Es hat mir niemand vorzuschreiben, wie ich in die Stadt fahre. – Schweizer Fleisch! Der Rest ist Beilage. – Das Verbot von Glühbirnen ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit. – Rauchen in der Öffentlichkeit ist ein bürgerliches Recht. – Wer schön, sportlich und gesund sein will, hat weniger Zeit und Geld, um gute Bücher zu lesen, ins Theater zu gehen und unseren Kindern die beste Bildung zu schenken. – Mit dem PSA-Test kann verhindert werden, dass zahlreiche Männer an Prostatakrebs sterben. – Der PSA-Test ist wenig zuverlässig und kann Komplikationen wie Inkontinenz oder Impotenz zur Folge haben. – Wer kontrolliert eigentlich, was für ein Strom da wirklich als Solarstrom eingespeist und abgerechnet wird?
Diese nur redaktionell bearbeiteten Zitate könnten beliebig vermehrt werden. Unsere Gesellschaft behauptet, eine aufgeklärte Informationsgesellschaft zu sein. Der Satz „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“ von Daniel Patrick Moynihan beschreibt die Problematik der Haltung sehr gut: solche Meinungen müssen tatsächliche eigene Meinungen sein, aber trotzdem auf möglichst vielen und nachvollziehbaren Fakten beruhen.
In der Schweiz gibt es sehr wenige emotionale öffentliche Themen. Gesundheit ist ein solches, ebenso die Ernährung – was objektiverweise Schnittmengen ergibt. Auch das Auto fahren gehört in diesen emotionalen Komplex.
Schweizer Fleisch! Der Rest ist Beilage. ist ein Werbespruch von Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft. „Fleisch und Wurstwaren eher zurückhaltend“ ist die Empfehlung der Ernährungsfachleute. Nun, die Werbekampagne für Fleisch hat Erfolg: pro Person wurde im Jahr 2010 2.3 % mehr Fleisch gegessen als 2009, etwas mehr als ein Kilogramm pro Woche, während Ernährungsfachleute 300 bis 600 Gramm empfehlen. Dass auch Milchprodukte und Eier mit Fleisch zusammenhängen, ist klar, und dass es eine Vielzahl weiterer Gründe für einen mässigen Fleischkonsum gibt, ebenso (siehe etwa Gesucht. Teilzeit-Vegis!). Mit einigen weiteren Faktoren ist die Ernährung eine prägende Bestimmungsgrösse der sogenannten Zivilisationskrankheiten. Die Frage ist ganz einfach: gehört es zu den Rechten der Menschen in einer Gesellschaft, sich so zu verhalten, dass diese Zivilisationskrankheiten mit einer hohen, individuell unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit auftreten? Oder ist es gerade in einer aufgeklärten Informationsgesellschaft selbstverständlich, dass die Beteiligten mit einem bunten Strauss von Massnahmen – von Information und Motivation über Anreize bis zu Vorschriften – in ihrem Wohlergehen unterstützt werden?
Der Hinweis auf Proviande ist keinesfalls zufällig – ich hätte auch auf die immensen Anstrengungen der Tabakindustrie zur Verhinderung von Rauchverboten und abschreckenden Zigarettenpackungen hinweisen können. Es ist davon auszugehen, dass bei vielen derartigen Fragestellungen in erster Linie aus Marktinteressen von einer Vielzahl von Interessengruppen die Fakten zumindest zurechtgebogen wenn nicht gar hochgradig manipuliert werden. Wer „das bisschen Übergewicht“ nicht weiter dramatisch findet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Opfer der direkten und indirekten Marketinganstrengungen der Nahrungsmittelindustrie geworden! Aus der behaupteten „Bevormundung“ wird also einAkt des KonsumentInnenschutzes.
„Global denken, lokal handeln“ gehört zu den erfolgsversprechenden Ansätzen für die Lösung globaler Probleme in demokratischen Gesellschaften. „Lokal“, damit ist letztlich jede einzelne Person gemeint; gefordert ist also zivilgesellschaftliches Handeln. Persönliche Willkür – welche sich durchaus etwa aus Marketing- und anderen Manipulationsansätzen ergibt – kann Erkenntnissen über die Handlungsnotwendigkeit im Wege stehen.
