{"id":928,"date":"2009-09-11T23:46:29","date_gmt":"2009-09-11T22:46:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/?p=928"},"modified":"2009-09-11T23:46:29","modified_gmt":"2009-09-11T22:46:29","slug":"die-gewissensprufung-ist-demokratie-unwurdig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/die-gewissensprufung-ist-demokratie-unwurdig","title":{"rendered":"Die Gewissenspr\u00fcfung ist demokratie-unw\u00fcrdig"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 1. April 2009 verzichtet der Staat klugerweise auf eine Gewissenspr\u00fcfung, wenn junge Menschen Zivildienst anstelle des Milit\u00e4rdienstes leisten wollen. Der Tatbeweis &#8211; die anderthalbfache Zivildienstdauer im Vergleich zum Milit\u00e4rdienst &#8211; ist sinnvollerweise ausreichend als Beweis f\u00fcr die Gewissensnot, die beim Leisten des Milit\u00e4rdienstes entstehen w\u00fcrde. Der <a href=\"http:\/\/www.nzz.ch\/nachrichten\/schweiz\/armeechef_hinterfragt_zivildienst-regeln_1.3543775.html\" target=\"_blank\">Chef Armee<\/a> st\u00f6rt sich daran, dass sich deutlich mehr junge Menschen f\u00fcr zivilen Dienst an der Gesellschaft entscheiden. Dessen Argumente erfordern einen deutlichen Protest.<!--more--><\/p>\n<p>Als Vorbemerkung: ich habe w\u00e4hrend einigen Jahren als Mitglied der sogenannten Zulassungskommission Anh\u00f6rungen durchgef\u00fchrt, die als eigentliche Gewissenpr\u00fcfung Teil des Verfahrens f\u00fcr die Zulassung zum Zivildienst waren. Das Gewissen, ein hochgradig abstrakter Begriff, ist etwas vom innersten und damit pers\u00f6nlichsten, individuellsten eines Menschen. Gerade Demokratien, die vorgeben, die Rechte und Freiheiten des Individuums zu sch\u00fctzen, d\u00fcrfen nicht verlangen, dass Menschen sich derart offenlegen m\u00fcssen, wenn sie es nicht mit ihrem Gewissen verantworten k\u00f6nnen, Teil des staatlichen Gewaltapparates werden zu m\u00fcssen. Auch wenn diverse demokratische Grossstaaten den milit\u00e4rischen Kampf f\u00fcr Demokratie als legitim halten: mit Gewalteinsatz lassen sich keine Probleme l\u00f6sen. Krieg ist und bleibt schmutzig, bringt unermessliches Leid &#8211; Krieg geh\u00f6rt ge\u00e4chtet! <\/p>\n<p>Nach einer grossen Zahl dieser demokratie-unw\u00fcrdigen Gewissenspr\u00fcfung hat sich endlich das Schweizerische Parlament dazu durchringen k\u00f6nnen, die Gewissenspr\u00fcfung abzuschaffen. Wenn der Armeechef Andr\u00e9 Blattmann nun von einem &#8222;Betriebsunfall beim Gesetzgeber&#8220; spricht,   missachtet er in doppelter Hinsicht die Demokratie: die Abschaffung der Gewissenspr\u00fcfung ist ein bewusster Prozess des Gesetzgebers, w\u00e4hrend langen Jahren vorbereitet, gerade mit der Absicht, den individuellen Gewissensentscheid nicht mit einer letztlich unn\u00f6tigen \u00f6ffentlichen &#8222;Gewissenspr\u00fcfung&#8220; &#8211; das Gewissen hat mit Sicherheit keinen kognitiven Zugang und ist deshalb prinzipiell gar nicht pr\u00fcfbar &#8211; zu erschweren, sondern zu respektieren, dass Menschen, die wegen der f\u00fcr sie unzumutbaren Verpflichtung der Gewaltaus\u00fcbung im Auftrag des Staates leiden, einen f\u00fcr sie stimmigen Ausweg aus der Gewissensnot erm\u00f6glicht, ohne mit \u00fcberm\u00e4ssigen Folgen konfrontiert zu werden. Andererseits negiert der Armeechef, dass die B\u00fcrger dieses Staates eigenverantwortlich mit ihren Rechten und Pflichten umgehen k\u00f6nnen. Allein diese Unterstellung ist f\u00fcr sich allein betrachtet unertr\u00e4glich. <\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen: dass Menschen, die bis anhin gez\u00f6gert haben, ihre Gewissensnot \u00f6ffentlich zu machen, nach Wegfall des demokratie-unw\u00fcrdigen Hindernisses &#8222;Gewissenspr\u00fcfung&#8220; ein Zivildienstgesuch stellen, ist nachvollziehbar &#8211; und m\u00f6glicherweise bloss eine Welle nach der Einf\u00fchrung der vereinfachten Zulassung zum Zivildienst.  <\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat den Zivildienst gesetzlich geregelt, dazu geh\u00f6ren auch die Bedingungen f\u00fcr Einsatzorte f\u00fcr Zivildienstpflichtige. Es geh\u00f6rt zum Ermessensspielraum &#8211; auch dies wieder im Rahmen der staatspolitischen Verantwortung der Individuen &#8211; sowohl der EntscheiderInnen \u00fcber Zivildiensteinsatzorte als auch der Verantwortlichen an den Einsatzorten, \u00fcber die Aufgaben, die von den Zivildienstleistenden zu erbringen sind, zu entscheiden. Gerade die Armee, die diverse Eins\u00e4tze leistet, die mit dem eigentlichen Armeeauftrag wenig bis gar nichts zu tun hat, beispielsweise Infrastruktureins\u00e4tze zugunsten von Schwingfesten oder Skirennen, sollte sehr zur\u00fcckhaltend sein, wenn die Einsatzorte des Zivildienstes kritisiert werden.<\/p>\n<p>Wenn junge Menschen den Zivildienst dem Milit\u00e4rdienst vorziehen, ist es eine zwingende Aufgabe der Demokratie, hier insbesondere des Bundesrates und des Parlamentes, die Zweckm\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Armee zu \u00fcberpr\u00fcfen &#8211; die Armee ist es, die nicht wirklich demokratievertr\u00e4glich ist. Nur als Gedankenmodell: warum mussten eigentlich fr\u00fcher nur potentielle Zivildienstler eine Gewissenspr\u00fcfung ablegen, nicht aber Milit\u00e4rdienstleistende? Das reale Politikproblem sind die zahllosen negativen Vorf\u00e4lle im Rahmen des Milit\u00e4rdienstes, sind die gesellschaftspolitischen Fragestellungen, die sich aus der Bereitschaft des Staates, Gewalt als Teil einer Konfliktbehandlungsstrategie zu akzeptieren, ergeben. Es ist sicher nicht vordringlich, im Bereich Zivildienst \u00c4nderungen vorzunehmen!   <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1. April 2009 verzichtet der Staat klugerweise auf eine Gewissenspr\u00fcfung, wenn junge Menschen Zivildienst anstelle des Milit\u00e4rdienstes leisten wollen. Der Tatbeweis &#8211; die anderthalbfache Zivildienstdauer im Vergleich zum Milit\u00e4rdienst &#8211; ist sinnvollerweise ausreichend als Beweis f\u00fcr die Gewissensnot, die beim Leisten des Milit\u00e4rdienstes entstehen w\u00fcrde. 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