Mit Steuern werden die Kosten der Gesellschaft abgedeckt – nicht die Höhe des Steuerfusses oder die Höhe des Steuerbetrages ist, wie dies insbesondere von den Parteien FDP und SVP vertreten wird, das Hauptziel der Politik, sondern die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft. Zu beachten ist dabei, dass liberal angedachte Demokratien zur Zechprellerei neigen.
Die Niederlassungsfreiheit ist eines der zentralen Elemente von Demokratien. Sowohl natürlichen wie juristischen Personen (im steuerrechtlichen Sinn) steht es grundsätzlich zu, ihren Wohn- oder Firmensitz frei festzulegen. Selbstverständlich dürfen dabei auch steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen – selbst bei einer Verlegung des Wohnsitzes in eine extrem steuergünstige Gemeinde wie Wollerau ist dabei zumindest der Wortlaut des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingehalten. Bei dem in der Schweiz praktizierten Steuerwettbewerb – Wollerau gehört ohne Wenn und Aber zum Wirtschaftsraum Zürich, auch ein Wollerau-Steuerminimierer kann von der Standortgunst dieses Wirtschaftsraumes profitieren.
Am Beispiel von Publikumsliebling Roger Federer (es könnten auch Simon Ammann, Lara Gut oder weitere Persönlichkeiten sein) kann die Problematik bestens aufgezeigt werden. Ich mag nicht ausrechnen, wie gross der finanzielle Profit von Roger Federer durch die Wohnsitznahme in Wollerau statt in Zürich ist. Die Geburt der Federer-Zwillinge Charlene Riva und Myla Rose fand in einem Spital in der Stadt Zürich statt (es handelt sich dabei um ein Privatspital, aber durch die Einbindung in die kantonale Spitalliste besteht eine minimale Umsatzgarantie). Auch das Benefiz-Tennis-Spiel „Match for Africa“ zwischen Rafael Nadal und Roger Feder fand in Zürich statt, mit dem Hallenstadion an einem Ort, welcher durch öffentliche Mittel, auch Steuermittel der Stadtzürcher Steuerpflichtigen, unterhalten wird! Im übrigen: Roger Federer hat Rafael Nadal die Stadt Zürich und nicht Wollerau gezeigt.
Der Zweck von „Match for Africa“ ist es, welcher die zentralen Fragen aufwirft: auch Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Hilfe für die Ärmsten ist in einer Demokratie Sache der Gesellschaft, also der Steuerpflichtigen. Nur sind gerade diese Gelder in Budgetdebatten häufig sehr stark umstritten, werden auch regelmässig von den InteressenvertreterInnen der Reichen gestrichen. Es ist zwar anerkennenswert, dass Private – egal ob mit eigenen Stiftungen oder Kleinspenden – einen Beitrag zur Linderung der ärgsten Armutsfolgen leisten, aber letztlich wird damit nur das Versagen der Demokratie in diesem Bereich unterschrieben. Geradezu ironisch ist es daher, wenn Steueroptimierer, vielleicht zur Beruhigung ihres schlechten Gewissens, einen Teil der eingesparten Steuern für solche Projekte einsetzen (die in der Regel allerdings der Symptombekämpfung und nicht der Ursachenbehebung der Armut dienen).
Somit ist dieser Dankeschön-Brief ein starker moralischer Appell an die guten SteuerzahlerInnen – somit ist auch dieser Brief ein Alarmzeichen gegen den unsinnigen Steuerwettbewerb. Einen interessanten Ansatz hat dazu bereits vor langer Zeit der heute emeritierte ETH-Informatik-Professor Carl August Zehnder gemacht: Grössteinkommen werden vom Bund, Grosseinkommen von den Kantonen und „Normaleinkommen“ im wesentlichen von den Gemeinden besteuert. Bei kleineren Einkommen sind bereits heute die lokalen Unterschiede der Steuerbelastung relativ gering, der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist berücksichtigt – bei den erheblichen Unterschieden bei den Gross- und Grössteinkommen würde ein System nach den Vorschlägen von Herrn Zehnder eine ausgleichende Wirkung haben.
The post Ein Dankeschön – mit Hintergedanken first appeared on umweltnetz.ch.]]>Reiche sind prinzipiell ein Widerspruch zu den Grundsätzen der Aufklärung und der Moderne – Egalité, Fraternité, Liberté vertragen sich nun mal schlecht mit den übermässigen Vermögensansprüchen der Gierlinge. Zu beachten ist auch: diese Vermögen sind IMMER zu Lasten der Allgemeinheit erworben worden! Zu solchen Vermögen kommt nur, wer die Interessen der Allgemeinheit ignoriert – und dann, wenn zum Beispiel die Finanzwirtschaft oder die Autobranche berechtigterweise ins Stottern kommt, ohne Zögern nach Staatsmilliarden schreit. Oder anders: Wer solche Vermögen erwirbt, kann dies nur tun, weil er oder sie die externen Kosten dieses Vermögenserwerbs nicht bezahlen muss.
