Der Uetliberg als typischer Molassehügel hat eine Vielzahl von Wegen in seinen relativ steilen Flanken. Eine grössere Zahl dieser Wege führt direkt auf den Kämmen – auch beim Uetliberg heissen diese wie beim Napf „Eggen“ oder verkürzt „Egg“. Ich habe den Weg über die Rossweidliegg – vom Wasserreservoir im Oberen Friesenberg ansteigend auf der südlichen Seite der auch von der Stadt aus sichtbaren Rossweid, einer grossen, steilen und sumpfigen Wiese in der Uetlibergflanke, über eine kurze Kletterstelle, vorbei an der Privathütte des Alpenclubs Clarida und ein nochmal ziemlich steiles Gratstück bis zur Aussichtskanzel beim Fernsehturm. Viel direkter ist kaum ein Gipfelweg am Uetliberg zu haben. Nicht nur im Winter hat es allerdings dieser Pfad in sich: er ist ziemlich sumpfig, bei viel Feuchte eben verschlammt. Der Aufstieg als eine echte Schlammschlacht.
Bei der Rückkehr an den Computerbildschirm zeigt sich: meine Erwartungen haben mich leider nicht getäuscht! Herr Hildebrand hat genug von der Schlammschlacht, und tritt von seinem Amt zurück. Die Begründung ist neckisch: er werde nie beweisen können, dass er nichts mit der – von drei Revisionsstellen als heikel, aber zulässigen – Devisentraktion von Mitte August 2011 zu tun gehabt habe. Neckisch darum, weil ein solcher Beweis in der heutigen Zeit – mit telefonischer Überweisungsanordnung und Normal-Mail-Bestätigung – schlicht unmöglich ist. Es ist ehrlicherweise verheerend, dass vom Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank verlangt wird, einen physischen Beweis für seine Nicht-Beteiligung an diesem Vorgang vorzulegen. In einem demokratischen Rechtsstaat muss zwingend davon ausgegangen werden können, dass die AkteurInnen der Wahrheit verpflichtet sind. Im Hinblick auf die Argumentation der Schlammschlacht-Aktivisten Blocher, Köppel, Lei ist diese Argumentation geradezu höhnisch, sind doch diese nachweislich auch in anderen Zusammenhängen bei unwahren Aussagen erwischt worden – bemerkenswert, dass etwa Herr Lei nur noch mit der Stimme seines Anwalts spricht.
Im übrigen: der Tages-Anzeiger zeigt Kopien der relevanten Mails. Wer der Ansicht ist, diese Dokumente würden irgendwelche aktive Beteiligung von Herrn Hildebrand am Dollarkauf nicht ausschliessen, hat schlicht Wahrnehmungprobleme – oder glaubt an Fälschungen, somit Verschwörungstheorien.
Tragisch und eines Rechtsstaates unwürdig ist, dass es Blocher und Co. über eine Schlammschlacht, mit definitiv faschistoiden Ansätzen also, geschafft haben, die Spitze der Nationalbank zu destabilisieren – wo Argumente nicht weiterhelfen, macht es offenbar Schlamm möglich. Ein schlechtes Vorzeichen für die Zukunft! Was dem alternden Milliardärs-Autokraten Blocher nicht passt, wird einfach weggeschlammt. Einmal mehr hat sich der vereinigte $VP-Medien-Stammtisch-Mob gegen Exzellenz durchgesetzt. Und gerade auch mit seinem Rücktritt führt Herrn Hildebrand nochmals seine Exzellenz vor.
Es braucht Konsequenzen aus diesem antidemokratischen und kriminellen Vorgehen von $VP-Verantwortlichen.
Niemand ist unersetzlich, auch exzellente Kräfte wie Herr Hildebrand nicht. Allerdings müssen offenbar ab sofort exzellente Köpfe, welche nicht im Sinne der $VP agieren, damit rechnen, in faschistoider Weise weggeschlammt zu werden.
Auf die absurden und dümmlichen Ausführungen von Herrn Blocher einzugehen, ist Zeitverschwendung – er offenbart allenfalls, dass er ziemlich schlecht abschneiden würde bei einem PISA-Test. Ein weiterer Beleg für die Forderung nach Nicht-Gewährung der aktiven und passiven bürgerlichen Rechte.
