Werbespot
Bauvorhaben, insbesondere solche, die grossen Publikumsverkehr auslösen, müssen besonders sorgfältig geplant und erstellt werden, wenn sie nicht zu übermässigen Umweltbelastungen führen sollen. Problematisch ist insbesondere der von solchen Vorhaben ausgelöste Autoverkehr.
Die beachtliche Erfolgsquote der Umweltorganisationen, insbesondere des VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) bei Beschwerden gegen derartige Bauvorhaben stellt den Baubewilligungsbehörden zuerst auf kommunaler Ebene ein schlechtes Zeugnis aus. Sie setzen den durchaus vorhandenen Ermessensspielraum viel zu einseitig zugunsten der Bauherrschaften und zuungunsten der Umwelt ein. In der Regel nehmen somit Baubehörden ihre Aufgaben nicht wahr! Festzuhalten: die übergeordneten juristischen Beurteilungsbehörden greifen in der Regel nur bei erheblichen Ermessensmängeln ein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auf diesem Weg kaum Bauvorhaben mit minimaler Umweltbelastung erreicht!
Im übrigen: willfährige Baubewilligungsbehörden, die Bauherrschaften zu stark entgegenkommen, leisten weder den Bauherrschaften noch der Umwelt einen Dienst.
Selbst die FDP-nahe NZZ kommt in einem Leitartikel vom 8. November 2008 zum Schluss: die Verbandsbeschwerde ist ein sinnvolles Instrument des Ausgleichs!
„Statt die Zinsen zu nutzen, lebt die Schweiz von anderen Ländern und von zukünftigen Generationen.“ Diese Schlussfolgerung zog das Nachhaltigkeitsmonitoring MONET von drei Bundesämtern im November 2003. Auch wenn in den letzten Jahren durchaus Erfolge in der Umweltpolitik zu verzeichnen war: die Schweiz belastet Mensch und Umwelt um Faktoren stärker, als dies zuträglich wäre! Mit andern Worten: die Umweltpolitik muss noch wesentlich verstärkt werden, Umweltverträglichkeitsprüfung UVP und Verbandsbeschwerderecht müssen erheblich ausgebaut werden!
In dieser Situation ist es ziemlich eigenartig, wenn das BUWAL (heute BAFU) ausgerechnet Verhandlungsempfehlungen veröffentlicht, statt klare inhaltliche Vorgaben zu machen, welche ökologischen Massnahmen Baubewilligungsbehörden zu verlangen und Bauherrschaften umzusetzen haben. Das BUWAL (heute BAFU) geht also weiterhin davon aus, dass die Baubewilligungsbehörden ihre gesetzlichen Pflichten nicht wahrnehmen und dass an die Stelle des Vollzugs von Gesetzen Vereinbarungen zwischen Bauherrschaften und Umweltverbänden treten sollen!
Weil ein beachtlicher Teil der Massnahmen den Autoverkehr betrifft, gibt es unterdessen ein beachtliches Paket von Einzelelementen, die geeignet sind, dafür zu sorgen, dass ein möglichst grosser Anteil von BenutzerInnen nicht mit dem eigenen Auto anreist.
Sehr eigenartig ist, dass trotz allgemeiner bekannter negativer Auswirkungen des Autoverkehrs nach wie vor intensiv mit der Autoerreichbarkeit geworben wird, Beispiele von 26. April 2004 (wenige Tage nach dem Entscheid des Zürcher Regierungsrates zum Hardturm-Einkaufszentrum mit Stadion in Zürich):
Für das Fahren mit dem Auto muss definitiv keine Werbung mehr gemacht werden, nötiger hat dies offensichtlich der öffentliche Verkehr und insbesondere dessen Benutzung für eine möglichst grosse Zahl von Wegen, auf dem Weg zur Arbeit und zur Ausbildung, für das Einkaufen, für die Freizeit.
Erste Fassung 7. Juni 2004
The post Am 30. November 2008: Nein zur Initiative der Zürcher FDP gegen das Beschwerderecht first appeared on umweltnetz.ch.]]>Die Menschen in der Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, leben deutlich über die Verhältnisse, die für den Planeten Erde zuträglich sind: der ökologische Fussabdruck der SchweizerInnen ist deutlich zu gross. Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen ist ein schwaches Instrument zur Korrektur dieser Ueberbeanspruchung. Mit der Zustimmung der FDP des Kantons Zürich am 28. August 2008 zur faktischen Abschaffung des Beschwerderechts der Umweltorganisationen signalisiert die Mehrheit dieser Partei, dass sie in ökologischen Fragen schlicht nichts begriffen hat, dass diese Partei in ihrer Mehrheit nicht anerkennen will, dass die Belastung der Umwelt übermässig ist. Ein solches Verhalten ist ignorant und verantwortungslos – mit einer solchen Grundhaltung schaffen Frau Fiala und ihre Gefolgsleute die Rückfall in die Zeiten vor der Moderne; sie stellen sich damit gegen den kantschen Imperativ und damit letztlich gegen di global gültige ethische goldene Regel: für einen kleinen individuellen ökonomischen Vorteil ist die FDP des Kantons Zürich bereit, das Gesamtwohl unter den Tisch fallen zu lassen.
Selbst das (wie lange noch?) FDP-Mitglied Hans-Peter Fricker, welcher den WWF Schweiz auf einen sehr sanften und pragmatischen Öko-Kurs gebracht hat, schaffte es nicht, bei der FDP des Kantons Zürich mehrheitlich die Vernunft zur Anwendung zu bringen. Dies betont einmal mehr die ignorante Haltung der FDP des Kantons Zürich in ökologischen Fragen – besonders nicht nachvollziehbar, wenn berücksichtigt wird, dass 45 schweizerische StaatsrechtsprofessorInnen am Tag zuvor mit Vehemenz gegen die Fiala-Initiative Stellung bezogen haben, weil sie Rechtsstaat und Demokratie in unzulässiger Weise gegeneinander ausspiele.
Wer angesichts der real existierenden Umweltbelastungen dermassen neben den Fakten argumentiert, betreibt eine staatsgefährende Politik.
Da gibt es nur eine Haltung: am 30. November 2008 NEIN zur FDP-Fiala-Initiative „“Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“.
The post Achtung: die FDP des Kantons Zürich ist eine staatsgefährdende Organisation! first appeared on umweltnetz.ch.]]>