Das wahre Recht auf Mobilität

Die freie Verkehrsmittelwahl hat nichts mit dem Recht auf Mobilität zu tun, wohl aber die Empfehlung des Schweizerischen Aussenministers Bundesrat Didier Burkhalter, gewisse Gegenden dieses Planeten – etwa Pakistan – nicht zu besuchen. Solche Empfehlungen sind in einem gewissen Sinn Bankrott-Erklärung des demokratischen Rechtsstaates.

Ist es verantwortungslos, in gewisse Gebiete dieser Erde zu reisen, etwa nach Nord-Waziristan in Pakistan, oder nach Jemen, oder …? Wer solche Reisen als verantwortungslos bezeichnet, unterschreibt damit gleichzeitig die Bankrotterklärung sowohl des Rechts auf Mobilität als auch bezüglich der Aussenwirkung von demokratischen Rechtsstaaten. Denn: weder Staaten noch Organisationen welcher Art auch immer haben das Recht, Reisende in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken oder gar – beispielsweise durch Entführung – an ihren Reisen zu hindern. Dies ist ein durch nichts entschuldbarer oder begründbarer Eingriff in fundamentale Menschenrechte, das ist reine Willkür, das ist anti-demokratisch und anti-rechtsstaatlich.

Einmal mehr: leider sind Demokratien nicht in der Lage, durch ihre real existierenden Formen Werbung zu machen, dass auch andere Weltgegenden sich hin zu demokratischen Rechtsstaaten entwickeln. Erst, wenn dies gelingt, braucht es keine einschränkenden Reiseempfehlungen mehr – nur demokratische Rechtsstaaten können das wahre Recht auf Mobilität erreichen!

Die ökologischen Aspekte des Reisens gehören zu den grundlegenden ethischen Fragestellungen des Lebens – auch Reisen hat so ausgestaltet zu sein, dass es ohne existenzielle Folgen für den Planeten möglich ist, dass alle Menschen reisend unterwegs sein können. Es geht um die Anzahl Reisen, die mittlere Reisedistanz, die Fortbewegungsart(en) … Und wie immer: was zu Fuss und mit dem Velo möglich ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig – bei allen anderen Fortbewegungsarten, insbesondere bei fossilen Antriebsenergien, besteht kaum Nachhaltigkeit.