Wie auch schon gesagt, grosse Vermögen sind nicht für viele Menschen Alltag. Selbst eine passive Vermögensverwaltung heisst nicht automatisch „Bankbüchlein“. Wenn insbesondere der Mob – mit Echo bei den Medien und der Politik – Sätze wie „ein absolutes Verbot von Währungsgeschäften für Mitglieder des SNB-Direktoriums wäre nicht die schlechteste Variante“ von sich gibt, werden erstens potentielle BewerberInnen in bi-nationalen Partnerschaften ausgeschlossen und zweitens eine für solche Paare durchaus zweckmässige Regelung – hälftige Teilung des Vermögens auf die relevanten Währungen – zum Vorneherein ausgeschlossen. Mit anderen Worten: selbst exzellente BewerberInnen wie Herrn Hildebrand könnten gar nicht mehr Direktionsmitglieder der Nationalbank werden. Ein weiterer Erfolg der Schlammschläger – oder selbst bei unwichtigen Fragestellungen bestimmt immer mehr die $VP die Denke.
Nachtrag 11.1.2012
Ich staune, was diverse Schreiberschaften aus den Mails herauslesen. Zu beachten: all die Mails wurden in Englisch verfasst, für keinen der Beteiligten ausschliessliche Muttersprache. Und sie werden auf Deutsch übersetzt – wahrscheinlich von den Google-Übersetzungstools, welche mit Sicherheit nicht auf Bankjargon getrimmt wurden. Ich bleibe dabei: da haben einige tumbe $VP-Köpfe eine Schlammschlacht inszeniert, um einen ihnen missliebigen brillanten Kopf wegzuschlammen. Auf der anderen Seite hat gerade die Transparenz des Verhaltens des Ehepaars Hildebrand, das nichts zu verstecken hatte und hat, es diesen Schlammern einfach gemacht. Es ist, wie es Kashya Hildebrand sagt: wenn sie Insiderwissen hätte nutzen wollen, wäre sie ganz anders vorgegangen. Fakt ist: zukünftig werden sich die Leitungsverantwortlichen der Schweizerischen Nationalbank und ihre Familienangehörigen im Bezug auf das eigene Vermögen entmündigen lassen müssen, um diesen Job ausführen zu können. Spannend: dürfen sie damit rechnen, dass die Rendite ihres Vermögens dem Marktdurchschnitt entspricht, oder haben sie auch eine allfällige Misswirtschaft dieser ausgelagerten Vermögensverwaltung zu akzeptieren? Und wird der/die EhepartnerIn einer leitungsverantwortlichen Person überhaupt noch ein Unternehmen führen dürfen, welches nicht ausschliesslich mit Schweizer Franken funktioniert?
Ich wiederhole nochmals: die meisten SchweizerInnen haben gar keine solchen Probleme zu bewältigen, weil sie glücklicherweise nicht über solche Vermögenswerte verfügen. Andererseits sind die gleichen SchweizerInnen, wie ihr Abstimmungsverhalten zeigt, grossmehrheitlich für das aktuelle Wirtschaftssystem – mit extremen Spannweiten der Einkommen, mit Boni und dergleichen. Man kann nicht derart grosse Löhne bezahlen, und dann überrascht sein, dass selbst bei passiver Vermögensbewirtschaftung Aktien und Devisen ins Spiel kommen. Aber eben, der Mob zelebriert ja solche Widersprüche.
Nachtrag 12.1.2012
Am 12.1.12 titelt der Tagesanzeiger endlich „Hildebrand, ein Spekulant?„. Unendlich lange hat es gebraucht, bis man auch beim Tagesanzeiger die Fragezeichen gefunden hat. Im Lead des Artikels steht weiter: „Die Affäre um Philipp Hildebrand ist auch ein Krieg der Worte. Zeit für eine Klärung.“ Das ist genau das, was ich bereits in meinem ersten Blogbeitrag verlangt habe. „Zeit für eine Klärung“ heisst: endlich mal den eigenen Denkapparat einsetzen, und sich nicht wie immer von Herrn Blocher manipulieren lassen! Um des Wortwitzes willen endet der Artikel etwas plump: die Bezeichnung der Familie Hildebrand als SpekulantInnen wird als spekulativ bezeichnet!
