Dass die $VP den Pfad der Rechtsstaatlichkeit schon lange verlassen hat (und damit in einer Demokratie verboten gehört), ist schon länger klar – und wurde einmal mehr an der Delegiertenversammlung Ende Mai 2011 klar.
Es gibt durchaus die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams – allerdings dann und nur dann, wenn der Rechtsstaat das Allgemeinwohl bewusst und absichtlich verletzt. Auf Uto Kulm besteht eine Vielzahl von Allgemeininteressen, etwa die Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung oder der allgemeine Zugang zum bedeutungsvollen Aussichtspunkt und Erholungsgebiet Uetliberg. Dazu ein Winterbild aus meiner Bildergalerie:

Einer allfälligen Erhaltung der illegal erstellten Bauten auf dem Uetliberg stehen dermassen vielen Allgemeininteressen gegenüber, dass ein individueller Ungehorsam, wie es der $VP-Uetliberg-Verein postuliert und diesen mit Ketten und Blockaden zum Ausdruck bringen will, einen erheblichen Missbrauch darstellt – wie immer wertet die $VP auch klare Begriffe manipulativ um. Da auch Herr Fry Mitglied Vorstandsmitglied des Uetliberg-Vereins ist, geht es eher darum, dass sich hier der Uetliberg-Fry-Herr eine Privatarmee organisiert.
Der Uetliberg ist Teil meines Naherholungsgebietes direkt vor meiner Haustür – wie auch meine Bildergalerie zeigt (es gibt weitere Bidlersammlungen), bin ich häufig und nicht nur bei schönen Wetter hier unterwegs. Ich kenne deshalb die im wahren Sinn des Wortes herausragende Bedeutung des Uetlibergs, ich verstehe durchaus, dass sich auch Herr Fry eine Scheibe des unschätzbaren Wertes des Uetlibergs abschneiden will. Solche herausragende Werte sind gerade in einer hedonistischen Spassgesellschaft einer erheblichen Gefahr der Übernutzung ausgesetzt – auch Aussichtspunkte in einer erhaltenswerten Landschaft sind nachhaltig zu nutzen. Bei allem Verständnis für die primär wirtschaftlichen Interessen von Herr Fry: die aktuelle Nutzung von Uto Kulm ist weit von jeder Nachhaltigkeit entfernt! Und es ist offensichtlich, dass wie in vielen anderen Themenbereichen der $VP-Uetliberg-Verein private über allgemeine Interessen stellt.
Privater Ungehorsam ist angezeigt gegenüber dem Uto-Kulm-Kulm-Fry-Herrn und seiner Vasallenorganisation $VP-Uetlibergverein. Bespielsweise:
Mit dem Entwurf des kantonalen Richtplan „Landschaft Uto Kulm“, welcher vom 2. Mai bis zum 30. Juni 2008 öffentlich auflag, sollen diese Nutzungskonflikte in geordnete Bahnen gelenkt werden. Während der öffentlichen Auflage konnte jede Person Einwendungen vorbringen. Die Beratung im Kantonsrat wird irgendwann 2009 stattfinden.
Eine der zentralen Qualitäten des Uetliberg ist die gute Aussicht, unterstützt durch den Aussichtsturm. Es wird zu überlegen sein, ob es nicht die einfachste Lösung wäre, den Aussichtsturm in das Eigentum einer öffentlichen Stiftung (analog zur Rütliwiese) zu überführen, um das Interesse der Oeffentlichkeit am Aussichtspunkt Uetliberg ausdrücken zu können.
Die Diskussionen zur Abriss-Aufforderung von illegal erstellten Bauteilen (Kiosk, Wintergarten, …) im Januar und März 2009 haben einige sehr einfach gestrickte Argumentationsmuster aufgezeigt. Ist beispielsweise mit „innovativ“ alles einfach entschuldigt, darf also Herr Fry einfach ohne Bewilligung bauen, weil das Bauvorhaben gerade in sein Konzept passt? Und sind alle, die nicht einfach nur Jubeln über das illegale Verhalten von Herrn Fry, seine „GegnerInnen“?
Braucht es auf Uto Kulm ein Restaurant auch für WanderInnen und Wanderer, respektive müssen diese (unabhängig von Wetter und Jahreszeit) mit einem Kiosk und ungeschützen Aufenthaltsräumen Vorlieb nehmen – oder darf Herr Fry an diesem hervorragenden Ort, ausdrücklich beispielsweise wegen der Aussichtslage als von öffentlichem Interesse bezeichnet, alles der Gewinnoptimierung (gleichzusetzen mit Gier) dienende nach Lust und Laune unternehmen – respektive welche Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit müssen Nicht-Restaurant- oder -Hotel-Gäste von Herr Fry beim Besuch des Uto Kulm auf sich nehmen.
Spätestens seit dem kant’schen Imperativ müssen sich UnternehmerInnen, aber auch WanderInnen daran messen, ob sich ihr Verhalten mit den Ansprüchen anderer verträgt – ethisch verantwortbares Handeln ist von allen Beteiligten gefordert. Verträgt sich die Interview-Aussage „Ich brauche keine Versöhnung mit allen Menschen dieser Welt. Hauptsache, mit Familie, Freunden und Bekannten läuft alles harmonisch“ von Herr Fry mit den Herausforderungen, die es an diesem exponierten Standort zu erfüllen gilt? Ist es gerechtfertigt, in dieser Situation von Missgunst, von Neid zu sprechen?
Erste Fassung 29.4.2008, ergänzt 21.3.2009
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