Wenn sich die Bibel, Worte von Jesus zitierend, zur Ehe und insbesondere zu den Folgen des „Ausstiegs“ aus der Ehe äussert, ist zwingend der soziale Kontext miteinzubeziehen, es geht um erbrechtliche Fragen, um diese Aussagen nachvollziehen zu können. Denn die Regelung der diversen Aspekte von Partnerschaften betrifft auch heute noch sehr viele sozialpolitische Aspekte. Die Aufgabenzuordnungen in einer Partnerschaft erfordern unabhängig vom Rollenverständlich insbesondere klare Regelungen im Bezug auf Einkommen und Vermögen der an der Partnerschaft beteiligten. Zu biblischen Zeiten regelte die Religion neben vielen weiteren Lebensaspekten somit auch die Wirkungen der Ehe. Zu beachten ist zudem, dass Kinder- und Frauensterblichkeit, parallel zur Lebenserwartung, eine ganz andere Ausgangslage zur Folge hatte.
Selbstverständlich ist anzustreben, dass Partnerschaften möglichst lange andauern – stabile Beziehungsverhältnisse entsprechen einem menschlichen Bedürfnis. Das Auseinandergehen von Partnerschaften, egal ob als formelle Ehe oder in anderer Form, ist für alle Beteiligten ein schwieriger Lebensabschnitt. Selbst in der so wohlhabenden Schweiz ist das Ende von Beziehungen in vielen Fällen nach wie vor ein harter Schnitt. Aber: seit den Zeiten der Bibel hat sich einiges geändert, Demokratie, eine deutlich grössere Bedeutung der Zivilgesellschaft, der Einfluss der Aufklärung. Die Regelung der sozialen Aspekte einer Partnerschaft – und die Folgen der Auflösung einer Partnerschaft – ist durch sogenannt „bürgerliche“ Gesetze abgelöst worden. Zu beachten ist auch: die Wohlhabenheit der Schweiz lässt hier andere Überlegungen zu als die Verhältnisse in armen Gegenden. Scheidung ist auch ein Wohlstandsaspekt!
Ich gehe davon aus, dass dies auch Bischof Huonder bewusst ist. Diverse Aussagen sowohl von ihm wie von anderen Leitungspersonen der Kirche weisen darauf hin, dass es nicht wirklich um die Scheidung geht, sondern um den Versuch, aus den Staatskirchen Bekenntniskirchen zu machen. Den kirchlichen Obrigkeiten sind die demokratisch aufgebauten, staatlich legitimierten staatskirchenrechtlichen Institutionen nicht geheuer, weil sich hier Laien unbekannter Gläubigkeit erfrechen, die vermeintlich gottgegebenen innerkirchlichen Hierarchiestrukturen inklusive Unfehlbarkeitsdogma in Frage zu stellen. Wenn Bischof Huonder potentiell die Hälfte der je Verheirateten (entsprechend der Scheidungsquote) geradezu aus der Kirche wirft, in dem er ihnen eines der zentralen Sakramente verweigert, verkleinert er aktiv die potentiellen Mitgliederzahlen und damit die Finanzkraft der staatskirchenrechtlichen Institutionen; zudem verärgert er die nicht betroffenen Mitglieder – wenn sich die Kirche noch weiter vom realen Leben entfernt, werden auch diese irgendwann den Austritt aus der Kirche vornehmen. Da der Bischof und sein Hofstatt auf der andern Seite von „ewigen“ Finanzquellen“ lebt, kräftig er dadurch seine eigene Position.
