Suffizienz: «Marktitis» ist keine Alternative

«Markt» gilt etwa bei der Redaktion NZZ-Wirtschaft als Allheilmittel für alle schwierigen Fragen des Alltags. Unter dem Titel «Was soll das heissen? Genügsam: Allmachtsphantasien der Suffizienzler» machte sich Sergio Aiolfi am 8. Januar 2015 sehr sehr eigenartige Gedanken zum Verhältnis von Markt und Suffizienz. In ihrer Absurdität können diese Überlegungen nur noch als «Marktitis» oder als «Marktismus» bezeichnet werden.

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Demokratie-Arbeit

Auch wenn ich der festen Überzeugung bin, dass die $VP in der aktuellen Form alles andere als eine demokratische Partei ist, bietet eine Exponentin – Natalie Rickli – dieser von einem autokratischen Milliardär gelenkten Marketing-Organisation Anlass für eine vertiefte Erörterung zur Demokratie-Arbeit, in Verbindung insbesondere mit dem absurden Parteienfinanzierungsangebot der UBS.

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Markt Politik – sind die Wählenden käuflich?

Vorerst: Prognosen über Majorzahlen – etwa die Zürcher Regierungsratswahlen – sind schlichter Unsinn und reine Geldmacherei. Sie sind zudem nicht beurteilbar, wenn nicht einmal die gestellten Fragen bekannt gegeben werden. Majorzwahlen sind taktische Wahlen – jede und jeder hat exakt DEN Geheimtipp, wie der eigene Wahlzettel am meisten Stimmkraft entfaltet. Das WählerInnenverhalten ist mit den üblichen simplen Marktforschungsfragen nicht ermittelbar. Warum Marktforschungsinstitute trotz aller wahlarithmetischen Blödhaftigkeit trotzdem solche Umfragen machen: es geht in erster Linie um den Werbefranken!

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Anti-demokratische Swisscom

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben mit Vorsatz und absichtlich dem ewz den Auftrag erteilt, in Zürich ein Glasfasernetz zu erstellen. Der Swisscom sind derartige demokratisch zustande gekommene Aufträge wurst: sie nötig und erpresst die Stadt Zürich zu einer volkswirtschaftlich hochgradig unisnnigen Lösung, überdies konsumentInnen-feindlich. Ein derartiges Vorgehen kann nur noch als wirtschaftskriminell bezeichnet werden – und gehört verboten und bestraft.

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Wettbewerbskommission handelt gegen die Verfassung!

Die Schweizerische Bundesverfassung fixiert an zwei Stellen den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Gemäss Art. 2 Abs. 2 fördert die Schweizerische Eidgenossenschaft eine nachhaltige Entwicklung. Art. 73 ist umfassend der Nachhaltigkeit gewidmet. Mit ihren Entscheiden verletzt die Wettbewerbskommission regelmässig diesen Grundsatz, indem sie Privaten eine übermässige Rendite zulasten der Leistungen früherer, heutiger und zukünftiger Generationen zusichert. „Wettbewerbskommission handelt gegen die Verfassung!“ weiterlesen