Dass die $VP den Pfad der Rechtsstaatlichkeit schon lange verlassen hat (und damit in einer Demokratie verboten gehört), ist schon länger klar – und wurde einmal mehr an der Delegiertenversammlung Ende Mai 2011 klar.
Es gibt durchaus die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams – allerdings dann und nur dann, wenn der Rechtsstaat das Allgemeinwohl bewusst und absichtlich verletzt. Auf Uto Kulm besteht eine Vielzahl von Allgemeininteressen, etwa die Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung oder der allgemeine Zugang zum bedeutungsvollen Aussichtspunkt und Erholungsgebiet Uetliberg. Dazu ein Winterbild aus meiner Bildergalerie:

Einer allfälligen Erhaltung der illegal erstellten Bauten auf dem Uetliberg stehen dermassen vielen Allgemeininteressen gegenüber, dass ein individueller Ungehorsam, wie es der $VP-Uetliberg-Verein postuliert und diesen mit Ketten und Blockaden zum Ausdruck bringen will, einen erheblichen Missbrauch darstellt – wie immer wertet die $VP auch klare Begriffe manipulativ um. Da auch Herr Fry Mitglied Vorstandsmitglied des Uetliberg-Vereins ist, geht es eher darum, dass sich hier der Uetliberg-Fry-Herr eine Privatarmee organisiert.
Der Uetliberg ist Teil meines Naherholungsgebietes direkt vor meiner Haustür – wie auch meine Bildergalerie zeigt (es gibt weitere Bidlersammlungen), bin ich häufig und nicht nur bei schönen Wetter hier unterwegs. Ich kenne deshalb die im wahren Sinn des Wortes herausragende Bedeutung des Uetlibergs, ich verstehe durchaus, dass sich auch Herr Fry eine Scheibe des unschätzbaren Wertes des Uetlibergs abschneiden will. Solche herausragende Werte sind gerade in einer hedonistischen Spassgesellschaft einer erheblichen Gefahr der Übernutzung ausgesetzt – auch Aussichtspunkte in einer erhaltenswerten Landschaft sind nachhaltig zu nutzen. Bei allem Verständnis für die primär wirtschaftlichen Interessen von Herr Fry: die aktuelle Nutzung von Uto Kulm ist weit von jeder Nachhaltigkeit entfernt! Und es ist offensichtlich, dass wie in vielen anderen Themenbereichen der $VP-Uetliberg-Verein private über allgemeine Interessen stellt.
Privater Ungehorsam ist angezeigt gegenüber dem Uto-Kulm-Kulm-Fry-Herrn und seiner Vasallenorganisation $VP-Uetlibergverein. Bespielsweise:
Die Baurekurskommision II des Kantons Zürich hat entschieden, dass der illegal erstellte Kiosk direkt unter dem Aussichtsturm zu entfernen ist. Bis anhin hatten sowohl der Gemeinderat von Stallikon als auch der Zürcher Regierungsrat diesen Bau akzeptieren respektive im Rahmen eines komplexen Gestaltungsplan-Verfahrens mit nach wie vor ungewissem Ergebnis irgendwie legal schummeln wollen. Herr Fry mag den Entscheid der Baurekurskommission II nicht akzeptieren und macht auf manipulative Demagogik, Zitat aus dem extra für diese Manipulation der öffentlichen Meinung aufgeschalteten Blog: Unser Kiosk neben dem Aufgang zum Aussichtsturm muss bis Ende Oktober 2008 abgebrochen werden. Das hat die Baurekurskommission II des Kantons Zürich Ende August entschieden. Damit müssen Sie, liebe Gäste auf dem UTO KULM, auf dieses beliebte Angebot einer unkomplizierten Verpflegung verzichten. Ich bedaure das sehr und überlege mir, den Abbruch-Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter zu ziehen.
Dieser illegal erstellte Kiosk steht genau unter dem Aussichtsturm – die Aussicht auch von diesem Turm ist einer der Gründe für das öffentliche Interesse an diesem einmaligen Standort. Das Hotel Uto Kulm ist dermassen riesig, dass es für Herrn Fry und sein Team nicht wirklich eine Herausforderung darstellt, diesen Kiosk umzuplazieren und ins Hotel zu integrieren, weg von den bereits jetzt sehr knappen öffentlichen Bereichen auf dem Kulm. Alles andere wäre Trötzeln – oder eben Demagogie!
