{"id":2829,"date":"2011-04-11T12:29:06","date_gmt":"2011-04-11T10:29:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/?p=2829"},"modified":"2011-04-11T12:29:06","modified_gmt":"2011-04-11T10:29:06","slug":"fur-eine-nachhaltige-energieversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/fur-eine-nachhaltige-energieversorgung","title":{"rendered":"F\u00fcr eine nachhaltige Energieversorgung"},"content":{"rendered":"<p>Die Politik neigt zur \u00dcbersteuerung und Eindimensionalit\u00e4t. Die Energiepolitik ist ein klassisches Beispiel daf\u00fcr: weil die b\u00fcrgerlichen Parteien die Energiepolitik in den letzten 25 oder noch mehr Jahren verschlafen haben, verlangen sie jetzt, dass verfassungsm\u00e4ssig und gesetzlich garantierte andere Anliegen missachtet werden, um ohne R\u00fccksicht &#8222;Energieerzeugung&#8220; umzusetzen. Selbst wenn dabei erneuerbare Energiequellen- und -tr\u00e4ger genutzt werden, ist eine solche Vorgehensweise nicht nachhaltig. Bei aller Dringlichkeit des Umbaus der Energieversorgung in Richtung einer fossil- und nuklearfreien Energieversorgung: wenn diese Entwicklung nachhaltig sein soll, ist eine Respektierung der Verfassung und damit des Rechtsstaates eine zwingende Voraussetzung.<!--more--><\/p>\n<p>Es ist eine alte Tradition in diesem Lande: wer ein f\u00fcr ihn oder sie neues Anliegen vertritt, hat immer und zuerst den Eindruck, die bestehenden Gesetze w\u00fcrden ihn oder sie an der Realisierung dieses Anliegens hindern. In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass die RealisatorInnen solcher Anliegen schlicht nicht die fachliche Kompetenz besitzen, um selbst einfache Aufgabenstellungen zu bew\u00e4ltigen.<\/p>\n<p>Ein geradezu dramatisches Beispiel ist die Nutzung der Sonnenenergie. Dazu zuerst einige Zitate aus der <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/101\/index.html\" target=\"_blank\">Bundesverfassung<\/a> und der Verfassung des Kantons Z\u00fcrich.<\/p>\n<p>Artikel 78 der Bundesverfassung enth\u00e4lt unter dem Titel &#8222;Natur- und Heimatschutz&#8220; die Aussagen &#8222;<em>F\u00fcr den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zust\u00e4ndig.<\/em>&#8220; und &#8222;<em>Der Bund nimmt bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben R\u00fccksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche St\u00e4tten sowie Natur- und Kulturdenkm\u00e4ler; er erh\u00e4lt sie ungeschm\u00e4lert, wenn das \u00f6ffentliche Interesse es gebietet.<\/em>&#8222;. In Art. 89 heisst es unter dem Titel &#8222;Energiepolitik&#8220;: &#8222;<em>Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten ein f\u00fcr eine ausreichende, breit gef\u00e4cherte, sichere, wirtschaftliche und umweltvertr\u00e4gliche Energieversorgung sowie f\u00fcr einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.<\/em>&#8220; und &#8222;<em>Der Bund legt Grunds\u00e4tze fest \u00fcber die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und \u00fcber den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.<\/em>&#8222;. <\/p>\n<p>Klar festzuhalten ist: Natur- und Heimatschutz und die Vorgaben der Energiepolitik sind in der Bundesverfassung gleichgewichtig, mit einem leichten \u00dcbergewicht zugunsten des Natur- und Heimatschutzes: Die Schutzobjekte Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche St\u00e4tten sowie Natur- und Kulturdenkm\u00e4ler sind ungeschm\u00e4lert zu erhalten, wenn es das \u00f6ffentliche Interesse gebietet. Eine \u00e4hnliche Generalklausel bei \u00f6ffentlichem Interesse fehlt bei der Energiepolitik! P.S. In meinem Blogbeitrag &#8222;<a href=\"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/denkmalschutz-denk-mal-klimaschutz\" target=\"_blank\">Denkmalschutz denk mal Klimaschutz<\/a>&#8220; frage ich allerdings, warum eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach einer denkmalgesch\u00fctzten Kirche nicht mit der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung vertr\u00e4glich sein soll.