{"id":122,"date":"2004-08-24T22:48:33","date_gmt":"2004-08-24T21:48:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/standeratskommission-als-umweltpolitische-geisterfahrer\/"},"modified":"2009-04-25T08:35:12","modified_gmt":"2009-04-25T07:35:12","slug":"standeratskommission-als-umweltpolitische-geisterfahrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/standeratskommission-als-umweltpolitische-geisterfahrer","title":{"rendered":"St\u00e4nderatskommission als umweltpolitische Geisterfahrer"},"content":{"rendered":"<p>Am 24. August hat sich die st&auml;nder&auml;tliche Rechtskommission unter Leitung des FDP-Parteipr&auml;sidenten Rolf Schweiger mit dem Beschwerderecht der Umweltorganisationen besch&auml;ftigt &#8211; und ist dabei zu Schl&uuml;ssen gekommen, die weder inhaltlich noch formal nachvollziehbar sind (siehe <a href=\"http:\/\/www.parlament.ch\/d\/mm\/2004\/Seiten\/mm_2004-08-24_078_01.aspx\" TARGET=\"_blank\">Medienmitteilung der Kommission<\/a>).<!--more--><\/p>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Dringlich: eine deutliche Versch&auml;rfung des Umweltrechts<\/b><\/p>\n<p>Das beginnt schon mit dem Titel des Gesch&auml;ftes: &#8222;Vereinfachung der Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung und Verhinderung von Missbr&auml;uchen des Beschwerderechts von Umweltorganisationen.&#8220;<\/p>\n<p>Das &#8222;Verh&auml;ltnis zwischen dem M&ouml;glichen und dem W&uuml;nschbaren&#8220; m&uuml;sse gewahrt bleiben, verlangt die Rechtskommission. <\/p>\n<p>Eine ziemlich eigenartige Aussage angesichts der nach wie vor bestehenden erheblichen &uuml;berm&auml;ssigen Belastungen f&uuml;r Mensch und Umwelt. Auch wenn umweltpolitisch durchaus einiges erreicht wurde, die Schweiz ist weit davon entfernt, eine umweltfreundliche Nation zu sein. Das Nachhaltigkeitsmonitoring Monet des Bundes kommt n&auml;mlich zum Schluss, dass die Schweiz &#8222;auf Kosten anderer L&auml;nder und zuk&uuml;nftiger Generationen&#8220; lebe. Und zwar<br \/>\num Faktoren &uuml;ber dem, was f&uuml;r den Planeten Erde zutr&auml;glich ist, siehe das Berechnungswerkzeug <a href=\"http:\/\/www.footprint.ch\/\">www.footprint.ch<\/a>.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Die Schweiz tut viel zu wenig f&uuml;r den Schutz der Umwelt. Umweltschutz ist somit nicht einfach nur w&uuml;nschbar, sondern viel mehr Umweltschutz als heute ist eine zwingende Notwendigkeit. Es braucht keine Vereinfachung, sondern eine deutliche Versch&auml;rfung der Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung, es braucht zus&auml;tzlich eine Versch&auml;rfung des gesamten Umweltrechts, es braucht sehr viele weitergehende Massnahmen. Wer in dieser Situation Vereinfachungen fordert, verh&auml;lt sich wie die bekannten drei Affen: nichts sehen, nichts h&ouml;ren, nichts sagen! <\/p>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Ein Missbrauch des Beschwerderechts ist gar nicht m&ouml;glich<\/b><\/p>\n<p>Angesichts dieses Sachverhaltes ist offensichtlich, dass es bei andauernder &uuml;berm&auml;ssiger Umweltbelastung gar keinen Missbrauch des Beschwerderechtes geben kann. Missbr&auml;uchlich handelt allerdings, wer angesichts der Umweltsituation das Beschwerderecht beschr&auml;nken will.<\/p>\n<p>Es braucht somit eine Verst&auml;rkung des Beschwerderechts:<\/p>\n<ol>\n<li>durch zus&auml;tzliche Beschwerdem&ouml;glichkeiten bei den raumplanerischen Instrumenten,<br \/>\n     d.h. durch Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fungen auf s&auml;mtlichen Stufen der Raum-<br \/>\n     und Ortsplanung.<\/li>\n<li>durch die Aufhebung der sogenannten Bestandesgarantie. Es ist stossend, dass es<br \/>\n     nach wie vor m&ouml;glich ist, in der heutigen Zeit mit einer grossen Zahl von<br \/>\n     Gratis-Parkpl&auml;tzen zu werben (z.B. Einkaufszentren Letzipark und<br \/>\n     Glattzentrum).<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Warum verlangen Wirtschaftsanw&auml;lte einen ideellen Umweltschutz?