Das Glühlampenverbot – Schein und Sein

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen Glühlampen, die nicht mindestens Energieetikette E aufweisen, nicht mehr verkauft werden. Licht hat immer auch mit Emotionen zu tun – siehe beispielsweise die Diskussionen über die Weihnachtsbeleuchtung in der Bahnhofstrasse Zürich. Gerade das Abschiednehmen von einer über 100 Jahre alten Technik löst nochmals einiges an Emotionen aus, siehe zum Beispiel im Auto-Anzeiger, vormals Tages-Anzeiger vom 24.11.08

Braucht es tatsächlich gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung einer übermässigen Energieverschwendung? Stromsparlampem gibt es seit langen Jahren zu kaufen, es gibt sie in angenehmen, auch für Wohnräume bestens geeigneten Lichtfarben, es gibt auch eikne ausreichende Zahl von Leuchten zur Aufnahme dieser energie-effizienzen Beleuchtungskörper, siehe topten.ch > Beleuchtung. Eine echte Marktdurchdringung hat diese Technik allerdings noch nicht erreicht – die Verkaufsgestelle in den Detailhandelsgeschäfte illustrieren dies bestens, dominieren da doch nach wie vor die Glühlampen. Gesetzliche Bestimmungen sind da nötig, wo der Markt nicht ausreicht, und dies trifft bei den Leuchtmitteln (im übrigen nicht nur dort) zu.

Braucht es ausgerechnet bei den Leuchtmitteln Vorschriften? Gäbe es nicht Bereiche, bei denen Vorschriften nötiger wären? Strom kann sehr vielfältig eingesetzt werden, es gibt keine wirklich dominante Verbrauchsgruppe (siehe dazu beispielsweise die Grafik auf Seite 9 einer Studie der Stadt Zürich) . In Wohnungen braucht demnach das Licht etwa einen Viertel des Stroms – mit Stromsparlampen lässt sich dieser Verbrauchsanteil vierteln oder gar fünfteln. Und im übrigen gibt es eine reichhaltige Gesetzgebung zu verschiedensten Verbrauchsbereichen – bei Kühlschränken beispielsweise dürfen nur Geräte auf dem Markt sein, die mindestens mit C klassiert sind. Auch für den Gebäudebereich (Wärme) gibt es detailllierte Vorschriften. Verbrauchsvorschriften gibt es eigentlich bloss beim Verkehr nicht – wahrscheinlich darum, weil damit noch mehr Emotionen verbunden sind als beim Licht. Im übrigen ist dies ein apolitisches Argument – Nicht-Handeln in bestimmten Bereichen ist keine Begründung, in andern Bereichen nicht zu handeln!

Wäre es nicht besser, gerade auf die noch effizienteren LED-Beleuchtungen zu wechseln? Das ist ein generelles Technik-Thema. Freiwillig die bestverfügbare Technik anwenden, die schlechtesten Anwedungen verbieten scheint ein vernünftiger Ansatz zu sein.

Und diese privaten Weihnachtsbeleuchtungen müssten so oder so verboten werden Dazu nur so viel: Emotionen!

Aus 2kwblog.umweltnetz.ch

2 Gedanken zu „Das Glühlampenverbot – Schein und Sein“

  1. Die Stromsparlampem haben natürlich ihre Vor- und Nachteile! Sie könnten sehr schädlich für die Gesundheit, wenn man sie nicht richtig verwendet!

  2. Strom muss man auch richtig anwenden, den FussgängerInnen-Streifen muss man richtig anwenden, die Nahrungsmittel muss man richtig verwenden, den Schlaf muss man richtig verwenden. Manchmal habe ich den Eindruck, dass sich die Menschheit im Bezug auf Energieeffizienz besonders ungeschickt anstellt, bis hin zum Vorsatz, um möglichst verschwenderisch durchs Leben gehen zu wollen. Komischerweise werden solche Gefahren und allfällige ökonomische Risiken gerade bei Effizienztechnologien geradezu gehätschelt – offenbar will die Menschheit den Klimawandel ;-(

    Man weiss seit bald 30 Jahren, dass Stromsparlampen Sondermüll sind, wenn sie kaputt sind – ein bisschen Minimalallgemeinbildung gehört nun mal dazu. Und ein gewisser Abstand zu jedem Leuchtkörper ist so oder so sinnvoll, um ein gute Lichtwirkung zu erhalten – und selbst das Glühlampenlicht ist weit entfernt vom natürlichen Sonnenlichtspektrum.

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