{"id":6123,"date":"2016-05-17T23:19:23","date_gmt":"2016-05-17T21:19:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/?p=6123"},"modified":"2016-05-17T23:55:22","modified_gmt":"2016-05-17T21:55:22","slug":"denken-in-varianten-und-wenn-es-ganz-anders-waere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/denken-in-varianten-und-wenn-es-ganz-anders-waere","title":{"rendered":"Denken in Varianten: Und wenn es ganz anders w\u00e4re?"},"content":{"rendered":"<p>Die Beschaffung von Transportgef\u00e4ssen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr f\u00fchrt erfahrungsgem\u00e4ss zur sehr emotionalen Debatten. Ein SVP-Regierungsrat im Wahlkampf, geheime, nicht wirklich beurteilbare Unterlagen, die via Medien an die \u00d6ffentlichkeit gelangen, ein st\u00e4dtischer Verkehrsbetrieb, der dringend auf neue Trams angewiesen ist: einige der Zutaten in einer Geschichte, in der es kaum Fakten gibt. In den Sonntagsmedien vom 1. M\u00e4rz 2015 fordert Ex-SVP-Nationalrat auf dieser spekulativen Basis Strafen im IS\/ISIS-Style: \u00abK\u00f6pferollen bei den VBZ\u00bb. Da lohnt es sich, diese Geschichte in Varianten zu denken.<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>Nachtrag 17. Mai 2016: Vierzehneinhalb Monate sp\u00e4ter ist klar, dass das Denken in Varianten in die richtige Richtung gef\u00fchrt hat! Titel in der NZZ vom 17. Mai 2016: <a href=\"http:\/\/www.nzz.ch\/zuerich\/zuercher-trambeschaffung-der-spuk-ist-vorbei-ld.82956\" target=\"_blank\">Z\u00fcrcher Trambeschaffung: Der Spuk ist vorbei<\/a>. Das damalige Fehlverhalten von SVP-Regierungsrat Ernst Stocker und Peter Spuhler ist unakzeptabel und muss Konsequenzen haben f\u00fcr diese Herren.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen ist hoch komplex. Es geht davon aus, dass selbst AnbieterInnen, die keinerlei Know-how im Bereich der ausgeschriebenen G\u00fcter und Dienstleistungen haben, sich f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags bewerben k\u00f6nnen, und dann aufgrund einer umfangreichen Kriterienliste in einem gemischt qualitativ\/quantitativen Verfahren beurteilt werden. Auch wenn der Zuschlag erfolgt ist, besteht eine Vielzahl von Rechtsmitteln. Wenn eine \u00f6ffentliche Institution tats\u00e4chlich darauf angewiesen ist, wie hier im Fall der Trambeschaffung f\u00fcr die VBZ, wird diese Institution alles daran setzen, das Verfahren korrekt anzusetzen. Im Sinne des Variantendenkens ist dies somit die erste Vorgabe: Das Verfahren ist von Seiten der VBZ bis anhin korrekt abgelaufen. Oder, was wie immer vergessen wird bei dieser Geschichte: Es gilt die Unschuldsvermutung!<\/p>\n<p>In diesem Beschaffungsverfahren ist nicht vorgesehen, was der Verkehrsrat beschlossen hat: Die Einholung eines Gutachtens zur Beurteilung der Offerten. Ein solcher Verfahrensschritt ist mit guten Gr\u00fcnden nicht vorgesehen. Gerade bei nicht allt\u00e4glichen Beschaffungen, und dazu geh\u00f6ren Trambeschaffungen, gibt es keine unabh\u00e4ngigen ExpertInnen, die ein solches Gutachten erstellen k\u00f6nnen. Auch das vom Verkehrsrat beauftragte Unternehmen kann nicht als unabh\u00e4ngig gelten, sondern steht im Konkurrenzverh\u00e4ltnis mit Teilnehmenden an diesem Aussschreibungsverfahren. Die VBZ hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet, um den ordnungsgem\u00e4ssen Ablauf des Ausschreibungsverfahren wieder in Gang zu bringen, was bedeuten w\u00fcrde, dass der Verkehrsrat endlich \u00fcber den Beschaffungs-Antrag der VBZ entscheiden m\u00fcsste. <\/p>\n<p>Damit entsteht ein ziemlich unangenehmer Verdacht: SVP-Wahlk\u00e4mpfer Ernst Stocker, deklarierter Anti-St\u00e4dter, deklarierter Anti-\u00d6V-Verkehrsteilnehmer, deklarierter \u00abSchweizer Unternehmen zuerst\u00bb-Botschafter, will weder \u00fcber die Trambeschaffung noch \u00fcber die allf\u00e4llige Vorgabe an ein Unternehmen entscheiden, welches im ordentlichen Verfahren die Ausschreibungskriterien am besten erf\u00fcllt, solange es sich nicht um ein Unternehmen handelt, welches als schweizerisch gilt. Um diesen Nichtentscheid zu verstecken, wird der Verdacht gen\u00e4hrt, das Verfahren sei nicht korrekt abgelaufen \u2013 