Herr Egloff behauptet, die MuKEn 2014 setze in Teilen auch auf Sanierungszwang. Abgesehen davon, dass ein allfälliger Sanierungszwang, entsprechend demokratisch beschlossen, ein rechtsstaatliches Instrument zur Sicherstellung von Rechts- und Lastengleichheit darstellt: die MuKEn 2014 enthält KEINEN Sanierungszwang! Möglicherweise meint Herr Egoff die Vorgabe, dass beim Ersatz von Heizungsanlagen höchstens 90 % der eingesetzten Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen stammen dürfen – im Kanton Zürich ist dies seit 1995, also seit 20 Jahren, bei Neubauten Vorschrift, §10a des kantonalen Energiegesetzes gibt vor, dass höchstens 80% des zulässigen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden dürfen. Im Jahr 2020, wenn voraussichtlich die MuKEn 2014 auch im Kanton Zürich in Kraft sein werden, werden also bereits bei ersten damaligen Neubauten die Heizungsanlagen zu erneuern sein, da braucht es auch bei schon länger bestehenden Bauten Schritte, um die Rechts- und Lastengleichheit sicherzustellen.
Herr Egloff behauptet hier ohne Nachweis, dass derartige Lösungen «[Mehr-]Kosten von mehreren 1000 Franken» zur Folge hätten. Ein allfälliger Nachweis müsste die gesamten Kosten (also Kapitalkosten, Energiekosten, Betriebskosten, Unterhaltskosten) während der Nutzungszeit einer Massnahme umfassen. Wie Herr Egloff die teilweise sprunghaften Erdölpreise der nicht-MuKEn-kompatiblen Varianten in die Berechnung einbeziehen will, dürfte sein Geheimnis bleiben.
Nach «paritätischen Lebensdauertabellen» weisen Elektroboiler eine Nutzungsdauer von 20 Jahren auf – wegen der ökologischen Vorteile von Lösungen mit anderen Energieträgern ist es sicher gerechtfertigt, bereits nach 15 Jahren einen Ersatz dieser nicht mehr vom Gesetz zugelassenen Lösung zu verlangen (auch unter Berücksichtigung der Aspekte der Obsoleszenz). Dadurch kann auch sichergestellt werden, dass eine kluge Abstimmung zwischen Wärmeerzeugung für Heizzwecke und für die Wassererwärmung erfolgt.
Herr Egloff behauptet im Zusammenhang mit den (aus diversen Gründen unsinnigen) Elektroheizungen: «Fakt ist jedoch, dass diese einst öffentlich als saubere Alternative zur fossilen Wärmegewinnung angepriesen und gefördert wurden.» Auch wieder eine unbewiesene Behauptung, jenseits von jeder Faktentreue. Die Stromlobby, die den Bedarfsnachweis für weitere Atomkraftwerke herbeizwängen wollte, hat tatsächlich massiv Werbung gemacht für Elektroheizungen. Auch wenn der Anteil der öffentlichen Hand beim Aktienkapital diverser Stromproduktionsunternehmen hoch ist, können derartige Werbekampagnen nicht als «öffentliche Anpreisung» verstanden werden. Herr Egloff braucht diese unsinnige Formulierung eigentlich bloss, damit er die nachfolgende Behauptung anführen kann: «Die vergängliche Gültigkeit von öffentlichen Ratschlägen sollte uns mahnen, den Erlass von neuen Verboten und Vorschriften kritisch zu hinterfragen.» Also: Es gab nie eine Vorschrift, Elektroheizungen einsetzen zu müssen. Somit ist die Argumentationskette von Herr Egloff schlicht nicht vorhanden. Und sowohl bei den Lösungen für Neubauten wie auch beim Höchstanteil nichterneuerbarer Energien beim Heizungsersatz gibt es derart viele Standardlösungen, dass die Meinungsvielfalt und die Vorlieben der HauseigentümerInnen und PlanerInnen durchaus zum Tragen kommen können.
Weiter fordert Herr Eglof: Zumindest eine Übergangsfrist bis zum Betriebsende von bestehenden Elektroheizungen ist einzufordern. In den bereits erwähnten «paritätischen Lebensdauertabellen» kommen (Stand 2. August 2015) Elektroheizungen schlicht nicht vor. Dies lässt zwei Interpretationen zu: Es handelt sich um eine nicht relevante Heizungsform, oder Elektroheizungen haben eine ‚unendliche‘ Nutzungsdauer (was bei technischen Einrichtungen zum Vornherein auszuschliessen ist).
Bereits im Lead ist – wie üblich nicht gendergerecht – zu lesen: Die Hauseigentümer und Mieter bezahlen einen hohen Preis. Herr Egloff bleibt allerdings den Beweis schuldig, dass es ohne MuKEn 2014 für HauseigentümerInnen und MieterInnen billiger würde. Klar ist: Wenn die von der MuKEn vorgeschlagenen Massnahmen Standard sind, ergibt sich wegen der Mengeneffekte eine Verbilligung. Es mag zwar sein, dass die Investitionskosten einer zukunftsfähigen Lösung höher sind, aber dafür sind jeweils die Betriebskosten geringer. Interessant ist zudem, dass Herr Egloff vorgibt, auch für die MieterInnen zu schreiben – dem ist definitiv nicht so.
Herr Egloff schafft es auch nicht, im Text des Beitrages einen Bezug zum Titelwort »Erziehungsprogramm» herzustellen.