<\/b><\/p>\n<p>Die Rechtskommission verlangt weiter, dass Organisationen ausschliesslich ideell t&auml;tig sein m&uuml;ssten, um das Beschwerderecht aus&uuml;ben zu k&ouml;nnen. Rechtsverfahren sind eine teure Sache, weil erhebliche fachliche Abkl&auml;rungen erforderlich und aufw&auml;ndige Rechtsschriften zu verfassen sind. Es ist eigenartig, dass ausgerechnet die Rechtskommission, welche mehrheitlich aus sehr verm&ouml;genden Wirtschaftsanw&auml;lten besteht, diese Forderung nach ideellen Werten erhebt. Umweltschutz ist aus Prinzip immer eine ausgesprochen altruistische T&auml;tigkeit, weil saubere Luft, verminderte Treibhausgas-Imissionen nicht direkt betriebswirtschaftlich geldwert sind, und sich der ausgewiesene volkswirtschaftliche Nutzen nicht f&uuml;r die Engagierten auswirkt. Im Umweltbereich hat freiwilliges unbezahltes Engagement ein grosses Gewicht. Wer wie die Mitglieder der st&auml;nder&auml;tlichen Rechtskommission nach noch mehr ideeller T&auml;tigkeit ruft, verlangt sehr direkt noch mehr unbezahlte Freiwilligenarbeit, verlangt die Ausbeutung des Goodwills der Freiwilligen. Dieser Vorschlag ist ein schwerwiegender und verwerflicher Angriff auf die Arbeitsf&auml;higkeit der Umweltorganisationen, nicht zuletzt darum, weil er der wirtschaftlichen T&auml;tigkeit einen wesentlich h&ouml;heren Wert zuweist als dem Engagement zugunsten der Umwelt &#8211; obwohl die Wirtschaft eine dienende Funktion hat und die Umwelt die einzige und einmalige Lebensgrundlage darstellt! <\/p>\n<p>Spannend sind die noch offen Punkte in der Kommissionsarbeit:<\/p>\n<ul>\n<li>Rolle der Beh&ouml;rden bei Projektverhandlungen (zwischen Bauherrschaften und<br \/>\nUmweltorganisationen),<\/li>\n<li>Zul&auml;ssige Vereinbarungsinhalte, insbesondere finanzieller Art,<\/li>\n<li>Regelung der Verfahrenskosten<\/li>\n<li>Die Frage der aufschiebenden Wirkung<\/li>\n<li>Soll gegen Vorhaben, die an einer Volksabstimmung angenommen worden sind, noch<br \/>\nBeschwerde eingereicht werden k&ouml;nnen?<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Die Beh&ouml;rden sind gefordert<\/b><\/p>\n<p>Interessanterweise fehlt mindestens ein Punkt, und dies ist der zentrale Aspekt der gesamten Thematik: Welches ist die Rolle der Beh&ouml;rden beim Erst-Entscheid? Die diversen Gerichtsentscheide zu Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fungen haben eine Gemeinsamkeit: in der Regel wenden Beh&ouml;rden ihren Ermessensspielraum einseitig zugunsten der wirtschaftlichen<br \/>\nAspekte eines Projektes an und vernachl&auml;ssigen den Schutz von Mensch und Umwelt in erheblichem Ausmass. Wenn Beh&ouml;rden dem Schutz von Mensch und Umwelt das dringlich erforderliche Gewicht zukommen lassen w&uuml;rden, br&auml;uchte es deutlich weniger Beschwerdeverfahren, br&auml;uchte es deutlich weniger Projektverhandlungen! Da sind die VertreterInnen der Einheitspartei SVP-FDP-CVP gefordert, und da w&auml;re endlich ein deutliches Wort von Parteipr&auml;sident Schweiger an die vielen Exekutiv-VertreterInnen aus diesen Parteien n&ouml;tig. Dieser Schritt w&uuml;rde n&auml;mlich die bedeutendste Vereinfachung des Vollzugs des Umweltrechts darstellen! Im &uuml;brigen: Auch Umweltschutzorganisationen h&auml;tten sicher nichts dagegen, ihre ideelle T&auml;tigkeit vor allem zugunsten Motivation und Bef&auml;higung der Bev&ouml;lkerung f&uuml;r weitergehendes freiwilliges Umwelthandeln und nicht f&uuml;r Rechtsmittelverfahren zu verwenden. <\/p>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Die finanziellen Details<\/b><\/p>\n<p>Die Vereinbarungs- und Verfahrenskosten-Aspekte haben eine direkte Verbindung mit den &Uuml;berlegungen zum ideellen Charakter der Arbeit der Umweltschutzorganisationen.<\/p>\n<p><b>Aufschiebende Wirkung zwingend: damit das Beschwerderecht nicht zur Farce wird<\/b><\/p>\n<p>Die Frage der aufschiebenden Wirkung bezieht sich auf die ungleiche Pflichtenverteilung im Beschwerdeverfahren. W&auml;hrend sich beschwerende Organisationen ihre umfangreichen Rechtsschriften unter sehr hohem zeitlichem Druck zu erstellen haben, lassen sich die Rechtsinstanzen einiges an Zeit f&uuml;r ihre Entscheide. Sicher, gute Arbeit der Gerichte erfordert Zeit, aber die langen Fristen haben auch damit zu tun, dass bei den Gerichten nicht zuletzt<br \/>\naus Spargr&uuml;nden, zu geringe Arbeitskapazit&auml;ten vorhanden sind &#8211; oder anders: je wirtschaftsfreundlicher die Entscheide der