Im Duden steht zu Spekulation: auf blossen Annahmen, Mutmassungen beruhende Erwartung, Behauptung, dass etwas eintrifft. Ein Beweis mehr für die stattgefundene und immer noch stattfindende Schlammschlacht!
Nachtrag 13.1.2012
Noch einen Tag später schafft es auch die NZZ, endlich den Sachverhalt einzuordnen. Die Stunde der Selbstgerechten ist der Kommentar von Markus Spillmann betitelt, mit Aussagen wie „Dem korporatistisch geprägten Milieu dieser Alpenrepublik aber bleiben sie letztlich suspekt, vor allem dann, wenn sie in ihrer Person Erfolg, Macht und Vermögen vereinen. Stolpern sie, dann werden sie noch so gerne fallengelassen.“ oder „In solchem Klima gedeihen die Stillen, Unauffälligen, Mutlosen, aber auch Taktierer und Opportunisten. Es begünstigt das Mittelmass, nicht Exzellenz.“
Warum braucht es so lange, bis die JournalistInnen ihr Gehirn einschalten?
Erste Fassung: 9.1.2012
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Es geht um die Boulevard-Nachwirkungen einer Devisentransaktion von Kashya Hildebrand, Galeristin in Zürich. Kashya Hildebrand ist verheiratet mit Philipp Hildebrand, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), und damit oberster Botschafter der Währungspolitik der Schweiz.
Diese Währungstransaktion fand Mitte August 2011 statt, zu Zeiten also, als in den nach wie vor verfügbaren Medienmitteilungen der SNB Aussagen standen wie „Die Nationalbank […] wird bei Bedarf weitere Massnahmen gegen die Frankenstärke ergreifen“ (aus der Medienmitteilung vom 3.8.2011). Es war also öffentlich bekannt, dass die SNB eine Stärkung anderer Währungen im Verhältnis zum Schweizer Franken mit viel Kraft anstrebt.
Insiderhandel – Bankgeschäfte auf persönliche Rechnung aufgrund nicht öffentlicher Informationen – ist im Grundsatz strafbar. Da stellt sich schon mal die Frage, ob denn eine Unternehmerin, welche mit dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank verheiratet ist, unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen ebenfalls automatisch bei jeder Geldtransaktion – allenfalls auch für unternehmerische Zwecke – dem Insiderhandel-Verdacht ausgesetzt ist. oder anders: ist die Frau des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank zwingend zum ökonomischen Neutrum verdammt? Wäre dies mit der Gleichstellung der Geschlechter vereinbar?
Nach den Informationen der Nationalbank hat Philipp Hildebrand die Angaben zu diesem Bankgeschäft von Kashya Hildebrand den bankinternen Compliance-Gremien zur Kenntnis gebracht. Diese haben dieses Bankgeschäft als mit den internen Regeln konform beurteilt.
Daraus ergibt sich sehr schnell eine Reihe weiterer Fragen. Die bankinternen Richtlinien sind der Oeffentlichkeit nicht bekannt, daher ist auch die Intensität dieser SNB-internen Überprüfung nicht bekannt. Im Bereich Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement sind solche internen Prüfungen Standard; auch der Kanton Zürich kennt zur Umsetzung der Vorschriften im Energiebereich das Instrument der Privaten Kontrolle. Festzuhalten ist, dass es bei der Beurteilung von derartigen Vorgängen durchaus einen Ermessensspielraum gibt. Dies heisst gleichzeitig: es ist davon auszugehen, dass eine andere Person (mit dem gleichen Fach- und Sachwissen) durchaus zu einer anderen Beurteilung kommen kann.
Die Gesellschaft hat die Frage zu beantworten, ob sie akzeptiert, dass der Ermessensspielraum von Personen und Gremien im Rahmen der ordentlichen Abläufe solcher Compliance-Prozesse besteht oder ob die Gesellschaft den Ermessensspielraum (oder eben die Willkür) von PolitikerInnen, Medien und Whistleblowern bevorzugt. Letztlich ist dies eine Frage des Selbstbildes: wer davon ausgeht, dass sie oder er in einer vergleichbaren Situation unabhängig von der rechtlichen Situation den (vermeintlichen?) persönlichen Vorteil realisiert, wird eher zur Willkürzuweisung an Dritte neigen – wer demgegenüber sich und anderen vernünftiges, rechtskonformes Handeln unterstellt, wird eher die interne Compliance-Lösung bevorzugen. In meiner Wahrnehmung neigt die Gesellschaft – nach einer Phase der Bevorzugung interner Selbstregulationskreise in den letzten Jahren – derzeit eher wieder zum Nachtwächter-Ansatz. Aus meiner Sicht eine bedauerliche Entwicklung, weil diese das Prinzip Selbstverantwortung ausser Kraft setzt.
