Mit dem reisserischen Titel KLIMASCHUTZ F\u00dcHRT ZU MASSIV H\u00d6HEREN MIETEN wird in der Sonntagszeitung vom 24.2.08<\/a> Stimmung gemacht gegen den Klimaschutz – obwohl die Mieten zuk\u00fcnftig nahezu ausschliesslich wegen der bis jetzt massiv ungen\u00fcgenden Erneuerungsaktivit\u00e4ten steigen werden. <\/p>\n <\/p>\n Zuerst ein kleiner Abstecher zur „parit\u00e4tischen Lebensdauertabelle HEV Schweiz \/ MieterInnenverband<\/a>„. Hier sind die technischen Lebensdauern von verschiedenen baulichen Massnahmen aufgef\u00fchrt. Da heisst es beispielsweise:<\/p>\n Eine Lebensdauer von 40 Jahren eines Mineralputzes bedeutet, dass jedes Jahr 2.5 % aller Mineralputze erneuert werden m\u00fcssten, liegt die Lebensdauer bei 20 Jahren, w\u00e4ren in 5 % des Bestandes Massnahmen erforderlich.<\/p>\n Erneuerungsquoten sind recht gut untersucht. So wurde beispielsweise durch das Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen die Studie „Die Renovation der Miet- und Eigent\u00fcmerwohnungen in der Schweiz 2001 \u2013 2003<\/a>“ in Auftrag gegeben. <\/p>\n F\u00fcr K\u00fcchen betr\u00e4gt demnach die j\u00e4hrliche Renovierungsquote 1.5 % (erforderlich w\u00e4ren 4 bis 5 %, je nach Qualit\u00e4t der K\u00fcche). Bei B\u00e4dern betr\u00e4gt die Renovierungsquote 1.6 %, dabei w\u00e4ren etwa 3.3 % erforderlich. J\u00e4hrlich werden nur 0.8% der Fassaden erneuert, obwohl es 2.5 bis etwa 4 Prozent sein sollten.<\/p>\n Wenn die Lebensdauer von Bauteilen nicht beachtet wird, erfolgt ein Substanzverzehr – es werden Werte vernichtet. Die Erneuerung eines \u00fcbernutzten Bauteils ist zudem wesentlich aufwendiger und kann weitere Massnahmen an anderen Bauteilen erfordern.<\/p>\n Energetische Massnahmen im Sinne des Klimaschutzes k\u00f6nnen nur aufbauend auf einer umfassenden Erneuerung eines Geb\u00e4udes ergriffen werden. Dies l\u00e4sst sich am Beispiel von Fenstern zeigen.<\/p>\n Fenster, die heute ersetzt werden, sind in der Regel Doppelverglasungen (zwei zusammengeschraubte Fensterfl\u00fcgel) oder Isolierverglasungen (Zwei Scheiben, am Rand in der Regel durch einen Verbundsteg zusammengehalten). Solche Fenster weisen einen U-Wert von etwa 3 W\/(m2K) auf. Werden solche Fenster ersetzt, ist im Kanton Z\u00fcrich aufgrund der kantonalen W\u00e4rmed\u00e4mmvorschriften 2009<\/a> ein maximaler U-Wert von 1.5 W\/(m2K) zul\u00e4ssig. Beim Minergie-Modul Fenster<\/a> muss der U-Wert unter 1 W\/(m2K) liegen.<\/p>\n Da ja im Geb\u00e4ude bereits Fenster eingebaut waren, ist ein Teil der Ersatzkosten unter dem Titel „Werterhaltung“ zu verbuchen – bei Mietobjekten enth\u00e4lt der Mietzins einen Anteil f\u00fcr die Werterhaltung, damit der oder die VermieterIn laufend den urspr\u00fcnglichen gebrauchsf\u00e4higen Zustand sicherstellen kann. <\/p>\n\n
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