Es ist erschreckend, dass PolitikerInnen, die mit einer Mischung aus (unlauteren) Absichten, Lügen und Unkenntnis unterwegs sind, über die Energie- und Klimaschutzpolitik von Verbänden entscheiden und gleichzeitig bei der Ausgestaltung der Schweizerischen Energie- und Klimaschutzpolitik mitentscheiden.
Derartige Artikel interpretiere ich als Weigerung der SVP (und damit auch des HEV), überhaupt an zukunftsfähigen Lösungen für die Wärmeversorgung von Bauten – so rasch als mögliche soll die Wärmeversorgung von Bauten möglichst umfassend mit nachhaltig dezentral nutzbaren erneuerbaren Energien, also ohne fossile und nukleare Energien, erfolgen – mitarbeiten zu wollen. Wenn dem so ist, dass sollen SVP und HEV dies auch so festhalten, das ist gerade vor den Wahlen durchaus von Interesse. Sollte dem nicht so sein, wäre es nach 30 Jahren Verweigerungshaltung endlich an SVP und HEV, ihre Vorstellungen zur Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung von Bauten vorzulegen. Aber nicht erst für den Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern noch im Lebensalterbereich heute lebender PolitikerInnen! An Ideen fehlt es nicht, zum Beispiel hier oder hier!
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„Völlig daneben“ ist derzeit etwa economiesuisse – ein Verband, der von sich behauptet, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Auch wenn dies nach Tschernobyl und Fukushima weder die Politik noch die Wirtschaft wirklich will, will etwa economiesuisse-Präsident Gerold Bührer um eigentlich jeden Preis an der Atomenergie festhalten. Dabei ist gesamtgesellschaftlich klar: es kann so rasch als möglich auf die Atomenergie verzichtet werden – diskutiert wird eigentlich nur noch darüber, was „so rasch als möglich“ heisst. P.S. Dieser Verband spricht in der Regel von Kernenergie – der Unterschied zu Atomenergie ist rein semantisch, dafür wertemässig massiv überladen.
Es gibt einen anderen Wirtschaftsverband – Swiss Cleantech. Auch dieser Verband spricht von „Kernkraft„. Aber immerhin: dieser Wirtschaftsverband will den Kernkraftausstieg geordnet vor 2040 (hoffentlich geordnet, unordentliche AKWs sind eine ziemliche Sauerei …). P.S. Selbst „Sofort“ oder „2021“ ist „vor 2040“!
Nachdem sich die UrnerInnen und Urner erfreulicherweise am 15. Mai 2011 gegen neue Autobahntunnels am Gotthard ausgesprochen haben, meldet sich economiesuisse-Sprachrohr Gerold Bührer schon wieder! Sein Verband und er wollen eine zweite Autobahn-Tunnel-Röhre am Gotthard, allenfalls privat finanziert. Die Begründung ist schlicht nicht nachvollziehbar – es hat schon bald dermassen viele Bahntunnels durch den Gotthard, da braucht es nicht mehr, sondern weniger Strassentunnels: der heutige Strassen-Personen- und -Güter-Verkehr gehört alpenquerend und verfassungskonform auf die Schiene. Die Forderung nach einem zweiten Gotthard-Autobahntunnel ist ganz einfach „völlig daneben„!
Umweltschutz – und damit auch Energie- und Klimaschutzpolitik – erfordert ein hohes Mass an Information. Damit ich mich umweltkonform verhalten kann, muss ich wissen, durch welche Aktivitäten und in welchem Umfang ich die Umwelt belaste. Wenn ich von dieser Belastungssituation weiss, kann ich meine Verhaltensweise anpassen – und etwa dafür sorgen, dass die schlimmsten Umweltbelastungsquellen beseitigt werden. Genau so ist es bei Gebäuden: wenn ich weiss, dass ein mir gehörendes Gebäude in der schechtestens Energieeffizienzklasse G (für „ganz schlecht“) eingestuft ist, werde ich relativ bald aktiv, um eine Verbesserung zu erreichen – und ich bin durchaus bereit, zu akzeptieren, dass mich der Staat im Interesse der Allgemeinheit zu einer Verbesserung der Situation zwingen kann. Das Wörtchen „Wenn“ ist hier entscheidend: der Hauseigentümerverband Bern war nicht bereits, den Hauseigentümerschaften das Wissen um die energetische Qualität des Gebäudes zukommen zu lassen. Dabei ist etwa durch das Beispiel des Heizgutachtens aus Deutschland längst klar, dass es sich dabei um eine och wirksame und kosteneffiziente Klimaschutzmassnahme handelt! Das Nein der Berner Hauseigentümerschaften zu dieser Verbesserung der Information an Hauseigentümerschaften ist einmal mehr „völlig daneben“ – und wird nur noch dadurch verschlimmert, dass die Berner Stimmberechtigten dieser Ablehnung am 15.5.2011 gefolgt sind. Auch hier: der Hausverein Sektion Mittelland – ebenfalls eine Interessenvertretungsorganisation der Hauseigentümerschaften, hat dieser Informationsverbesserung zugestimmt!
Sowohl economiesuisse als auch HEV sind relativ alte Verbände – es ist angezeigt, diese gelegentlich einzumotten und die Interessenvertretung den „Newcomern“ Swiss Cleantech und Hausverein zu überlassen. Deshalb die Aufforderung an die Menschen in Wirtschaftsunternehmen und als Gebäudeeigentümerschaften: sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessenvertretung Ihre Interessen für eine fosil- und nuklearfreie Energieversorgung auch tatsächlich vertritt!
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