Die Kirchen vertreten in vielen Fragen des täglichen Lebens wichtige ethisch begründete Positionen, die einer Zivilgesellschaft eine gewisse Orientierung ermöglichen. Rein zivilgesellschaftlich strukturierte Ethikstimmen mit dem notwendigen Gewicht und der erforderlichen Akzeptanz sind nur in minimalen Teilbereichen bekannt. Ausschliesslich autonome Ethiken sind dem gesellschaftlichen Grundkonsens nicht zuträglich. Letztlich geht es darum, ob den Kirchen weiterhin gesellschaftspolitische Relevanz zugebilligt wird – dann besteht die Erfordernis von staatskirchenrechtlichen Vorgaben – oder ob die bisherigen Staatskirchen sich Richtung Sektentum entwickeln – dann wäre die staatskirchenrechtliche Form nicht mehr akzeptabel. Im Moment ist offensichtlich, dass Bischof Huonder die katholische Kirche im Bistum Chur Richtung Sekte steuern möchte – während die KritikerInnen der bischöflichen Position die staatskirchenrechtliche Bedeutung erhalten wollen.
Interessenbindung: Ich bin Synodal – Mitglied des Parlaments der (staatskirchenrechtlichen) römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich.
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„Der Unterricht über die menschliche Sexualität gehört zu den Aufgaben der Schule, sie soll darauf nicht verzichten“, sagt Felix Gmür. Thomas Wipf äussert sich zu den Menschenrechten: Für den Einzelnen können die religiösen Werte im Vordergrund stehen, aber für eine Gesellschaft als Ganzes müssen die Menschenrechte gelten, die unantastbar und universell sind.
Religionen sind gestiftet, selbst dann, wenn diese Stiftung auf ein göttliches Etwas zurückgehen sollte. Die Stiftung der katholischen Kirche geht sehr weit zurück, mehr als 2000 Jahre. In dieser Zeit ist sehr viel passiert, die ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich massiv verändert. Auch wenn Allwissenheit (glücklicherweise) nicht erreichbar ist – und im übrigen gar nicht erwünscht ist, ist heute deutlich mehr über das Wesen der Erde bekannt als zu Zeiten der Niederschrift der Bibel. Spätestens seit den selbst angefachten Diskussionen über die ethisch-moralischen Aspekte bei der Militärpflicht ist die Situation klar: durch mehr oder weniger selektive Wahrnehmung der Inhalt des „Buches der Bücher“ ist fast jede Position nicht nur zum Militärdienst religiös begründbar.
Ich plädiere keinesfalls für ethisch-moralische Beliebigkeit, wie dies etwa in der Buskampagne der FreidenkerInnen zum Ausdruck kommt. Gerade die Diskussion über die inter- und intragenerationellen Aspekte der Gerechtigkeit im Kontext der nachhaltigen Entwicklung erfordert komplexe Ueberlegungen, speziell auch unter Berücksichtigung der universellen Menschenrechte. Ich bin durchaus der Ansicht, dass religiös motivierte Argumentationen einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Ethik und Moral leisten können – genau wie dies etwa auch die Nobelpreisträgerin und Ökonomin Elinor Ostrom mit ihren Überlegungen zur Allmende „globales Klima“ tut.
Entscheidend für die gesellschaftliche Weiterentwicklung: es braucht „Menschen guten Willens“, die unabhängig von Ansehen und ohne Rücksicht auf den eigenen Vorteil Vorschläge entwickeln, wie das menschliche Wohlergehen – andere sagen dem auch Glück – vorangebracht werden kann ohne schädliche oder lästige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Es mutet sehr eigenartig an, wenn ein katholischer Bischof Vorschläge zu einer Ausnahmeregelung für den Sexualkundeunterricht unterbreitet, während die Oeffentlichkeit immer noch erschreckt, ja gar geschockt ist wegen des sexuellen Missbrauchs vieler Menschen durch kirchliche Mitarbeitende.
Die „universellen Menschenrechte“ – im übrigen aufbauend auf der goldenen Regel der Ethik, von den meisten Religionen als Grundprinzip anerkannt – sind durch die Verquickung von Macht und Religion in Ländern mit muslimischer Prägung nicht durchgehend anerkannt. Wenn nun konservative Vertreter der katholischen Kirche ebenfalls Konstrukte erfinden, die diese Menschenrechte relativieren, wird damit ein Rückfall in Zeiten vor der Aufklärung gefordert. Auch Bischöfe haben zu beachten: die Zeit geht nur vorwärts, nicht rückwärts!
