Ich zitiere einmal mehr sowohl Aussagen zum Pariser Klimaschutz-Übereinkommen als zur Erreichung der Klimaschutzziele:
Bekanntlich ist auch die Klimaschutzpolitik der Schweiz nicht auf dem Pariser Klimaschutz-Pfad. Die Kantone haben von sich auch aktiv zu werden, um internationale Verpflichtungen der Schweiz in ihren Aktivitäten zu berücksichtigen; dies nennt sich Subsidiaritätsprinzip. Die Bundesverfassung weist den Kantonen etwa die energie- und damit klimaschutzpolitische Verantwortung für den Gebäudebereich zu. Auch im Vergleich mit dem internationalen Umfeld ist die Sache klar: Fossilfrei um 2040 bis spätestens 2050, ab dann hundert Prozent erneuerbare Energien, nachhaltig genutzt! Dies muss zur zentralen Botschaft auch der Zürcher Energie- und Klimaschutzpolitik werden.
Städte wie Zürich haben etwa in der Gemeindeordnung bereits jetzt weitergehende Klimaschutzziele als der Kanton Zürich festgesetzt. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben 2008 beschlossen, dass bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen auf eine Tonne Treibhausgase als CO2-Aequivalente pro Person und Jahr zu begrenzen sind. Zu beachten ist, dass selbst derartig anspruchsvolle Ziele nicht konform sind mit dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen!
Eine Energiepolitik, die eine völkerrechtlich wichtige Vorgabe nicht berücksichtigt, noch schlimmer in falscher Form einbezieht, ist nicht verträglich mit dem demokratischen Rechtsstaat. Ob derartige Falschaussagen – allenfalls gar vorsätzliche Lügen – wohl damit zu tun haben, dass der zuständige Baudirektor SVP-Mitglied ist und kaum nochmals zu den Erneuerungswahlen 2019 antreten wird?
Der Zürcher Kantonsrat tut gut daran, auch den Energieplanungsbericht 2017 nicht zu genehmigen.
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