Wer nun verlangt, dass der Staat besondere Rücksicht auf die reichen Gierlinge nimmt, deklariert offen die Rückkehr in die Zeiten vor der französischen Revolution, vor der Aufklärung – Herr Gaydoul versteht sich offenbar als (Geld-)Adeliger, der mehr Rechte als andere haben will, als eine Art von Herrenmensch. Denn: Steuersätze werden in einem demokratischen Verfahren festgesetzt. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben beispielsweise Pauschalsteuern für reiche AusländerInnen abgelehnt. Sie wollen, dass gerade Reiche entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Aufgaben des Staates mittragen. Gerade eine Demokratie verlangt, dass sowohl eine nahe des Existenzminimums lebende, damit wenig Steuern bezahlende Familie exakt genau gleich freundlich oder unfreundlich von den staatlichen Behörden, seien dies nun Sozial- oder Steuerbehörden, behandelt werden wie Superreiche. Herr Gaydoul verlangt eine Sonderbehandlung, die ein demokratischer Rechtsstaat nicht gewähren kann, nicht gewähren darf. Wer beispielsweise den Wohnsitz in erster Linie nach der Steuerbelastung auswählt, handelt undemokratisch und unsolidarisch – eben gierig.
P.S. Mit Neid hat meine Position nichts zu tun, höchstens mit Ethik und Moral. Ich habe mich absichtlich für ein bestimmtes Lebensmodell entschieden, mit dem ich durchaus zufrieden bin, selbst unter Einbezug der mir selbst auferlegten Beschränkungen und Grenzen.
„Bürger mit hohem Einkommen sind nämlich die grössten Kohlendioxidverbraucher.“ Dies ist das Ergebnis einer Studie, welche weiter Aussagen enthält wie „Wir schätzen, dass 2008 die Hälfte der weltweiten Emissionen von gerade einmal 700 Millionen Menschen verursacht wurden.“ Dies ein weiterer Beleg für die unsolidarische Gier der Superreichen – Superreiche haben einem massiv übermässigen ökologischer Fussabdruck!
The post Unsolidarische Gier first appeared on umweltnetz.ch.]]>Die Kantonal-Zürcher Finanzdirektorin Ursula Gut will das Steuergesetz ändern, um Superreiche von den Steuern zu entlasten und ihnen Sorge zu tragen.
Kann und darf es Aufgabe des Staates sein, seine Tätigkeiten auf das Wohlergehen der Superreichen auszurichten? Laut Verfassung zählen die Gewährleistung der Menschenrechte und das Allgemeinwohl zu den obersten Prinzipien des Staates. Derzeit stellt etwa der menschgemachte Klimawandel eine ernsthafte Bedrohung des Allgemeinwohls dar. Wenige Prozente des BIP reichen aus, um die erforderlichen Massnahmen zur Verminderung des derzeitigen übermässigen Ausstosses von Treibhausgasen zu finanzieren – nach dem Motto „Global denken, lokal handeln!“. Auch wenn einzelne Bemühungen bestehen, tut sich gerade der Kanon Zürich schwer mit einer glaubwürdigen und umfassenden Klimaschutzpolitik, wie etwa die Ablehnung der Volksinitiative «2000-Watt-Gesellschaft für den Klimaschutz» durch den Regierungsrat zeigt.
Superreiche haben ihr Einkommen nicht einfach aus dem Nichts erarbeitet – sie haben dabei immer auch von der Allgemeinheit profitiert. Die Preisgelder etwa, die Roger Federer erhalten hat, wurden von Sponsoren bezahlt, die diese aus den Umsätzen mit ihren Produkten erwirtschaften. Federer selbst hat ebenfalls Sponsoren. Diese Sponsorgelder – auch wenn sie wahrscheinlich Teil des Marketingbudgets der Unternehmen sind – werden letztlich durch die KonsumentInnen finanziert.
Auch Superreiche haben sich entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten (und diese sind erheblich!) an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu beteiligen; diese Aufgaben sind von der Mehrheit der Stimmberechtigten in einem demokratischen Verfahren festgelegt worden. Auch wenn es für Superreiche um absolut gesehen beträchtliche Beiträge geht, haben auch Superreiche in Selbstverantwortung diesen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten – nicht im Sinne des Mäzenatentums, bei dem sie Projekte ihrer persönlichen Wahl unterstützen.
Frau Gut: Ihre Aufgabe als gewählte Regierungsrätin des Kantons Zürich ist es nicht, den besten Steuerzahlern Sorge zu tragen. Sind sind darauf verpflichtet, im Interesse des Allgemeinwohls die erforderlichen Mittel zu beschaffen, die erforderlich sind, um die Vorgaben der Verfassung umzusetzen. Wenn sich Superreiche daran nicht beteiligen wollen, ist dies eher ein Ausdruck ihres Egoismus und ein Hinweis auf die Geringschätzung des Allgemeinwohls.
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