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An diesen Witz erinnerte ich mich, als ich das Interview mit Hans Küng, dem streitbaren, klugen Tübinger Theologe und fundierten Kritiker der katholischen Kirche, aus der Südostschweiz am Sonntag las (aus dem Medienspiegel der katholischen Kirche im Kanton Zürich). Hier spricht Hans Küng aus, was viele KatholikInnen im Bistum Chur denken. Der Churer Bischof Vitus Huonder leidet offensichtlich an seinem Amt, er leidet an den Widersprüchen dieser katholischen Kirche, er leidet an der Verpflichtung, in der Volkskirche eine zumindest regional wichtige Leitungsfunktion auszuüben, in einer Kirche, die bei den Gläubigen derzeit erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme hat. Sichtbar gewordenes Zeichen dieses Leidens ist die mehrfache Äusserung des Bischofs, nicht zu wissen, warum denn der Regens des Priesterseminars, Ernst Fuchs oder der Generalvikar für Graubünden, Andreas Rellstab, demissioniert haben.
P.S. Auch wenn das Leiden institutionalisierter Teil des katholischen Glaubens ist: wer an der Leitung eines Bistums leidet, trägt erheblich dazu bei, die Kirche an die Wand zu fahren. Und da bleibt nur eines: Rechtzeitig den Rücktritt in Gang setzen, gemäss dem Vorschlag von Hans Küng!
Die katholische Kirche hat wie viele Institutionen, die sich auf einen historischen, allenfalls metaphysisch präsenten Gründer berufen, ein gewaltiges Problem: in den zweitausend Jahren seit den Zeiten von Jesus hat sich eigentlich alles verändert. Nun könnte man diesem Religionsgründer in seiner göttlichen Allmacht auch eine absolute Zukunftswahrheit zuhalten, was bedeuten würde, dass dieser Mensch gewordene Gottessohn die gesamten Entwicklungen der Erde bis zu ihrer voraussichtlichen Zerstörung in der sich in einigen Milliarden Jahren ausdehnenden „sterbenden“ Sonne gekannt hat, aber auch darüber hinaus. Die umfassende buchstabengetreue Interpretation etwa der Bücher des neuen Testaments war nie das Dogma der (katholischen) Kirche – den Pflichtzölibat etwa hat die katholische Kirche des 11. Jahrhunderts der christlichen Zeitrechnung festgeschrieben! Der Zölibat mag, wenn völlig frei gewählt, eine erfüllende Lebensweise sein. Zumindest in der heutigen Zeit, mit deutlich anderen sozialen und gesellschaftspolitischen Voraussetzungen, ist insbesondere die Verbindung von Zölibat und Priestertum kaum mehr zu vertreten. Nun ist es sicher nicht so, dass der Zölibat der einzige Diskussionspunkt in der Realität der katholischen Kirche ist. Die durch nichts zu entschuldigenden sexuellen und anderen Missbräuche im kirchlichen Umfeld stellen aber eine erhebliche Glaubwürdigkeitsbeeinträchtigung dieser priesterlichen Lebensform dar.
Als Zwischenbemerkung: wie schon bei der zwingenden Festsetzung des Pflichtzölibats müsste auch eine Aufhebung dieser Verpflichtung durch die höchste hierarchische Leitungsebene der katholischen Kirche erfolgen. Diese besteht nun allerdings aus lauter Männern, die für ihre kirchliche Karriere die zölibatäre Verpflichtung auf sich genommen haben. Wie sollen nun diese Männer, aus deren Sicht der Zölibat lebbar ist, überhaupt einen vom Pflichtzölibat abweichenden Entscheid fällen können – sie würden ja ihre bisherige offizielle Lebensweise in Frage stellen. Objektiverweise können hier Impulse nur von der Basis ausgehen – im Kanton Zürich beispielsweise von den staatskirchenrechtlichen Strukturen.