Dass etwa Vorschriften über den Speisezettel eines Menschen aufgestellt werden, ist kaum vorstellbar. Andererseits kann es auch nicht angehen, dass ein erheblicher Teil der Menschen – in direkter Kooperation mit der Nahrungsindustrie – wissenschaftlich akzeptierte Ernährungsgrundsätze ignoriert.
Die beiden Zitate zum PSA-Test illustrieren ebenfalls diese Problematik. „Wissen ist Macht“ – auch dies gehört zur Informationsgesellschaft. Bei der vom „Swiss Medical Board“ in Gang gebrachten Diskussion ist davon auszugehen, dass es auch um erhebliche finanziellen Interessen geht. Dazu passt einmal mehr das amerikanische Tea Party-Beispiel zum Klimawandel: selbst wenn man sich dazu durchringen könnte, einzusehen, dass es einen Mensch gemachten Klimawandel gibt, wären Klimaschutzmassnahmen nicht angezeigt. Denn: erstens lässt sich weiterer Profit aus dem Verkauf fossiler Energien ziehen – zweitens sind gemäss den Untersuchungen von Nicolas Stern Klimawandelfolgenanpassungsmassnahmen fünf mal teurer als Klimaschutzmassnahmen, und dürften damit eine stärkere Zunahme des BIP zur Folge haben. Im übrigen eine Argumenation, die nicht nur in Europa von einem überwiegenden Anteil der Bevölkerung als ausgesprochen zynisch interpretiert wird.
Die eigene Meinung ist zwar ein guter Ansatz. Was allerdings z.B. Juli Zeh, Norbert Hochreutener, Urs Egger oder Roger Tognella (siehe einleitender Absatz dieses Blogbeitrags) betreiben, kann nicht wirklich als eigene Meinung verstanden werden, weil sich diese Positionen nicht oder nicht ausreichend umfassend an den Fakten orientieren.
Die aufgeklärte Gesellschaft erfordert die bedingungslose Berücksichtigung der Goldenen Regel der Ethik, etwa in der Interpretation des Kantschen Imperativ: tue andern nur das an, was Du bereit bist zu akzeptieren, wenn andere es Dir antun. Ich bin sehr gespannt, wie jener Online-Stammtischler, der den Satz Es hat mir niemand vorzuschreiben, wie ich in die Stadt fahre. im Internet plaziert hat, die goldene Regel der Ethik nicht nur bei diesem Beispiel interpretiert.
Zur Abrundung: Frau Juli Zeh sieht zwar bei den Stillempfehlungen und den Ernährungs- und Bewegungs-Ratschlägen zum idealen Körpergewicht bevormundende Ansätze, verteidigt aber das Impfobligatorium – obwohl es auch bei diesem Thema Menschen gibt, die ein solches – etwa wegen der Bevormundung, aber auch mit sachlichen Argumenten – ablehnen. Ein Beweis mehr für die individuelle Willkür der Argumentation von Frau Zeh …
The post Global Goals oder persönliche Willkür first appeared on umweltnetz.ch.]]>Herr Wälty macht sich nicht einmal die Mühe, zu behaupten, die Medienqualität sei gar nicht so bedenklich – er hält fest, auch die Qualität der Wissenschaft sei schlecht, und macht dies an einigen Berichts-Details fest, die wiederum von den WissenschafterInnen mit wenig Aufwand erläutert und entkräftet werden können.
Es geht nicht nur mehr darum, dass die (Print-)Medien die Rückseite von Inseraten mit den News von gestern auf das Altpapier von morgen drucken – unterdessen geht es auch darum, zwischen den nervigen, auch IT-technisch grenzwertigen Online-Werbungen einen Beliebigkeitstextinhalt von heute für den vielleicht nicht mehr gebrauchten Browser-Cache von heute zu produzieren. P.S. Ich stelle fest, dass regelmässig Medienseiten, vor allem wegen der Werbeeinblendungen, zu erheblichen Einschränkungen bei der Internetnutzung führen. Insbesondere Nicht-Windows-Browser reagieren allergisch auf all den Script-Schrott, der eingesetzt wird, um die Aufmerksamkeit der Internet-NutzerInnen auf die Werbung statt den Text zu lenken. Wobei: ehrlicherweise meide ich Produkte, deren Bewerbung meine Internet-Nutzung penetrant beeinträchtigt …
Eine der Möglichkeiten der Online-Medien ist die zeitsynchrone Berichterstattung über allgemein interessierende Themen – all diese zeitnahen Gefässe vermögen allerdings in der Regel nicht zu überzeugen, weil selbst Fussballmatchs oder illegale Party-Demos am Zürcher Central informationsmässig relativ eher wenig dicht sind – und es daher viel banalen Füllstoff braucht. In Kombination mit den z.B. bei Tagesanzeiger maximal 400 Zeichen langen LeserInnen-Kommentaren (entspricht 2 1/2 SMS) entsteht ein kurzatmiger, wenig reflektierter populisierender Informationsfluss.