Die Nationalbak ist gemäss Nationalbank-Gesetz gegenüber der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig. Da auch die Handhabung der Insiderhandel-Regelungen zu dieser Rechenschaftspflicht gehört, müssten sich regelkonform KritikerInnen an die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung wenden. Wenn entsprechende Dokumente an andere Drittpersonen – egal ob es sich dabei um Alt-Bundesrat und Neo-Nationalrat Christoph Blocher oder wenn auch immer handelt – gelangen, ist eine solche Handlung eindeutig als krimineller Akt zu beurteilen. In einer rechtsstaatlichen Demokratie hat Whistleblowing keine Existenzberechtigung.
Sollte tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten haben, zeigt dies vorerst die Fragwürdigkeit des Whistleblowings. Ganz simpel darum, weil es für Herrn Blocher keine Handlungsoption gibt, bei der er nicht im Nachteil wäre. Denn: es ist allgemein bekannt, dass Herrn Blocher nicht mit der Nationalbank im allgemeinen und Herrn Hildebrand im speziellen einverstanden ist. Andererseits ist Herrn Blocher auch als Verfechter eines absolut verstandenen Bankgeheimnisses bekannt. Unter der Annahme, dass tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten hat und er diese tatsächlich an den Bundesrat weitergegeben hat, wäre sein Verhalten so weit korrekt gewesen. Auch wenn unterdessen erhebliche Zweifel an der Grundehrlichkeit von Herrn Blocher bestehen, ist es klug, dass er zu diesen Vorfällen schweigt, nicht zuletzt darum, um nicht zur Sammelstelle von bequemen Whistleblowern zu werden. P.S. Dieser Absatz ist völlig ironiefrei – Bedauern über die Dilemmas von Herrn Blocher bringe ich damit ebenfalls nicht zum Ausdruck.
Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen – ausserordentliche Überprüfung durch die Leitung der eidgenössischen Finanzkontrolle und eine externe Revisionsfirma – entspricht der Idee der Selbstkontrolle (bei Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgen regelmässig externe Audits). Da die Geschichten – vielleicht auch wegen der Sauregurkenzeit „zwischen den Jahren“ – um die Devisentransaktion eskaliert sind, geht leider die hohe fachliche Qualifikation der Prüfenden und das Ergebnisses „es wurden keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen und es ist kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt“ vergessen. Und damit wird die SNB und wahrscheinlich auch der Bundesrat einen Teil der Energie für die Bewältigung von Verschwörungstheorien aufwenden müssen. Möglicherweise ist diese Vorgehensweise eher gedacht zur Schwächung der durchaus selbstbewussten SNB und ihrer Massnahmen gegen die Frankenstärke.
Fazit: trotz Sauregurkenzeit (Saure Gurken sind im übrigen als Raclette-Beilage deutlich verträglicher als in der Zeitung) ist es zwingend, dass die Arbeit von Frau Kashya Hildebrand trotz oder gerade wegen ihres Zivilstandbezuges zu Philipp Hildebrand durch die rechtsstaatlich zuständigen Gremien und nicht durch die willkürliche „Justiz“ von Whistleblowern, Medien und Online-Stammtischen beurteilt wird.
Beim öffentlichen Verkehr wird davon ausgegangen, dass ein tiefer einstelliger Prozentsatz der Reisenden ohne Bezahlung unterwegs ist – es gilt das Prinzip „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dieses Prinzip muss generell im Rechtsstaat gelten. – Auch die Wirtschafts-Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom betont in ihren Überlegungen zum Allmendeprinzip die Notwendigkeit von (kleinen) Sanktionen zur Sicherstellung der Eigenverantwortlichkeit gegenüber der Allgemeinheit.
Insbesondere die $VP kultiviert den Grundsatz „Misstrauen ist gut, Kriminalisierung ist besser“. Dieser Ansatz negativer Feedback-Unkultur führt direkt zum Polizei- und Überwachungsstaat – mit Whistleblowern als informellen Mitarbeitenden.