Vorinstanzen, desto mehr RichterInnen braucht es! <\/p>\n<p>Verheerend w&auml;re es allerdings, in dieser Situation, am Prinzip der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden zu r&uuml;tteln. Denn: ist mit der Umsetzung eines Projektes begonnen worden, werden vielfach vollendete Tatsachen geschaffen (z.B. durch den Abbruch der Vornutzung), die sich nicht wieder r&uuml;ckg&auml;ngig machen lassen. <\/p>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Volksentscheide: keine absolutistische Willk&uuml;r<\/b><\/p>\n<p>Unverst&auml;ndlich ist, dass ausgerechnet die Rechtskommission des St&auml;nderates auf den Gedanken kommt, Volksentscheide gegen&uuml;ber dem Rechtsmittelverfahren zu privilegieren. Am Beispiel des Stadion-Einkaufszentrums Hardturm in Z&uuml;rich: Dank dem Beschwerdeverfahren<br \/>\nwurden zuerst durch den Regierungsrat des Kantons Z&uuml;rich und sp&auml;ter durch das Verwaltungsgericht deutliche Umweltentlastungen gegen&uuml;ber der von den Stimmberechtigten genehmigten Ausgangsvariante festgesetzt! Volksentscheiden muss zwar ein grosses Gewicht zukommen, unumst&ouml;sslich sind sie allerdings nicht, weil sie allenfalls nicht vertr&auml;glich mit &uuml;bergeordnetem Recht sind. Auch hier sind erh&ouml;hte Anforderungen an Beh&ouml;rden zu formulieren, die derartige Vorlagen zur Abstimmung bringen: dem Schutz von Mensch und Umwelt muss dringlich ein sehr hohes Gewicht zukommen! Nur dann werden sie auch im Rechtsmittelverfahren Bestand haben.<\/p>\n<p><b>&nbsp;<br \/>Im Umweltschutz braucht es mehr als Lippenbekenntnisse<\/b><\/p>\n<p>Es ist relativ einfach, sich verbal f&uuml;r den Schutz der Umwelt einzusetzen: es ist davon auszugehen, dass s&auml;mtliche Mitglieder der st&auml;nder&auml;tlichen Rechtskommission behaupten, sie seien f&uuml;r den Schutz von Mensch und Umwelt. Wesentlich anspruchsvoller ist es, diesen Schutz im Alltag umzusetzen, gegen&uuml;ber all den vermeintlich ebenso wichtigen Anspr&uuml;chen, gegen&uuml;ber den real existierenden Sachzw&auml;ngen. Wer den Eindruck hat, dem ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt gerecht zu werden, kann und darf keine M&uuml;he haben, den Umweltschutzorganisationen, den ideellen, den altruistischen VertreterInnen des Schutzes von Mensch und Umwelt grossz&uuml;gige und weitreichende Beschwerdem&ouml;glichkeiten zu gew&auml;hren. Wer wie die st&auml;nder&auml;tliche Rechtskommission diese M&ouml;glichkeiten nicht zur Verf&uuml;gung stellen will, zeigt damit an, dass die sch&ouml;nen Worte zum Schutz von Mensch und Umwelt nichts als warme Luft sind, und dass es nicht gestattet ist, diese Lippenbekenntnisse als solche zu deklarieren und zu entlarven. Das ist nichts anderes als umweltpolitisches Geisterfahrertum! <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=1>\n<tr>\n<td>\n<b>&nbsp;<br \/>Die Rechtkommission des St&auml;nderates<\/b><\/p>\n<p>13 Mitglieder, lauter M&auml;nner, 10 davon aus der Einheitspartei SVP-FDP-CVP (77 % Kommissionsanteil, W&auml;hlerInnen-Anteil im Nationalrat 58.4%), drei aus der SP, 10 Juristen, diese haben im Mittel etwas mehr als 7 Verwaltungsratsmandate. Somit handelt es sich bei dieser Kommission um eine Versammlung haupts&auml;chlich von Wirtschaftsanw&auml;lten, einer ziemlich<br \/>\neinseitigen Interessensvertretung also.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 24. August hat sich die st&auml;nder&auml;tliche Rechtskommission unter Leitung des FDP-Parteipr&auml;sidenten Rolf Schweiger mit dem Beschwerderecht der Umweltorganisationen besch&auml;ftigt &#8211; und ist dabei zu Schl&uuml;ssen gekommen, die weder inhaltlich noch formal nachvollziehbar sind (siehe Medienmitteilung der Kommission).<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-122","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"aioseo_notices":[],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":421,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122\/revisions\/421"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=122"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.umweltnetz.ch\/content\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=122"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}