Bei der Erarbeitung der neuen Kirchenordnung der römisch-katholischen Körperschaft (auf der Basis des kantonalen Kirchengesetzes) zeigte sich die nach wie vor aktuelle Konfliktlinie: die staatskirchenrechtliche Organisation unterschied bei den kirchlichen Leitungspersonen auf Pfarreiebene nicht zwischen Priestern (Pfarrern) und fachlich qualifizierten LaiInnen (GemeindeleiterInnen), indem beide sowohl von der kirchlichen Leitung für dieses Amt beauftragt werden müssen als auch von der Legislative der zuständigen Kirchgemeinde gewählt werden müssen. Der Bischof widersetzt sich diesem Ansinnen. So hat er kurzerhand die Funktion der (nichtpriesterlichen) Gemeindeleitung umbenannt in „SeelsorgeraumassistentInnen“ – und geht davon aus, dass er damit die von der staatskirchenrechtlichen Körperschaft vorgegebene demokratische Wahl der nichtpriesterlichen Pfarreiverantwortlichen umgehen kann.
Die fehlende Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche in einer pluralistischen, aufgeklärten Gesellschaft ist mit ein Grund dafür, dass sich immer weniger Männer aus dem eigenen geographischen Raum für ein priesterliches Amt zur Verfügung stellen – und ein grosser Teil jener, die dies tun, gehört zum kirchlich konservativen bis sehr konservativen Spektrum, vermag also nur noch einen kleinen Teil der Gläubigen anzusprechen. Auf diese Weise bleiben zudem Frauen vom priesterlichen Dienst ausgeschlossen – gesellschaftspolitisch unakzeptabel in der heutigen Zeit! Dazu kommt: auch wenn die katholische Kirche vorgibt, Weltkirche zu sein, haben sich regional/national stark unterschiedliche Glaubensbiotope ausgebildet – und in vielen dieser Länder gibt es Männer, die dem Priesterbild von Bischof Vitus Huonder entsprechen. In den von ihm vorgesehenen Seelsorgeräumen würden solche Pfarrer zu in der kirchlichen Universalsprache Kirchenlatein vor sich hin murmelnden Sakramentsspende-Robotern, unterstützt von zwar die seelsorgerische und karitative Arbeit leistenden, aber nicht leitungsberechtigten SeelsorgeraumpflegerInnen (sorry, heisst natürlich „SeelsorgeraumassistentInnen“). So kann Kirche beim besten Willen nicht funktionieren – wenn die Kirche gesellschaftspolitische Relevanz haben soll, braucht sie zuerst glaubwürdige BotschafterInnen – Menschen, die im Leben stehen und durch ihr Wirken und ihre Worte zeigen, welche Bedeutung und welche Unterstützung das Christentum für das tägliche Leben bedeutet. Wenn dies nicht passiert, hat diese Kirche schlicht keine Existenzberechtigung mehr. Auch hier spielen die staatskirchenrechtlichen Strukturen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die kirchlichen Mandatsträger moralisch und ethisch in die Pflicht zu nehmen.
Insbesondere Generalvikar Martin Grichting plädiert – interessanterweise wie die Frei-DenkerInnen – für die absolute Trennung von Kirche und Staat. Möglicherweise schwebt ihm anstelle der staatskirchenrechtlichen Grundlagen so etwas wie eine katholische Scharia vor. Allerdings hat eine katholische Kirche mit eigener, innerkirchlich geprägter Rechtsschreibung und -setzung keinerlei gesellschaftspolitische Relevanz. Die absolute, vielstöckige Hierarchie und die ausgeprägte Männerdominanz vertragen sich nicht mit den zivilgesellschaftlichen Ansprüchen, wie sie beispielsweise in den Grundsätzen der französischen Revolution – Gleichheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit (modifiziert aus dem ursprünglichen Begriff „Brüderlichkeit“) – festgehalten sind. Die katholische Kirche braucht die staatskirchenrechtlichen Strukturen, damit sie nicht noch mehr zum eigengesetzlichen, geheimen Männerbund verkommt.