Nachtrag 4.1.2012
Selbstjustiz ist in einem demokratischen Rechtsstaat Unsinn. Dazu gehört, dass Whistlebloing verwerflich ist in einer demokratischen Gesellschaft.
Es ist nun mal eine Tatsache, dass Menschen mit einer Beschäftigung im Bankumfeld mehr verdienen als in anderen Berufen. In Kenntnis dieser Tatsache habe ich mich vor langer Zeit dazu entschiedenen, keine Beschäftigung im Bankbereich anzustreben. Wenn ich argumentiere, hat dies also nichts mit Neid zu tun.
Zwar stören mich diese gewaltigen Lohnunterschiede; dies zu ändern ist aber Sache zuerst der Zivilgesellschaft und dann der Politik. Als ersten Schritt in diese Richtung sehe ich die JUSO-Initiative 1:12 für gerechte Löhne, so rasch als möglich ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle einzuführen.
Die hohen Einkommen insbesondere bei den obersten Kadern der Banken haben zur Folge, dass erhebliche Geldmittel zur Verfügung stehen. Daher sind Finanztransaktionen möglich, die sich NormalvedienerInnen gar nicht vorstellen können. Liegenschaftengeschäfte (für das eigene Ferienhaus – ob das raumplanerisch oder ökologisch sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte) können daher aus eigenen Mitteln beglichen werden – wenn dann zwischen Verkauf eines Ferienhauses und dem Neukauf einer Ferienwohnung einige Monate vergehen, geht es sehr schnell um einen grösseren Betrag, der über mehrere Monate auf den Konten liegt. Wenn nun sowohl eine ausschliesslich interne Überprüfung als auch eine doppelte externe Überprüfung, welche gemäss Medienmitteilung der SNB vom 23.12.2011 „uneingeschränkten und vollständigen Einblick in sämtliche Banktransaktionen von Philipp Hildebrand und seiner Familie im Jahr 2011“ [hatte] „. Ferner hatte PwC auch Einblick in die Verträge über den Verkauf eines Hauses und den Ersatzkauf einer Wohnung durch die Familie Hildebrand im Jahr 2011″, haben auch Medien und Oeffentlichkeit die Schlussfolgerung „dass keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen wurden und kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt ist“ uneingeschränkt zu akzeptieren. Alles andere ist dumm und blöd und insbesondere eine Verschleuderung diverser Ressourcen. Wo es nichts ist, gibt es auch durch langes Köcheln nichts zu holen.
Wer hier einer Verschwörungstheorie anhängt und davon ausgeht, dass sämtliche involvierten Stellen so oder so unter einer Decke stecken und „irgendetwas“ geheim halten wollen, macht sich mindestens lächerlich. Klar ist: geheime Verschwörungen sind nur möglich mit genau zwei Beteiligten, weil nur dann klar ist, wer allenfalls Geheimnisse offengelegt hat (bei zwei Beteiligten weiss eine Person, was sie selbst getan hat – was mehr darüber bekannt ist, muss von der anderen an der Verschwörung beteiligten Person stammen; bereits bei drei Beteiligten funktioniert dies nicht mehr). Auch der Bankrat der SNB, immerhin 11 Mitglieder aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft – aus den grösseren Parteien sitzen insbesondere Regierungsräte ein, selbst die Gewerkschaften sind mit ihrem Chefökonomen vertreten – war in den Ueberprüfungsprozess einbezogen. Dieses Gremium umfasst eigenständige Personen mit einem erheblichen juristischen, ökonomischen und politischen Wissen – ein solches Gremium lässt sich nicht in eine Verschwörungstheorie integrieren.
Das heisst: wenn der IT-Verantwortliche einer Bank sich an einer der Transaktionen stört und die Details nach nachvollziehbar in einer Sackgasse verlaufenden internen Abklärungen (da die Bankfachleute eine solche Transaktion eher in den Gesamtrahmen des Kontos einbetten können als ein IT-Verantwortlicher) in einem kriminellen Akt in ungeeigneter Form an die Oeffentlichkeit bringt, so ist dies schlicht dumm und blöd. Wer ein solches absurdes Vorgehen mit dem Deckmantel Whistleblowing überzieht, ist mindestens ebenso dumm und blöd.
