Als Beitrag zur Energiewende: KEV abschaffen!

Die nationalrätliche UREK hat wieder einmal an der KEV herumgebastelt – bis zum 16.11.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit zu dieser Bastelei namens „Parlamentarische Initiative Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ Stellung nehmen. Statt zu basteln, wird die KEV möglichst schnell abgeschafft und stattdessen endlich eine stark lenkende Energieabgabe mit vollständiger Rückerstattung an Haushalte und Wirtschaft eingeführt, verbunden mit der Steigerung der Kostenwahrheit bei der Atomenergie und den fossilen Brenn- und Treibstoffen.

Die UREK-N-Vorlage steht im Kontext mit der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Energiestrategie 2050. Die bundesrätliche Vorlage ist gemäss Eigendeklaration des Bundesrates absolut ungenügend und muss dringlich und deutlich verstärkt werden. Die KEV-Vorlage der UREK-N bastelt an einem Element dieser ungenügenden Energiestrategie des Bundesrates. Eine solche Vorgehensweise ist politisch unakzeptabel.

Auch wenn eine zu wohlwollende Evaluation der KEV kürzlich verbal zu einer positiven Einschätzung gelangt ist, zeigt die Detailanalyse dieser Studie, dass die KEV absolut ungeeignet ist und die energiepolitischen Absichten geradezu ins Gegenteil verkehrt. Ein solches Instrument ist dringend abzuschaffen. Die Erfahrungen etwa aus der Landwirtschaft zeigen, dass sämtliche Subventionen die Probleme verschärfen, statt sie zu lösen.

Das Problem der nicht vorhandenen Energiepolitik der Schweiz liegt darin, dass sämtliche Energiepreise lügen, weil etwa die Knappheit der Ressourcen und Gefährdungsrisiken der Anwendung resp. des Verbrauchs der Ressourcen nicht finanziell abgegolten werden müssen. Die Rückstellungen für die Stilllegung der Atomkraftwerke sind massiv zu tief. Die Rückstellungen für eine dauerhafte und sichere Rückhaltung der Atomabfälle sind angesichts des erforderlichen zeitlichen Rahmens von mehreren hunderttausend Jahren – deutlich länger als die gesamte bisherige menschliche Kulturgeschichte – als inexistent zu betrachten. Auch bei der Anwendung von fossilen Energien werden weder K>nappheit noch Folgen dieses übermässigen Energieverbrauchs in die Kosten eingerechnet. Das Problem ist die fehlende – und von breiten Teilen der Politik und auch der Wirtschaft – gar nicht gewünschte Kostenwahrheit der Energieversorgung.

Werden nun erneuerbare Energien durch Subventionen verbilligt, wird die Kostenunwahrheit, werden die lügenden Energiepreise massiv verschärft. Dies ist unerwünscht, weil dadurch falsche Signale gesetzt werden, die etwa die Effizienzsteigerung massiv behindern.

Im Bezug auf die Fotovoltaik sind KEV und geänderte KEV gemäss UREK-N kontraproduktiv

Bekannt ist etwa, dass die KEV-Beiträge dazu führen, dass insbesondere die Anlagenersteller ungerechtfertigterweise Mittel abschöpfen. Die Studie „Ermittlung der Preise von Solarstromanlagen in der Schweiz 2011“ kommt zu folgendem Schluss: „Die Höhe der Solarstromanlagen-Preise richtet sich an der Einspeisevergütung aus und nicht am Markt selbst.“ Greenpeace Schweiz zeigt in einem Faktenblatt, dass auch in der Schweiz die Solarstromgestehungskosten bereit heute nahe bei den EndkundInnenpreisen für Strom liegen. Wenn nun ein Grossteil der potenziellen Solaranlagen-InvestorInnen auf einen nicht wirklich renditeentscheidenden Beitrag aus der KEV wartet, sinkt die Nachfrage nach guter Photovoltaiktechnologie – die volkswirtschaftlich bekannten Preisbildungsmechanismen werden ausgehebelt, was zu einer weiteren künstlichen Verteuerung der Solarstromanlagen führt.

Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, dass selbst produzierter Solarstrom eine gewichtige Rolle im Energiekonzept eines Gebäudes spielt. Prinzipiell ist sämtlicher selbst produzierter Strom auch im entsprechenden Gebäude zu nutzen (und zwar zeitgleich mit der Produktion, über dezentrale Speicherung (Tages- oder Wochenbilanz) und/oder über zentrale Speicherung (Halbjahres-/Jahresbilanz)). Dies führt einerseits zu geringeren Stromnetzbelastungen, fördert aber gleichzeitig eine betriebswirtschaftliche angemessene Preissensitivität, weil ungerechtfertige Kosten nicht der Allgemeinheit angelastet werden, sondern selber getragen werden müssen.

Analoge Überlegungen gelten auch für die weiteren durch die KEV geförderten Stromproduktionstechnologien (Wind, Biomasse); allenfalls ist etwa der Bilanzierungsrahmen für den Eigenbezug örtlich auszudehnen.

In der Schlussfolgerung: sowohl die aktuelle KEV als auch die Bastelvariante der UREK-N müssen eindeutig als Behinderung der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen bezeichnet werden. Es führt nichts daran vorbei: die KEV ist so rasch als möglich ersatzlos zu streichen!

Keine Ausnahmen für Unternehmen mit grossem Stromverbrauchsanteil

Die Energiepolitik ist so auszugestalten, dass sämtliche Massnahmen im Sinne der Lasten- und Rechtsgleichheit angewandt werden. Das Ausnehmen von so genannt energieintensiven Unternehmen von irgendwelchen Massnahmen ist eine Bankrotterklärung der Energiepolitik. Energieintensität ist kein Naturgesetz, sondern ein Hinweis auf nicht-nachhaltige Prozesse und Verfahren (typisches Beispiel Aluminium- oder Zementherstellung). Das Ausnehmen von energiepolitischen Vorgaben stellt eine Innovations-Verhinderung dar und benachteiligt andere, bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Prozesse.

KEV-Vorlage UREK-N energiepolitisch kontraproduktiv

Da die Vorlage der UREK-N die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien behindert und volkswirtschaftlich relevante Wirtschaftszweige davon ausnimmt, ist dieses Vorhaben als energiepolitisch kontraproduktiv einzuschätzen. Aus energiepolitischer Sicht kommt nur eine Ablehnung dieser vorgesehenen Änderung in Frage.

Alternativen: stark lenkende, vollständig an Haushalte und Wirtschaft rückerstattete Energieabgabe – massive Verbesserung der Kostenwahrheit bei fossilen und nuklearen Energien.

Seit der Erdölpreiskrise in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts muss die Energiepolitik der Schweiz als inexistent bezeichnet werden. Der zaghafte Versuch einer Lenkung (CO2-Abgabe) wurde einerseits durch den absurd tiefen Lenkungsansatz und darüber hinaus durch die Zweckbindung für ein weiteres Subventionitis-Instrument von einer Wirkung geradezu befreit. Es braucht endlich eine stark lenkende, vollständig an Haushalte und Wirtschaft rückerstattete Energieabgabe; Importe sind entsprechend ihrem Energieinhalt (Primärenergie, graue Energie) an der Grenze zu belasten, Exporte entsprechend zu entlasten.

Dazu gehört zwingend eine massive Verbesserung der Kostenwahrheit insbesondere der Atomenergie (risikogerechte Versicherung, Berücksichtigung der umfassenden Stilllegungskosten, ausreichende Mittelbereitstellung für eine dauerhafte und sichere Rückhaltung der Abfälle) und der fossilen Energien.

Die Ablehnung der UREK-N-Bastellösung und die daran anschliessende Abschaffung der KEV ist ein echter Beitrag dazu, endlich eine nationale Energiepolitik zu schaffen, die diesem Namen auch verdient.


KEV: kostendeckende Einspeisevergütung


Zu den Vernehmlassungsunterlagen des Bundes
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