Gauner-Staaten: Steuerehrlichkeit war und ist hoch!

Seit insbesondere Deutschland und die USA im Bezug auf Steuerpflichtige den Rechtsstaat aufgehoben haben, habe ich mehrfach gezeigt, dass die Steuerehrlichkeit selbst in diesen Ländern hoch ist. Auch neueste Zahlen – im Tages-Anzeiger wieder einmal falsch interpretiert – zeigen dies bestens. Es ist also höchste Zeit, dass auch Deutschland und die USA wieder von Gaunereien Abstand nehmen und zu rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Unschuldsvermutung auch in Steuerangelegenheiten, zurückkehren.

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Wenn Gaunerstaaten Steuerehrlichkeit anstreben wollen

Die Sonntagszeitung veröffentlichte am 17.11.2013 ein Interview mit Kathryn Keneally, stellvertretender US-Justizministerin und Chefanklägerin in Steuerfragen. Dieses Interview bestätigt meine Behauptung, dass es sich bei den USA um einen Gaunerstaat handelt, weit ab von Rechtsstaat und Demokratie. Die Rolle als selbsternannte Weltpolizei und der als „Krieg gegen den Terror“ deklarierte „Krieg um Erdöl“ haben sehr betrübliche Auswirkungen um Ethik und Moral in diesem Land.

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Wenn sich Staaten lächerlich machen

Auch wenn diverse Formen von Steuerhinterziehung derzeit gross im Gerede sind: all die Bemühungen der Staaten um automatischen Datenaustausch, Daten-Hehlerei und dergleichen sind schlicht lächerlich. Ganz einfach darum, weil ein erheblicher Teil der Menschen steuerehrlich ist. Jüngstes Beispiel: Spanien

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Steuer-Populismus-Mücken

Lügen haben kurze Beine. Das zeigt sich wieder einmal mehr bei einem staatlichen Hehler und damit Gauner: Norbert Walter-Borjans, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Zahl von 2.5 Mia Euro zusätzlichen Steuereinnahmen gross erscheint, handelt es sich definitiv um eine Populismus-Mücke, die nicht einmal dem Ziel „Förderung der Steuergerechtigkeit“ dient.

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Steuerabkommen: Staatspolitik-Groteske

Dass Einkommen, Vermögenserträge und Vermögen zu besteuern sind, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu diskutieren. Es besteht keine Legitimation, aus individuellen, letztlich willkürlichen Gründen wegen etwa vermeintlich überhöhter Steuerforderungen oder schlechter Ausgabenpolitik nach Möglichkeiten zu suchen, Steuern zu vermeiden. Allerdings ist dies Grenze zu rechtlich zulässigen Steueroptimierung durchaus auch Interpretationssache, vor allem, wenn Landesgrenzen einbezogen sind. Die Diskussionen und Handlungen rund um die Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland und den USA sind grotesk und verlassen regelmässig den Handlungsspielraum demokratischer Rechtsstaaten.

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Abstimmung Kanton Zürich 15. Mai 2011: Politik funktioniert nicht als Multiple Choice

Der Stimmzettel für die erste Abstimmungsfrage zu einer allfälligen Änderung des Kantons Zürich sieht fast aus wie ein Spielzettel für Lotto oder Lotto. Da haben Kantons- und Regierungsrat nicht seriös gearbeitet: Volksabstimmungen sind nicht dazu geeignet, Lösungen zu diskutieren, die Stimmberechtigten sind dazu aufgerufen, einfache und klare Entscheide zu fällen. Derartige Vorlagen verunmöglichen dies. Da gibts nur eine mögliche Parole: 3 mal Nein zu jeder Teilfrage – ignorieren der Multiple-Choice-Stichfragen. „Abstimmung Kanton Zürich 15. Mai 2011: Politik funktioniert nicht als Multiple Choice“ weiterlesen

Ein Dankeschön – mit Hintergedanken

In der festtäglichen Sauregurkenzeit wurde bekannt, dass die Städte Zürich und Winterthur (respektive einzelne der Exekutivmitglieder) den grössten SteuerzahlerInnen einen Dankesbrief zukommen lassen. Wenn die diversen Steuergesetze umgesetzt werden, ist dies ein unnötiger Schritt, denn Steuern werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erhoben – Steuern sollten also „Arme“ und „Reiche“ gleich hart treffen. Da davon auszugehen, dass dieser Aspekt den Exekutivmitgliedern der Stadt Zürich bestens bekannt ist, dürfte dieser Brief einen Hintergedanken haben: Kontrapunkt im ruinösen und unsinnigen Steuerwettbewerb. „Ein Dankeschön – mit Hintergedanken“ weiterlesen

Recht und Politik

Dass das Bundesverwaltungsgericht den Deal zwischen der Schweiz und den USA über den Umgang mit der steuerrechtlichen Behandlung von auf Schweizer Banken angelegten Vermögen von AmerikanerInnen aus juristischer Sicht kritisch beurteilt und partiell ablehnt, ist aus rechtsstaatlicher Sicht grundsätzlich positiv, auch wenn das Ergebnis nicht überzeugt. Die entscheidende Aussage: das von der Politik konstruierte gesetzliche Gebilde fördert die Steuerungerechtigkeit, und die Mehrheiten dieses Landes finden dies korrekt (oder haben dies zumindest bei Erlass der gesetzlichen Regelungen gefunden). „Recht und Politik“ weiterlesen