Ende August, anfang September 2004: einige Tage, die es in sich haben!<\/p>\n
Die Strassen lärmen viel zu laut!<\/b><\/p>\n
Schon seit März 2002 müsste die Lärmschutzverordnung des Bundes eingehalten werden. Doch nach wie vor müssen viel zu viele Menschen entlang von Strassen wohnen, die übermässig belärmt sind. Welche Folgen der Lärm auf die menschliche Gesundheit hat, ist längstens bekannt:<\/p>\n
„Lärm birgt gesundheitliche Risiken: Er führt am Tag vor allem zu Störungen des Wohlbefindens, der Konzentration sowie der Kommunikation und in der Nacht zu Schlafstörungen. Am meisten Lärm, über 60 Prozent, produziert der Strassenverkehr. In der Schweiz schätzt man, dass rund 80 Menschen pro Jahr an Herzinfarkt aufgrund des Strassenverkehrslärms sterben.“ Originalzitat BUWAL, September 04).<\/p>\n
Wie reagiert der Bundesrat<\/a> auf diese Situation? Er erstreckt die Lärm-Sanierungsfrist je nach Strassentyp bis zum Jahr 2018, das wären dann mehr als 30 Jahre nach Erlass der Lärmschutzverordnung!<\/p>\n Argumentiert wird damit, dass die für die Lärmschutzsanierungen erforderlichen Mittel von 2.2. Mia Franken nicht verfügbar seien. Erstaunlich, wurde doch nur eine Woche vorher bekannt gegeben, dass die Strassenrechnung 2002 mit einer Überdeckung von 778 Mio. Franken abgeschlossen habe, In der Medienmitteilung dazu wird behauptet: „Der private Strassenverkehr deckt die von ihm verursachten direkten Kosten für Bau, Unterhalt und Betrieb des Strassennetzes vollumfänglich.“ Lärmschutzmassnahmen an Strassen gehören zu den vom privaten Strassenverkehr verursachten direkten Kosten. Solange der Strassenverkehr nicht in der Lage ist, die Lärmkosten zu begleichen, kann keine Rede davon sein, dass die Kosten vollumfänglich gedeckt sind!<\/p>\n Im übrigen: entgegen dem gesetzlichen Wortlaut, welcher Lärmschutzmassnahmen zuerst an der Quelle fordert, beschränkt sich die Lärmschutz-Praxis vor allem auf Massnahmen im Lärm-Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) und am belärmten Ort (Schallschutzfenster), und dies obwohl bekannt ist, dass dies beispielsweise bei Balkonen, Gartensitzplätzen, Spielplätzen, in Naherholungsgebieten keinen ausreichenden Lärmschutz bewirkt. Massnahmen an der Quelle würde beispielsweise heissen: Geschwindigkeitsreduktionen!<\/p>\n Die Luft ist nach wie vor übermässig belastet – und dies für noch sehr lange Zeit<\/b><\/p>\n Einmal mehr veröffentlicht das BUWAL<\/a> einen Bericht zu den Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehr. Auch wenn die Luftschadstoff-Emissionen abnehmen, sind die Ziele der Luftreinhaltepolitik noch weit entfernt. Zitat: „die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sowie die international festgelegten kritischen Belastungswerte für empfindliche Ökosysteme ("critical loads") können nicht eingehalten werden.“ Die NOx-Gesamtemissionen und der Partikelausstoss muss gegenüber heute mindestens halbiert werden, dazu sind zusätzliche Massnahmen erforderlich Diese betreffen vor allem den motorisierten Strassenverkehr. Einführung von Partikelfiltern für Dieselmotoren beispielsweise. Etwas ist dabei zu beachten: technologische Massnahmen allein sind selten so wirksam wie berechnet. Echte und dauerhafte Entlastung bringt vor allem eines: viel weniger Strassenverkehr!<\/p>\n Dinosaurier der Verschwendungsgesellschaft<\/b><\/p>\n Dass Autos vor allem im Freizeitverkehr benutzt werden, ist eine längst bekannte Tatsache. Ein immer grösserer Anteil dieser Freizeitautos wird immer grösser und schwerer, und verschwendet immer mehr Benzin oder Diesel. 2.5 Tonnen Blech, um bestenfalls 5 Sitzplätze und etwas Gepäckraum zu umhüllen – eine der absurden Eigenheiten solcher Fahrzeuge. Verbräuche über 20 Liter Diesel oder Benzin pro 100 km im Stadtverkehr sind keine Seltenheit. Die Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerInnen und ein grosser Platzbedarf, nicht nur beim Parkieren, dürfen nicht einfach hingenommen werden. Hier ist ein klasssisches Anwendungsgebiet für die vielbeschworene Eigenverantwortung. Helfen Appelle an das verantwortungsbewusstsein von Autofirmen und AutokäuferInnen, oder braucht es tatsächlich Vorschriften, um diese Dinosaurier der Verschwendungsgesellschaft aus dem Markt zu bekommen?<\/p>\n Airshow AIR 04 Payerne – das VBS handelt verantwortungslos<\/b><\/p>\n 275’000 Menschen haben am ersten September-Wochenende die AIR04 besucht. Diese hohe Beteiligung darf keine Begründung sein, einen derartigen Anlass nicht zu kritisieren.<\/p>\n Flugshows sind zuerst eine Verherrlichung der Tötungsmaschine Militärflugzeug \u00d0 und Anlässe wie die AIR04 Propaganda-Veranstaltungen, das Prinzip der Konfliktaustragung mittels Gewalt populär zu machen. Flugshows stellen eine übermässige Belastung von Mensch und Umwelt dar – viel zu viel Lärm, Gestank, Luftschadstoffe, Treibhausgase.<\/p>\n Die Air04 in Payerne wurde unter anderem von einem Automobilhersteller gesponsert. Ist dies wohl der Grund, warum die Anreise per Auto beispielsweise auf der Internet-Seite stärker beworben wurde als die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr? Folge war ein massives Verkehrs-Chaos.<\/p>\n Hauptverantwortlich für diesen Anlass ist das VBS, also ein Departement des Bundes. „Nachhaltigkeit“ ist eine der Forderungen der Bundesverfassung – dieser Forderung muss sich auch das VBS stellen. Ein Anlass wie die Airshow AIR 04 in Payerne erfüllt mit Sicherheit selbst die schwächsten und unverbindlichsten Anforderungen an Nachhaltigkeit nicht. Wenn ein Department des Bundes unter Federführung eines Bundesrates einen solchen Anlass durchführt, der den Vorgaben der Bundesverfassung nicht entspricht, so ist dies schlicht verantwortungslos.<\/p>\n CO2-Reduktion braucht weitere Massnahmen<\/b><\/p>\n