im \u00dcbrigen eine Beurteilung, die durch Gerichte und nicht durch politische Gremien wie den Verkehrsrat vorzunehmen ist. Da diese Vorgehensweise sowohl f\u00fcr die Trambeschaffung als auch die VBZ nachteilig ist, dient dies ausschliesslich Wahlk\u00e4mpfer Stocker, und den vorgeblich im Antrag der VBZ (welcher geheim ist) nicht an erster Stelle genannten Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine objektive Einsch\u00e4tzung, die nicht durch die Unschuldsvermutung eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p>Dass Medien geheime Berichte an die \u00d6ffentlichkeit bringen, ist nicht durch die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit abgedeckt, sondern ganz einfach kriminell \u2013 die Vorgehensweise von SRF stellt eine massive Konzessionsverletzung dar. Nutzen davon hat einmal mehr Wahlk\u00e4mpfer Ernst Stocker. Im Sinne des Variantendenkens: Ein vorgeblich linkes Medium als Teil der SVP-Propaganda? Da das rechtliche Verfahren zur Wiederherstellung der rechtsstaatlich korrekten Vergabe noch l\u00e4uft, d\u00fcrfen die Beteiligten sich nicht zum Status dieses geheimen Berichts \u00e4ussern. Die \u00d6ffentlichkeit weiss also nicht, ob es sich tats\u00e4chlich um einen Schlussbericht handelt, ob dieser vom Verkehrsrat bereits behandelt wurde und so weiter und so fort. Im Sinne des Variantendenkens: bei diesem geheimen Dokument k\u00f6nnte es sich sogar um einen Fake-Bericht handeln, von wem auch immer hergestellt!<\/p>\n<p>Wenn sich nun der Ex-SVP-Nationalrat und \u00abMister Stadler Rail\u00bb Peter Spuhler auf der Basis dieses geheimen Berichts mit unklarem Status \u00e4ussert, ist dies schlicht nicht akzeptabel. Sein Unternehmen ist, da eine Offerte eingereicht wurde, am Verfahren beteiligt. Somit hat Herrn Spuhler ganz einfach zu schweigen, solange dieses Verfahren nicht rechtsstaatlich abgeschlossen ist! Auch wenn es bei den Ausf\u00fchrungen von Herrn Spuhler einige \u00abWenn\u00bb enthalten sind: f\u00fcr ihn ist klar, dass das Verfahren nicht korrekt gelaufen ist, unter Missachtung der Unschuldsvermutung. Wer aktuell von \u00abK\u00f6pfe rollen\u00bb spricht, ist von allen guten Geistern verlassen. Sorry, Herr Spuhler, so nicht! Diese Verhaltensweise l\u00e4sst nur einen Schluss zu: Herr Spuhler ist nur zufriedenzustellen, wenn \u00abStadler Rail\u00bb, allenfalls ein anderes als das von der VBZ bevorzugte Unternehmen den Auftrag f\u00fcr diese Trams erh\u00e4lt. Und Wahlk\u00e4mpfer Stocker ist erst zufrieden, wenn er auch dank dieser Propaganda-Aktion wieder gew\u00e4hlt ist und wenn auch Herrn Spuhler zufrieden ist. Auch hier wird die Unschuldsvermutung nicht verletzt, weil dies eindeutig durch \u00f6ffentlich bekannte \u00c4usserungen der genannten Personen belegt ist. <\/p>\n<p>Die mindestens so wahrscheinliche Variante der Geschichte: weil objektive Ausschreibungsverfahren nicht zwingend zur Auftragsvergabe an \u00abStadler Rail\u00bb f\u00fchren, wollen SVP-VertreterInnen das Verfahren solange verbiegen, bis das gew\u00fcnschte Ergebnis herauskommt, unabh\u00e4ngig von den Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates! Neben der Besch\u00e4digung von Demokratie, Rechtsstaat, VBZ und Stadt Z\u00fcrich hat dies sehr bald direkt Auswirkungen auf das \u00d6V-Angebot in der Stadt Z\u00fcrich. <a href=\"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/rechtsstaat-und-demokratie-verlangen-gebieterisch-vp-verbieten\" title=\"Rechtsstaat und Demokratie verlangen gebieterisch: $VP verbieten!\" target=\"_blank\">Typisch SVP halt<\/a>.   <\/p>\n<hr>\n<p>Nachtrag: <a href=\"http:\/\/www.nzz.ch\/zuerich\/keine-anhaltspunkte-fuer-ungereimtheiten-1.18493110\" target=\"_blank\">Interview mit Stadtrat Andres T\u00fcrler, NZZ, 1.3.2015, 18:30 Uhr<\/a>. Auch er l\u00e4dt zum Denken in Varianten ein.<\/p>\n<hr>\n<p>Erste Version dieses Textes: So, 1.3.2015, 12:19<\/p>\n<p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Beschaffung von Transportgef\u00e4ssen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr f\u00fchrt erfahrungsgem\u00e4ss zur sehr emotionalen Debatten. 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