Der Fry-Herr vom Uetliberg wird durch den Fehlentscheid des Kantonsrates geradezu geadelt – nicht verwunderlich, kommt wie im Zusammenhang mit den Schiedsrichter-Fehlentscheiden an der Fussball-Weltmeisterschaft der Verdacht auf, dass hier Schmiermittel im Einsatz waren. Dieser krasse, rechtsstaatliche fragwürdige Entscheidung des Zürcher Kantonsrates ist geradezu eine Einladung an die Allgemeinheit, das Gesetz bewusst zu brechen, Sachzwänge – dieser Entscheid ist das Ende des Rechtsstaates im Kanton Zürich. Wer an diesem 28. Juni 2010 im Zürcher Kantonsrat mit Ja gestimmt hat, hat damals beim Eintritt in den Kantonsrat einen Meineid geschworen! Da liessen sich die Mitglieder des Rates einmal mehr nicht vom allgemeinen Interesse, sondern für private Profite gestimmt.
Auch wenn der wirtschaftliche Erfolg des Utokulms beeindruckend ist – die aktuelle Nachfrage nach dem „Uto Kulm“ ist keine nachhaltige Sache. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die hedonistische Beliebigkeits- und Spassgesellschaft dieses übermässigen Konsums des unwiderbringlichen Gutes Landschaft von nationaler Bedeutung cool findet – aber die Beliebigkeits-Tophits dieser Spassgesellschaft sind schnell vorüber, dann sind wieder andere Destinationen hip. Die Landschaft ist und bleibt unwiderbringlich zerstört – die Qualität des Erholungsgebietes ist dahin.
Da bleibt nur eins: ziviler Ungehorsam!
Zum Beispiel:
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