P.S. Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass „dumm und blöd“ auch als Attribut der Partei mit dem grössten WählerInnenanteil verstanden werden kann.
2. Nachtrag 4.1.2012
Die am 4.1.2012 veröffentlichen internen SNB-Unterlagen zeigen, dass hier tatsächlich eine plumpe Pöbel-Mobbing-Kampagne gegen Philipp Hildebrand stattfindet (wahrscheinlich verlangt man jetzt dann noch, dass die im Dokument geschwärzten Stellen offengelegt werden könnten, weil da noch irgendetwas stehen könnte).
Der zentrale Aspekt: die SNB-internen Prozesse funktionieren! Das als kritisch, letztlich aber als verantwortbar beurteilte Bankgeschäft hat zu Aenderungen der Zahlungspraxis bei der Familie Hildebrand geführt. Aus Kommunikationssicht ist dies allerdings möglicherweise kritischer als die bisherige Praxis: wenn Herrn Hildebrand eine Zahlung nicht freigibt, bedeutet dies, dass bei der SNB an einer geldpolitischen Entscheidung gearbeitet wird, die zu Auswirkungen auf die geplante Transaktion führen dürfte.
Letztlich ist dies ein Hinweis darauf, dass Insiderhandelregelungen graue Theoriekonstrukte darstellen. Oder anders: in der Konsequenz erfordern diese Konstrukte nachweislich zölibatär lebende Menschen ohne jegliches Vermögen, die ihre gesamte Arbeits- und Freizeit in einem Gefängnis ohne Kommunikationsmöglichkeiten verbringen.
Nachtrag 5.1.2012
„Es gibt einen eindeutigen Verhaltenskodex für einen Nationalbankpräsidenten, der nicht mit Reglementen zu definieren ist“ – diese Aussage soll der Schaffhauser $VP-Ständerat Hannes Germann gegenüber den Medien gemacht haben. Diese Aussage ist absurd (sie lässt sich deutsch und deutlich auch als dumm und blöd bezeichnen). Bis jetzt hat nämlich niemand gesagt, wie denn ein solcher Verhaltenskodex aussehen könnte. Nun, da bereits das Reglement Interpretationsspielraum offen lässt – die internen wie externen Überprüfungen kamen immerhin übereinstimmend zum Schluss, dass eine einzige Transaktion kritisch, aber letztlich zulässig gewesen ist -, stellt sich die Frage, wie „eindeutig“ ein nicht einmal bekannter Verhaltenskodex wohl formuliert werden könnte.
Bis jetzt gibt es keine Positivaussagen, wie sich denn ein Präsident des Direktoriums der Nationalbank in der konkreten Situation im Jahr 2011 hätte verhalten sollen (z.B. Umgang mit dem Ertrag des Hausverkaufes und dem Finanzbedarf für den Wohnungskauf, Anlageziel 50%/50% SFR/USD). Es ist auch nachvollziehbar warum: erstes wurde dieses Vorgehen durch zwei Prüfungen als reglementskonform bezeichnet, zweitens würden Empfehlungen darauf hinauslaufen, dass Herrn Hildebrand nicht verheiratet sein sollte, keine Familie haben sollte, keine Immobilien und Aktien besitzen sollte, keine Freunde haben darf, sämtliches Geld unter der Matraze zu lagern hätte. Politik und Öffentlichkeit müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Präsident des Direktoriums bewusst und absichtlich einen hohen Lohn erhält (der im Kontext der Bankenwelt allerdings nicht als Abzocke bezeichnet werden kann); dass aus seinen vorherigen Tätigkeiten bereits einiges an Vermögen zusammengekommen ist, kann auch nicht weiter verwundern. Auch wenn ich mich wiederhole: Herrn Hildebrand und seiner Familie wurde ein reglementskonformer Umgang mit den Finanzwerten bestätigt. Dies ist die einzig relevante Fragestellung in diesem Kontext, alles andere ist Willkür. Und dies ist auch meine Hauptmotivation für diesen Blogbeitrag: auch ein Grossverdiener wie Herrn Hildebrand muss davon ausgehen können, dass gültige Reglemente und vereinbarte Prozesse Gültigkeit haben – das gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaates (dazu gehört auch der Umsetzungsprozess, weil das Leben und die Geschäftswelt nun mal vielfältig sind und sowohl Gesetze wie Reglemente interpretationsbedürftig sind) .
