Hervé Falciani hat bei seinem Arbeitgeber HSBC in Genf Daten geklaut, er ist unabhängig von irgendwelchen Beurteilungen kriminell. Nun, gewisse Dinge können nötig sein, selbst wenn sie kriminell sind. Nur: dies trifft definitiv für den Kriminellen Hervé Falciani nicht zu.
300 Millionen am spanischen Fiskus vorbei geschmuggelte Euro seien entdeckt worden, wird gesagt. Wie viel davon Steuerertrag wären, ist schwierig, da der Steuerfreibetrag in Spanien pro Person 700’000 Euro, der Steuersatz beträgt 2.5 % des Vermögens. Wenn der Steuerfreibetrag ausser acht gelassen wird und gleichzeitig eine vierfache Strafsteuer angenommen wird, wären also (pro Jahr) durch diesen kriminellen Akt 30 Millionen mehr Steuererträge in Spanien eingegangen. Wie ist dies zu beurteilen?
Gemäss Wikipedia beträgt das spanische BIP 1’048.5 Mrd. Euro; nach der gleichen Quelle betragen die Staatsausgaben 45.2 % des BIP, somit also rund 474 Mrd. Euro, resp. 474’000 Mio. Euro. Die 30 Mio Euro zusätzliche Steuereinnahmen machen also gerade einmal 0.06 Promille der Staatsausgaben aus. Da wie bereits oben gesagt die Vermögensfreigrenzen nicht berücksichtigt sind und vierfache Normalsätze berücksichtigt sind, ist zu befürchten, dass der Aufwand des Staates zum Nachweis der am spanischen Fiskus vorbei geschmuggelten Euros deutlich grösser sein dürfte als der zusätzliche Steuerertrag.
Auf der andern Seite ist festzuhalten, dass die Datenflut, die sich aus dem automatischen Datenaustausch ergibt, schlicht nicht zu bewältigen ist, und kaum von Nutzen zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist. Ebenso ist einmal mehr festzustellen, dass bei der Gewährung diverser Freiheiten im Geldbereich nicht die erforderlichen Kontrollmechanismen integriert wurden.
Drei Dinge sind festzuhalten:
Nachtrag 22.4.2013
Der „Fall Borjans“ (die Medien bezeichnen ihn fälschlicherweise als „Fall Hoeness“) zeigt überdeutlich: Deutschland hat in Steuersachen den Pfad der Rechtsstaatlichkeit ebenfalls verlassen. Neben der Hehlerei und der Förderung der Illoyalität gegenüber den ArbeitgeberInnen stätzt sich der deutsche Staat ausschliesslich auf Nötigung. Es ist festzuhalten: mit der Einführung des freien Kapitalverkehrs („Jeder EU-Bürger hat die Wahl, in welchem Land und bei welchem Kreditinstitut er sein Geld anlegen möchte.„) – eine der vier EU-Freiheiten – haben es die Staaten verpasst, ihr Steuerrecht dieser Freiheit anzupassen. Mit abenteuerlichen Massnahmen – eben bis hin zur Hehlerei und der Illoyalitätsförderung – haben einzelne deutsche Bundesstaaten (darum „Fall Borjans“) damit begonnen, Anklagen ohne reale gesetzliche Grundlagen zu erfinden, die nur noch als Nötigung bezeichnet werden können. Dazu kommt, dass Herr Borjans und seine „Gaunerkollegen“ es den Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, die Konsequenzen aus der faktischen Abschaffung des freien Kapitalverkehrs auf rechtsstaatlich nachvollziehbaren Wegen zu regeln – Herr Borjans will zwingend wohlmeinende, allenfalls etwas naive StaatsbürgerInnen kriminalisieren. Angesichts der mageren Ergebnisse dieser bisherigen Nötigungen – bis jetzt gibt es keine Hinweise, dass die Steuererträge der nach neuesten Auffassungen am Fiskus vorbei geschmuggelten Vermögen zu einer nachhaltigen Gesundung der öffentlichen Finanzen führen könnten – ist auch das Vorgehen des deutschen Staates und einiger Bundesstaaten ganz einfach lächerlich. Und sicher keine Werbung für Demokratie und Rechtsstaat.
