich leisten können! Es braucht also bereits ein entsprechendes finanzielles Polster, oder es müssen Ansprüche reduziert werden. Frau Fiala und die Aids-Hilfe sind ehrlich: mit ein bisschen Goodwill sind die Schwierigkeiten dieser Organisation nicht lösbar – spannend übrigens, dass es offenbar akzeptabel wäre, wenn Frau Fiala ihr Engagement in Form eines bezahlten Mandates abwickelt, nicht aber, wenn sie das gleiche als Präsidentin tut. Nur noch ärgerlich ist es, wenn die Medien dieses Präsidium vergleichen mit WWF oder Rotem Kreuz: bei diesen Organisationen sind viele nach Marktkonditionen entschädigte Fachleute beschäftigt (P.S. „Marktkonditionen“ sagt nichts über die Lohnhöhe beim WWF oder Roten Kreuz im Vergleich mit vergleichbaren Konditionen aus – ich meine damit, dass es diesen Organisationen gelingt, mit dem gemeinnützigen Charakter ihrer Tätigkeit als Hintergrund die benötigte Fachkompetenz auf dem Arbeitsmarkt zu finden) – die Vorstandsfunktionen haben andere Profile.
Objektiverweise ist es dringend nötig, das Konstrukt von Erwerbsarbeit und Freiwilligenarbeit intensiv zu überdenken. Gelegenheit dazu bietet die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen, welche im April 2012 lanciert wird. Dann kann auch in Vereinen und Organisationen vermehrt über die erforderlichen Qualifikationen für Vorstandsämter gesprochen werden, statt letztlich sinnlose Diskussionen über den ökonomischen Wert der geleisteten Arbeit führen zu müssen.
Die publizistischen Whistleblower des Auto-Anzeigers (früher Tages-Anzeiger) in Verbund mit der absurden Organisation Zewo haben in geradezu nötigender Art und Weise dafür gesorgt, dass die qualifizierte Arbeit einer Frau nicht erwerbssichernd bezahlt wird und somit definitiv nur noch als Sozial-Dumping bezeichnet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Business „Aids-Hilfe“ üblicherweise Freiwilligenarbeit geleistet wird oder ob die betroffene Frau FDP-Nationalrätin ist. In dieser populistisch aufgeheizten Fragestellung gibt es nur einen sinnvollen Ansatz: Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen!
Erste Fassung: 2.3.2012
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Darf man mit Herzensanliegen den zur Existenssicherung nötigen Lohn verdienen? Darf man lügen und mit viel Geld diese Lügen zur Mehrheitsmeinung machen? Haben FinanziererInnen dieser lügenhaften Manipulationskampagnen das Recht auf Anonymität?
Die $VP und ihr alternder autokratische Alleinherrscher Christoph Blocher haben die Politiklandschaft der Schweiz in den letzten Jahrzehnten massiv umgebaut. Weil viele Gruppierungen in diesem Land an alten Legenden und Tugenden festhalten, verkommt das Konstrukt direkte Demokratie schweizerischer Prägung immer mehr zum Lügengebäude, zur potekimschen Fassade.
Einige dieser tabuisierten Begriffe sind Freiwilligkeit, Gemeinnützigkeit, Miliz-Parlamente. Fakt ist: auch in der Schweiz werden die Meinungen gekauft. Marketing ist als Mittel der Politik grundsätzlich legitim – wenn denn die Mittelflüsse dahinter transparent wären.
Wenn die $VP und ihre Lügenkampagnen offenbar vor allem über anonymisierte, quittungslose Bargeldtransaktionen funktionieren, ist dies verwerflich und bedenklich – da sägt ein selbsternannter, undemokratischer Volkstribun an den Beinen der Demokratie! In einer Zeit des üblicherweise bargeldlosen Zahlungsverkehrs wirkt eine solche Wirtschaftsweise hochgradig verdächtig – es stehen Tür und Tor offen für unlautere Machenschaften.
Transparenz ist ein wesentliches Element für die Qualität einer Demokratie – die $VP macht das pure Gegenteil. Wenn schon Geld investiert wird, müssen die Wählenden, müssen die Stimmenden wissen, wer diese Geldmittel zur Verfügung stellt. Es gibt zwar ein Wahl- und Abstimmungsgeheimnis – dieses darf aber die Herkunft der Mittel zur Beeinflussung von Wahlen und Abstimmungen nicht mit einschliessen.
Wenn die Credit Suisse öffentlich deklariert, Parteien nach ihrer Grösse finanziell zu unterstützen, ist dies ein hochgradig unmoralisches Angebot. Wenn die Wirtschaft, insbesondere die Finanzindustrie, einen Beitrag zur Finanzierung der Politik leisten will, gibt es nur einen Weg: staatliche Parteienfinanzierung, alimentiert selbstverständlich auch über die Steuern von juristischen Personen wie eben der Credit Suisse. Dazu gehört die Offenlegung der Parteifinanzierung inklusive Benennung sämtlicher SpenderInnen.
In einer direkten Demokratie muss es möglich sein, dass Menschen mit politischer, letztlich zivilgesellschaftlicher Arbeit ihre Existenz sichern können. Hier ist die Schweiz extrem verlogen: es werden Entschädigungen für Parlamentsarbeit bezahlt, die geradezu dazu einladen, sich quasi für Interessenvertretung zusätzlich bezahlen zu lassen. Der Begriff Milizparlament gehört endlich abgeschafft – die Pflege der direkten Demokratie darf nicht auf freiwilliger, gemeinnütziger Basis erfolgen, sondern ist eine ernsthafte Arbeit, die zur Existenzsicherung dienen soll (im übrigen unabhängig von der Meinung der PolitikerInnen – wobei diese sauber zu trennen ist von den selbst erfundenen Fakten (=Lügen)).
Es gibt im übrigen durchaus jene PolitikerInnen (wahrscheinlich in allen Parteien), die aus rein ideelen Motiven Politik betreiben, die sich ihr Engagement leisten wollen und auch können. Demokratie darf aber nicht von jenen gemacht werden, die sich das Engagement leiten wollen und können! Das gehört eben auch zu den Märchen der direkten Demokratie.
Auch in der direkten Demokratie könnten die Fragen der Existenzsicherung wesentlich einfacher diskutiert werden, wenn etwa die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen, welche im April 2012 lanciert wird, eine Mehrheit findet.
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