Massiv defizitäre Strassenrechnung!

Wieder einmal mehr behauptet das Bundesamt für Statistik angesichts der Präsentation der definitiven Strassenrechung 2002 im Juni 2005: „Die Strassenkosten des privaten Motorfahrzeugverkehr werden … von den Benützern zu 111% gedeckt.„. – Nur einige wenigen Zeilen später wird festgehalten: Die externen Kosten werden in der schweizerischen Strassenrechnung nicht berücksichtigt. Diese Kosten werden zurzeit auf rund 4,7 Mia. Franken pro Jahr geschätzt.

Auch bei der Präsentation der provisorischen Strassenrechnung im Oktober 2005 die gleiche Aussage mit etwas anderen Zahlen: es wird sogar eine Kostendeckung von 115 Prozent ausgewiesen.

Aus dem rechnerischen Überschuss von 759 Mio. Franken (bei Einnahmen von 7,6 Mia. Franken und Kosten von 6,8 Mia. Franken; für 2003 provisorisch 7.72 Mia Einnahmen und 6.64 Mia Franken Ausgaben) wird unter Einbezug dieser externen Kosten sehr schnell ein erhebliches Defizit der Strassenrechnung. Externe Kosten werden durch die Volkswirtschaft bezahlt, wenn nicht aktuell, dann von den zukünftigen Generationen oder von andern Ländern. – Externe Kosten können nur geschätzt werden; in der Regel erfolgt dies sehr zurückhaltend („konservativ“). Diese 4.7 Mia Franken entsprechen zudem nur den konservativ geschätzen externen Kosten in den bereichen Gesundheit, Unfälle, Lärm, Natur und Landschaft, Gebäude; ausgeblendet werden derzeit immer noch die Kosten des Klimawandels, der Waldschäden und der Ernteausfälle. Die externen Kosten könnten ohne weiteres auch den doppelten, drei- oder gar vierfachen Betrag ausmachen.

Ein Benzinpreis von mindestens 5 Franken pro Liter – ein erheblicher Anteil davon als Lenkungsabgabe mit Rückerstattung an Bevölkerung und Wirtschaft, damit jene profitieren, die nicht oder wenig Auto fahren) – würde für verbesserte Kostenwahrheit sorgen. Allerdings: nicht einmal zu einem ersten Schritt dazu, einer CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe, im Umfang von etwa 20 Rappen pro Liter, mit Rückerstattung, konnte sich der Bundesrat durchringen, obwohl es so im CO2-Gesetz vorgesehen ist!

759 Mio Franken Überschuss weise die Strassenrechnung 2002 auf, vermeldet das Bundesamt für Statistik. Wie bereits oben erwähnt, sind die externen Kosten nicht berücksichtigt. Allerdings auch nicht alle direkten Kosten!

Obwohl die Kantone eine Frist von 15 Jahren zur Lärm-Sanierung (abgelaufen 2002) einzuhalten, sind erst rund 30 % der lärmigen, störenden und gesundheitsschädlichen Strassenabschnitte saniert – und die Frist wurde um 11 respektive 14 Jahre verlängert, ausdrücklich begründet mit „finanziellen Engpässen bei Bund und Kantonen“ begründet. Für die vollständige Lärmsanierung wird mit Kosten von 2.2 Mia Franken gerechnet – was in etwa den summierten Überschüssen von drei Strassenrechnungen entspricht. Es ist eine ziemliche Frechheit der Bundesbehörden, unter diesen Verhältnissen von einer Deckung der Strassenkosten zu sprechen. Wegen des übermässigen Strassenlärms sterben in der Schweiz mindestens 80 Menschen pro Jahr an einem Herzinfarkt – die Behauptung von gedeckten Strassenkosten angesichts solcher Verhältnisse ist purer Zynismus (Zitat mit den Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit (Hier ein Auszug: Lärm birgt gesundheitliche Risiken: Er führt am Tag vor allem zu Störungen des Wohlbefindens, der Konzentration sowie der Kommunikation und in der Nacht zu Schlafstörungen. Am meisten Lärm, über 60 Prozent, produziert der Strassenverkehr. In der Schweiz schätzt man, dass rund 80 Menschen pro Jahr an Herzinfarkt aufgrund des Strassenverkehrslärms sterben.).

Erste Version: 20.6.2005