<\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/www2.zhlex.zh.ch\/appl\/zhlex_r.nsf\/WebView\/ABF964058B1A5907C12577E10039C7EB\/$File\/101_27.2.05_71.pdf\" target=\"_blank\">Verfassung des Kantons Z\u00fcrich vom 27. Februar 2005<\/a> enth\u00e4lt in Art. 103 unter dem Titel &#8222;Natur- und Heimatschutz&#8220; (also analog zum Titel in der Bundesverfassung) die beiden Abs\u00e4tze &#8222;<em>Kanton und Gemeinden sorgen f\u00fcr die Erhaltung und den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.<\/em>&#8220; und &#8222;<em>Kanton und Gemeinden sorgen f\u00fcr die Erhaltung von wertvollen Landschaften, Ortsbildern, Geb\u00e4udegruppen und Einzelbauten sowie von Naturdenkm\u00e4lern und Kulturg\u00fctern.<\/em>&#8220; In Art. 106 mit dem Titel &#8222;Energie&#8220; (also verk\u00fcrzt gegen\u00fcber der Bundesverfassung) heisst es &#8222;<em>Der Kanton schafft g\u00fcnstige Rahmenbedingungen f\u00fcr eine ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung.<\/em>&#8220; und &#8222;<em>Er schafft Anreize f\u00fcr die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie und f\u00fcr den rationellen Energieverbrauch.<\/em>&#8220;<\/p>\n<p>Auch wenn die Z\u00fcrcher Kantonsverfassung einige Jahre sp\u00e4ter als die Bundesverfassung entstand, ist auch hier keine Bevorzugung der Nutzung erneuerbarer Energien gegen\u00fcber anderen \u00f6ffentlichen Aufgaben erkennbar. <\/p>\n<p>Auch hier wieder der Bezug zur Sonnenenergienutzung: Es gibt aus meiner Sicht krasse Beispiele, bei denen Sonnenenergieanlagen schr\u00e4g und quer zu allen Fl\u00e4chen und Winkeln an einem bestehenden Geb\u00e4ude zu einem theoretisch optimalen Punkt hin ausgerichtet wurden (z.B. schr\u00e4g auf einem Schr\u00e4gdach in einer anderen Neigung als das Dach &#8211; ich habe es aus Angst um den Sensor meiner Kamera bis jetzt nicht geschafft, solche scheusslichen Anblicke zu fotografieren). Ich bin damit einverstanden, dass wegen des Ressourcenaufwandes und des Fl\u00e4chenbedarfs f\u00fcr Erstellung und Montage ein m\u00f6glichst hoher Ertrag einer Solaranlage angestrebt werden muss. Wie diverse Darstellungen aufzeigen, ist allerdings das <a href=\"http:\/\/www.swissolar.ch\/uploads\/RTEmagicC_SFoWarmwasserSystem5PSMitLogo_01.png.png\" target=\"_blank\">Orientierungsoptimum<\/a> flach &#8211; einige wenige Grad Abweichung von der optimalen Ausrichtung haben kaum Auswirkungen auf den Ertrag. &#8222;Schiefwinkligen&#8220; Anlagen verm\u00f6gen mit Sicherheit den Vorgaben etwa von <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/700\/a18a.html\" target=\"_blank\">Art. 18a des eidgen\u00f6ssischen Raumplanungsgesetzes<\/a> nach &#8222;<em>sorgf\u00e4ltig in Dach- und Fassadenfl\u00e4chen integrierte Solaranlagen<\/em>&#8220; nicht zu gen\u00fcgen. Solche nicht wirklich sorgf\u00e4ltig integrierten Anlagen sind eher ein Zeichen f\u00fcr Dilettantismus und stellen keine Visitenkarte f\u00fcr die Nutzung erneuerbarer Energien dar. <\/p>\n<p>Genau so ist es mit dem Vorgehen einiger grosser Stromproduzenten wie etwa BKW und Alpiq. Wenn sich diese beklagen, die von ihnen geplanten Anlagen seien wegen Beschwerden verhindert, ist dies ein klarer Hinweis f\u00fcr die Unf\u00e4higkeit dieser Unternehmen, unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben von Verfassung und Gesetz zu planen. Verfassung und Gesetz stellen letztlich das gesellschaftliche Minimaleinvernehmen dar &#8211; auch wenn sich gerade die Atomenergiewirtschaft offenbar gew\u00f6hnt ist, \u00fcber dem Gesetz zu stehen, f\u00fchrt nichts daran vorbei: auch die energiepolitisch hoch willkommenen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien m\u00fcssen im bestehenden gesetzlichen Rahmen ausf\u00fchrbar sein! Es ist augenf\u00e4llig: das Lamentieren dieser Unternehmen soll vor allem dazu dienen, die Unm\u00f6glichkeit eines Ausstiegs aus der Atomenergie zu illustrieren &#8211; dabei wird ausschliesslich der Unwillen und die fachliche und rechtliche Unf\u00e4higkeit dieser Unternehmen dokumentiert.<\/p>\n<p>Zur Illustration der Lead einer <a href=\"http:\/\/www.wwf.ch\/de\/newsundservice\/news\/news\/medien\/?1411\/Grimsel-Ausbau-Die-Umweltverbande-sagen-zwei-Mal-Ja-und-ein-Mal-Nein\" target=\"_blank\">Medienmitteilung der Umwelt- und Naturschutzverb\u00e4nde Greenpeace Schweiz, Grimselverein, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL und WWF Schweiz vom 8. April 2011<\/a> als Zitat: <em>Die Umwelt- und Naturschutzverb\u00e4nde stehen zur Wasserkraftnutzung. Sie beurteilen die zwei Projekte Tandem und Grimsel 3 als bewilligungsf\u00e4higen Kompromiss und machen deshalb keine Einsprache. Einzig die Erh\u00f6hung der Staumauer bek\u00e4mpfen sie weiterhin, da sie die Verfassung und geltende Gesetze verletzt und keinen zus\u00e4tzlichen Strom produziert.<\/em><\/p>\n<p>Die geltende Rechtsordnung steht einer <a href=\"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/nach-nuklear-und-nach-fossil-heute-beginnen\" target=\"_blank\">fossil- und nuklearfreien nachhaltigen Energieversorgung<\/a> nicht entgegen &#8211; die Praxis im Umgang mit dieser Rechtsordnung illustriert einmal mehr, dass ein erheblicher Mangel an Fachleuten und Knowhow besteht, wie die ambitionierten Ziele etwa der <a href=\"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/2000-watt-gesellschaft-wenn-physik-energie-und-klimaschutzpolitisch-wird\" target=\"_blank\">2000-Watt-Gesellschaft<\/a> erreicht werden k\u00f6nnen! <\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich ist eine Ver\u00e4nderung des rechtlichen Rahmens, auch des Verst\u00e4ndnisses des <a href=\"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/denkmalschutz-denk-mal-klimaschutz\" target=\"_blank\">Denkmalschutzes<\/a> jederzeit m\u00f6glich &#8211; allerdings auf dem ganz ordentlichen Weg, also \u00fcber die entsprechenden, von den zust\u00e4ndigen Instanzen gutgeheissenen \u00c4nderungen an Verfassungen und Gesetzen. Der Richtungswechsel hin zu einer fossil- und nuklearfreien nachhaltigen Energieversorgung ist zwar dringlich &#8211; allerdings ist gen\u00fcgend Zeit vorhanden, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu pflegen!<\/p>\n<p>Und zum Schluss, auch wenn es hier um eine Wiederholung geht: der Verzicht auf rechtsstaatliche Willk\u00fcr bei der Nutzung erneuerbarer Energien betont einmal mehr die Wichtigkeit sowohl der effizienten Energienutzung als auch der Suffizienz!  <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Politik neigt zur \u00dcbersteuerung und Eindimensionalit\u00e4t. Die Energiepolitik ist ein klassisches Beispiel daf\u00fcr: weil die b\u00fcrgerlichen Parteien die Energiepolitik in den letzten 25 oder noch mehr Jahren verschlafen haben, verlangen sie jetzt, dass verfassungsm\u00e4ssig und gesetzlich garantierte andere Anliegen missachtet werden, um ohne R\u00fccksicht &#8222;Energieerzeugung&#8220; umzusetzen. 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