Nachtrag 16.1.2009
Nach der Baurekurskommission II hat jetzt auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich klar entschieden, dass der Kiosk illegal erstellt wurde und daher zu verschwinden hat.
Dass jetzt in Blogs wieder einmal die Zwinglihaftigkeit Zürichs bemüht wird (obwohl heute Zürich knapp mehrheitlich katholisch ist), gehört zu den Stammtischnettigkeiten der „Volkswirtschaft“. Wenn die private Geldschefflerei – um solche handelt es sich letztlich bei soviel Unternehmergeist – über alles gelobt wird, geht vergessen, dass die Lebensqualität vor allem durch die Zurückhaltung des Individuums entsteht. Und nochmals: der Kiosk steht derzeit an einem völlig falschen Ort, er hat schlicht beim Zugang zum Aussichtsturm nichts zu suchen. Sowohl der fix aufgestellte Kiosk als auch die bei grossem Andrang aufgestellten Zusatzverkaufsstände haben nichts mit Gastfreundschaft zu tun, sondern sind reine Geschäftemacherei und Massenabfertigung. Dafür hat es in den riesigen Hotel- und Restauranträumen ausreichend Platz. Rein rechtlich kann Herr Fry natürlich die Kioskfrage auch weiteren Instanzen unterbreiten. Nachdem nun die politischen Entscheide – nicht zuletzt aufgrund des übermässigen Anspruchs von Herrn Fry – klar in Richtung vermehrtem Schutz des Uetlibergs zeigen, ist Herr Fry definitiv darauf angewiesen, öffentlich Goodwill zu schaffen. Weiteres Trötzeln liegt da nicht mehr drin. Und im übrigen: Einmal mehr zeigt sich, dass willfährige Behörden den Bauherrschaften und Liegenschaften keinen guten Dienst erweisen. Die Verantwortlichen der Gemeinde Stallikon müssten selbst dem hoffentlich guten Steuerzahler Fry aufzeigen, dass auch in einem modernen Staat die goldene Regel der Ethik zwingend befolgt werden muss!
Nachtrag 25.1.09
Da sitzen Herr Fry und der kantonale SVP-Baudirektor und frühere Ombudsmann Markus Kägi zusammen und handeln zusammen ein Päckli zum weiteren Vorgehen aus – auffällig beispielsweise der Unterschied zu Regierungsrat Hans Hollenstein im Bezug auf die Sans-Papier; diese mussten die durchaus legitime Kirchenbesetzung abbrechen, bevor sich Herr Hollenstein mit ihnen an einen Tisch setzen wollten. Baudirektor Kägi scheint hier die Reihe der willfährigen Politiker fortsetzen zu wollen. Abgesehen davon, dass Markus Kägi damit die Legislativ-Politik unterlaufen will (diese will den Uetliberg-Gipfel unter Naturschutz stellen, Kantonsrats-Sitzung vom 12.1.09), ist es zwar sinnvoll, dass auch ein Regierungsrat unabhängig von illegalen Verhaltensweisen der StaatsbürgerInnen den Kontakt sucht – ein gleichartiges Engagement von Herrn Kägi fehlt allerdings, wenn es um Anliegen wie Schutz vor Lärm oder Klimaschutz geht.
Nachtrag 17.3.09
Jetzt müssen auch noch weitere illegal erstellte Bauteile – Wintergarten, Verglasung des Rondells, Aussenbeleuchtung, Fluchtsteg am Wintergarten – innerhalb von drei Monaten entfernt werden. Dies ist aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend erforderlich, damit man nicht auf die Idee kommen könnte, durch das Schaffen von Sachzwängen staatliche Zugeständnisse zu erzwingen. Es ist schlicht nicht so, dass das Gesetz Innovation und Initiative verhindert – aber das Gesetz stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten sowohl von Einzelnen als auch von der Allgemeinheit gewährleistet werden können, also eine zentrale Forderung der Moderne!
Beitrag zum Verhältnis Oeffentlichkeit und Privatheit auf dem Uetliberg
Erste Fassung: 6.9.2008
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