Nicht nur die Schweiz braucht eine Energieversorgung, die so rasch als möglich mit nachhaltig nutzbaren erneuerbaren Energien funktioniert. Dies ist technisch und wirtschaftlich problemlos möglich. Erste Voraussetzung ist, dass wir eine solche Energieversorgung wirklich wollen.
Worum geht es bei der Abstimmung über das Energiegesetz am 21. Mai 2017? Eine grobe Darstellung der Inhalte findet sich auf einer Internet-Seite des Bundes: Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und damit ein erstes Massnahmenpaket beschlossen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.
Mit diesen Änderungen des Energiegesetzes werden Lücken oder Schwächen der heutigen Gesetzgebung behoben.
Es braucht bald weitere Schritte:
Am 21. Mai 2017: Ja zur Änderung des eidgenössichen Energiegesetzes, und damit Ja zu weiteren zukunftsfähigen Schritten der Energie- und Klimaschutzpolitik!
Die Atomenergie ist nachweislich nicht nachhaltig nutzbar. Ebenso offensichtlich ist der von Menschen gemachte Klimawandel. Die Schweiz spürt bereits die Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels; die Alpenregion ist deutlich stärker als im globalen Durchschnitt vom Klimawandel betroffen. Hier braucht es schnelle und deutliche disruptive Veränderungen. Wer gegen das Energiegesetz ist, leugnet oder ignoriert die Nichtnachhaltigkeit der Atomenergie, leugnet oder ignoriert die offensichtlichen Folgen des von Menschen gemachten Klimawandels.
Bemühend ist etwa auch die behaupteten Nicht-Liberalität der Energiegesetzgebung. Was demokratisch beschlossen ist, ist aus Prinzip liberal. Es gelten hier die Grundprinzipien der Ethik – Liberalität erfordert zwingend eigenverantwortliches Handeln. Die Energie- und Klimaschutzgesetzgebung legt dar, was als ausreichende Handlung im Sinne der Allgemeinheit zu betrachten ist. Darüber hinausgehende freiwillige und eigenverantwortliche Aktivitäten werden durch die Gesetzgebung weder behindert noch verunmöglicht, bessere Lösungen als die gesetzlichen Bestimmungen sind jederzeit möglich. Aber: Das «Recht auf Unvernunft» ist im Energie- und Klimaschutzbereich angesichts der drängenden Fragestellungen nicht zulässig.
Die wie immer lügende SVP hat schlicht kein einziges Argument vorlegen können, welches gegen die Energie-und Klimaschutzgesetzgebung sprechen würde. Es geht offensichtlich ausschliesslich um die finanziellen Interessen der Erdölwirtschaft, damit also um die Interessen von häufig diktatorischen Staaten.
Zudem: Wer wie die SVP ahnungslos und dümmlich über vorgebliche Kosten der Energiestrategie 2050 lügt, sollte durchaus mal ehrlich die Frage beantworten, was es denn kostet, die Energiestrategie 2050 NICHT umzusetzen.
The post Am 21. Mai 2017: Ja zum Energiegesetz als erster Schritt zur Energiestrategie 2050 first appeared on umweltnetz.ch.]]>