P.S. Für nicht so Velokundige: der „Rücktritt“ ist die Bremseinrichtung an älteren, sogar uralten Velos (in Ländern, in denen Velos Fahrräder heissen, ist diese Bremsmethode nach wie vor geläufig). Diese Velos bremsen, wenn man kräftig rückwärts, also gegen die übliche Richtung, in die Pedalen tritt.
Interessenbindung: Toni W. Püntener ist als KTA (Katholik trotz allem) Mitglied der Synode (=Kirchenparlament) der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich als Synodal der katholischen Pfarrei St. Theresia (Zürich Friesenberg).
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Eine offene Kirche heisst: in einem Staat, dessen nationale Verfassung mit „Im Namen Gottes des Allmächtigen!“ beginnt, in einem Staat, in dem die Präambel der Verfassung des bevölkerungsreichsten Kantons (Zürich) auf die Schöpfung Bezug nimmt (einen biblischen Begriff), das Wissen um die Grenzen menschlicher Macht postuliert, in einem solchen Staat haben die Menschen den Anspruch, Bezug nehmen können auf die zentralen ethischen und moralischen Gebote, die die Basis der christlichen Religion darstellen. Der metaphysische Hintergrund, der Glaubensbefehl, die wortwörtliche Bedeutungsanalyse eines jahrtausende alten Schriftstücks, entstanden in Zeiten, die kaum mehr etwas gemein haben mit der Jetztzeit, das also, was eine Bekenntniskirche ausmacht, hat in der aufgeklärten Welt des christlichen Abendlandes wenig Bedeutung. Die meisten Menschen verstehen sich zwar trotz allem als zugehörig zu einer Glaubensgemeinschaft – und erwarten ethischen und moralischen Support für die vielen schwierigen Fragen des Alltags.
Insbesondere die katholische Kirche hat in den letzten Jahren durch unerträgliche Skandale von sich reden gemacht – Missbrauch von insbesondere jungen Menschen durch Mitarbeitende dieser Kirchen, Annäherung an Sekten, die die abgrundtiefe menschliche Tragödie des Holocaust leugnen als herausragende erschreckende Beispiele. Die offizielle Kirche hat vor allem zu lange geschwiegen zu diesen empörenden Skandalen, wollte – wie schon seit Jahrhunderten, die das Vergessen fördernde Zeit wirken lassen. Diese Kirchenvertreter lassen die gewaltigen kirchlichen Hierarchien spielen, die in eine Spitze von katzbuckelnden alten Männern mündet – verlogen, scheinheilig, wie die Realitäten zeigen.
Es ist sicher die Aufgabe der Kirchenhierachie, die lange Geschichte dieser Kirche zu bewahren – die katholische Kirche ist aus ihrer Geschichte heraus eine konservative Kirche. Gerade beim galoppierenden Wertewandel ist ein bewahrende Kirche durchaus von Bedeutung für das ethische und moralische Wohlbefinden der Menschen. Nur: die aktuelle Kirchenhierarchie ist weit über den verständlichen Konservativismus geradezu erstarrt – diese Kirchenhierarchie ist unfähig, die minimalsten Anpassungsschritte vorzunehmen. Diese Erstarrung lässt sich an einem Beispiel erläutern: 1632 wurde Galileo Galilei von der Inquisition verurteilt (zu lebenslänglichem Hausarrest), weil die Kirche die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des heliozentrischen Systems nicht akzeptieren wollte. 1992 hat die katholische Kirche Galileo Galilei posthum rehabilitiert (also lange nach den ersten Mondlandungen). 360 Jahre also hat die katholische Kirche gebraucht, um ihren Fehler von damals sowohl einzusehen wie zu bedauern.