Interessant auch: nachdem klar geworden ist, dass die Vorwürfe des kriminellen Datendiebs weder SNB-Bankrat noch Bundesrat beeindruckt haben, wird die Bühne gewechselt. Mit den Aussagen eines durch den Quellenschutz anonymisierten vorgeblichen Bankkundenberater will die Weltwoche die Sache zum Überkochen bringen – legt damit aber den Inszenierungscharakter der Geschichte zu offensichtlich auf den Tisch.
Dass die gegenwärtige Insiderhandel-Regelung der SNB als nicht ausreichend eingeschätzt wird, ist politisch nachvollziehbar. Dieser Weg ist weiterzugehen. Es wird spannend sein, hier die weiteren Schritte und das Ergebnis zu betrachten. Festzuhalten allerdings: es ist keinesfalls zulässig, das in der Vergangenheit liegende Finanzverhalten der Familie Hildebrand aufgrund neuer, heute noch nicht bekannter Regelungen zu beurteilen. Auch das gehört zum demokratischen Rechtsstaat! Alles andere ist Pöbel-Willkür.
Nachtrag 6.1.2012
Ich meine, dass nach der internen SNB-Compliance, nach dem Revisorat durch die CH-Finanzkontrolle und die externen pwc-Revision die Medienkonferenz der Nationalbank vom 5.1.2012 zum dritten Mal gezeigt hat, dass die privaten Finanz- und Devisentransaktionen der Familie Hildebrand den aktuellen Vorschriften entsprechen und einer passiven Verwaltung des Vermögens entsprechen. Interessant ist nun, dass die Herren Blocher, Köppel und Co. systematisch jede Devisentransaktion als Spekulation bezeichnen, unabhängig von den Auswirkungen auf das Vermögen. Die Familie Hildebrand strebt bekanntlich eine hälftige Verteilung ihres Vermögens auf USD und SFR an. Dies hat zwingend zur Folge, dass es regelmässige Devisentransaktionen braucht, um dieses Ziel zu erreichen, etwa – wie dies 2011 erfolgt ist – beim Verkauf und Verkauf von Liegenschaften. Die Absurdität der Interpretation jeder Devisentransaktion durch die Herren Blocher, Köppel und Co. zeigt, dass es nicht um Ethik oder Moral der Verantwortlichen der Nationalbank geht, sondern um einen Komplott gegen die Nationalbank. Das Blocher-Modell – der Präsident der Direktion der Schweizerischen Nationalbank hat ein „echter“ Schweizer mit Fernsteuerung durch den $VP-Vizepräsidenten zu sein mit einer „echten“ Schweizerin als Ehefrau, welche sich ausschliesslich um Haus und Herd kümmert – funktioniert im 21. Jahrhundert nicht mehr!
Ja, es stimmt, der Familie Hildebrand stehen erhebliche Vermögenswerte zur Verfügung. Dadurch ergeben sich Anforderungen an die Vermögensbewirtschaftung, die nicht zur Allgemeinerfahrung der Oeffentlichkeit gehören – dies öffnet Tür und Tor für demagogische AkteurInnen, zu denen die Herren Blocher, Köppel und Co. nachweislich gehören. Dass nun selbst durch Herrn Hildebrand Vorschläge wie Blind Trusts in die Diskussion eingebracht werden, zeigt, dass die Verantwortlichen aus eigenem Antrieb für ethisch und moralisch (über-)korrekte Verhältnisse sorgen wollen. Das zeigt allerdings auch: solche Regelungen sind in erster Linie da, um die Bankverantwortlichen vor dem Pöbel zu schützen – und nicht die Oeffentlichkeit vordem Gier der BankerInnen!
Im übrigen: den Herren Blocher, Köppel und Co. ist zur Abwechslung die Strategie „Schweigen“ (ist immer Silber) zu empfehlen!
Und dann noch dies: Whistleblower sind und bleiben Unsinn – es braucht keine Regelungen, um WhistleblowerInnen unsinnig zu schützen.
Und auch das noch: es gibt wirklich keine Legitimation für die hohen Löhne der Führungskräfte in der Finanzindustrie – am bedingungslosen Grundeinkommen für alle führt nichts vorbei!
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