Sofort wieder abschaffen: Velotransport-Verbot auf der Uetlibergbahn SZU S10

Der Uetliberg – Hausberg der ZürcherInnen – ist eines der wenigen Naherholungsgebiete in Stadtnähe. Mit der Folge, dass dieses Gebiet insbesondere an Wochenenden sehr stark beansprucht wird, mit allen möglichen (und auch unmöglichen) Freizeitnutzungen.

Besonders zwei Themen sind es, die im Uetliberg-Umkreis zu reden geben: die Eingriffe des durchaus kreativen und alles möglich machen wollenden Hoteliers Giusep Fry (Hotel-Restaurant Uetliberg-Kulm) in die Erholungslandschaft Uetliberg – und die Downhill-Biker, die mit ihren Abfahrts-Bikes den Uetliberg herunterrasen, selber geschützt wie früher die Ritter, aber wegen ihrer relativen Lautlosigkeit und ihrer grossen Schnelligkeit gefährlich für die Scharen der Uetliberg-TouristInnen.

Gegen das Autofahren auf dem Uetliberg, die Helikopterflüge, das Kino am Berg u.s.w. besteht zwar Opposition, weil die Investitionen des Herrn Fry offenbar amortisiert sein wollen, findet sich allerdings gegen derartige übermässige Beanspruchungen des Erholungsraumes keine entscheidungsfreudige Mehrheit. Verschiedene Vorstösse der Grünen im Zürcher Gemeinderat zur Einschränkung der übermässigen Beanspruchung des Erholungsraumes haben eine Mehrheit gefunden; es wird spannend sein, wie die anderen Uetliberg-Gemeinden mit den Schutzabsichten der Stadt Zürich umgehen werden.

Gehandelt wird jetzt – gegen die Velofahrenden. Unabhängig davon, welche Absichten die Velofahrenden beabsichtigen: zukünftig ist es ihnen verboten, das Velo per Uetliberg-Bahn in die Höhe zu transportieren lassen. Ab Uitikon-Waldegg bis Uetliberg-Station werden – ohne Vorankündigung (die Massnahme wurde bereits umgesetzt, bevor sie kommuniziert wurde), ohne Gewähr des rechtlichen Gehörs, in reiner Willkür eines geheimen Kreises – nach einer Schonfrist vom 24. Mai 2005 bis zum 12. Juni 2005 Velotransportierende in der Uetlibergbahn von der Bahnpolizei an das Statthalteramt verzeigt.

Weil gleichzeitig für Mountainbiker zwei sogenannte Biketrails eingerichtet werden, richtet sich dieses Verbot in erster Linie gegen die gemütlichen VelofahrerInnen, die bis anhin die Uetlibergbahn als Aufstiegshilfe – einerseits wegen des beträchtlichen Strassenverkehrs auf den üblichen Anfahrtswegen, andererseits wegen den steilen und rutschigen Wegen – z.B. ab Triemli benutzt haben. Zum Beispiel für die Fahrt über den Gratweg Richtung Felsenegg-Buechenegg, in langsamer Fahrt, Rücksicht nehmend auf die Scharen von WanderInnen, nicht zur sportlichen Ertüchtigung, sondern zum genussvollen Dahingleiten auf Wegen ohne Auto- und Lastwagenverkehr. VelofahrerInnen, die den WanderInnen nicht zum Ärgernis werden, weil sie es sich gewohnt sind, rücksichtsvoll zu fahren. Und diese unauffälligen ZeitgenossInnen, unter ihnen viele Familien mit Kindern, sind offenbar – vielleicht gerade wegen ihrer Unauffälligkeit – schlicht und einfach vergessen gegangen.

Die Velokarte „Zürich“ des VCS, Ausgabe 1991, führt den Gratweg ausdrücklich als Veloroute auf. So ist es mehr als absurd, dass ausgerechnet zusammen mit der Bezeichnung einiger Waldwege als Velorouten der Velotransport verboten wird! Festzuhalten ist zudem, dass das eidgenössische Waldgesetz nur Motorfahrzeuge im Wald verbietet, nicht aber Velos. Die Kantone dürfen den Zugang zu Waldstrassen nicht weiter einschränken, sie haben im Gegenteil ausdrücklich die Kompetenz, bei weiteren Zwecken das Befahren zu erlauben. Trotzdem ist die Lösung mit der gemeinsamen Benutzung gewisser Waldstrassenabschnitte durch Velofahrende und Wanderer sicher zweckmässig – und im Interesse sowohl der Wandernden als auch der Flora und Fauna ist dafür zu sorgen, dass die Velos wirklich auf dem Wegnetz bleiben.

In der Frage des Velotransports müssen die Verantwortlichen zu anderen Schlüssen kommen, kann es doch nicht sein, dass wegen einiger weniger Downhill-BikerInnen die grosse Mehrzahl der gemütlichen Velo-WanderInnen von einer attraktiven Naherholungsmöglichkeit ausgeschlossen wird.