Bei mindestens zwei „Justizfällen“ im Jahre 2011 – einerseits „Fall Kachelmann“, andererseits „Fall Amanda Knox“ – wurde jeweils der Eindruck erweckt, als sei das Gericht ersetzt worden durch die durch die Medien verbundene Öffentlichkeit, wobei die einzelnen AkteurInnen, egal ob JournalistInnen oder Kommentarspalten-FüllerInnen, bereits vorgefasste und zweifelsfreie Meinungen über Schuld und Unschuld hatten. Festzuhalten ist: gerade im privaten Bereich können Urteile nur auf der Basis des aktuellen Standes des Unwissens der RichterInnen gefasst werden, und diese haben – im Gegensatz zu einer populistisch aufgestachelten Öffentlichkeit – rechtsstaatliche Grundsätze bei ihrer Urteilsfindung zu berücksichtigen. Im Gegensatz dazu neigt die populisierte Öffentlichkeit zur willkürlichen „Lynchjustiz“.
Ich stelle bei mir aus meiner beruflichen Tätigkeit bekannten Fragestellungen regelmässig fest, dass in den Medien als Fakten deklarierte Sachverhalte falsch oder zumindest verfälscht dargestellt werden – selbst bei gutem Willen und unter Beizug der Meinungsäusserungsfreiheit bleibt leider zu häufig nur Kopfschütteln über die dümmlichen Aussagen.
Information, die korrekte Darstellung von Sachverhalten, ist in Demokratien als dauernd sich verändernden und damit lernenden Organistionen ein Schlüsselelement; die Medien haben einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. Informationen sollen unterhaltsamen präsentiert werden – „Infotainment“ in wohldosierter Form ist durchaus erwünscht. Blosse Unterhaltung demgegenüber ist nicht gefragt in den Medien! Das heisst: Popularisierung ja, Populisierung nein!
The post Populisierungen first appeared on umweltnetz.ch.]]>Der Schaden ist angerichtet, nach wie vor sterben sehr viele Menschen durch Gewaltanwendungen der einen oder anderen Seite. Einmal mehr wurde bestätigt, dass mit Gewaltanwendung kein ernsthafter Beitrag zur Problemlösung geleistet wird. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Geheimdienste absolut ungeeignet sind zur Beschaffung echter und glaubwürdiger Informationen.
Auch die Schweizer Geheimdienste haben sich im Zusammenhang mit der Atomtechnologie-Handelsfamilie Tinner einige gröbere Schnitzer erlaubt – Aktivitäten, die letztlich dazu führten, dass der Bundesrat eine rechtsstaatlich unzulässige Vernichtung von relevanten Fallakten durchführen liess, letztlich auch zur Vertuschung der Kontakte mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA. Nur: solche Dinge lassen sich nicht sehr lange geheim halten (auf jeden Fall zeigt sich dabei, dass die Abwahl von Ex-Nationalrat Blocher aus dem Bundesrat mehr als gerechtfertigt war – der Geheimplan schlägt zurück!).
Es ist schlicht festzuhalten, dass „staatliche Geheimnisse“ definitiv nicht zum nachhaltigen Umgang mit Demokratie und Rechtsstaat führen. Daraus ergeben sich Konsequenzen:
Die einzigen noch erforderlichen Restriktionen ergeben sich aus dem Schutz der Persönlichkeit – hier geht es nicht um Geheimhaltung, sondern um Diskretion und Privatheit – und wenigen Schutzanliegen juristischer Personen im Interesse der Bewahrung von auf echter Innovation basierenden Vorteilen.
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