Im Bistum Chur gärt es seit langer Zeit – Bischof Vitus Huonder und seine Personalgeschichten, vom Zürcher Weihbischof Marian Eleganti bis zur Causa Grichting, provozieren. Aktuelles Beispiel: der Regens Ernst Fuchs, Leiter des Churer Priesterseminars, demissioniert, weil der Bischof offenbar Männer zu Priestern ausbilden lassen möchte, die in der Beurteilung des Regens für diese Aufgabe nicht geeignet sind, womit der Bischof in der Beurteilung von Ernst Fuchs das Kirchenrecht verletzt. Nicht gerade so lange wie bei Galileo Galilei, aber immerhin fast eine ganze Arbeitswoche, will sich der Bischof Zeit lassen mit einer Reaktion, Originalzitat: Zu den Medienberichten rund um die Nachricht der Demission von Regens Ernst Fuchs wird Bischof Vitus Huonder bis spätestens Freitag, 18. Februar 2011, klärende Fakten kommunizieren. Bis zu diesem Zeitpunkt bitten wir Sie noch um Geduld.
Ähnlich geht es auch den Zürcher KatholikInnen: An der Synodensitzung von Anfang Dezember 2010 wollte eine Gruppe von Synodalen ein klares Zeichen setzen und die Beiträge an das Bistum nicht genehmigen. Beschwichtigende Kräfte haben sich durchgesetzt, und ein Gespräch mit dem Bischof versprochen. Dieses fand am 9. Februar 2011 statt. Obwohl die von den Zürcher KatholikInnen zur Diskussion gestellten Fragen seit mindestens Anfang Dezember 2010 bekannt sind, ergab sich als Ergebnis dieses Gespräches, dass der Bischof Denkruhe beanspruche und darum mindestens 14 Tage Geheimhaltung gelte – zusammen mit den Äusserungen zur Demission von Regens Fuchs verursachen diese Arbeiten jetzt aber dem armen Herr Bischof gerade ziemlich viel Stress (falls dieser Satz sarkastisch tönen sollte, wäre dies nicht die Absicht). Oder muss Bischof Huonder zuerst auf hierarchischem Weg die Erlaubnis für eine nichtssagende Antwort einholen?
Fazit: Entweder hat auch der Bischof von Chur nicht begriffen, wie ernst die Lage in der Kirche ist, dass viele sich bereits als „KatholikInnen trotz allem“ bezeichnen, und jederzeit das Tröpfchen zuviel an kirchlichem Unvermögen die nächste Austrittswelle auslöst – oder auch der Bischof ist froh um jedes die Kirche verlassende Mitglied, damit die Kirche möglichst rasch nur noch aus den „wahren“ Gläubigen besteht. Es wird immer offensichtlicher, dass hier die aktuelle Kirchenleitung die offene Weltkirche an die Wand fährt, weil sie wegen machtpolitischen Überlegungen das Risiko eines Totalabsturzes der katholischen Kirche in Kauf nimmt.
Das System der staatskirchenrechtlichen Institutionen als Gegen- und Ergänzungspol zu den innerkirchlichen Bereichen hat etwa im Kanton Zürich eine lange Tradition. Als Alternative zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat setzen auch die Zürcherinnen und Zürcher auf das demokratische Element – Stichwort Kirchengesetz, um die unbestrittenen Verdienste der Kirchen als Beitrag zum ethischen und moralischen Wohlbefinden nutzen zu können. Gerade die innerkirchlichen Kräfte tun gut daran, den institutionellen Austausch mit der „Basis“ zu nutzen. Kirche darf (werte-)konservativ sein, aber nicht erstarrt: die Aufhebung des Zwangszölibat für Priester etwa ist längst überfällig, auch sind Frauen für das Priesteramt zuzulassen, siehe auch das Memorandum deutscher Theologen „Kirche 2011: ein notwendiger Aufbruch„.
Im übrigen: Gerechtigkeit und Frieden, wichtige christlich motivierte Anliegen, verlangen im übrigen eindeutig progressive gesellschaftspolitische Haltungen!
Interessenbindung: Toni W. Püntener ist als KTA (Katholik trotz allem) Mitglied der Synode (=Kirchenparlament) der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich als Synodal der katholischen Pfarrei St. Theresia (Zürich Friesenberg).
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