Ich rechtfertige damit in keinem Fall Steuerhinterziehung oder ähnliche Vorgehensweisen – ich wehre mich aber dagegen, dass der Staat plötzlich willkürlich andere Beurteilungen in der Praxis des freien Kapitalverkehrs vornimmt. Ich bin auch in keiner Art und Weise von diesen Vorgängen persönlich betroffen, sorge mich aber um die Rechtsstaatlichkeit in Steuersachen.
Erste Fassung 15.4.2013
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Die Steuergerechtigkeit – alle Einwohnenden tragen entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Deckung der finanziellen Lasten bei – ist ein bedeutendes Element eines demokratischen Rechtsstaats. Dazu gehört die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug.
Was derzeit in deutschen Bundesländern mit SPD-Regierungsbeteiligung passiert, hat nichts mit Förderung der Steuergerechtigkeit zu tun, sondern ist tumber Populismus, allenfalls beschönigend als dauernder Wahlkampf zu bezeichnen.
2.5 Mia Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen sollen die Hehlereien diverser deutscher Bundesländer bisher eingebracht haben. Wie ist diese Zahl einzuordnen?
Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um Nach- und Strafsteuern mit einem erhöhten Satz für mehrere Jahre handelt. Wenn angenommen wird, dass es um Steuern für 4 Jahre mit einem um 50 % erhöhten Satz geht, dürfte der „ordentliche“ jährliche Steuermehrertrag – für Länder und Bund zusammengefasst – rund 0.4 Mia (oder 400 Mio) Euro betragen.
Das gesamte jährliche Steueraufkommen in Deutschland beträgt gemäss Wikipedia rund 600 Mia Euro.
Eine ganz einfache Rechnung: 0.4 Mia ist ein Tausendfünfhundertstel von 600 Mia Euro, gerade etwa 0.67 Promille.
Das heisst: zuerst ist dies ein Kompliment für die deutschen SteuerzahlerInnen: zu 99.93 Prozent sind die deutschen Steuerpflichtigen steuerehrlich! Bezüglich Steuern sind die deutschen SteuerzahlerInnen also ehrlicher als die ÖV-BenutzerInnen: in der Grossregion Zürich sind durchschnittlich 98.5 % der Reisenden mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs!
Steuerhinterziehung und -betrug sind also entgegen dem sehr vielen Lärm aus Deutschland (und wahrscheinlich auch der USA) Randphänomene. Sie entscheiden also nicht wirklich über die Finanzkraft der öffentlichen Hand – oder anders: mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die heutige Finanzpraxis als nicht nachhaltig zu bezeichnen.
Für dieses bisschen Mehrsteuerertrag haben insbesondere die sozialdemokratischen FinanzministerInnen in den deutschen Bundesländern einiges gegaunert: für Finanztransaktionen über die Landesgrenzen wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft, statt auf ein transparentes Verfahren wie die Finanztransaktionssteuer zu setzen, wird der vollständige Austausch von Banktransaktionsdaten gefordert (was den Einsatz einer Steuerpolizei nötig macht, um trotz freiem Kapital- und Zahlungsverkehr die steuerwirksame Beurteilung von Finanztransaktionen vornehmen zu können) und zentral: der Staat untergräbt systematisch das Vertrauenverhältnis von Unternehmen und Mitarbeitenden, belohnt sogar eindeutig kriminelles Verhalten wie Datenklau. Für nicht einmal ein Promille mehr Steuerertrag wird einiges an staatlicher Reputation geopfert – eine solche Vorgehensweise ist weder nachhaltig noch unterstützenswert, zum Beispiel durch ein Steuerabkommen.
P.S. Ich habe – Lohnausweis sei Dank, ich habe auch keine Konten im Ausland – keine eigenen finanziellen Vor- oder Nachteile aus dieser Thematik, kann dies also ausschliesslich als Beobachter und Analyst anschauen.
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